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Lebensarbeitszeitkonto: So funktioniert es

Früher in Rente? Für viele ein Traum. Wenn da nicht die Abschläge von der Rente wären. Mit dem Lebensarbeitszeitkonto könnte der Wunsch doch noch Realität werden. Damit können Sie Arbeitsentgelt ansparen, das Ihnen später eine bezahlte Freistellung ermöglicht, um so früher in Rente gehen zu können. Wie das im Detail funktioniert, was Sie dabei bedenken sollten und ob jeder Arbeitnehmer ein Lebensarbeitszeitkonto einrichten kann, erfahren Sie hier…



Lebensarbeitszeitkonto: So funktioniert es

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Definition: Was ist ein Lebensarbeitszeitkonto?

Das Lebensarbeitszeitkonto ist eine besondere Form des Arbeitszeitkontos. Das Prinzip von Arbeitszeitkonten ist so ähnlich wie bei Geldkonten: Spare, dann hast du in der Not!

Arbeitszeitkonten sind in Unternehmen nichts Neues mehr. Sie dienen der Zeitbewirtschaftung, das heißt, es wird genau geguckt, wie viel Arbeit – beispielsweise in Form von Überstunden – ein Angestellter angesammelt hat. Die Zeiterfassungssysteme liefern dazu entsprechende Auskunft.

Die meisten Arbeitskonten sind bisher noch sogenannte Kurzzeitkonten, bei denen innerhalb des Jahres ein Ausgleich stattfinden muss, nämlich Gleitzeit-, Überstunden- oder Flexikonten.

Im Gegensatz dazu gehört das Lebensarbeitszeitkonto zu den Langzeitkonten. Ermöglicht wurde dies durch das Gesetz zur Verbesserung von Rahmenbedingungen flexibler Arbeitszeitregelungen, das sogenannte Flexi-II-Gesetz von 1998 in seiner Fassung vom 1. Januar 2009.

Der Bezugsrahmen beim Lebensarbeitszeitkonto ist deutlich länger, da es darum geht, möglichst viel Zeit für eine längere Freistellung von der Arbeit anzuhäufen. Währenddessen besteht das Beschäftigungsverhältnis unverändert weiter.

Diese Auszeit kann für verschiedene Vorhaben verwendet werden:

Synonym wird zu Lebensarbeitszeitkonto ebenso von Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Wertguthaben gesprochen.

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Wie funktioniert das Lebensarbeitszeitkonto?

Lebensumstände, Interessen und physische als auch psychische Verfassung von Menschen ändern sich. Häufig trägt die Arbeitswelt dem nur wenig Rechnung. Einem jungen Arbeitnehmer mag es noch wenig ausmachen, permanent auf Dienstreisen zu sein und aus dem Koffer zu leben. Schichtdienste werden noch leichter „weggesteckt“.

Sind Kinder da, ist ein Elternteil alt und gebrechlich, ist die eigene körperliche Verfassung mit über 50 Jahren verändert, dann sieht das Ganze anders aus. Viele würden gerne weniger arbeiten, haben aber berechtigterweise Angst vor Abschlägen bei der Rente: Das sind bei vorzeitiger Inanspruchnahme pro Monat 0,3 Prozent, pro Jahr 3,6 Prozent.

Gleitzeit und Homeoffice sind da nur bedingt eine Lösung. Zum einen lassen sie sich nicht in jedem Beruf umsetzen, zum anderen ändert sich an der Summe der Arbeitszeit wenig.

Stattdessen wird auf ein Lebensarbeitszeitkonto eingezahlt – mögliche „Währungen“ sind sowohl Zeit als auch Geld, so dass sich das Wertguthaben aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen kann:

  • Gehaltsbestandteilen
  • Überstunden (oder deren Vergütung)
  • Leistungsprämien
  • Urlaubstagen
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Zuschüssen des Arbeitgebers

Bei Einzahlung fallen für den Mitarbeiter keine Steuern oder Sozialversicherungen auf das Lebensarbeitskonto an. Erst wenn er sich das Wertguthaben auszahlen lässt, erfolgen entsprechende Zahlungen. Es wird also auf „Vorrat“ gearbeitet, so lange das möglich ist, um zu einem späteren Zeitpunkt auf das Angesparte zurückgreifen zu können.

Wie funktioniert die Auszahlung?

Ganz gleich, wofür Sie Ihre Auszeit nehmen: Während der Freistellung beziehen Sie weiterhin ein Entgelt, dieses mal aus dem angesparten Wertguthaben Ihres Lebensarbeitskontos. Bedingung ist, dass das ausgezahlte Entgelt nicht unangemessen von Ihrem Durchschnittsgehalt sein darf, das Sie in den letzten 12 Monaten zuvor bezogen haben.

Nicht unangemessen heißt, dass es 70 bis maximal 130 Prozent dessen betragen darf und für Vollzeitkräfte bei wenigstens 450 Euro pro Monat liegen sollte. Je nach Höhe des Auszahlungsbetrags variiert Ihre Freistellungsdauer.

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Wer kann das Lebensarbeitszeitkonto nutzen?

Theoretisch jeder, der sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, also auch Beschäftigte in Teilzeitarbeit oder Minijobs. Früher waren Geschäftsführer von dieser Regelung ausgeschlossen, aber nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs von 2018 ist auch ihnen die Nutzung eines Lebensarbeitszeitkontos möglich.

Allerdings steht die tatsächliche Möglichkeit zur Nutzung eines Lebensarbeitzeitkontos im krassen Widerspruch zum Wunsch: Einer Studie (PDF) der Gothaer Versicherung und des F.A.Z.-Instituts zufolge wünschen sich 41 Prozent aller Arbeitnehmer so ein Lebensarbeitzeitkonto und weitere 35,3 Prozent finden das Modell interessant. Angeboten wird es derzeit aber nur von fünf Prozent aller Unternehmen.

Arbeitgeber sind hier aufgerufen, etwas zu tun. Denn Lebensarbeitszeitkonten sind eine Möglichkeit der betrieblichen Vorsorge, die noch viel zu wenig berücksichtigt wird. Besonders jüngere Generationen sehen der Rente mit Sorge entgegen und gehen davon aus, dass sie sowohl länger bis zum Ruhestand arbeiten werden als auch mit weniger Geld als noch zur Berufstätigkeit werden auskommen müssen.

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Was passiert im Falle einer Insolvenz?

Um Gehaltsanteile oder die oben benannten gleichwertigen Beiträge auf das Lebensarbeitszeitkonto zahlen zu können, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber notwendig. Beispielsweise trifft der Mitarbeiter mit dem Arbeitgeber eine individuelle Wertguthabenvereinbarung.

Ebenso kann eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag ein Lebensarbeitszeitkonto vorsehen. Das ist im Falle der Zahlungsunfähigkeit geschützt, denn der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich entsprechend abzusichern.

Das kann über eine Versicherung gegen Insolvenz, Bankbürgschaft oder ein Treuhandmodell geschehen.

Was passiert im Falle einer Kündigung?

Was passiert, wenn der Fall einer Kündigung eintritt? Hier kommen wir zu einem der Kritikpunkte des Lebensarbeitszeitkontos. Der neue Arbeitgeber kann das Guthaben übernehmen – ist aber nicht dazu verpflichtet. Was Sie stattdessen tun können:

  • Sie übertragen das Guthaben auf die Deutsche Rentenversicherung Bund (PDF). In diesem Fall kann es allerdings nicht mehr durch weitere Zahlungen aufgestockt oder auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden.
  • Sie verlangen eine Auszahlung des Guthabens. Dies ist nur möglich, wenn der neue Arbeitgeber eine Übertragung ablehnt.

Die Auszahlung vor dem vereinbarten Zeitraum ist nur in solchen Fällen möglich, da anderenfalls die Wertguthabenvereinbarung steuerlich nicht anerkannt wird.

Vor- und Nachteile des Wertguthabens

Das Lebensarbeitszeitkonto ermöglicht Arbeitnehmern eine höhere Rendite als private Vorsorgemodelle. Damit trägt es entscheidend zur Entlastung bei, da Abschläge bei der Rente im Falle eines früheren Renteneintritts vermieden werden.

Was allerdings so simpel klingt, erfordert gute Planung. Die Gewerkschaft Verdi gibt dafür ein Beispiel: Angenommen, Ihr Arbeitsvertrag sieht eine 39-Stunden-Woche vor und Sie möchten ein Jahr früher in Rente gehen. Dann müssen Sie dafür 2.028 Überstunden ansparen. Dafür braucht es jede Woche vier Überstunden, um nach elf Jahren dieses eine Jahr angespart zu haben.

Nicht wenige Arbeitgeber befürchten, durch ein Lebensarbeitszeitkonto ausgerechnet ihre fähigsten Mitarbeiter zu verlieren. Diese Gefahr ist nüchtern betrachtet realistisch. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass ein Arbeitnehmer ebenso gut privat entsprechend vorsorgen kann.

Kein Lebensarbeitszeitkonto ist also keine Garantie dafür, dass der Mitarbeiter dem Unternehmen unter allen Umständen bis zum Renteneintrittsalter erhalten bleibt.

Andersherum können Unternehmen, die das Lebensarbeitszeitkonto ermöglichen, die Mitarbeiterzufriedenheit durch einen größeren Gestaltungsspielraum steigern. Gleichzeitig kann eine zwischenzeitliche Auszeit vor Burnout schützen und die Leistungsfähigkeit erhalten.

[Bildnachweis: by Shutterstock.com]