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Langzeitarbeitskonto: So nutzen Sie das Zeitwertkonto richtig

Ein Langzeitarbeitskonto kann Arbeitnehmern eine ganz individuelle Auszeit verschaffen. Wer es richtig anstellt, kann damit früher in Rente gehen oder ein Sabbatical nehmen. Auch Zeit für Kinderbetreuung oder die pflegebedürftigen Eltern lässt sich mit einem Langzeitarbeitskonto einrichten. Allerdings haben nicht alle Arbeitnehmer diese Chance, da nicht alle Betriebe diese Option anbieten. Mehr noch: Selbst wenn es in Ihrem Betrieb die Möglichkeit gibt, auf ein derartiges Konto einzuzahlen, heißt das noch lange nicht, dass auch Sie davon profitieren…



Langzeitarbeitskonto: So nutzen Sie das Zeitwertkonto richtig

Langzeitarbeitskonto: Was versteht man darunter?

Die Idee hinter dem Langzeitarbeitskonto (auch Zeitwertkonto, Wertguthaben oder Langzeitkonto genannt) ist denkbar einfach. Zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Erwerbsbiosgraphie sammelt der Arbeitnehmer Arbeitszeit an, die er auf dem Konto anspart. Zu einem anderen Zeitpunkt, beispielsweise wenn die Kinder noch klein sind oder die Eltern Hilfe benötigen, löst er dieses Guthaben ein.

Er arbeitet entweder weniger oder gar nicht, bekommt aber trotzdem sein volles Gehalt. Darüber hinaus muss er sich keine Sorgen um seinen Arbeitsplatz machen. Der bleibt ihm dank des Langzeitarbeitskontos erhalten.

Übrigens: Seit dem 1. Januar 2009 darf laut Paragraph § 7d Abs. 1 SGB IV nicht mehr die Arbeitszeit angespart, sondern muss das Langzeitarbeitskonto in Geld ausgewiesen werden.

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Wofür können Arbeitnehmer das Guthaben nutzen?

Das Guthaben, das Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit ansparen, dürfen Sie nur für ganz bestimmte Freistellunszwecke nutzen. Dazu zählen:

Dabei können Arbeitnehmer sogar in bestimmten Grenzen frei wählen, in welcher Höhe sie sich das Guthaben auszahlen lassen. Solange der Betrag innerhalb der sogenannten Angemessenheitsgrenzen liegt, kann der Arbeitgeber im Prinzip nichts einwenden. Und diese Grenzen sind für Arbeitnehmer recht großzügig: Zwischen 70 bis 130 Prozent des Gehalts, das innerhalb der letzten zwölf Monate durchschnittlich gezahlt wurde.

Übrigens: Wenn Sie sich für weniger als sechs Monate freistellen lassen, erwerben Sie den kompletten Urlaubsanspruch für das gesamte Kalenderjahr. Bleiben Sie länger als sechs Monate der Arbeit fern, wird Ihr Jahresurlaub jeden Monat um ein Zwölftel gekürzt. Machen Sie also beispielsweise ein einjähriges Sabbatical, haben Sie keinen Anspruch auf Urlaub.

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Das Langzeitarbeitskonto hat auch Nachteile

Für Unternehmen klingt die Idee eines Langzeitarbeitskontos zunächst nach einer tollen Sache: Mitarbeiter können flexibel mehr arbeiten, ohne dass große Zuschläge für Überstunden bezahlt werden müssen – die Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Zeit gearbeitet wurde, geht einfach aufs Langzeitarbeitskonto.

Das Konto hat aber auch Auswirkungen auf die Mitarbeiterzufriedenheit: Wer schon früh in seinem Erwerbsleben weiß, dass er sich mit dem Langzeitarbeitskonto einen früheren Eintritt in den Ruhestand (bei gleichem Gehalt) oder ein Sabbatical leisten kann, der fühlt sich seinem Arbeitgeber verbunden.

Dagegen ist zunächst auch gar nichts einzuwenden. Was man jedoch nicht übersehen sollte, ist die Tatsache, dass das Langzeitarbeitskonto auch eine Wertanlage ist. So interessieren sich mittlerweile auch viele Finanzdienstleister für das Modell, da sie darin ein neues lohnendes Geschäftsfeld sehen.

Der Grund dafür ist einfach: Arbeitszeit ist mit einem bestimmten Lohn gleichzusetzen. Damit das Guthaben auf dem Langzeitarbeitskonto auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt ist, muss die Arbeitszeit in einer Größe, die sich verrechnen lässt, auf dem Konto gespeichert werden – und das ist eben der Lohn oder das Gehalt, das der Arbeitnehmer regulär bekommen würde.

Aber nicht nur das: Wie auf den meisten anderen Konten auch, sollte auch das Guthaben auf dem Langzeitarbeitskonto verzinst werden – das ist der Grund, warum es für Finanzdienstleister interessant ist.

Für die Betriebe, die ein Langzeitarbeitskonto anbieten, bedeutet das, dass sie

  • Rücklagen bilden
  • einen Treuhänder beauftragen
  • das Guthaben absichern
  • für eine Steigerung der Anlage sorgen müssen

Mit anderen Worten: In großen Unternehmen ist dieser Aufwand möglich, kleinere Betriebe können mit der Idee des Langzeitarbeitskontos dagegen Probleme bekommen. Von dem organisatorischen und verwaltungstechnischen Aufwand einmal abgesehen, muss auch der Ausfall des Mitarbeiters, der von seinem Langzeitarbeitskonto Gebrauch macht, abgefangen werden. In einem Betrieb mit nur 15 Angestellten, wird das kaum möglich sein. Vor allem dann nicht, wenn der Mitarbeiter ein Jahr oder länger der Arbeit fernbleiben möchte.

Das Ergebnis: Mehr als 15 Jahre nach der ursprünglichen Einführung des Langzeitarbeitskonto wird das Modell noch in weniger als zwei Prozent der Unternehmen für die Mitarbeiter angeboten.

Und noch ein weiteres Problem gibt es: Heute bleibt kaum noch ein Mitarbeiter sein gesamtes Erwerbsleben bei einem Arbeitgeber. Die Frage ist, was mit seinem Langzeitarbeitskonto passiert, wenn er den Betrieb wechselt. Unter Umständen gibt es keine Möglichkeit, das Konto bei dem nächsten Arbeitgeber weiterzuführen.

In diesem Fall können Sie zwischen zwei verschiedenen Möglichkeiten wählen:

  1. Konto stehen lassen

    Sie können das Langzeitarbeitskonto bei Ihrem Arbeitgeber stehen lassen und sich zu einem späteren Zeitpunkt das Guthaben auszahlen lassen. Das geht natürlich auch dann, wenn Sie nicht noch einmal ein Arbeitsverhältnis mit Ihrem ehemaligen Arbeitgeber eingehen.

  2. Guthaben auszahlen lassen

    Wenn Sie dagegen sofort von dem Guthaben profitieren möchten, das Sie auf Ihrem Langzeitarbeitskonto angespart haben, können Sie es sich auch jederzeit auszahlen lassen.

    Haben Sie weniger als 16.170 Euro (in den alten Bundesländern) oder 13.650 Euro (in den neuen Bundesländern) angesammelt, können Sie sich Ihr gesamtes Guthaben auch auf einen Schlag bekommen. Ist der Betrag höher, können Sie das Guthaben an die Deutsche Rentenversicherung übertragen. Diese kümmert sich dann darum und übernimmt die Aufgaben, die zuvor Ihr ehemaliger Arbeitgeber wahrgenommen hat.

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Häufige Fragen zum Langzeitarbeitskonto

Neben den bereits angesprochenen Sachverhalten, gibt es noch weitere Fragen, die sich Arbeitnehmer stellen, wenn es um das Thema Langzeitarbeitskonto geht. Dazu gehören:

  • Wer kann ein Langzeitarbeitskonto beantragen?

    Grundsätzlich können alle Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ein Konto beantragen. Ob dies allerdings genehmigt wird, muss der Betrieb entscheiden. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

  • Gibt es das Langzeitarbeitskonto auch für Minijobber?

    Ja, es ist möglich, dass auch Beschäftigte mit einem Minijob von dem Langzeitarbeitskonto profitieren. Möchten sich Minijobber ihr Guthaben zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen, muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten wird, der Arbeitnehmer also nicht mehr als 450 Euro pro Monat von seinem Langzeitarbeitskonto erhält.

  • Müssen alle Mitarbeiter im Unternehmen ein Langzeitarbeitskonto führen?

    Nein, die Teilnahme an dem Modell ist freiwillig. Die Unternehmensleitung darf sogar festlegen, dass bestimmte Personengruppen kein Langzeitarbeitskonto führen dürfen. Das geht auch ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen.

  • Kann mein Arbeitgeber das Langzeitarbeitskonto-Modell einführen?

    Sofern der Arbeitgeber das möchte und dem keine tarifvertragliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung entgegen steht, kann ein Langzeitarbeitskonto grundsätzlich in jedem Betrieb eingeführt werden.

  • Was kann ich auf das Langzeitarbeitskonto einzahlen?

    Grundsätzlich können Arbeitnehmer alle Entgeltteile auf das Konto einzahlen, also

    Häufig legt der Arbeitgeber aber fest, welche Entgeltteile auf das Konto eingezahlt werden dürfen, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten.

  • Kann ich mir mein Guthaben im Ausland auszahlen lassen?

    Ja, das können Sie. Zum Beispiel dann, wenn Sie Ihren Vorruhestand im Ausland verbringen oder im Sabbatical eine längere Zeit im Ausland leben. Beachten Sie aber bitte, dass der Betrag aber trotzdem nach deutschen Vorgaben versteuert wird, Sie also die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge wie in Deutschland zahlen müssen.

  • Ist mein Guthaben bei Kurzarbeit sicher?

    Sollte im Unternehmen Kurzarbeit angeordnet werden, kann die Agentur für Arbeit nicht verlangen, dass Sie Ihr Langzeitarbeitskonto anzapfen. Allerdings muss dafür vorher vereinbart worden sein, dass das Guthaben nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Freistellungszwecke eingesetzt wird.

[Bildnachweis: Dmitry Guzhanin by Shutterstock.com]

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