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Suspendierung: Definition, Gründe, Arten und Folgen

Eine Suspendierung klingt nach großem Drama und schlimmen Konflikten am Arbeitsplatz. Bekannt sind Szenen aus Filmen oder Serien, in denen ein aufgebrachter Chef seinen Mitarbeiter anbrüllt „Sie sind bis auf weiteres suspendiert!“ Lassen Sie sich davon nicht täuschen oder beeinflussen. Solche Extremfälle kann es geben, doch in der Regel ist eine Suspendierung oder Freistellung eine vergleichsweise normale Abmachung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gibt sogar gesetzliche Formen der Suspendierung, die jeder Angestellte schon einmal in Anspruch genommen hat. Was genau mit einer Suspendierung gemeint ist, welche Gründe es dafür geben kann und was Sie noch zu dem Thema wissen sollten…



Suspendierung: Definition, Gründe, Arten und Folgen

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Definition: Was ist eine Suspendierung?

Im Arbeitsvertrag wird – neben vielen anderen Dingen – festgehalten, welche Aufgaben ein Mitarbeiter zu erledigen hat und welche Entlohnung in Form einer Bezahlung er dafür im Gegenzug vom Arbeitgeber erhält. Damit ist vertraglich die Leistung und Gegenleistung geregelt, weshalb beide Seiten zur Einhaltung verpflichtet sind. Unternehmen müssen das Gehalt auszahlen und Angestellte sind dazu verpflichtet, ihren Pflichten nachzukommen.

Eine Suspendierung greift genau in diese Übereinkunft ein. Wird ein Mitarbeiter suspendiert, ist er von seiner Leistungspflicht entbunden. Das Arbeitsverhältnis besteht weiter und wird von der Suspendierung nicht beeinflusst. Ein Chef stellt einen Angestellten frei, der ab dem Zeitpunkt der Suspendierung seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr nachkommen muss.

Dauer: Wie lange kann ich suspendiert werden?

Wie lange eine solche Suspendierung andauert, ist von Fall zu Fall verschieden. Die Dauer kann Tage, Wochen oder auch Monate betragen. Der ausschlaggebender Faktor über den Zeitraum einer Suspendierung ist der dahinterstehende Grund. Zudem muss unbedingt unterschieden werden, ob einvernehmlich oder einseitig suspendiert wurde. Eine einseitige Freistellung kann nur durch den Arbeitgeber erfolgen, der den Mitarbeiter von seinen Pflichten befreit – dafür braucht es aber gute Gründe, denn Arbeitnehmer haben ein Recht auf Arbeit und Beschäftigung – einfach so kann niemand suspendiert werden.

Bei einer einvernehmlichen Suspendierung sind Arbeitgeber und Mitarbeiter sich einig und beschließen gemeinsam die Freistellung von der Arbeitspflicht. Dies kann beispielsweise bei einem Sabbatical geschehen, wenn ein Angestellter für sechs Monate oder auch ein Jahr von seinen arbeitsrechtlichen Pflichten entbunden wird, um eine Auszeit zu nehmen.

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Verschiedene Arten der Suspendierung

Wer nun glaubt, eine Suspendierung sei sehr außergewöhnlich und selten, liegt damit nur zum Teil richtig. Bestimmte Formen gehören sogar zum Arbeitsalltag und werden von Arbeitgebern und Mitarbeitern gleichermaßen regelmäßig genutzt. So ist beispielsweise der Urlaubsanspruch nichts anderes als eine gesetzlich geregelte bezahlte Freistellung, die Sie von Ihren beruflichen Pflichten befreit.

Auch wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können, sind Sie von Ihrer Arbeitspflicht befreit und sozusagen suspendiert, bis Sie wieder gesund und arbeitsfähig sind. Mitunter haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch darauf, für eine Jobsuche freigestellt zu werden, wenn bereits die Kündigung des aktuellen Arbeitsverhältnisses vorliegt. Gleiches gilt, wenn Ihnen Sonderurlaub zusteht und Sie dafür suspendiert werden.

Suspendierung: Wird das Gehalt weiter gezahlt?

Eine grundlegende Frage bei jeder Suspendierung lautet: Was ist mit dem Gehalt? Im Normalfall bekommt jemand, der nicht arbeitet, auch keine Bezahlung. Bei einer Suspendierung lässt sich eine solch allgemeine Aussage allerdings nicht treffen.

Grundsätzlich werden im Arbeitsrecht zwei Möglichkeiten unterschieden:

  • Bezahlte Suspendierung
    Urlaub, Krankengeld oder andere gesetzlich geregelte Freistellungen gelten als bezahlte Suspendierungen, für den gesamten Zeitraum erhalten Mitarbeiter somit weiterhin das Gehalt. Auch wenn ein Unternehmen einen Angestellten einseitig suspendiert, ist eine Entgeltfortzahlung für die Dauer der Suspendierung vorgesehen.
  • Unbezahlte Suspendierung
    Gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Freistellung und geht der Wunsch vom Mitarbeiter aus, ist die Freistellung in der Regel unbezahlt. In diesem Fall entfällt nicht nur die Arbeitspflicht des Angestellten, sondern auch sein Anspruch auf die Bezahlung durch den Arbeitgeber.


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Welche Gründe für eine Suspendierung gibt es?

Geht die Initiative für eine Suspendierung einseitig vom Unternehmen aus, müssen dafür bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Dies ist im Anspruch des Mitarbeiters auf Beschäftigung begründet. Soll heißen: Durch den Arbeitsvertrag ist ein Angestellter nicht nur zu seiner Leistung verpflichtet, sondern hat auch ein Recht darauf, diese bei seinem Arbeitgeber leisten zu können.

Selbst wenn das volle Gehalt ohne Arbeitsleistung fortgezahlt wird, kann ein Mitarbeiter sich gegen eine Suspendierung wehren, wenn nicht ein von Arbeitsgerichten anerkannter Grund für die einseitige Freistellung vorliegt. Im Sprachgebrauch des Arbeitsrechts heißt es hier, dass eine einseitige Suspendierung nur möglich und auch rechtswirksam ist, wenn die Interessen des Arbeitgebers durch eine Weiterbeschäftigung gefährdet werden.

Klingt sehr kompliziert, bedeutet im Klartext, dass es sehr gute Gründe braucht, um eine Suspendierung ohne Zustimmung des Mitarbeiters zu bewirken. Zu diesen möglichen Gründen zählen…

  • Der Verdacht auf eine Straftat
  • Der Verdacht, dass Betriebsgeheimnisse weitergegeben werden
  • Die Gefahr für sich oder andere Angestellte, weil der Mitarbeiter erkrankt ist (Ansteckungsrisiko)
  • Der Einsatz ist aufgrund von fehlenden Aufträgen oder technischen Problemen unmöglich
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Suspendierung im Falle einer Kündigung

Eine Suspendierung kann auch mit einer Kündigung kombiniert werden. In einem solchen Fall liegt zwar keiner der genannten Gründe vor, aus arbeitsrechtlicher Sicht werden diese in der Regel dennoch anerkannt. So kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter beispielsweise für die Zeit der Kündigungsfrist unter Fortzahlung des Gehalts suspendieren.

Voraussetzung: Die Kündigung ist bereits wirksam und die restliche Zeit, bis das Arbeitsverhältnis rechtmäßig endet, ist vergleichsweise kurz. Ein paar Wochen bis zu Monaten kann ein Mitarbeiter durch eine Suspendierung freigestellt werden, bei einer Kündigungsfrist von acht Monaten oder sogar einem Jahr wird es hingegen schon schwieriger. Außerdem muss der restliche Urlaubsanspruch des Angestellten angerechnet werden.

Da der Hauptzweck des gesetzlichen Urlaubs in der Erholung liegt, ist diese Lösung einer Auszahlung der noch verbleibenden Urlaubstage gerade bei einem endenden Arbeitsverhältnis vorzuziehen, weil zu einem späteren Zeitpunkt kein Urlaub mehr gewährt werden kann.

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