Betriebsgeheimnis: Beispiele – was darf ich nie verraten?

Sensible Informationen und vertrauliches Know-how im Unternehmen gelten als Betriebsgeheimnis. Wer solche Interna verrät oder weitergibt, riskiert nicht nur den Job, sondern macht sich mitunter strafbar. Wir erklären, was alles zu Geschäftsgeheimnissen zählt – und was droht, wenn Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse ausplaudern…

Betriebsgeheimnis Definition Bedeutung Beispiel Verrat Strafen

Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Ein Betriebsgeheimnis ist jede im Zusammenhang mit einem Betrieb stehende Information, die nicht offenkundig ist, sondern nach dem Willen des Inhabers geheim gehalten werden soll.
  • Arten: Das Arbeitsrecht unterscheidet primär zwischen technischen Betriebsgeheimnissen (z.B. Konstruktionspläne) und kaufmännischen Geschäftsgeheimnissen (z.B. Kundenlisten).
  • Pflicht: Die Pflicht zur Verschwiegenheit ergibt sich bereits aus der arbeitsvertraglichen Treuepflicht und gilt auch ohne explizite Geheimhaltungsklausel im Arbeitsvertrag.
  • Nachvertraglich: Auch nach dem Ausscheiden aus einem Unternehmen dürfen Arbeitnehmer echte Betriebsgeheimnisse nicht an die Konkurrenz weitergeben.
  • Kündigung: Der Verrat von Betriebsgeheimnissen kann eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Je nach Schwere ist auch eine sofortige fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.

Statistisch werden Betriebsgeheimnisse in etwa 60 % der Fälle von (ehemaligen) Mitarbeitern preisgegeben. Häufig werden diese bei einem Jobwechsel oder auch aus Frust gegenüber Dritten weitergegeben. Ein Risiko für Unternehmen sind aber auch externe Angriffe auf Informationen: Direkte Konkurrenten sind zu rund 10 % für das Ausspähen von Firmengeheimnissen verantwortlich, bei bis zu 30 % stecken kriminelle Motive (z.B. Erpressung) hinter der Spionage von geheimen Informationen.

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Was ist ein Betriebsgeheimnis genau?

Zum Betriebsgeheimnis (Synonym: Geschäftsgeheimnis) gehören alle unternehmensbezogenen Daten oder Vorgänge, die nicht öffentlich und nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht. Wichtige Grundlage ist das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

Beispiel: Was fällt alles unter Betriebsgeheimnis?

Zu typischen Betriebsgeheimnissen zählen zum Beispiel:

  • Prototypen & Innovationen
  • Rezepturen
  • Technische Herstellungsverfahren
  • Preisberechnungen
  • Vertragsabschlüsse
  • Marketingkonzepte
  • Geschäftsstrategien
  • Personalien
  • Businesspläne
  • Kundenlisten

Unterschied: Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis?

Bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen handelt es sich überwiegend um vertrauliche Informationen, die dem Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern. Während es sich bei Betriebsgeheimnissen meist um Produkte, Dienstleistungen, Rezepturen und technische Innovationen handelt, zählen zu den Geschäftsgeheimnissen primär kaufmännisches Know-how, wie Marketingstrategien oder Preisgestaltung.

Das bestbehütete Betriebsgeheimnis der Welt

Die Original-Rezeptur des Softdrinks Coca-Cola gilt als bestgehütete Betriebsgeheimnis der Welt. Aufbewahrt wird die Zusammensetzung angeblich im Tresor der Suntrust Bank in Downtown Atlanta. Die Formel ist so geheim, dass sie nicht einmal patentiert wurde – denn dann wäre sie öffentlich und nur 20 Jahre lang geschützt.

Was droht, wenn ich ein Betriebsgeheimnis verrate?

Ein Betriebsgeheimnis zu verraten – vorsätzlich oder fahrlässig –, kann schwere, teils strafrechtliche Konsequenzen haben. In jedem Fall droht eine verhaltensbedingte Kündigung, in besonders schweren Fällen von Geheimnisverrat auch die fristlose Kündigung. Bedeutet: Die gesetzliche Kündigungsfrist entfällt und Betroffene können sofort den Job verlieren.

Mögliche Strafen beim Verrat von Geheimnissen

Weil Arbeitnehmer durch den Verrat von Betriebsgeheimnissen gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen (sog. Verschwiegenheitspflicht), droht neben einer Vertragsstrafe zudem eine Schadenersatzpflicht. Entsteht dem Unternehmen durch die Weitergabe der Geschäftsgeheimnisse ein finanzieller Schaden, kann sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren die Folge sein (§ 23 GeschGehG).

Wie lange bleiben Betriebsgeheimnisse geheim?

Sie kündigen Ihren Job und wechseln den Arbeitgeber? Dann gilt die Schweigepflicht auch weiterhin. Ein Betriebsgeheimnis bleibt ein Betriebsgeheimnis – auch noch Jahre, nachdem Sie das Unternehmen verlassen haben. Wer nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Betriebsgeheimnisse offenbart und sein Schweigen bricht, macht sich immer noch strafbar – mit den bekannten Folgen. Grundsätzlich gilt: Überlegen Sie sich genau, welche Informationen aus Ihrem Job Sie mit anderen besprechen. Dies gilt genauso für Lebenspartner und Freunde.

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Arbeitsrecht: Wie ist meine Verschwiegenheit geregelt?

Viele Unternehmen sichern die Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Arbeitsvertrag ab. Dort sichern Arbeitnehmer mit einem Paragrafen zu, dass sie verschwiegen und gewissenhaft mit den vertraulichen Betriebsinformationen und Interna umgehen und diese nicht an Dritte weitergeben. Aber auch ohne eine solch explizite Klausel im Arbeitsvertrag sind Arbeitnehmer zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dabei handelt es sich im Arbeitsrecht um eine sogenannte Nebenpflicht, die automatisch aus einem Arbeitsvertrag entsteht.

Achtung: Fahrlässiger Verrat!

Zwar können Unternehmen und Arbeitgeber nicht vollständig verbieten, dass Mitarbeiter über ihren Job sprechen. Dennoch müssen diese aufpassen, wie sie mit sensiblen Daten und Betriebsgeheimnissen umgehen und wie Geheimnisse nach außen gelangen. Bereits ein liegengelassener USB-Stick oder offene Kundenlisten auf dem Schreibtisch, die Reinigungs- und Wachpersonal einsehen könnten, können eine Abmahnung oder gar Kündigung rechtfertigen (siehe: Clean Desk Policy).

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Leitfaden: So verhalten Sie sich als Arbeitnehmer richtig

Damit Sie nicht unabsichtlich Betriebsgeheimnisse weitergeben und Probleme bekommen, sollten Sie im Berufsalltag eine strikte Routine im Umgang mit Daten etablieren. Unsere Tipps zeigen, worauf Sie dabei besonders achten müssen:

1. Arbeitsvertrag genau prüfen

Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Suchen Sie nach Klauseln wie „Verschwiegenheitspflicht“, „Geheimhaltung“ oder „Non-Disclosure Agreement“ (NDA). Verstehen Sie genau, welche Bereiche Ihr Arbeitgeber als besonders sensibel deklariert hat. Denken Sie aber immer daran: Auch ohne solche Klauseln schützt das Gesetz den Arbeitgeber über die allgemeine Treuepflicht.

2. Digitale Hygiene im Alltag wahren

Nutzen Sie für geschäftliche Zwecke niemals private Cloud-Dienste (z.B. Dropbox, Google Drive) oder private E-Mail-Adressen, um Dokumente im Homeoffice weiterzubearbeiten. Lassen Sie Ihren Bildschirm im Büro oder im Zug (beim mobilen Arbeiten) niemals unbeaufsichtigt entsperrt. Sensible Informationen gelangen schneller an unbefugte Dritte, als Sie glauben.

3. Social Media und Networking vorsichtig nutzen

Seien Sie zurückhaltend mit detaillierten Postings auf Plattformen wie Linkedin, Xing oder Instagram. Sätze wie „Wir haben heute den Durchbruch bei der neuen Akku-Technologie für den Kunden XY geschafft!“ können bereits ein unzulässiger Verrat eines Projekts sein. Sprechen Sie über Ihre Erfolge stets abstrakt und ohne Nennung interner Details oder Kundennamen.

4. Jobwechsel sauber vollziehen

Wenn Sie das Unternehmen verlassen und zur Konkurrenz wechseln, gilt die absolute Clean-Desk-Policy. Sie dürfen keinerlei Dateien, Präsentationen, Kundenlisten oder Quellcodes auf USB-Sticks oder privaten Festplatten mitnehmen. Alles, was Sie während Ihrer Arbeitszeit für die Firma erstellt haben, verbleibt physisch und digital im Eigentum des Arbeitgebers. Achten Sie aber auch darauf, beim neuen Arbeitgeber keine geschützten Informationen aus dem alten Job auszuplaudern.

Kann meine Verschwiegenheitspflicht aufgehoben werden?

Die Verschwiegenheitspflicht für geschützte Daten und Betriebsgeheimnisse gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Sie kann aber unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden. Beispiele:

  • Explizite Erlaubnis

    Das Unternehmen kann eine schriftliche Vereinbarung treffen, die den Ex-Mitarbeiter von seiner Schweigepflicht befreit.

  • Stillschweigende Erlaubnis

    Seltener wird von einer stillschweigenden Aufhebung der Schweigepflicht ausgegangen – zum Beispiel, wenn Patienten von einem Arzt zum nächsten überwiesen werden.

  • Rechtfertigender Notstand

    Bestehen Gefahren für Leib und Leben und können die vertraulichen Informationen diese Gefahr abwenden, dann gilt die Schweigepflicht als aufgehoben.

  • Geplante Straftat

    Wer Kenntnis von einer geplanten Straftat seines Arbeitgebers hat, darf die Strafverfolgungsbehörden darüber informieren (siehe: Whistleblower).

Grundsätzlich aber müssen stets schwerwiegende Umstände vorliegen, damit die Verschwiegenheitspflicht von Mitarbeitern aufgehoben wird und ein Betriebsgeheimnis weitergegeben werden darf.


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