Betriebsgeheimnis: Definition, Beispiel, was nicht verraten?

Sensible Informationen und vertrauliches Know-how im Unternehmen gelten als Betriebsgeheimnis. Wer solche Interna verrät oder weitergibt, riskiert nicht nur den Job, sondern macht sich mitunter strafbar. Wir erklären, was alles zu Geschäftsgeheimnissen zählt – und was droht, wenn Mitarbeiter Betriebsgeheimnisse ausplaudern…

Betriebsgeheimnis Definition Bedeutung Beispiel Verrat Strafen

Definition: Was ist ein Betriebsgeheimnis?

Zum Betriebsgeheimnis (auch: Geschäftsgeheimnis) gehören alle unternehmensbezogenen Daten oder Vorgänge, die nicht öffentlich und nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse besteht – siehe auch Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).

Beispiel: Was fällt alles unter Betriebsgeheimnis?

Zu typischen Betriebsgeheimnissen zählen zum Beispiel:

  • Prototypen & Innovationen
  • Rezepturen
  • Technische Herstellungsverfahren
  • Preisberechnungen
  • Vertragsabschlüsse
  • Marketingkonzepte
  • Geschäftsstrategien
  • Personalien
  • Businesspläne
  • Kundenlisten

Unterschied: Betriebsgeheimnis oder Geschäftsgeheimnis?

Bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen handelt es sich überwiegend um vertrauliche Informationen, die dem Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil sichern.

Während es sich bei Betriebsgeheimnissen meist um Produkte, Dienstleistungen, Rezepturen und technische Innovationen handelt, zählen zu den Geschäftsgeheimnissen vor allem kaufmännisches Know-how, wie Marketingstrategien oder Preisgestaltung.

Das bestbehütete Betriebsgeheimnis der Welt

Die Original-Rezeptur des Softdrinks Coca Cola gilt als best gehütete Betriebsgeheimnis der Welt. Aufbewahrt wird die Zusammensetzung angeblich im Tresor der Suntrust Bank in Downtown Atlanta. Die Formel ist so geheim, dass die sie nicht einmal patentiert wurde – denn dann wäre sie öffentlich und nur 20 Jahre lang geschützt.


Anzeige

Was droht, wenn ich ein Betriebsgeheimnis verrate?

Ein Betriebsgeheimnis zu verraten – vorsätzlich oder fahrlässig –, kann schwere, teils strafrechtliche Konsequenzen haben. In jedem Fall droht eine verhaltensbedingte Kündigung. In besonders schweren Fällen von Geheimnisverrat auch die fristlose Kündigung. Bedeutet: Die gesetzliche Kündigungsfrist entfällt.

Weil Arbeitnehmer durch den Verrat von Betriebsgeheimnissen gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen (sog. Verschwiegenheitspflicht), droht neben einer Vertragsstrafe zudem eine Schadenersatzpflicht. Entsteht dem Unternehmen durch die Weitergabe der Geschäftsgeheimnisse ein finanzieller Schaden, kann sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu 3 Jahren die Folge sein. Grundlage hierfür ist § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Wie lange bleiben Betriebsgeheimnisse geheim?

Sie kündigen Ihren Job und wechseln den Arbeitgeber? Dann gilt die Schweigepflicht auch weiterhin. Ein Betriebsgeheimnis bleibt ein Betriebsgeheimnis – auch noch Jahre, nachdem Sie das Unternehmen verlassen haben. Wer nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Betriebsgeheimnisse offenbart und sein Stillschweigen bricht, macht sich immer noch strafbar – mit den bekannten Folgen.

Grundsätzlich gilt: Überlegen Sie sich genau, welche Informationen aus Ihrem Job Sie mit anderen besprechen. Dies gilt genauso für Lebenspartner und Freunde.

Anzeige

Arbeitsrecht: Wie ist meine Verschwiegenheit geregelt?

Viele Unternehmen sichern die Wahrung von Betriebsgeheimnissen im Arbeitsvertrag ab. Dort unterschreiben Arbeitnehmer meist einen Paragrafen, in dem Sie bestätigen, verschwiegen und gewissenhaft mit den vertraulichen Betriebsinformationen und Interna umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben (vergl. NDA).

Fehlt eine solch explizite Klausel im Arbeitsvertrag, sind Arbeitnehmer dennoch zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dabei handelt es sich im Arbeitsrecht um eine sogenannte Nebenpflicht, die automatisch aus einem Arbeitsvertrag entsteht.

Achtung: Fahrlässiger Verrat!

Zwar können Unternehmen und Arbeitgeber nicht vollständig verbieten, dass Mitarbeiter über ihren Job sprechen. Dennoch müssen diese aufpassen, wie sie mit sensiblen Daten und Betriebsgeheimnissen umgehen und wie Geheimnisse nach außen gelangen.

Bereits ein liegen gelassener USB-Stick oder offene Kundenlisten auf dem Schreibtisch, die Reinigungs- und Wachpersonal einsehen könnten, können eine Abmahnung oder gar Kündigung rechtfertigen (siehe: Clean Desk Policy).

Anzeige

Kann meine Verschwiegenheitspflicht aufgehoben werden?

Die Verschwiegenheitspflicht für geschützte Daten und Betriebsgeheimnisse kann aufgehoben werden. Das gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Beispiele:

  • Explizite Erlaubnis
    Das Unternehmen kann eine schriftliche Vereinbarung treffen, die den Ex-Mitarbeiter von seiner Schweigepflicht befreit.
  • Stillschweigende Erlaubnis
    Seltener wird von einer stillschweigenden Aufhebung der Schweigepflicht ausgegangen – zum Beispiel wenn Patienten von einem Arzt zum nächsten überwiesen werden.
  • Rechtfertigender Notstand
    Bestehen Gefahren für Leib und Leben und können die vertraulichen Informationen diese Gefahr abwenden, dann gilt die Schweigepflicht als aufgehoben.
  • Geplante Straftat
    Wer Kenntnis von einer geplanten Straftat seines Arbeitgebers hat, darf die Strafverfolgungsbehörden darüber informieren (siehe: Whistleblower).

Grundsätzlich aber müssen stets schwerwiegende Umstände vorliegen, damit die Verschwiegenheitspflicht von Mitarbeitern aufgehoben wird und ein Betriebsgeheimnis weitergegeben darf.


Was andere dazu gelesen haben