Whistleblower: Definition, Beispiele & Gesetz

Für die einen ein Held, für die anderen Verräter: Whistleblower machen Informationen und damit verbundene Skandale öffentlich. Neben großen und bekannten Beispielen gibt es auch innerhalb von Unternehmen Whistleblowing, um Fehlverhalten zu melden und Maßnahmen zu ermöglichen. Wir erklären, was genau ein Whistleblower ist, zeigen Beispiele und welchen Schutz es für die Hinweisgeber gibt…

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Definition: Was ist ein Whistleblower?

Whistleblower sind Menschen, die eigentlich geheime und interne Informationen der Öffentlichkeit preisgeben, um auf Missstände, Skandale, Straftaten oder unethisches Verhalten hinzuweisen. Im Deutschen werden sie auch als Hinweisgeber, Enthüller oder Informanten bezeichnet. Durch ihr Handeln wollen Whistleblower etwas gegen die Situation unternehmen und eine breite Masse über die Vorgänge informieren.

In der Öffentlichkeit genießen Whistleblower einen guten Ruf. Sie beweisen moralische Prinzipien und stellen das Wohl der Allgemeinheit über die eigene Situation. Denn Hinweisgeber können die eigene Karriere ruinieren und gelten intern als Verräter.

Beispiele für Whistleblower

In der Geschichte gibt es einige berühmte Beispiele für Whistleblower. Wir haben eine Übersicht bekannter Beispiele zusammengestellt:

  • Mark Felt (Watergate-Affäre)
  • Julian Assange (Wikileaks)
  • Chelsea Manning (Wikileaks)
  • Edward Snowden (NSA-Affäre)
  • Daniel Ellsberg (Pentagon-Papiere)

In Deutschland ist Porwoll ein Beispiel für Whistleblowing. Er war kaufmännischer Leiter einer Apotheke und deckte auf, dass sein Chef wirkungslose Kochsalzlösung oder viel zu geringe Dosen des Wirkstoffes als Krebsmedikamente verkaufte und abrechnete. Manche Whistleblower bleiben aber auch anonym. So ist der Hinweisgeber, der die Panama-Papers veröffentlicht hat, bis heute unbekannt.

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2 Arten von Whistleblowing

Whistleblower können auf verschiedene Ungerechtigkeiten aufmerksam machen. Betrug, Korruption, illegale Preisabsprachen, Diskriminierung, Straftaten, Datenmissbrauch, Menschenrechtsverletzungen oder zahlreiche andere Missstände, die in Unternehmen oder Organisationen auftreten.

Grundsätzlich gibt es dabei zwei Arten von Whistleblowing:

  1. Internes Whistleblowing
    Der Hinweisgeber meldet Informationen über unethisches Verhalten intern an eine (meist höhere) Stelle.
  2. Externes Whistleblowing
    Der Whistleblower wendet sich an die Medien, verbreitet Informationen direkt selbst im Internet oder wendet sich an eine andere externe Stelle, um möglichst viele Menschen zu erreichen.

Welche Motive haben Whistleblower?

Die meisten Whistleblower folgen der eigenen Moral und handeln zum Schutz vor möglichen Folgen für andere Menschen. Hinter der scheinbar selbstlosen Tat können aber auch Hass, Neid oder Rachegefühle stecken.

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Gesetz: Mehr Schutz für Whistleblower

Auf der einen Seite stehen Whistleblower vor gesetzlichen Hürden und möglichen Konsequenzen. Wer interne und geheime Informationen sowie Betriebsgeheimnisse veröffentlicht, muss mit einer fristlosen Kündigung oder gar einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen.

Aber: Es gibt auch Schutz für Whistleblower. Das Hinweisgeberschutzgesetz (eine Folge der Whistleblowing-Richtlinie der EU) müssen Unternehmen ab 50 Mitarbeitern ein sicheres und anonymes System zur Meldung von Verstößen oder Fehlverhalten einrichten. Innerhalb von 7 Tagen muss eine Rückmeldung zum Eingang des Hinweises erfolgen, spätestens nach 3 Monaten muss der anonyme Hinweisgeber über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden.

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4 Schritte als Whistleblower

Bevor Sie als Whistleblower agieren und intern oder extern auf Missstände hinweisen, sollten Sie sich fragen: Ist die Angelegenheit das Risiko wert? Bei großen Skandalen und unethischem Verhalten, das möglicherweise sogar Gesundheit und Leben anderer riskiert, ist das sicherlich der Fall. Hat der Chef hingegen mal einen Kugelschreiber aus dem Büro mitgehen lassen, sollten Sie nicht gleich die Medien kontaktieren.

Bemerken Sie Vorgänge, zu denen Sie auf keinen Fall schweigen können, sollten Sie diese fünf Schritte beachten:

  1. Beobachten

    Wenn Sie auf Ungereimtheiten in Ihrem Unternehmen stoßen, gehen Sie Ihren Vermutungen diskret nach. Seien Sie aufmerksam, halten Sie Augen und Ohren offen und versuchen Sie, mehr herauszufinden.

  2. Sammeln

    Machen Sie sich Notizen und Kopien, halten Sie Termine, Daten und Gespräche sorgfältig fest. Sammeln Sie Indizien und Beweise und verwahren Sie Ihre Unterlagen an einem sicheren Ort.

  3. Abwägen

    Haben Sie Beweise, ist es Zeit für Selbstreflexion und ein paar Fragen: Könnte ich es mit meinem Gewissen vereinbaren, meine Erkenntnisse einfach unter den Teppich zu kehren? Ist es wirklich wichtig, dass jemand davon erfährt? Für meine Kollegen, für das Unternehmen, für ein möglicherweise betroffenes Opfer oder für mich selbst? Was würde passieren, wenn ich auspacke – und was, wenn nicht?

  4. Entscheiden

    Treffen Sie eine Entscheidung: ja oder nein? Entweder Sie werden aktiv oder Sie lassen es – mit allen Konsequenzen. Wenn Sie sich festgelegt haben, müssen Sie es auch durchziehen.

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Whistleblowing: An wen wende ich mich?

Als Whistleblower haben Sie verschiedene potenzielle Ansprechpartner. Ausschlaggebend ist die Tragweite des Falls, die mögliche Relevanz für die Öffentlichkeit und das Ziel Ihres Vorgehens. Sollen intern Verbesserungen erfolgen? Dann können Sie das Thema auch innerhalb des Unternehmens klären. Muss die Öffentlichkeit davon erfahren, ist die Zielgruppe eine andere.

An diese Stellen können Sie sich wenden, wenn Sie Informationen weitergeben wollen:

  • Betriebsrat

    Sie können den Betriebsrat einschalten und nicht nur auf Missstände hinweisen, sondern Verbündete gewinnen. Aber auch der Betriebsrat ist in seiner Entscheidungsgewalt eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen. Er kann Missstände nicht einfach so aus der Welt schaffen. Pluspunkte: Der Betriebsrat genießt erstens den gesetzlichen Kündigungsschutz und bündelt Stimmen, die zusammen mehr Gewicht haben als die eines Einzelkämpfers.

  • Compliance-Hotline

    Unternehmen legen großen Wert auf die Einhaltung von Compliance-Richtlinien. In größeren Firmen können Sie Hinweise zum Fehlverhalten etwa eines Kollegen anonym per Hotline weitergeben. Achten Sie aber auch hier auf Verhältnismäßigkeit. Rufen Sie nicht wegen jeder Kleinigkeit an, um Kollegen zu beschuldigen. Gibt es wirklich schwarze Schafe im Team, es aber ein guter Weg.

  • Behörden

    Bei schweren Vergehen und Straftaten sollten Sie die zuständigen Behörden einschalten. Sie müssen nicht gleich eine Strafanzeige stellen, sondern im ersten Schritt die Behörde über Vorgänge informieren. Diese kann dann selbst Ermittlungen einleiten und übernimmt das weitere Vorgehen.

  • Internet

    Als Whistleblower können Sie über Enthüllungsplattformen oder auch die sozialen Medien eine große Reichweite erzielen. Hier bleibt aber die Frage, was Sie veröffentlichen und ob Sie dies dürfen. Überlegen Sie deshalb genau, ob Sie einen Post verfassen oder doch einen anderen Weg gehen wollen.

  • Medien

    Hat Ihre Enthüllung große Bedeutung für die Öffentlichkeit, können Sie sich an die Medien wenden. Sie können als Informant anonym Medienhäuser kontaktieren oder per Mail Dateien, Dokumente und Hinweise einreichen.


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