Unternehmensregister: Inhalt, Kosten + Tipps wie Sie es nutzen

Das Unternehmensregister macht Daten und Informationen zu Unternehmen der Öffentlichkeit zugänglich. Dort finden Sie zum Beispiel Adressen, Jahresabschlüsse oder verantwortliche Führungskräfte. Was für Unternehmen oft eine lästige Verpflichtung ist, ist für Sie eine Chance, sich ein besseres Bild über eine Firma zu machen. Welche Informationen Sie im Unternehmensregister abrufen können und wozu sich diese eignen…

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Was ist das Unternehmensregister?

Das Unternehmensregister ist ein offizieller Katalog. Dieser verzeichnet Unternehmen in einem Staat oder Staatenbund. Solche Unternehmensregister gibt es schon seit dem vorletzten Jahrhundert. In Deutschland existiert seit über 13 Jahren eine zentrale, elektronische Online-Variante des Unternehmensregisters.

Betreiber ist der Bundesanzeiger, der vom Bundesministerium der Justiz herausgegeben wird. In einer umfangreichen Online-Datenbank laufen alle relevanten und zu veröffentlichenden Daten zusammen. Das Unternehmensregister speist sich aus verschiedenen Quellen und ist die größte und umfangreichste Datenbank zur Recherche und Informationsgewinnung über deutsche Unternehmen.

Daten europäischer Unternehmen

Informationen zu ausländischen Firmen liefert das European Business Register (EBR). Es erfüllt dieselbe Funktion wie das deutsche Unternehmensregister, führt aber insgesamt mehr als 20 Millionen europäische Unternehmen. Finden können Sie das jeweilige Unternehmen dort aber nur, wenn das Unternehmensregister des Herkunftslandes seine Daten an das EBR übermittelt hat.

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Welche Daten können Sie einsehen?

Das Unternehmensregister bezieht Informationen aus diversen anderen Registern und ist damit ein übergeordnetes Register. In das Online-Verzeichnis fließen Informationen, die im Handelsregister, dem Genossenschaftsregister, dem Partnerschaftsregister und dem Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Keine andere Quelle bietet so umfangreiche unternehmensbezogene Informationen.

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Je nach Rechtsform sind Unternehmen verpflichtet, sich in den Registern eintragen zu lassen. Die Verzeichnisse wiederum übermitteln ihre Daten ans Unternehmensregister. Das Unternehmensregister gibt exakte Auskunft darüber, welche Daten öffentlich sind. Über das elektronische Unternehmensregister haben Sie Zugriff auf…

  • das elektronische Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister. Dazu zählen Registereintragungen sowie zu den Registern eingereichte Dokumente.
  • Adressdaten der Unternehmen
  • (Jahres-)Bilanzen
  • Unterlagen zur Rechnungslegung der Unternehmen
  • Bekanntmachungen der Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister
  • Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger
  • Beim Bundesanzeiger hinterlegte Bilanzen
  • unternehmensrelevante Mitteilungen der Wertpapieremittenten
  • Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte

Nicht nur verschiedene Register, sondern auch die Daten aus dem Bundesanzeiger werden zentral kombiniert. Egal, ob es sich um die veröffentlichte Bilanz eines Konzerns oder die Eintragung einer neuen GmbH handelt – im Unternehmensregister werden Sie dazu fündig.

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Unternehmensregister kostenlos: Wird die Informationsabfrage bezahlt?

Es ist möglich, Informationen aus dem Unternehmensregister kostenlos abzurufen – allerdings ist dies nicht pauschal für alle Daten und Anfragen gültig. Ob Kosten anfallen und wie hoch diese sind, hängt vom Quellregister ab. Eintragungen aus dem Handelsregister sind grundsätzlich kostenpflichtig. Werden die Daten hingegen vom Bundesanzeiger zur Verfügung gestellt, sind diese kostenlos. Folgende Registerinhalte können Sie im Unternehmensregister zu den jeweiligen Kosten abrufen:

  • Aktueller Abdruck (AD) – 4,50 Euro
    Dieser gibt einen Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen eines Unternehmens.
  • Chronologischer Abdruck (CD) – 4,50 Euro
    Er liefert alle Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung in zeitlicher Reihenfolge. Enthält sowohl aktuelle als auch mittlerweile gegenstandslose Eintragungen.
  • Historischer Abdruck (HD) – 4,50 Euro
    Das ist eine Kopie aller ehemals in Papierform vorliegenden Daten, die bis zur Umstellung auf die elektronische Registerführung gültig waren.
  • Dokument (DK) – 1,50 Euro
    Dokumentenansicht beziehungsweise Baum-Struktur der zum Register eingereichten Dokumente: Hierzu gehören unter anderem Gesellschaftsverträge, Gesellschafterlisten oder Sitzungsprotokolle.
  • Unternehmensträgerdaten (UT) – Kostenlos
    Diese geben beispielsweise Einblick über die Höhe des haftenden Kapitals oder das Gründungsdatum.
  • Strukturierter Registerinhalt (SI) – 4,50 Euro
    Ein unverbindlicher Service in Form einer XML-Datei mit Daten des AD und des CD für eine automatische Weiterverarbeitung.

Besonders interessant: Sie können im Unternehmensregister (und nicht über das Handelsregister) die offenlegungspflichtigen Rechnungslegungsunterlagen (Jahresabschlüsse) kostenlos abrufen. Allerdings werden die Daten hier lediglich zur Information bereit gestellt, sie sind (im Gegensatz zum Handelsregister) nicht rechtlich verbindlich.

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Welchen Zweck verfolgt das Unternehmensregister?

Der rechtliche Hintergrund des Unternehmensregisters ist das EHUG, das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister. Dieses geht auf den Abschlussbericht der Regierungskommission „Corporate Governance“ zurück. Thema dabei: Defiziten in der Unternehmensführung und möglichen Kontrollen sowie die Modernisierung des Aktienrechts.

Mehr Transparenz dank Unternehmensregister: Wie das Handelsregister hat es eine Kontroll- und Schutzfunktion. Bis dahin wurden Verstöße gegen die Offenlegungspflicht auf Antrag eines Berechtigten verfolgt. Dem ging eine umständliche Suche nach Verantwortlichen voraus. Nun sind an einem zentralen Ort Firmen, ihr Sitz sowie verantwortliche Personen recherchierbar.

Mehr Schutz vor Straftaten

Dadurch stärkt der Gesetzgeber den Schutz von Geschäftspartnern, Gläubigern und Kunden. Wer seiner Offenlegungspflicht nicht nachkommt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen. Für solche Verstöße können zwischen 2.500 und bis zu 25.000 Euro gefordert werden.

Verschiedener Nutzer des Unternehmensregisters

Wertvoll ist das Unternehmensregister auch für Kreditinstitute, Versicherungen und Immobilienmakler. Sie unterliegen einer vorgeschriebenen Legitimationsprüfung (Know Your Customer – KYC). Diese verpflichtet sie, Neukunden und deren Geldströme vorab zu überprüfen. Indem jeder Daten und Namen über das Unternehmensregister in Erfahrung bringen kann, lassen sich Straftaten wie Schwarzarbeit, aber auch Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung leichter aufdecken und unterbinden.


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Wie werden die Daten im Unternehmensregister erfasst?

Als zentrale Sammelstelle gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie die Informationen zum Unternehmensregister gelangen. Zum einen können Unternehmen selbst die Informationen, die veröffentlicht werden müssen, beim Unternehmensregister elektronisch einreichen. Gleiches gilt für die anderen Register, aus denen das Unternehmensregister seine Daten bezieht – etwa den Handelsregister. Dokumente, die hier eingereicht werden, landen automatisch im elektronischen Verzeichnis des Unternehmensregisters.

Unternehmen müssen die Übermittlung der Daten nicht selbst übernehmen. Oft läuft die Weitergabe von zu veröffentlichen Daten über den Steuerberater, der die Unterlagen zur elektronischen Speicherung für das Unternehmensregister bereitstellt. Ähnlich läuft es beispielsweise bei der Eintragung einer neuen GmbH ab. Mit der Anmeldung im Handelsregister werden gleichzeitig die Daten und Dokumente für das Unternehmensregister übermittelt und erfasst.

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Unternehmensregister Deutschland: Welche Unternehmen werden erfasst?

Das Unternehmensregister erfasst nicht alle existierenden Unternehmen. Entscheidend ist vor allem, welche Unternehmen sich eintragen lassen müssen. Wichtige Kriterien sind Rechtsform und Größe. Beispielsweise finden sich im Handelsregister solche Unternehmen, die der Publizitätspflicht unterliegen. Zur Offenlegung verpflichtet sind:

  • Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG und AG
  • Personenhandelsgesellschaften wie GmbH & Co. KG
  • Eingetragene Genossenschaften (eG)
  • Einzelkaufleute
  • Banken
  • Versicherungsunternehmen
  • Wirtschaftliche Vereine
  • Zweigniederlassungen einiger ausländischer Kapitalgesellschaften

Da eine GbR nicht als Kaufmann betrachtet wird, muss sie nicht im Handelsregister verzeichnet werden. Sie steht somit auch nicht im Unternehmensregister – zumindest, solange sie eine bestimmte Unternehmensgröße nicht überschreitet.

Maßgeblich für die Einstufung eines Unternehmens als Kleinstgesellschaft beziehungsweise kleine, mittelgroße oder große Gesellschaft sind die §§ 267, 267a des Handelsgesetzbuches (HGB). Besonders für Kleinstgesellschaften, kleine Kapitalgesellschaften und mittelgroße Kapitalgesellschaften gibt es Erleichterungen bezüglich der einzureichenden Unterlagen.

Welche Unterlagen müssen Unternehmen offenlegen?

Große Unternehmen und Konzerne sind verpflichtet, sämtliche der folgenden Unterlagen offenzulegen:

  • Jahresabschluss
  • Lagebericht
  • Bestätigungs-/Versagungsvermerk des Abschlussprüfers
  • Bericht des Aufsichtsrats
  • Entsprechenserklärung nach § 161 des Aktiengesetzes
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So nutzen Sie das Unternehmensregister für sich

Das Unternehmensregister ist für jeden frei zugänglich. Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen und keine Begründung vorbringen. Einfach auf der Homepage des Unternehmensregisters nach Unternehmen suchen und schon erhalten Sie erste Daten. Dabei gibt es gute Gründe, im Unternehmensregister zu stöbern:

  • Sie minimieren Risiken

    Hintergrundinformationen über eine Firma können wichtig sein, wenn es um eine Kooperation mit einem anderen Unternehmen geht. Schließlich lassen die Unternehmensberichte Rückschlüsse auf Seriosität zu.

  • Sie behalten den Wettbewerb im Auge

    Oder aber, um einen besseren Blick auf die Konkurrenz innerhalb der eigenen Branche zu bekommen. Wie sehen die Zahlen aus? Welche Veröffentlichungen gibt es? Was können Sie daraus ableiten? Das Unternehmensregister bietet viele Informationen, die Sie an anderen Stellen nicht bekommen.

  • Sie planen Anlagen

    Spannend kann eine Recherche im Unternehmensregister auch für Anleger auf dem Aktienmarkt sein. Da hier auch Jahresabschlüsse veröffentlicht werden, lässt sich viel über die Kennzahlen eines Unternehmens erfahren, was für die Anlagestrategie ein wichtiger Faktor sein kann.

Ist eine Registrierung erforderlich?

Prinzipiell müssen Sie sich nicht registrieren, wenn Sie das Unternehmensregister nutzen wollen. Eine Registrierung ist nur in diesen Fällen erforderlich:

  • Sie wollen Daten in das Unternehmensregister einstellen.
  • Als Unternehmensinhaber haben Sie Bilanzen hinterlegt und möchten diese nun abrufen.
  • Sie möchten gebührenpflichtige Informationen (per Lastschriftverfahren) erwerben und/oder benötigen einen elektronischen Rechnungsbeleg.
  • Bei der Recherche möchten Sie Ihre Sitzung und den Dokumentenkorb für die Dauer von maximal fünf Tagen speichern.
  • Sie wünschen unbegrenzte Einsicht in die von Ihnen abgerufenen Daten.



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