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Limited gründen: Die Vor- und Nachteile

Sie sind Unternehmer und möchten eine Limited gründen? Dann sollten Sie sich diesen Schritt gut überlegen. Die anfänglichen Vorteile können sich im Nachhinein nämlich als handfeste Nachteile entpuppen. Welche das sein können und für welche Unternehmer es sich trotzdem noch lohnt, eine Limited zu gründen, erfahren Sie in diesem Artikel. Außerdem verraten wir Ihnen eine Alternative, die ähnlich viele Vorteile, gleichzeitig aber weniger Nachteile hat…



Limited gründen: Die Vor- und Nachteile

Limited: Was versteht man darunter?

Auch deutsche Unternehmer können eine Limited (eigentlich Limited Company by Shares) gründen. Obwohl diese eine englische Rechtsform ist, steht sie auch Unternehmern aus anderen Ländern offen.

Die Limited ist eine Kapitalgesellschaft und in ihren wichtigsten Eigenschaften der deutschen Unternehmergesellschaft (UG) vergleichbar. Das Kapital, das bei der Gründung aufgebracht werden muss, wird in der Regel in Form von Aktien hinterlegt.

Es gibt einige Unterformen der Limited:

  • Die Private Limited Company by Shares (auch Ltd. abgekürzt)
  • Die Private Unlimited Company
  • Die Public Limited Company (PLC)
  • Die Private Limited Company by Guarantee

Wenn von einer Limited die Rede ist, ist damit meist die erstgenannte Private Limited Company by Shares gemeint.

Möchten deutsche Unternehmer in Großbritannien eine Limited gründen, müssen sie eine zustellfähige Postadresse im Land vorweisen. Dazu müssen sie jedoch nicht zwingend ein Büro vor Ort eröffnen. Mittlerweile gibt es viele Dienstleister, die genau diesen Service für ihre Kunden anbieten.

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Limited gründen: Wie geht das?

Unternehmer lassen sich gerne von den relativ geringen Anforderungen bei der Gründung einer Limited verführen. Zunächst geht es nämlich – im Vergleich zu deutschen Handelsgesellschaften – recht zügig und unkompliziert:

  1. Limited ohne Notar gründen

    Für die Gründung an sich brauchen Unternehmer keine notarielle Beglaubigung. Es genügt, wenn sie den Gesellschaftsvertrag (oder die Unterlagen der Gründung) und der Gesellschaftssatzung beim englischen Gesellschaftssregister (Company House) einreichen.

  2. Shareholder benennen

    Der Geschäftsführer (Direktor) und die Anteilseigner müssen in diesem Zuge benannt werden. Im Gegensatz zur deutschen UG müssen Unternehmer, die eine Limited gründen möchten, einen Schriftführer (Company secretary) ernennen und diesen ebenfalls ins Handelsregister eintragen lassen.

    Liegt der Jahresumsatz über einer Million oder ist die Bilanzsumme höher als 1,4 Millionen Pfund, müssen Unternehmer außerdem einen Wirtschaftsprüfer (Auditor) benennen.

  3. Firmenadresse bereithalten

    Da die Limited dem Rechtssystem des Vereinigten Königreichs entstammt, muss sie auch dauerhaft dort erreichbar sein. Ein sogenanntes Registered office ist daher eine weitere Voraussetzung, die bestehen muss, wenn Unternehmer einer Limited gründen. Fehlt diese Adresse oder ist sie nach einiger Zeit nicht mehr erreichbar, kann das dazu führen, dass die Gesellschaft gelöscht wird.

    Übrigens: Um die Voraussetzungen einer Postadresse im Vereinigten Königreich zu erfüllen, genügt auch die bekannte Briefkastenfirma.

  4. Stammkapital einzahlen

    Sind diese Schritte erfolgreich abgeschlossen, wird das Stammkapital eingezahlt. Das ist gerade für deutsche Unternehmer sehr verlockend, denn das liegt aktuell bei nur einem britischen Pfund. Natürlich ist es auch möglich, mehr Kapital oder sogar Sacheinlagen einzubringen. Im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit kann dieser Schritt sinnvoll sein.

    Ohnehin lautet die Empfehlung, mindestens 100 Pfund einzahlen. Mit diesem Betrag können in der Regel die Gründungskosten gedeckt werden.

  5. Urkunde erhalten

    Danach ist es auch schon geschafft. Wenn Sie nun die Gründungsurkunde der Limited beim Gesellschaftsregister bekommen, ist die Kapitalgesellschaft von diesem Zeitpunkt an rechtswirksam.

  6. Handelsregistereintrag beantragen

    Wenn Sie mit Ihrer Limited auch in Deutschland tätig werden möchten, müssen Sie diese im Handelsregister eintragen lassen und eine Niederlassung in Deutschland gründen. Dazu benötigen Sie jedoch eine notarielle Beglaubigung und eine Gewerbeanmeldung.

Dieser relativ zügige und fast schon unbürokratische Ablauf bedeutet aber nicht, dass die Limited nicht auch einige Nachteile hätte.

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Die Nachteile der Rechtsform

Wo Licht ist, da ist auch Schatten – das merken Unternehmer häufig dann, wenn sie eine Limited gründen möchten. Denn die Vorteile, die diese Gesellschaftsform auf den ersten Blick bietet, kommen mit einigen Nachteilen daher:

  • Verträge auf Englisch

    Da die Limited eine Rechtsform nach englischem Recht ist, müssen auch die Verträge auf Englisch abgefasst sein. Während viele Unternehmer in der Lage sind, ein Dokument wie den Gesellschaftsvertrag selbst zu übersetzen, ist es damit aber nicht getan. Die Kenntnis der Fremdsprache reicht in diesem Fall nicht aus, denn auch die englischen Rechtsvorschriften müssen bei den Verträgen beachtet werden.

  • Jahresabschluss nach englischen Regeln

    Mit dem Gesellschaftsvertrag ist es noch nicht getan. Auch der Jahresabschluss muss auf Englisch und nach den englischen Buchführungsregeln angefertigt werden. Zu den Publizitätspflichten gehört außerdem, dass Sie den Geschäftsbericht auf Englisch erstellen möchten.

    Wenn Sie daneben mit der Limited auch in Deutschland tätig sind, müssen Sie einen Jahresabschluss nach deutschen Vorschriften aufstellen und diesem im Bundesanzeiger veröffentlichen.

    Doppelte Arbeit also, für die Sie vermutlich die Hilfe eines externen Dienstleisters oder Rechtskundigen benötigen werden. Verstoßen Sie nämlich gegen diese Vorgaben, kann das im schlimmsten Fall zur Löschung der Limited aus dem Register führen.

  • Englische Postadresse

    Um die Vorgaben nach einer zustellfähigen Adresse im Vereinigten Königreich zu erfüllen, beauftragen viele Unternehmer, die eine Limited gründen, einen externen Dienstleister. Für diesen werden jährlich weitere Kosten fällig.

  • Probleme mit Bankkonto

    Ein Unternehmen benötigt ein Geschäftskonto bei einer Bank. Wenn Unternehmer ein Geschäftskonto für eine Limited in Deutschland eröffnen möchten, bekommen sie nicht selten Probleme. Die geringen Stammeinlagen und der Firmensitz im Ausland können mitunter wenig vertrauenswürdig wirken. Außerdem schwingt bei den niedrigen Einlagen immer die Angst vor einer Zahlungsunfähigkeit mit.

    Auch der bevorstehende Brexit spielt bei den Bedenken einiger Banken eine Rolle, so dass einige Institute ablehnen, ein Konto für eine Limited zu eröffnen.

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Die Vorteile der Rechtsform

Trotzdem hat die Limited auch einige Vorteile, die für Unternehmer sehr interessant sein können:

  • Schnelle Gründung

    Im Vergleich zu einer Gründung in Deutschland ist der Prozess in Großbritannien schnell abgeschlossen. Sofern es keine unvorhergesehenen Probleme gibt, können Unternehmer innerhalb von zehn Tagen eine Limited gründen.

  • Geringe Kosten

    Der eigentliche Gründungsprozess ist relativ günstig: Meist reichen einige hundert Pfund (wenn noch eine Adresse angemietet werden muss) aus.

  • Niedriges Stammkapital

    Ein Pfund reicht als Einlage bei einer Limited aus.

  • Unkomplizierte Änderungen

    Soll der Gesellschaftsvertrag geändert werden, geht auch das recht unkompliziert. Auch für diesen Schritt wird kein Notar benötigt.

  • Rechtsform bekannt

    Die Rechtsform der Limited ist weltweit bekannt und kann dem Unternehmen damit ein internationales Profil verleihen.

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Die Steuern bei einer Limited

Die Frage, wo Sie mit ihrer Limited Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, wo Sie geschäftstätig sind. Sind Sie das hauptsächlich in Deutschland, müssen Sie sich auch mit einer englischen Limited an die Regelungen und Vorschriften des deutschen Steuerrechts halten. Das entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, den Jahresabschluss auch in England zu veröffentlichen.

Die Steuern, die in Deutschland zu zahlen sind, sind dabei folgende:

  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer

Im Vereinigten Königreich sind die Steuern dagegen geringer. Hier liegt die Körperschaftssteuer bei nur 20 Prozent und die Gewerbesteuer fällt komplett weg. Sollen die Erträge der Limited in UK versteuert werden, muss dazu ein klarer Bezug zu Großbritannien vorliegen – und daran scheitern die meisten Unternehmen, so dass trotzdem nach deutschem Steuerrecht Steuern gezahlt werden müssen.

Lohnt es sich noch, eine Limited zu gründen?

Noch bis vor einigen Jahren war die Limited auch in Deutschland sehr beliebt. Im Jahre 2008 wurde jedoch in Deutschland die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eingeführt. Seit dieser Zeit werden immer weniger Gründungen einer Limited verzeichnet, denn beide Rechtsformen sind einander sehr ähnlich. Außerdem gibt es in Deutschland auch die Option einer Mini-GmbH.

Gerade für Unternehmer, die hauptsächlich in Deutschland tätig sind, lohnt es sich daher nicht mehr, eine Limited zu gründen. In diesem Fall hat die Rechtsform mehr Nach- als Vorteile. Man denke nur an die umfassenden Publizitätspflichten und die doppelte Ausführung in Deutsch und Englisch.

Unternehmer, die vornehmlich im Ausland tätig sind, können jedoch nach wie vor von den Vorteilen einer Limited profitieren. Für diesen Personenkreis lohnt es daher auch heute noch, sich mit dieser Rechtsform auseinander zu setzen.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]