Limited gründen: Schritte, Vor- & Nachteile + Steuern

Beim Start in die Selbstständigkeit können Sie zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Eine Möglichkeit ist die englische Limited, die Sie auch in Deutschland wählen können. Diese hat einige Besonderheiten, Vor- sowie auch Nachteile. Damit Sie fundiert entscheiden können, zeigen wir Ihnen alles, was Sie wissen müssen, wenn Sie eine Limited gründen wollen…

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Was ist eine Limited (Ltd.)?

Die Limited ist eine englische Rechtsform für Unternehmen, die auch für Gründer in Deutschland möglich ist. Es ist eine Kapitalgesellschaft, die einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (UG) ähnelt.

Seit Einführung der Unternehmergesellschaft im Jahr 2008 ist die Beliebtheit der Limited zurückgegangen. Trotzdem bietet sie bis heute einige Vorteile und kann eine Alternative zu deutschen Rechtsformen sein.

Unterformen einer Limited

Eine Limited gibt es in verschiedenen Unterformen. Sie alle sind Kapitalgesellschaften, unterscheiden sich aber in einige Faktoren voneinander.

  • Private Limited Company by Shares
    Diese Variante ist gemeint, wenn von einer Limited gesprochen wird. Die Haftung der Gesellschafter ist begrenzt (limited). Sie haften nicht mit Ihrem Privatvermögen.
  • Private Unlimited Company
    Großer Unterschied der Privat Unlimited Company (Unlimited) ist die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.
  • Private Limited Company by Guarantee
    Anders als bei der Limited oder einer GmbH werden bei der Private Limited Company by Guarantee keine Anteile an Gesellschafter ausgegeben. Hier gibt es sogenannte Garantien (guarantee), zu denen sich jeder Gesellschafter im Falle einer Insolvenz verpflichtet.
  • Public Limited Company (PLC)
    Diese Form ähnelt der deutschen Aktiengesellschaft. Die Anteile des Unternehmens werden öffentlich an der Börse gehandelt.

Limited gründen: Kosten

Eine Limited gründen ist nicht besonders teuer. Im Durchschnitt bezahlen Sie insgesamt zwischen 200 und 500 Euro. Ausschlaggebend ist vor allem, wie viele Anbieter und Dienstleister Sie für verschiedene Services beauftragen oder was Sie selbst erledigen können. Höhere Kosten können für einen beschleunigten Gründungsprozess (innerhalb von 24 Stunden) anfallen.


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Limited gründen: 6 Schritte zum Unternehmen

Sie wollen eine Limited gründen? Dann müssen Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit einige Schritte machen. Wir erklären, wie die Gründung einer Limited abläuft:

1. Gesellschaftsvertrag einreichen

Für die Gründung an sich brauchen Unternehmer keine notarielle Beglaubigung. Für den ersten Schritt müssen Sie lediglich den Gesellschaftsvertrag (und falls nötig andere Unterlagen der Gründung) und der Gesellschaftssatzung beim englischen Gesellschaftsregister (Company House) einreichen.

2. Shareholder benennen

Der Geschäftsführer (Director, bei mehreren: Board of Directors) und die Anteilseigner müssen in diesem Zuge benannt werden. Im Gegensatz zur deutschen UG müssen Sie beim Gründen einer Limited auch einen Schriftführer (company secretary) ernennen und diesen ebenfalls ins Handelsregister eintragen lassen. Liegt der Jahresumsatz über einer Million oder ist die Bilanzsumme höher als 1,4 Millionen Pfund, müssen Sie außerdem einen Wirtschaftsprüfer (Auditor) benennen.

3. Firmenadresse bereithalten

Wollen Sie eine Limited gründen, benötigen Sie eine Firmenadresse und Zustellanschrift im Vereinigten Königreich (registered office). Fehlt diese Adresse oder ist sie nach einiger Zeit nicht mehr erreichbar, kann die Gesellschaft nicht gegründet werden oder wird später aufgelöst. Sie müssen aber nicht gleich ein Büro eröffnen. Verschiedene Anbieter stellen gegen eine entsprechende Gebühr eine Anschrift für Ihre Limited.

4. Stammkapital einzahlen

Sind die ersten Schritte erfolgreich abgeschlossen, müssen Sie das Stammkapital hinterlegen. Die gute Nachricht:. Sie müssen lediglich ein britisches Pfund einzahlen – es wird aber empfohlen, bei der Gründung bereits ein größeres Stammkapital einzubringen. Auch Sacheinlagen sind möglich. Im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit ist dies sinnvoll.

5. Urkunde erhalten

Nach Einzahlung und Prüfung ist die Gründung der Limited abgeschlossen. Sie erhalten eine Gründungsurkunde beim Gesellschaftsregister und Ihre Kapitalgesellschaft ist ab diesem Zeitpunkt rechtswirksam. Aber: Um auch in Deutschland aktiv zu werden, fehlt noch der letzte Schritt.

6. Handelsregistereintrag beantragen

Um mit Ihrer neu gegründeten Limited in Deutschland tätig zu werden, müssen Sie das Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen und eine Niederlassung in Deutschland gründen. Das erfolgt über einen Notar mit entsprechender Beglaubigung. Zusätzlich brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung. Denken Sie daran, dass die Dokumente aus dem Englischen übersetzt werden müssen.

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Vor- und Nachteile einer Limited

Die Wahl einer Rechtsform sollte nie unüberlegt sein. Das gilt für deutsche Formen, aber umso mehr für eine englische Limited. Wir stellen deshalb die Vor- und Nachteile gegenüber, damit Sie eine bessere Entscheidung treffen können:

Vorteile einer Limited

  • Schnelle Gründung
    Im Vergleich zu einer Gründung in Deutschland ist der Prozess in Großbritannien schnell abgeschlossen. Sofern es keine unvorhergesehenen Probleme gibt, können Unternehmer innerhalb von 10 Tagen eine Limited gründen. Manche Anbieter werben sogar mit einer Gründung innerhalb von 24 Stunden.
  • Geringe Kosten
    Der eigentliche Gründungsprozess ist relativ günstig. Meist reichen einige hundert Pfund (wenn noch eine Adresse angemietet werden muss) aus.
  • Niedriges Stammkapital
    Sie brauchen kein großes Kapital, wenn Sie eine Limited gründen. Ein Pfund reicht als Einlage für das Stammkapital aus.
  • Unkomplizierte Änderungen
    Soll der Gesellschaftsvertrag geändert werden, geht das recht unkompliziert. Wie bei der Gründung ist auch für die Änderung kein Notar nötig.
  • Rechtsform bekannt
    Die Rechtsform der Limited ist weltweit bekannt und kann dem Unternehmen ein internationales Profil verleihen.

Nachteile einer Limited

  • Verträge auf Englisch
    Da die Limited eine Rechtsform nach englischem Recht ist, müssen auch die Verträge auf Englisch verfasst sein. Während viele Unternehmer in der Lage sind, ein Dokument wie den Gesellschaftsvertrag selbst zu übersetzen, ist es damit aber nicht getan. Die Kenntnis der Fremdsprache reicht in diesem Fall nicht aus, denn auch die englischen Rechtsvorschriften gelten für die Verträge.
  • Jahresabschluss nach englischen Regeln
    Für eine Limited müssen Sie einen Jahresabschluss auf Englisch und nach den englischen Buchführungsregeln anfertigen. Zu den Publizitätspflichten gehört außerdem, dass Sie den Geschäftsbericht auf Englisch erstellen müssen. Wenn Sie mit der Limited auch in Deutschland tätig sind, müssen Sie zusätzlich einen Jahresabschluss nach deutschen Vorschriften aufstellen und diesem im Bundesanzeiger veröffentlichen. Oft braucht es dazu externe Dienstleister, um alle Richtlinien zu beachten.
  • Englische Postadresse
    Sie müssen sich um eine zustellfähige Postadresse im Vereinigten Königreich kümmern. Damit Sie kein Büro vor Ort eröffnen müssen, können Sie auch hier einen Dienstleister beauftragen. Dafür werden jedoch regelmäßige Gebühren fällig.
  • Probleme mit Bankkonto
    Für Ihr Unternehmen benötigen Sie ein Geschäftskonto bei einer Bank. Wollen Sie für eine Limited ein Konto in Deutschland eröffnen, kann es Probleme geben. Die geringen Stammeinlagen und der Firmensitz im Ausland wirken wenig vertrauenswürdig. Bei niedrigen Einlagen schwingt die Angst vor einer Zahlungsunfähigkeit mit.
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Limited gründen: Steuern und Abgaben

Sind Sie mit der Limited hauptsächlich in Deutschland aktiv, müssen Sie hier Steuern zahlen und sich an die Vorschriften des deutschen Steuerrechts halten. Das entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, den Jahresabschluss auch in England zu veröffentlichen. Für das Unternehmen fallen mehrere Steuern an:

  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftssteuer
  • Gewerbesteuer

Lohnt es sich noch, eine Limited zu gründen?

Noch bis vor einigen Jahren war die Limited auch in Deutschland beliebt. Im Jahre 2008 wurde in Deutschland die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eingeführt. Seit dieser Zeit werden immer weniger Gründungen einer Limited verzeichnet, denn beide Rechtsformen sind einander ähnlich. Außerdem gibt es in Deutschland auch die Option einer Mini-GmbH.

Gerade für Unternehmer, die hauptsächlich in Deutschland tätig sind, ist eine Limited kaum noch lohnenswert. Hier überwiegen die Nachteile durch umfassende Publizitätspflichten und doppelte Ausführung in Deutsch und Englisch. Vorteile kann es haben, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen vornehmlich im Ausland tätig sind.


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