Wer kann eine UG gründen?
Im Prinzip kann jeder eine UG gründen. Es gibt keine vorgeschriebene Höchstzahl an Gesellschaftern. Als Gründer sind Sie gleichzeitig Gesellschafter beziehungsweise Geschäftsführer, wenn Sie alleine gründen. Laut Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) ist die Gründung einer UG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erlaubt.
Sie eignet sich damit nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für ideelle oder sportliche Zwecke. Allerdings sieht die Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht für bestimmte Tätigkeiten vor, beispielsweise für Glücksspiel oder Versicherungsmakler. Ebenfalls unterliegen Freiberufler wie Anwälte und Ärzte bestimmten Regelungen, die je nach Bundesland variieren.
UG Musterprotokoll
Der Gesetzgeber stellt eine Mustersatzung zur Gründung einer UG zur Verfügung, von der nicht abgewichen werden darf. Unterschieden wird zwischen einem Musterprotokoll für eine Einpersonengesellschaft und einem Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern.
Sollten mehr als drei Gesellschafter eine UG gründen wollen, kann das UG Musterprotokoll nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall müssen die rechtlichen Aspekte der Gesellschafter untereinander in einem individuellen Vertrag geregelt werden.
UG gründen: Kosten für Selbstständige
Sie brauchen nur einen Euro Stammkapital, wenn Sie eine UG gründen wollen. Allerdings sind mit der Gründung weitere Kosten verbunden. So brauchen Sie beispielsweise einen Notar. Neben Notarkosten sollten Sie auch Kosten für weitere Dienstleistungen einplanen, etwa einen Steuerberater. Planen Sie sicherheitshalber bis zu 1.200 Euro im Jahr dafür ein.
Hinzu kommen diverse Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister und die Gewerbeanmeldung. Pauschale Summen lassen sich schwer nennen, da die Kosten auch davon abhängen, mit wie vielen Gesellschaftern Sie eine UG gründen: billiger ist es als Einpersonengesellschaft. Insgesamt sollten Sie mit 500 bis 1.000 Euro rechnen.
Wie kann ich eine UG (haftungsbeschränkt) gründen?
Wie funktioniert die Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) überhaupt? Um Ihnen auf dem Weg zu helfen, zeigen wir Ihnen die wichtigsten Schritte und erklären, worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein UG gründen:
1. Erstellen Sie einen Businessplan
Bevor Sie weitere Schritte planen, sollten Sie einen Businessplan erstellen. Darin halten Sie nicht nur die Unternehmensziele fest, sondern legen dar, wie Sie diese erreichen wollen. Der Finanzplan ist ein entscheidender Aspekt darin: Je besser Sie sich mit den finanziellen Bedarfen und Rücklagen auseinandergesetzt haben, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Plan funktioniert.
2. Stellen Sie Ihr Gründerteam zusammen
Bevor Sie eine UG gründen, müssen Sie entscheiden, ob Sie alleine ein eigenes Unternehmen gründen oder ob Sie dies gemeinsam mit einem Gründerteam tun wollen. Gründen Sie die UG alleine, bleibt die volle Verantwortung und die ganze Arbeit bei Ihnen – aber auch alle Anteile am Geschäft. Im Team verteilen sich Kompetenzen besser und es bringen sich zu Beginn mehr Leute ein, dafür muss auch der Gewinn aufgeteilt werden.
3. Legen Sie die wichtigsten Eckdaten fest
Sie müssen sich für einen Namen entscheiden, den Sie der Firma geben wollen. Achten Sie darauf, dass dieser seriös genug (auch für eine mögliche Umwandlung als GmbH) und nicht bereits geschützt ist. Festgelegt werden muss zudem, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Dies ist wichtig für die Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt.
4. Bestimmen Sie die Höhe Ihrer Stammeinlage
Die Gründung mit einem Euro Stammkapital ist möglich, aber nicht die beste Idee. Bei zu kleinem Stammkapital laufen Sie Gefahr, dass die neue Gesellschaft schnell nicht mehr über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Überlegen Sie, ob eine höhere Einlage besser ist – 1.000 Euro, 10.000 Euro oder auch 20.000 Euro. Eine größere Einlage bringt größere Sicherheit, wenn Sie sich die Kosten leisten können. Die Obergrenze liegt bei 24.999 Euro. Danach können Sie gleich eine GmbH anmelden.
5. Kümmern Sie sich um notwendige Genehmigungen
Einige Unternehmen können sofort loslegen und die Tätigkeit aufnehmen, andere brauchen zunächst Genehmigungen, die es ihnen erlauben, mit der Arbeit zu beginnen. Diese können, je nach Branche, beispielsweise von der Handwerkskammer oder auch einem Amt – etwa dem Gesundheitsamt – kommen. Informieren Sie sich und holen Sie alle notwendigen Genehmigungen ein.
6. Nutzen Sie ein Musterprotokoll/setzen Sie einen Gesellschaftsvertrag auf
Für die eigentliche Gründung der Unternehmergesellschaft müssen Sie persönlich beim Notar einen Termin machen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Sie gründen mit einem gesetzlichen Musterprotokoll oder setzen einen individuellen Gesellschaftsvertrag auf. Einfachste und günstigste Variante ist das Musterprotokoll. Es verbindet mehrere Dokumente: Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers.
7. Benennen Sie einen Geschäftsführer
Wenn Sie alleine eine UG gründen, sind Sie entsprechend auch der Geschäftsführer. Bei mehreren Gründern muss bestimmt werden, wer zum Geschäftsführer gemacht wird oder ob es mehrere Geschäftsführer geben soll. Nutzen Sie das oben erwähnte Musterprotokoll, wird der Geschäftsführer gleich mitbestimmt, ansonsten wird durch einen Gesellschafterbeschluss ein Geschäftsführer ernannt.
8. Eröffnen Sie ein Geschäftskonto bei einer Bank
Mit dem Gesellschaftsvertrag oder dem Musterprotokoll in der Tasche eröffnen Sie ein Geschäftskonto. Hier gilt wie beim Notar, dass alle Gesellschafter gemeinsam zur Kontoeröffnung erscheinen sollten, damit alle Unterschriften vorhanden sind. Mit der Eröffnung des Geschäftskontos zahlen im Anschluss alle Gesellschafter das vereinbarte Stammkapital der Unternehmergesellschaft ein.
9. Tragen Sie die UG im Handelsregister ein
Diesen Schritt brauchen Sie nicht unbedingt selbst durchführen. Da Sie ohnehin bereits beim Notar waren, um die UG zu gründen, kann dieser auch die Eintragung im Handelsregister für Sie übernehmen. Dies ist möglich, nachdem die Stammeinlage auf dem Geschäftskonto eingezahlt wurde. Der Notar übermittelt alle Daten an das Amtsgericht und nimmt die Eintragung ins Handelsregister vor.
10. Melden Sie die UG beim Gewerbeamt an
Außerdem muss die neu gegründete UG (haftungsbeschränkt) beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dokumente dazu laden Sie sich online herunterladen, für die Anmeldung selbst ist jedoch in der Regel ein persönliches Erscheinen im Gewerbeamt notwendig. Durch die Anmeldung beim Gewerbeamt werden die Informationen und Daten über die Unternehmergesellschaft gleichzeitig an die IHK oder Handwerkskammer, die Bundesagentur für Arbeit und die Berufsgenossenschaft übermittelt.
11. Melden Sie die UG beim Finanzamt an
Zum Abschluss müssen Sie die UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt anmelden. Denken Sie daran, dass dies spätestens einen Monat nach der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages oder des Musterprotokolls erfolgen muss. Zur Anmeldung beim Finanzamt füllen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Im Normalfall dauert es rund eine Woche, bis Sie nach Einsendung des Fragebogens Ihre Steuernummer zugeschickt bekommen. Diese benötigen Sie für Rechnungen an Kunden und Auftraggeber sowie zur Buchhaltung Ihrer steuerlichen Abgaben.
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG?
Es handelt sich bei der UG um eine Gesellschaftsform, die in Deutschland zu den Kapitalgesellschaften zählt. Damit gehört die UG in eine Gruppe mit den anderen Unternehmensformen:
- AG (Aktiengesellschaft)
- KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die UG gilt als kleine Version der GmbH („Mini-GmbH“). Tatsächlich handelt es sich um eine Unterform der GmbH, die nicht als eigenständige Rechtsform betrachtet wird. Somit finden sich die rechtlichen Grundlagen ebenfalls im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Geschaffen wurde die UG als deutsche Alternative zur englischen Limited (Ltd.).
Gemeinsam ist der UG und der GmbH die Haftungsbeschränkung: Gesellschafter müssen nicht mit ihrem Privatvermögen haften, die Haftung ist auf das Vermögen der UG beschränkt – selbst wenn die UG insolvent gehen sollte. Gleichzeitig gibt es einen großen Unterschied: Sie benötigen lediglich einen Euro als Stammkapital. Wer eine GmbH gründen möchte, benötigt hingegen 25.000 Euro, von denen 12.500 Euro sofort als Einlage geleistet werden müssen.
Wann ist es sinnvoll, eine UG zu gründen?
Eine UG eignet sich für junge Gründer, die kein großes Startkapital haben. Durch die Haftungsbeschränkung minimieren Sie das Risiko einer Privatinsolvenz aufgrund einer gescheiterten Selbstständigkeit. Sinnvoll ist eine UG-Gründung auch, wenn Sie das Musterprotokoll nutzen können. So umgehen Sie bürokratischen Aufwand einer Unternehmensgründung. Die deutlich kürzere Gründungsphase ermöglicht es, schnell handlungs- und geschäftsfähig zu sein.
Vor- und Nachteile einer UG
Die Wahl einer Gesellschaftsform sollte gut durchdacht sein. Wollen Sie eine UG gründen, doch lieber eine GmbH oder passt eine andere Rechtsform für Ihre individuelle Situation besser? Um Ihre Entscheidung zu festigen, haben wir die Vor- und Nachteile einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) aufgelistet:
Vorteile einer UG
- Haftung
Ihr Privatvermögen ist geschützt und Sie haften nur mit dem Kapital der Unternehmergesellschaft. Einzige Ausnahme: Sie haben gegen geltende Gesetze und Regelungen verstoßen, etwa die Insolvenzantragspflicht. - Stammkapital
Sie können bereits mit einem Euro eine UG gründen und benötigen ein deutlich geringeres Startkapital. So müssen Sie möglicherweise keinen Kredit für die Gründung einer Unternehmergesellschaft aufnehmen, um die Stammeinlage zu erbringen. - Vielseitigkeit
Die Unternehmensform der UG eignet sich für verschiedene Formen von Tätigkeiten, Dienstleistungen und Gewerben. - Umwandlung
Eine spätere Umwandlung der UG in eine GmbH ist möglich. Als Unterform ist ein solch späterer Wandel erlaubt, wenn ausreichend Rücklagen gebildet wurden.
Nachteile einer UG
- Sparpflicht
In einer UG werden die Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie 25 Prozent des jährlichen Überschusses als Rücklage in die Unternehmergesellschaft einfließen müssen. Diese Sparpflicht besteht, bis eine Gewinnrücklage von 25.000 Euro erreicht ist. - Sacheinlagen
Sacheinlagen sind in einer UG nicht erlaubt. Unabhängig von der Höhe des anfänglichen Startkapitals muss dieses immer in voller Höhe bar eingezahlt werden. - Steuern
Als Kapitalgesellschaft wird die UG ebenso versteuert wie eine Aktiengesellschaft oder GmbH. Es fallen 15 Prozent Körperschaftssteuer (5,5 Prozent der Körperschaftssteuer zusätzlich als Solidaritätszuschlag), Gewerbesteuer abhängig vom Ort des Firmensitzes, 19 Prozent Umsatzsteuer sowie 25 Prozent Kapitalertragsteuern auf Gewinnausschüttungen an. - Finanzen
Bei einem geringen Stammkapital droht gerade am Anfang die Insolvenz, wenn Investitionen getätigt oder erste Rechnungen bezahlt werden müssen, für die schlichtweg nicht genügend Geld in der UG vorhanden ist. - Namensgebung
Eine UG (haftungsbeschränkt) muss den vollen Namen inklusive des Zusatzes für die Haftungsbeschränkung angeben. Abkürzungen oder das Weglassen des Zusatzes sind nicht gestattet. Das ermöglicht Rückschlüsse auf die möglicherweise geringe Stammeinlage, was der Reputation sowie der Kreditwürdigkeit schadet.
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