Anzeige
Anzeige

UG gründen: Schritte, Vorteile, Tipps

Kein Geld, aber trotzdem den Wunsch, sich selbstständig zu machen? Dann könnten Sie eine UG gründen. UG (haftungsbeschränkt) steht für „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“. Theoretisch brauchen Sie dafür nur einen Euro und einen Gesellschafter – der Ablauf beim UG gründen unterscheidet sich ansonsten nicht wesentlich von der Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Gleichzeitig tragen junge Gründer durch die vereinfachte Rechtsform geringere Risiken. Das und das geringe Stammkapital von einem Euro sind nur zwei von mehreren guten Gründen, sich für eine UG als Unternehmensform zu entscheiden. Hier erfahren Sie, wie Sie eine UG gründen können, welche Vorteile und Nachteile damit verbunden sind und welche Kosten auf Sie zukommen…



UG gründen: Schritte, Vorteile, Tipps

Anzeige

Wer kann eine UG gründen?

Im Prinzip kann jeder eine UG gründen. Es gibt keine vorgeschriebene Höchstzahl an Gesellschaftern. Der Gründer ist dann auch gleichzeitig Gesellschafter beziehungsweise Geschäftsführer, sofern er oder sie alleine gründet. Es können neben natürlichen Personen (In- und Ausländer), auch juristische – etwa in Form einer anderen Kapitalgesellschaft – eine UG gründen. Laut §§1, 5a Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) kann eine UG zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck gegründet werden.

Sie eignet sich damit nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für ideelle oder sportliche Zwecke können Sie eine UG gründen. Allerdings sieht die Gewerbeordnung eine Erlaubnispflicht für bestimmte Tätigkeiten vor, beispielsweise für Glücksspiel oder Versicherungsmaklern. Ebenfalls unterliegen Freiberufler wie Anwälte und Ärzte bestimmten Regelungen. Diese können je nach Bundesland abweichend ausfallen.

UG Musterprotokoll

Bitte beachten Sie: Der Gesetzgeber stellt eine Mustersatzung zur Gründung einer UG zur Verfügung, von der nicht abgewichen werden darf. Unterschieden wird zwischen einem Musterprotokoll für eine sogenannte Einpersonengesellschaft und einem Musterprotokoll für die Gründung einer Mehrpersonengesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern. Sollten mehr als drei Gesellschafter eine UG gründen wollen, kann das UG Musterprotokoll nicht mehr verwendet werden. In so einem Fall müssen die rechtlichen Aspekte der Gesellschafter untereinander in einem individuellen Vertrag geregelt werden.


Anzeige

Nutzen Sie unsere kostenlosen Webinare!

Webinar Jobwechsel Platz Sichern Webinar Gehalt Platz Sichern

Was kostet es, eine UG zu gründen?

Nur einen Euro Stammkapital brauchen Sie, wenn Sie eine UG gründen wollen. Das klingt im ersten Moment verführerisch, ist aber nur die halbe Wahrheit. Wollen Sie nicht kurz darauf pleite gehen, sollten Sie schon zuvor etwas Geld beiseite gelegt haben. Mit der Gründung sind diverse Kosten verbunden, die sich nicht umgehen lassen. So brauchen Sie beispielsweise einen Notar. Neben Notarkosten sollten Sie auch Kosten für weitere Dienstleistungen einplanen, etwa einen Steuerberater. Planen Sie sicherheitshalber bis zu 1.200 Euro im Jahr dafür ein. Hinzu kommen diverse Gebühren für die Eintragung ins Handelsregister und die Gewerbeanmeldung. Pauschale Summen lassen sich schwer nennen, da die Kosten einer UG auch davon abhängen, mit wie vielen Gesellschaftern Sie eine UG gründen: billiger ist es als Einpersonengesellschaft. Insgesamt sollten Sie mit 500 bis 1.000 Euro je nach Gesellschaftsvertrag rechnen.

Anzeige

Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG?

Es handelt sich bei der UG um eine Gesellschaftsform, die in Deutschland zu den Kapitalgesellschaften gezählt wird. Damit gehört die UG in eine Gruppe mit den folgenden Unternehmensformen:

➠ AG (Aktiengesellschaft)
➠ KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien)
➠ GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die UG wird oftmals als kleine Version der GmbH („Mini-GmbH“) bezeichnet. Tatsächlich handelt es sich um eine Unterform der GmbH, die nicht als eigenständige Rechtsform betrachtet wird. Somit finden sich die rechtlichen Grundlagen ebenfalls im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Geschaffen wurde die UG als deutsche Alternative zur englischen „Limited“ (Ltd.).

Gemeinsam ist der UG und der GmbH die Haftungsbeschränkung: Gesellschafter müssen in einer Unternehmergesellschaft nicht mit ihrem Privatvermögen haften, die Haftung ist auf das Vermögen der UG beschränkt – Ihr eigenes Konto bleibt unberührt, selbst wenn die Unternehmergesellschaft insolvent gehen sollte und Rechnungen nicht mehr beglichen werden können. Gleichzeitig gibt es einen großen Unterschied, wenn Sie eine UG gründen wollen: Sie benötigen zu Beginn lediglich einen Euro, den Sie als Stammkapital einzahlen müssen. Wer eine GmbH gründen möchte, benötigt hingegen 25.000 Euro, von denen 12.500 Euro sofort als Einlage geleistet werden müssen.

Anzeige

Wann ist es sinnvoll, eine UG zu gründen?

Eine UG eignet sich vor allem für junge Gründer, die in der Regel kein großes Startkapital aufbringen können. Eine UG-Gründung eignet sich vor allem dann, wenn Sie Wert auf eine Haftungsbeschränkung legen. Das minimiert zumindest das Risiko einer Privatinsolvenz aufgrund einer gescheiterten Selbstständigkeit. Sinnvoll ist eine UG-Gründung auch dann, wenn Sie das obige Musterprotokoll nutzen können. Das minimiert den sonst typischen bürokratischen Aufwand einer Unternehmensgründung. Die so deutlich kürzere Gründungsphase ermöglicht es, möglichst schnell handlungs- und geschäftsfähig zu sein.

Vor- und Nachteile einer UG

Die Wahl einer Gesellschaftsform sollte gut durchdacht sein. Wollen Sie eine UG gründen, doch lieber eine GmbH oder passt eine andere Rechtsform für Ihre individuelle Situation und das angestrebte Vorhaben besser? Um sich festlegen zu können, sollten Sie die Vor- und Nachteile einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kennen. So können Sie für sich persönlich herausfinden, ob die UG geeignet ist:

Vorteile einer UG

  • Ihr Privatvermögen ist geschützt und Sie haften nur mit dem Kapital der Unternehmergesellschaft. Einzige Ausnahme: Sie haben gegen geltende Gesetze und Regelungen verstoßen, etwa die Insolvenzantragspflicht.
  • Sie können bereits mit einem Euro eine UG gründen und benötigen ein deutlich geringeres Startkapital. Das kann bedeuten, dass Sie für die Gründung einer Unternehmergesellschaft keinen Kredit aufnehmen müssen, um die Stammeinlage erbringen zu können.
  • Die Unternehmensform der UG eignet sich für verschiedene Formen von Tätigkeiten, Dienstleistungen und Gewerben.
  • Die UG kann später zu einer GmbH umgewandelt werden. Da es sich um eine Unterform dieser Rechtsform handelt, ist ein späterer Wechsel möglich, wenn ausreichend Rücklagen gebildet wurden.

Nachteile einer UG

  • In einer UG können die Gewinne nicht vollständig ausgeschüttet werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie 25 Prozent des jährlichen Überschusses als Rücklage in die Unternehmergesellschaft einfließen müssen. Diese Sparpflicht besteht, bis eine Gewinnrücklage von 25.000 Euro erreicht ist.
  • Sie können in einer UG keine Sacheinlagen tätigen, unabhängig von der Höhe des anfänglichen Startkapitals muss dieses immer in voller Höhe bar eingezahlt werden.
  • Als Kapitalgesellschaft wird die UG ebenso versteuert wie eine Aktiengesellschaft oder GmbH. Es fallen 15 Prozent Körperschaftssteuer (5,5 Prozent der Körperschaftssteuer zusätzlich als Solidaritätszuschlag), Gewerbesteuer abhängig vom Ort des Firmensitzes, 19 Prozent Umsatzsteuer sowie 25 Prozent Kapitalertragsteuern auf Gewinnausschüttungen an.
  • Bei einem sehr geringen Stammkapital droht gerade am Anfang die Insolvenz, wenn Investitionen getätigt oder erste Rechnungen bezahlt werden müssen, für die schlichtweg nicht genügend Geld in der UG vorhanden ist.
  • Eine UG (haftungsbeschränkt) muss auch immer den vollen Namen inklusive des Zusatzes für die Haftungsbeschränkung angeben. Abkürzungen oder gar das Weglassen des Zusatzes ist nicht gestattet. So kann jeder Rückschlüsse auf die möglicherweise geringe Stammeinlage ziehen, was der Reputation sowie der Kreditwürdigkeit schaden kann.

Wie kann ich eine UG (haftungsbeschränkt) gründen?

Wie funktioniert das mit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) überhaupt? Um Ihnen auf dem Weg zu helfen, stellen wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Schritte vor und erklären, worauf Sie achten müssen, wenn Sie ein UG gründen wollen:

Erstellen Sie einen Businessplan

Bevor Sie weitere Schritte planen, um eine UG zu gründen, sollten Sie vorab einen Businessplan erstellen. Darin halten Sie nicht nur die Unternehmensziele fest, sondern legen dar, wie Sie diese zu erreichen gedenken. Der Finanzplan ist ein entscheidender Aspekt darin: Je besser Sie sich mit den finanziellen Bedarfen und Rücklagen auseinandergesetzt haben, um so größer die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Plan funktioniert.

Stellen Sie Ihr Gründerteam zusammen

Bevor Sie eine UG gründen, sollten Sie sich zunächst überlegen, ob Sie alleine ein eigenes Unternehmen gründen wollen oder ob Sie dies gemeinsam mit einem Gründerteam tun wollen. Gründen Sie die UG alleine, bleibt die volle Verantwortung und die ganze Arbeit bei Ihnen – aber auch alle Anteile am Geschäft. Im Team können Kompetenzen besser verteilt werden und es bringen sich zu Beginn mehr Leute ein, dafür muss jedoch auch der Gewinn aufgeteilt werden.

Legen Sie die wichtigsten Eckdaten fest

Beispielsweise müssen Sie sich für einen Namen entscheiden, den Sie der Firma geben wollen. Achten Sie darauf, dass dieser seriös genug (auch für eine mögliche Umwandlung als GmbH) und nicht bereits geschützt ist. Festgelegt werden muss zudem, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Dies ist wichtig für die Gewerbesteuer, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt.

Bestimmen Sie die Höhe Ihrer Stammeinlage

Eine UG mit einem Stammkapital von nur einem Euro zu gründen, ist nicht die beste Idee. Bei zu kleinem Stammkapital laufen Sie Gefahr, dass die neue Gesellschaft schnell nicht mehr über ausreichend finanzielle Mittel verfügt. Außerdem können Sie sich für eine deutlich höhere Einlage entscheiden – 1.000 Euro, 10.000 Euro oder auch 20.000 Euro. Eine größere Einlage bringt entsprechend größere Sicherheit, wenn Sie sich die Kosten leisten können. Die Obergrenze liegt bei 24.999 Euro – danach können Sie gleich eine GmbH anmelden.

Kümmern Sie sich um notwendige Genehmigungen

Einige Unternehmen können fast sofort loslegen und die Tätigkeit aufnehmen, andere brauchen zunächst Genehmigungen, die es ihnen erlauben, mit der Arbeit zu beginnen. Diese können, je nach Branche, beispielsweise von der Handwerkskammer oder auch einem Amt – etwa dem Gesundheitsamt – kommen. Bevor Sie beginnen, sollten Sie sich informieren und alle notwendigen Genehmigungen einholen.

Nutzen Sie ein Musterprotokoll/setzen Sie einen Gesellschaftsvertrag auf

Die eigentliche Gründung der Unternehmergesellschaft kann auf zwei Arten erfolgen, benötigt aber in jedem Fall das persönliche Erscheinen bei einem Notar. Sie können entweder einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und alle wichtigen Formalitäten wie den Namen, den Sitz, den Gegenstand der Gesellschaft sowie Namen und Informationen über Gesellschafter und Geschäftsführer einfügen. Oder Sie nutzen das obige gesetzliche Musterprotokoll. So kann die Gründung einer UG noch vereinfacht werden, da das Musterprotokoll gleich mehrere Dokumente verbindet: Es fungiert sowohl als Gesellschaftsvertrag, als Gesellschafterliste sowie als Bestellung des Geschäftsführers.

Benennen Sie einen Geschäftsführer

Wenn Sie alleine eine UG gründen, sind Sie entsprechend auch der Geschäftsführer. Bei mehreren Gründern muss bestimmt werden, wer zum Geschäftsführer gemacht wird oder ob es mehrere Geschäftsführer geben soll. Nutzen Sie das oben erwähnte Musterprotokoll, wird der Geschäftsführer gleich mitbestimmt, ansonsten kann die durch einen Gesellschafterbeschluss ein Geschäftsführer ernannt werden – auch dies geschieht beim Notar.

Eröffnen Sie ein Geschäftskonto bei einer Bank

Mit dem Gesellschaftsvertrag oder dem Musterprotokoll in der Tasche können Sie ein Geschäftskonto eröffnen. Hier gilt wie beim Notar, dass alle Gesellschafter gemeinsam zur Kontoeröffnung erscheinen sollten, damit alle Unterschriften vorhanden sind. Mit der Eröffnung des Geschäftskontos können im Anschluss alle Gesellschafter das vereinbarte Stammkapital der Unternehmergesellschaft einzahlen.

Tragen Sie die UG im Handelsregister ein

Diesen Schritt brauchen Sie nicht unbedingt selbst durchführen. Da Sie ohnehin bereits beim Notar waren, um die UG zu gründen, kann dieser auch die Eintragung im Handelsregister für Sie übernehmen. Dies ist möglich, nachdem die Stammeinlage auf dem Geschäftskonto eingezahlt wurde. Dann kann der Notar alle Daten an das Amtsgericht übermitteln und die Eintragung ins Handelsregister wird vorgenommen.

Melden Sie die UG beim Gewerbeamt an

Außerdem muss die neu gegründete UG (haftungsbeschränkt) beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Dokumente dazu können Sie sich oftmals online herunterladen, für die Anmeldung selbst ist jedoch in der Regel ein persönliches Erscheinen im Gewerbeamt notwendig. Durch die Anmeldung beim Gewerbeamt werden die Informationen und Daten über die Unternehmergesellschaft gleichzeitig an die IHK oder Handwerkskammer, die Bundesagentur für Arbeit und die Berufsgenossenschaft übermittelt.

Melden Sie die UG beim Finanzamt an

Zum Abschluss müssen Sie die UG (haftungsbeschränkt) beim Finanzamt anmelden. Denken Sie daran, dass dies spätestens einen Monat nach der Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages oder des Musterprotokolls erfolgen muss. Zur Anmeldung beim Finanzamt müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Im Normalfall dauert es rund eine Woche, bis Sie nach Einsendung des Fragebogens Ihre Steuernummer zugeschickt bekommen. Diese benötigen Sie für Rechnungen an Kunden und Auftraggeber sowie zur Buchhaltung Ihrer steuerlichen Abgaben.

Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

Schon Karrierebibel Insider? Unser Gratis-Newsletter!
Kostenlose News, frische Impulse für den Job sowie exklusive Deals für Insider: Schon über 15.000 Abonennten! Gleich dazu gehören...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.