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GbR gründen: Start in die Selbstständigkeit

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte, kann eine GbR gründen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts – so der vollständige Name – ist eine eine Personengesellschaft, für deren Gründung es grundsätzlich genügt, wenn Sie ein Gewerbe anmelden. Die Gründung kann relativ leicht bewerkstelligt werden und hat einige Vorteile gegenüber einer GmbH. Es gibt allerdings auch Nachteile. Für die Gründung einer GbR müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und auch die Haftung sollte im Vorfeld geklärt werden. Was Sie wissen müssen, wenn Sie eine GbR gründen wollen…



GbR gründen: Start in die Selbstständigkeit

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Definition: Was ist eine GbR?

Es existieren verschiedene Unternehmensformen. Es gibt Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften. Die GbR zählt zu den Personengesellschaften, die beim Zusammenschluss zweier oder mehrerer Personen entstehen.

Die Gesellschafter einer GbR sind gleichzeitig auch die Geschäftsführer. Die GbR ist damit die einfachste Form einer Personalgesellschaft und geht beispielsweise der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) voraus.

Im Gegensatz zur GmbH haften die Gründer mit ihrem eigenen Vermögen. Da die GbR in den §§ 705 – 740 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt ist, wird sie auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet.

Im Alltag läuft sie einem in verschiedenen Erscheinungsformen über den Weg. Gerne schließen sich Freelancer zusammen oder mit einer GbR gründen Freiberufler eine Gemeinschaftspraxis beziehungsweise gemeinsame Kanzlei.

Da kein schriftlicher Vertrag vorliegen muss, beruhen mündliche Absprachen wie Wohngemeinschaften oder Fahrgemeinschaften letztlich ebenfalls auf der Rechtsform der GbR.

Wer sich selbständig machen will, sollte daher abwägen, ob er eine GbR gründen will oder eine andere Rechtsform für ihn oder sie infrage kommt.

Vor- und Nachteile der GbR

Grundsätzlich gilt: Jede Unternehmensform bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit. Ganz allgemein lässt sich also nicht sagen, dass eine besser oder schlechter als eine andere ist. Eine solche Entscheidung kann nur durch Abwägung der jeweiligen Vor- und Nachteile in Anbetracht der individuellen Situation getroffen werden.

Damit Sie wissen, ob es sinnvoll ist, eine GbR zu gründen, haben wir nachfolgend die wichtigsten Vor- und Nachteile dieser Gesellschaftsform aufgelistet:

Vorteile

  • Die GbR lässt sich ebenso einfach gründen wie auflösen.
  • Es ist keine notarielle Beurkundung notwendig.
  • Der bürokratische Aufwand ist gering.
  • Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften besteht keine Offenlegungspflicht.
  • Es ist kein Mindestkapital notwendig.
  • Die Gründungskosten sind niedrig, es gibt kaum laufende Kosten.
  • Die GbR hat steuerliche Vorteile.
  • Jeder einzelne Gesellschafter kann mitbestimmen.
  • Wird bei Banken gern gesehen aufgrund der unbeschränkten Haftung.
  • Sie eignet sich für den Einstieg, da das Risiko und die Arbeit gemeinsam geschultert wird.

Nachteile

  • Jeder trägt das volle Risiko.
  • Jeder übernimmt die volle Haftung, insbesondere gesamtschuldnerisch.
  • Es kann zu Konflikten mit Partnern kommen.
  • Bei kaufmännischen Tätigkeiten ist die GbR nicht möglich.
  • Das Ansehen einer GbR ist nicht so hoch wie das einer GmbH.


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GbR gründen: Welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

Sie haben die verschiedenen Rechtsformen verglichen und sind zu dem Schluss gekommen, dass eine GbR die passende Wahl ist? Dann steht der Gründung kaum noch etwas im Weg, da die Anforderungen vergleichsweise gering sind:

  • Anzahl der Gründer

    Als Einzelgänger haben Sie keine Chance, eine GbR zu gründen – hierfür sind immer mindestens zwei Gesellschafter notwendig.

  • Startkapital

    Auch ohne anfängliches Vermögen lässt sich eine GbR gründen, da kein Startkapital benötigt wird. Ein Geschäftskonto ist dennoch ratsam, um privaten und geschäftlichen Zahlungsverkehr auseinanderhalten zu können. Auch gestatten manche Banken die geschäftliche Nutzung von privaten Konten nicht.

  • Namensgebung

    Üblicherweise führt eine GbR den Vor- und Familiennamen aller Gesellschafter in der Geschäftsbezeichnung. Außerdem muss die Rechtsform „GbR“ hinzugefügt werden. Wird der Name in diesem Fall zu lang, können Nachnamen möglich sein. Im Gegensatz zur GmbH bedürfen Phantasienamen der Zustimmung der Behörden.

  • Anmeldung

    Die Anmeldung einer gewerblichen GbR erfolgt über das zuständige Gewerbeamt. Dabei werden alle Gesellschafter, die an der Gründung beteiligt sind, eingetragen. Zur Anmeldung beim Finanzamt reicht der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sie erhalten dann auch Ihre Steuernummer. Bei einer nicht-gewerblichen GbR reicht eine Mitteilung ans Finanzamt. Ebenfalls müssen sich Gewerbetreibende bei der IHK oder HWK anmelden. Je nachdem, ob Sie planen Mitarbeiter einzustellen, müssen Sie sich eine Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit besorgen.

  • Kein Handelsgewerbe

    Ist Ihr Gesellschaftszweck kaufmännischer Natur, können Sie keine GbR gründen. Für ein Handelsgewerbe ist eine offene Handelsgesellschaft (OHG) vorgesehen. Da kein Handelsgewerbe in der GbR erlaubt ist, fällt auch die Eintragung ins Handelsregister weg.

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Tipps: Das sollten Sie bei der GbR-Gründung beachten

Die einfache Gründung sowie wenige Voraussetzungen sind häufige Argumente, um sich für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu entscheiden. Dennoch sollten Sie einige Dinge beachten, wenn Sie eine GbR gründen:

  • Geschäftszweck festlegen

    Die Bestimmung des Geschäftszweck dient nicht nur um festzustellen, ob eine GbR überhaupt die geeignete Form ist, sondern kann auch im Geschäftsablauf nützlich sein, um sich selbst oder die anderen Gesellschafter an die Ziele und Vorgaben des gemeinsamen Unterfangens zu erinnern.

  • Geschäftsführung bestimmen

    In einer GbR sind die Gesellschafter erst einmal gleichberechtigt, wenn es um die Geschäftsführung geht. Es kann allerdings bestimmt werden, ob einer der Gesellschafter die GbR nach außen hin vertritt oder wer für bestimmte Aufgabenbereiche zuständig ist. Auch welche Mehrheit nötig ist, um eine Entscheidung zu treffen, kann geregelt werden. Allerdings ist in einer GbR bei besonders wichtigen Geschäften immer die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.

  • Gesellschaftsvertrag erstellen

    Auch wenn eine GbR rein rechtlich keinen schriftlichen Gesellschaftsvertrag benötigt, ist es unbedingt zu empfehlen, einen solchen zu erstellen. Hier werden sowohl die oben genannten Punkte festgehalten als auch mögliche Haftungsbeschränkungen für einzelne Gesellschafter eingetragen.

  • Buchführung beachten

    Wie auch die Gründung ist auch die Buchführung einer GbR relativ einfach. Es genügt, eine Einnahme-Überschuss-Rechnung zu erstellen. Paragraph 141 der Abgabenordnung (AO) regelt: Erst wenn die GbR einen jährlichen Umsatz von 600.000 Euro oder mehr als 60.000 Euro Gewinn erreicht, ergibt sich daraus eine Bilanzierungspflicht.

GbR gründen: Was ist mit der Haftung?

Eine weitreichende Frage bei der Gründung ist immer: Was passiert im schlimmsten Fall? Die GbR macht möglicherweise im Laufe der Zeit Schulden und kann diese nicht mehr begleichen.

Was kommt dann auf Sie als Gesellschafter zu? In diesem Fall eine ganze Menge, denn bei einer GbR haften die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen. Soll heißen: Für die Verbindlichkeiten der GbR kommen die Gesellschafter – falls nicht anders im Gesellschaftsvertrag vereinbart – zu gleichen Teilen auf.

Da alle Gesellschafter für denselben Schaden gemeinsam verantwortlich sind, wird bei der gesamtschuldnerischen Haftung auch von der solidarische Haftung gesprochen. Für reichlich Konfliktstoff kann sorgen, dass ein Gläubiger seine gesamte offene Forderung an einen einzelnen Gesellschafter richten kann.

Dieser muss sich dann darum kümmern, die entsprechenden Anteile von den anderen beteiligten Gesellschaftern zurückzuerhalten. Sie sollten sich deshalb gut überlegen, mit wem Sie eine GbR gründen wollen – gerade mit Hinblick auf mögliche Haftungsstreitigkeiten.

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Gewinn, Verlust und Steuer bei der GbR

Einen weiteren interessanten Aspekt sollten Sie kennen, wenn Sie eine GbR gründen: Alle Gesellschafter haften zwar gleichermaßen im Schadenfalle (sobald das Unternehmensvermögen aufgebraucht ist). Sie haben als Gesellschafter jedoch die Möglichkeit, völlig frei über die Aufteilung von Gewinn und Verlust zu bestimmen.

Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft unterliegt nicht die GbR einer Einkommens- oder Körperschaftssteuer. Stattdessen sind die Gesellschafter steuerpflichtig. Die Steuerpflicht des einzelnen Gesellschafters richtet sich bei der Einkommenssteuer daher je nach Höhe des Gewinns.

Als Gesellschafter müssen Sie selbst die jeweiligen Gewinne in Ihrer Steuererklärung anführen und neben Lohnsteuer den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer entrichten.

Bei der Gewerbe- und Umsatzsteuer hingegen ist die GbR im Fokus.