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Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Der Trick mit der UG

Ein Gastbeitrag von Jennifer und Christian Juraschek

Wenn es mit dem Job nicht klappt, entscheiden sich manche zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Ein mutiger Schritt, den die Agentur für Arbeit sogar mit einem Existenzgründerzuschuss fördert. Den bekommt allerdings nur, wer sich arbeitslos gemeldet und noch mindestens 150 Tage lang Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat. Die Sache hat jedoch ein paar Haken. Deshalb ist es ein guter Trick, zuerst eine Kapitalgesellschaft zu gründen und sein Unternehmen parallel darüber aufzubauen. Hier erfahren Sie, warum und wie das geht…


Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Der Trick mit der UG

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Gründen aus der Arbeitslosigkeit: Existenzgründerzuschuss beantragen

Sofern Sie sich für den Existenzgründerzuschuss bewerben möchten, verlangt die Arbeitsagentur hierfür folgende Unterlagen:

  • Ihren Businessplan, der glaubwürdig darlegt, dass auch Banken dazu bereit wären, Ihre Geschäftsidee mit finanziellen Mitteln zu unterstützen
  • Die Vorlage einer sogenannten Tragfähigkeitsprüfung, in der eine Bank, die Industrie- und Handelskammer, eine Unternehmensberatung oder die Handwerkskammer Ihre Geschäftsidee gut beurteilt
  • Einen Nachweis darüber, dass Sie tatsächlich in der Lage sind, die selbstständige Tätigkeit auszuüben (dies kann zum Beispiel durch ein Teilnahme-Zertifikat an einem Existenzgründungsseminar erfolgen, das unter anderem die Arbeitsagentur oder die Industrie- und Handelskammer anbietet)
  • Ihre Anmeldebescheinigung über die selbstständige Tätigkeit beim Gewerbeamt

Wer die Voraussetzungen für einen Existenzgründerzuschuss erfüllt und den Zuschuss bewilligt bekommt, kann zusätzlich zu seinem Arbeitslosengeld sechs Monate lang weitere 300 Euro pro Monat zum Aufbau seiner Selbstständigkeit erhalten.

Falls Sie nach Ablauf der sechs Monate nachweisen können, dass Sie nun von Ihrer Selbstständigkeit leben, kann der Zuschuss um weitere neun Monate verlängert werden. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes entfällt dann entsprechend.

Die Sache hat aber einen Haken: Die Bewilligung des Existenzgründerzuschusses liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit. Allein der zuständige Vermittler bei der Arbeitsagentur entscheidet darüber, ob Ihre Geschäftsidee förderungswürdig ist.

Da die vorrangige Aufgabe und das Ziel der Arbeitsagentur darin liegt, Sie wieder in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, kann es schwierig sein, den Existenzgründerzuschuss zu erhalten. Vor allem wenn Sie gut ausgebildet und jung sind, werden Existenzgründerzuschüsse in der Regel nicht bewilligt. Dann sieht die Arbeitsagentur eher Chancen darin, Sie wieder in eine Festanstellung zu vermitteln. Der Existenzgründerzuschuss ist daher – offiziell – auch nur ein Kann-Leistung der Agentur für Arbeit. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

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Das Problem mit dem Nebeneinkommen

Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, dürfen Sie ein Nebeneinkommen von bis zu 165 Euro im Monat hinzuverdienen. Sie dürfen also – parallel zur Arbeitslosigkeit – auch eine selbstständige Tätigkeit ausüben. Dieser Anspruch ist gesetzlich in Paragraph 155 des dritten Sozialgesetzbuches geregelt.

Allerdings gibt es auch hier einen kleinen Haken: Wer mehr als 165 Euro pro Monat verdient, dem wird der Mehrverdienst vom Arbeitslosengeld abgezogen. Wenn Sie also beispielsweise 1.500 Euro Arbeitslosengeld I erhalten, können Sie dieses maximal auf 1.665 Euro erweitern. Verdienen Sie zum Beispiel 500 Euro durch Ihr Nebeneinkommen hinzu, zahlt Ihnen die Arbeitsagentur nur noch 1.330 Euro aus. Ihr Arbeitslosengeld wird um die 335 Euro gekürzt, die Sie oberhalb der 165-Euro-Grenze hinzuverdienen.

Überdies muss die selbstständige Nebentätigkeit unter 15 Stunden pro Woche liegen. Zwar müssen Sie die wöchentliche Arbeitszeit per Selbstauskunft selbst angeben. Also zum Beispiel in Form von Rechnungen für Aufträge, für die Sie auf Stundenbasis bezahlt werden (als Freelancer oder Freiberufler). Doch also große Sprünge sind im Rahmen dieser Regelungen kaum drin. Vorausgesetzt, Sie wollen auch weiterhin in den vollen Genuss des ALG I kommen.

Nun helfen einem 165 Euro zusätzlich leider nicht allzu viel bei der Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Wer sich ein eigenes Unternehmen oder ein passives Einkommen aufbauen will, wird höchstwahrscheinlich mehr als 15 Stunden Wochenarbeitszeit benötigen. Und genau an dieser Stelle kommt die Kapitalgesellschaft ins Spiel…

Fortführung einer bereits länger bestehenden Selbstständigkeit

Wenn Sie bereits 18 Monate vor der Arbeitslosigkeit zum Beispiel nebenberuflich als Freelancer tätig waren und dies auch nachweisen können, dürfen Sie mehr hinzuverdienen. Eine weitere Voraussetzung ist dabei, dass Sie die selbstständige Tätigkeit mindestens zwölf Monate lang durchgängig ausgeübt haben.

In diesem Fall liegt zwar keine klassische Existenzgründung mehr vor. Aber Sie können die Chance nutzen, um Ihre Tätigkeit zu fokussieren. Möglicherweise hatten Sie bisher noch nicht das richtige Konzept oder Ihnen fehlte die Zeit, um die selbstständige Tätigkeit so auszuüben, dass sie auch Ihre Existenz sichern kann.

Die Höhe des möglichen Zuverdienstes zum Arbeitslosengeld I hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen durch die nebenberufliche, selbstständige Tätigkeit in den vergangenen zwölf Monaten war.

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Gründen Sie parallel zur Arbeitslosigkeit eine Kapitalgesellschaft

Um es kurz zu machen: Die Kapitalgesellschaft ist (noch) eine Art Geheimtipp und Trick, wenn Sie monatlich mehr als 165 Euro erwirtschaften. Denn bevor die Arbeitsagentur Ihnen den Mehrverdienst abzieht, würden Sie das zusätzliche Einkommen doch sicher lieber behalten, oder?

Dies ist durch die Gründung einer Kapitalgesellschaft möglich. Denn wie viel Gewinn diese Kapitalgesellschaft erwirtschaftet, interessiert die Arbeitsagentur nicht. Für Ihr Arbeitslosengeld I ist allein entscheidend, wie viel Nebeneinkommen Sie sich aus der Kapitalgesellschaft auszahlen.

Sie können also beispielsweise als angestellter Geschäftsführer in Ihrer Kapitalgesellschaft tätig sein und sich dabei ein monatliches Gehalt von 165 Euro auszahlen. Auch hierbei gilt dann die maximale Wochenarbeitszeit von 15 Stunden.

Sie können die Kapitalgesellschaft natürlich auch betreiben, ohne sich etwas auszuzahlen. Das ist sogar noch besser, da sich die Arbeitsagentur dann noch weniger für Ihre Kapitalgesellschaft interessiert. Sofern Sie sich nichts auszahlen, müssen Sie der Arbeitsagentur die Gründung der Kapitalgesellschaft noch nicht einmal mitteilen.

Sofern die Kapitalgesellschaft darüber hinaus Gewinn erzielt, kann dieser in der Kapitalgesellschaft verbleiben. Sie können den Gewinn dann zum Beispiel nutzen, um Investitionen zu tätigen. Oder den Gewinn einfach im Unternehmen belassen.

Am Ende des Geschäftsjahres muss die Kapitalgesellschaft den Gewinn natürlich versteuern. Aber auf diese Weise schaffen Sie sich eine finanzielle Basis für Ihr Unternehmen, die Sie nach der Arbeitslosigkeit perfekt nutzen können.

Ein Rechenbeispiel

Nehmen wir einmal an, Sie erwirtschaften mit Ihrer Kapitalgesellschaft pro Monat 1.500 Euro Umsatz. Wenn wir dabei zugrunde legen, dass Sie pro Woche maximal 15 Stunden offiziell arbeiten dürfen, stehen Ihnen für die Nebentätigkeit circa 60 Stunden pro Monat zur Verfügung. Um in dieser Zeit 1.500 Euro zu erwirtschaften, hätten Sie bei 60 Stunden Arbeitszeit einen Umsatz pro Stunde von 25 Euro erwirtschaftet.

Nehmen wir dazu noch an, dass die Kapitalgesellschaft monatliche Kosten von 500 Euro verursacht. Diese Kosten könnten zum Beispiel durch die Beauftragung eines Steuerberaters für Ihre Buchhaltung, durch Software-Nutzungskosten oder ähnliches zustande kommen. Wenn Sie sich dann als angestellter Geschäftsführer noch ein Gehalt von 165 Euro monatlich auszahlen, verbleiben von den 1.500 Euro Umsatz noch 835 Euro als Gewinn im Unternehmen.

Wenn Sie ohne Kapitalgesellschaft agieren, müssten Sie die 835 Euro als zusätzlichen Verdienst angeben. Somit würde Ihr Arbeitslosengeld I um 835 Euro gekürzt werden und der Mehrverdienst hätte für Sie zu diesem Zeitpunkt keinen finanziellen Mehrwert.

Daher ist es für Sie besser, wenn Sie die 835 Euro im Unternehmen behalten. Je nachdem, welche Tätigkeit Sie ausüben, können Sie über das Unternehmen zum Beispiel Maschinen oder Arbeitsmaterialien kaufen, in bessere Software investieren oder das Geld für die Zeit nach der Arbeitslosigkeit „ansparen“.

Der versteuerte Gewinn steht Ihnen nach der Arbeitslosigkeit natürlich zur Verfügung und Sie müssen dann der Arbeitsagentur gegenüber keine Angaben machen, wie der Gewinn verwendet wurde.

Sie festigen mit einer Kapitalgesellschaft also Ihre geplante Selbstständigkeit, erhöhen Ihr Netto-Einkommen und stehen gegenüber der Arbeitsagentur in keinem zusätzlichen Abhängigkeitsverhältnis.

Was ist eine Kapitalgesellschaft?

Eine Kapitalgesellschaft ist eine mögliche Unternehmensform mit einem wirtschaftlichen Zweck. Sie dient dazu, Gewinne zu erzielen. Zudem ist die Kapitalgesellschaft eine juristische Person, die Rechtsgeschäfte abschließen darf. Hierzu sind in der Regel die Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft und gegebenenfalls auch weitere, von den Geschäftsführern bestimmte Personen, berechtigt.

In Deutschland gibt es im Wesentlichen zwei Formen der Kapitalgesellschaft, die für Existenzgründer relevant sind:

  1. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
  2. Die Unternehmergesellschaft (UG), die eine Unterform der GmbH ist und häufig auch als Mini-GmbH oder 1-Euro-GmbH bezeichnet wird.

Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass auch die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zu den Kapitalgesellschaften zählen.

Vorteile einer Kapitalgesellschaft

Der wesentliche Vorteil einer Kapitalgesellschaft liegt darin, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem Privatvermögen haften. Sofern das Unternehmen also zum Beispiel Schulden erwirtschaftet, die nicht mehr bezahlt werden können, müssen Sie diese Schulden nicht privat zahlen.

Anders sieht dies aus, wenn Sie eine Personengesellschaft (zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts) oder ein Einzelunternehmen gründen. Dann haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen.

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft können Sie entweder alleine oder gemeinsam mit weiteren Gesellschaftern durchführen. Auch wenn Sie alleine gründen, haben Sie später immer die Möglichkeit, über die Kapitalgesellschaft Mitarbeiter anzustellen. Dies ist bei einem Einzelunternehmen dann zum Beispiel nicht möglich. Somit halten Sie sich bei einer Kapitalgesellschaft also viele Wege offen, ohne dabei das finanzielle Risiko der privaten Haftung einzugehen.

Für Existenzgründer ist häufig vor allem die Unternehmergesellschaft interessant. Denn hierbei reicht theoretisch bereits eine Geldeinlage von einem Euro. Bei der nächst größeren Kapitalgesellschaft, der GmbH, müssen Sie zu Beginn bereits mindestens 12.500 Euro Kapital in Geld- oder Sachwerten einbringen. Die Haftung bei einer GmbH beläuft sich jedoch auf 25.000 Euro, sodass Sie dann noch mit 12.500 Euro privat haften. Für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit empfiehlt sich daher eher eine UG.

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Wie gründet man eine Kapitalgesellschaft?

Um eine Kapitalgesellschaft zu gründen, ist in jedem Fall ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich.

Damit dieser erfolgen kann, müssen Sie für die GmbH oder die UG zunächst einen Gesellschaftsvertrag aufsetzen und diesen notariell beurkunden lassen. In diesem Vertrag werden die Rechtsgrundlagen für das Unternehmen festgelegt. Alternativ zum Gesellschaftsvertrag ist auch ein sogenanntes Musterprotokoll möglich.

Ein Musterprotokoll ist ein verkürzter Gesellschaftsvertrag, der keine abweichenden Bestimmungen zulässt. Der Vorteil eines Musterprotokolls liegt vor allem darin, dass Sie Zeit und damit Kosten sparen. Dafür sind Sie im Vergleich zum Gesellschaftsvertrag jedoch weniger flexibel. Sofern Sie alleiniger Gründer sind, ist die Nutzung eines Musterprotokolls durchaus zu empfehlen. Da bei mehreren Gesellschaftern häufig individuelle Regelungen gewünscht werden, wird hier eher ein Gesellschaftsvertrag genutzt.

Es gibt zwei Formen des Musterprotokolls: Das Musterprotokoll für die Ein-Personen-Gründung (PDF) und das Musterprotokoll für die Mehr-Personen-Gründung (PDF) mit maximal drei Gesellschaftern.

Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keine formellen Vorschriften. Es ist hier dennoch ratsam, einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Notarielle Beurkundung, Geschäftskonto und Gewerbeanmeldung

Sowohl das Musterprotokoll wie alternativ auch der Gesellschaftsvertrag müssen notariell beurkundet werden. Nach dem Termin beim Notar müssen Sie zudem ein Geschäftskonto eröffnen und die Stammeinlage auf dieses Geschäftskonto einzahlen. Als Stammeinlage wird das Geld bezeichnet, das Sie als Gesellschafter der GmbH oder UG aus Ihrem Privatvermögen in das Unternehmen einbringen. Bei der GmbH sind zudem auch Sacheinlagen (beispielsweise ein Laptop) möglich.

Erst wenn Sie die Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto nachgewiesen haben, können die weiteren Schritte erfolgen. Die Anmeldung im Handelsregister wird dann vom Notar durchgeführt und dauert einige Tage bis Wochen. Sie werden über die erfolgte Eintragung vom Notar entsprechend informiert.

Nachdem die Kapitalgesellschaft im Handelsregister eingetragen wurde, müssen Sie zudem ein Gewerbe anmelden. Hierzu haben die jeweiligen Gemeinden ein Gewerbeamt beziehungsweise eine Gewerbestelle. Oftmals ist diese im Bürgerbüro integriert. Sie müssen dabei das Gewerbeamt der Gemeinde aufsuchen, in dem Ihre Kapitalgesellschaft Ihren Sitz hat. Zur Anmeldung des Gewerbes füllen Sie vor Ort einen Vordruck aus, den Sie auch unterschreiben.

In manchen Gemeinden ist die Anmeldung des Gewerbes mittlerweile auch online möglich.

Was kostet die Gründung einer Kapitalgesellschaft?

Wie teuer es wird, eine GmbH oder UG zu gründen, hängt vor allem davon ab, ob Sie ein Musterprotokoll oder einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung nutzen. Da ein Gesellschaftsvertrag in der Regel deutlich länger ist, sind hier die Notarkosten höher. Sofern Sie ein Musterprotokoll nutzen und alleine gründen, können Sie ungefähr mit folgenden Kosten rechnen:

  • Notarkosten: Etwa 100 bis 120 Euro
  • Kosten für den Handelsregister-Eintrag: 150 Euro
  • Kosten für die Gewerbeanmeldung: Circa 20 bis 30 Euro (dies ist je nach Gemeinde unterschiedlich)

Die Gesamtkosten betragen im günstigsten Fall also etwa 270 Euro. Sofern Sie mit mehreren Gesellschaftern und einem mehrseitigen Gesellschaftsvertrag gründen, können die Kosten aber auch bis zu 800 Euro hoch werden. Die Eröffnung eines Geschäftskontos ist in der Regel kostenlos.

Der UG-Trick: Was Sie noch bedenken sollten

Eine Kapitalgesellschaft zu gründen, bringt Ihnen leider nicht nur Vorteile. Mit einer GmbH oder UG gehen Sie auch Verpflichtungen ein. Mit der Kapitalgesellschaft sind Sie gemäß Paragraph 238 des Handelsgesetzbuches beispielsweise zur Buchführung verpflichtet. Sie müssen also einen Jahresabschluss aufstellen sowie eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erstellen.

Dies können Sie entweder selber machen oder Sie beauftragen hiermit einen Experten wie zum Beispiel einen Steuerberater. Dieser kostet dann natürlich auch Geld.

Zudem zahlen Sie bei einer Kapitalgesellschaft im Vergleich zu anderen Unternehmensformen recht viele Steuern. Auf den Gewinn wird eine Körperschaftssteuer von 15 Prozent erhoben, die zusätzlich noch mit einem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent besteuert wird. Gewinnausschüttungen werden mit 25 Prozent Abgeltungssteuer und ebenfalls 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag belangt.

Zudem müssen Sie eine Gewerbesteuer an Ihre Gemeinde entrichten, die ebenfalls in Abhängigkeit des Gewinns steht. Der Prozentsatz ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch. Ein Gewerbesteuer-Freibetrag, den beispielsweise Personengesellschaften in Anspruch nehmen können, gilt für Kapitalgesellschaften leider nicht.

Sofern kein Gewinn erzielt wird, zahlt aber auch eine Kapitalgesellschaft keine Steuern. Unabhängig vom Gewinn muss jedoch die Buchführung inklusive GuV, Bilanz sowie Jahresabschluss erstellt werden, was gegebenenfalls Kosten für das Unternehmen verursachen kann.

Sofern Gewinn erzielt wird, sind Sie bei einer UG außerdem dazu verpflichtet, 25 Prozent des Jahresüberschusses als Rücklage zu bilden. Über die restlichen 75 Prozent können Sie frei verfügen. Diese Rücklagenbildung muss solange vorgenommen werden, bis 25.000 Euro Stammkapital erreicht sind. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit, die UG in eine GmbH umzuwandeln.

Insgesamt ist eine Kapitalgesellschaft auch langfristig gesehen nicht unbedingt die preiswerteste Option, um ein Unternehmen zu führen. Dafür ist Ihr Privatvermögen weitestgehend geschützt und Sie haben alle Möglichkeiten, um ein erfolgreiches und großes Unternehmen mit Mitarbeitern aufzubauen.

Wenn Sie die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit anstreben, kommt es vor allem auf Ihre Risikobereitschaft an. Wenn Sie sich sicher sind, dass Ihre Geschäftsidee funktionieren wird, sollten Sie von vorne herein groß denken. Dann ist der Weg mit der Gründung einer Kapitalgesellschaft für Sie vielversprechend. Sie können die Arbeitslosigkeit dann tatsächlich nutzen, um den Grundstein für ein erfolgreiches Unternehmen zu legen.

Sofern Sie jedoch noch unsicher sind, ob Sie von Ihrer selbstständigen Tätigkeit dauerhaft leben können, ist ein Nebeneinkommen als Freiberufler oder Freelancer zunächst besser geeignet. Sie können bis zu 15 Stunden pro Woche Ihre Nebentätigkeit ausüben und dadurch Ihr Arbeitslosengeld aufstocken. So haben Sie Zeit und einen finanziellen Schutz, um zunächst auszuprobieren, ob Ihre selbstständige Tätigkeit den gewünschten Erfolg bringt.

Egal, für welchen Weg Sie sich entscheiden: Sie sollten möglichst früh mit der Umsetzung beginnen. Die zwölf Monate, in denen Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld-I haben, gehen schnell vorbei. Je früher sie starten, desto besser stehen Ihre Chancen, dass Sie die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit wirklich erfolgreich schaffen.


Über die Autoren

Jennifer und Christian Juraschek arbeiten ortsunabhängig als digitale Nomaden. Auf Ihrem Blog unaufschiebbar.de geben Sie Tipps zum Reisen und ortsunabhängigen Arbeiten. Sie haben beide Betriebswirtschaftslehre studiert und Ihre Studien jeweils mit einem Bachelor und zwei Master-Abschlüssen beendet. Nach Ihrer Karriere in großen, international tätigen Unternehmen entschieden sie sich selbst für die Existenzgründung.

[Bildnachweis: Kinga by Shutterstock.com]

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