Was ist eine Mini-GmbH?
Die Mini-GmbH ist eine Rechtsform für deutsche Firmen, mit der Selbstständige ein haftungsbeschränktes Unternehmen mit vergleichsweise geringem Aufwand gründen können. Es handelt sich dabei um eine Sonderform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), aus rechtlicher Sicht ist die offizielle Bezeichnung eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Regelungen und Vorschriften liefert das GmbH-Gesetz.
Entwickelt wurde die kleine Schwester der GmbH als Antwort auf die britische Limited. Die Rechtsform sollte deutschen Existenzgründern dieselben Möglichkeiten eines haftungsbeschränkten Unternehmens bieten. Synonym wird auch von einer 1-Euro-GmbH oder einer kleinen GmbH gesprochen.
Unterschiede zur klassischen GmbH
Die enge Verbundenheit zwischen Mini-GmbH und klassischer Variante bringt einige Gemeinsamkeiten. Beide Formen sind haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften. Sie haften also nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern mit dem Vermögen der Gesellschaft. Der größte Unterschied ist das erforderliche Stammkapital.
Eine normale GmbH braucht ein Stammkapital von 25.000 Euro, von denen 12.500 sofort als Einlage fällig sind. Für die Mini-GmbH reicht bereits ein Stammkapital von einem Euro für die Gründung. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:
Mini-GmbH | GmbH |
---|---|
1 Euro Stammkapital | 25.000 Euro Stammkapital |
Sacheinlagen nicht möglich | Sacheinlagen möglich |
Jährliche Rücklagenbildung (Thesaurierung) | Stammkapital |
„Beispiel UG (haftungsbeschränkt)“ | „Beispiel GmbH“ |
Mini-GmbH: Voraussetzungen für die Rechtsform
Die Mini-GmbH soll Selbstständigen den Einstieg erleichtern. Das zeigt sich vor allem an den geringen Voraussetzungen, die für eine Gründung notwendig sind:
- Gründer
Sie können alleine oder zusammen mit anderen Mitgründern das Unternehmen starten. Die Gesellschafter werden bei der Gründung festgelegt. Nutzen Sie das Musterprotokoll, können bis zu drei Gesellschafter bestimmt werden. - Standort
Eine Voraussetzung ist ein Firmensitz in Deutschland. Sie müssen entsprechend einen inländischen Standort für das Unternehmen wählen. - Stammkapital
Für die Mini-GmbH müssen Sie ein Stammkapital von mindestens einem Euro hinterlegen. Sie können aber auch bis zu 24.999 Euro einzahlen. - Name
Der Name Ihres Unternehmens muss den Zusatz „(haftungsbeschränkt) führen. Der Zusatz muss auch auf den Dokumenten enthalten sein. - Rücklagenbildung
Zu den Voraussetzungen zählt auch die Pflicht zur Rücklagenbildung. Mindestens 25 Prozent des Jahresüberschusses bereinigt um den Verlustvortrag müssen im Unternehmen bleiben, bis das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist.
Gründung einer Mini-GmbH
Nicht nur die leichten Voraussetzungen, auch eine vereinfachte Möglichkeit zur Gründung kommt angehenden Selbstständigen entgegen. Grundsätzlich stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen: ein Musterprotokoll oder ein Gesellschaftsvertrag.
Der einfache Weg führt über das Musterprotokoll. Sie müssen keinen eigenen Vertrag aufsetzen, sondern nutzen eine Formvorlage, die den Gesellschaftsvertrag, die Satzung, die Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung ersetzt. Das spart Zeit und Geld. Das Musterprotokoll können Sie herunterladen ((PDF)).
Ablauf der Gründung
Für Musterprotokoll (oder Gesellschaftsvertrag) müssen Sie einen Notartermin machen. Die Dokumente müssen notariell beglaubigt werden. Bei mehreren Gründern müssen alle anwesend sein und unterschreiben. Zusätzlich braucht es weitere Schritte zur Gründung der Mini-GmbH:
- Geschäftskonto eröffnen
Für das Unternehmen benötigen Sie ein Geschäftskonto. Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Banken und wählen Sie aus, was Ihren Vorstellungen entspricht. - Stammkapital einzahlen
Auf das Firmenkonto müssen Sie das Stammkapital einzahlen. Grundsätzlich reicht ein Euro, in der Praxis ist ein höheres Stammkapital ratsam. - Gewerbe anmelden
Sie müssen beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden. Dies können Sie selbst machen oder die Leistung über den Notar in Anspruch nehmen. - Finanzamt informieren
Auch beim Finanzamt müssen Sie sich anmelden. Sie erhalten einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen und einreichen müssen.
Kosten für die Gründung
Für die Gründung einer Mini-GmbH fallen verschiedene Kosten an, die Gesamtausgaben halten sich aber in Grenzen. Insgesamt sollten Sie mit etwa 500 Euro rechnen. Entscheiden Sie sich gegen das Musterprotokoll, wird es durch die Erstellung eines Gesellschaftsvertrages teurer.
Die größten Punkte sind die Kosten für den Notar, die Eintragung ins Handelsregister sowie die Kosten bei der Gewerbeanmeldung.
Vor- und Nachteile einer Mini-GmbH
Die Wahl der Rechtsform ist eine schwierige Überlegung und wichtige Entscheidung für den Start in die Selbstständigkeit. Sie müssen herausfinden, welche Option zu Ihren Bedürfnissen, Vorstellungen und Zielen passt. Wir zeigen deshalb die Vor- und Nachteile, die Sie abwägen müssen:
Vorteile
-
Haftungsbeschränkung
Der größte Vorteil und für viele das ausschlaggebende Argument für eine Variante der GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Sollte die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, brauchen Sie sich keine Sorgen um Ihre privaten Rücklagen zu machen, weil diese von der Haftung ausgeschlossen sind. Sie haften nicht mit dem Privatvermögen.
-
Stammkapital
Auch das geringe Stammkapital, das Sie für die Gründung brauchen, ist ein Vorteil. Nicht jeder kann 25.000 Euro (oder wenigstens 12.500 Euro) für eine GmbH aufbringen. Teilweise müssen schon für das Stammkapital Kredite aufgenommen werden. Das macht die Alternative verlockend.
-
Gründung
Die einfache und kostengünstige Gründung ist ebenfalls ein Pluspunkt. Durch das Musterprotokoll ist der Prozess simpler als bei anderen Gesellschaftsformen.
Nachteile
-
Liquiditätsrisiko
Sie können mit kleinem Kapital gründen, erhöhen damit aber das Risiko für finanzielle Schwierigkeiten. Gerade zu Beginn sind Investitionen und Ausgaben oft unvermeidlich. Ein höheres Stammkapital zur Unternehmensgründung ist sinnvoll, um erste Kosten zu decken.
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Kreditwürdigkeit
Der Verweis auf die Haftungsbeschränkung in der Firmierung kommt nicht immer gut an. Im schlimmsten Fall schadet dies dem Ruf des Unternehmens oder verringert die Kreditwürdigkeit.
-
Rücklagenpflicht
Die Rücklagenpflicht einer Mini-GmbH ist ein zweischneidiges Schwert. Sie hat eine Schutzfunktion und verringert das Insolvenzrisiko, gleichzeitig kann ein großer Teil des Gewinns nicht anderweitig genutzt werden.
Steuern in der Mini-GmbH
Die Mini-GmbH zählt zu den Kapitalgesellschaften und es fallen dieselben Steuern an wie bei einer klassischen GmbH. Das umfasst die Körperschaftssteuer von 15 Prozent (+5,5 Prozent des Betrags als Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer (abhängig vom Hebesatz am Standort). Auch Umsatzsteuer sowie Kapitalertragssteuer im Falle einer Gewinnausschüttung müssen gezahlt werden.
Denken Sie zudem an die Pflicht zur doppelten Buchführung. Diese gilt auch für eine kleine GmbH.
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