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Mini-GmbH: Vorteile, Unterschiede, Gründung

Wer ein Unternehmen gründen möchte, steht immer vor einer großen Frage: Welche Gesellschaftsform soll es werden? Eine attraktive Möglichkeit stellt dabei die Mini-GmbH dar. Der Name deutet bereits an, dass diese eng mit einer klassischen GmbH verwandt ist, doch gibt es einige Unterschiede – gerade beim benötigten Stammkapital. Damit sind für Gründe einige Vorteile verbunden, aber auch Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Hier erfahren Sie, was genau unter einer Mini-GmbH zu verstehen ist, welche Unterschiede und Vorteile diese mitbringt und welche Schritte nötig sind, um eine Mini-GmbH gründen zu können…



Mini-GmbH: Vorteile, Unterschiede, Gründung

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Definition: Was ist eine Mini-GmbH?

Die erste Besonderheit der Mini-Gmbh: Sie hat viele verschiedene Namen, die im Grunde alle dieselbe Bedeutung haben. Neben dem Begriff der Mini-GmbH wird teilweise auch von einer kleinen GmbH oder einer 1-Euro-GbmH gesprochen, offiziell betrachtet lautet die Bezeichnung aus rechtlicher Sicht Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt).

Gemeint ist damit eine noch relative junge Gesellschaftsform, die im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbrauch (MoMiG) eingeführt wurde. In erster Linie sollte damit eine Antwort auf die britische Rechtsform Limited gegeben werden. „Die Einführung der Mini-GmbH sollte Existenzgründern in Deutschland dieselbe Möglichkeit bieten, ein haftungsbeschränktes Unternehmen zu starten“, weiß Christian Manthey, Geschäftsführer von firma.de.

Streng genommen handelt es sich bei der Mini-GmbH nicht um eine eigenständige Gesellschaftsform, sondern um eine Unterform der GmbH, die ausschlaggebenden Gesetze und Regelungen werden entsprechend im GmbH-Gesetz festgehalten.

Die enge Verbundenheit zwischen Mini-GmbH und klassischer Variante zeigt sich in einigen Gemeinsamkeiten. So ist auch die kleine Form der GmbH eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft, weshalb Sie selbst im schlimmsten Falle nicht mit Ihrem Privatvermögen, sondern nur mit dem Vermögen der Gesellschaft haften müssen.

Auf der anderen Seite besteht der größte Unterschied der Mini-GmbH im erforderlichen Stammkapital: Während bei einer normalen GmbH ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro, von denen 12.500 Euro sofort als Einlage zu leisten sind, reicht bei einer Mini-GmbH bereits ein Stammkapital von einem Euro für die Gründung. Die wichtigsten Unterschiede haben wir noch einmal in der folgenden Tabelle anschaulich zusammengefasst:

Unterschiede der Mini-GmbH

Mini-GmbH GmbH
Stammkapital: 1 Euro (je UG-Gesellschafter) 25.000 Euro
Sacheinlagen nicht möglich Sacheinlagen möglich
Pflicht zur jährlichen Rücklagenbildung (Thesaurierung) Stammkapital
Das Wort haftungsbeschränkt muss bei der Nennung der Rechtsform immer hinzugefügt werden, etwa:“Mustername UG (haftungsbeschränkt)“ kein Zusatz notwendig: „Mustername GmbH“

Vor- und Nachteile einer Mini-GmbH

Vor dem Start in ein eigenes Unternehmen steht die schwierige Überlegung, welche Gesellschaftsform sich eignet und am besten zu den eigenen Bedürfnissen, Vorstellungen und Zielen passt.

Die Mini-GmbH erfreut sich bei Gründern sehr großer Beliebtheit, was vor allem an den Vorteilen liegt, die mit dieser Art von Gesellschaft verbunden sind:

  • Haftungsbeschränkung

    Der größte Vorteil und das für viele wohl ausschlaggebende Argumente, um sich für eine Mini-GmbH (oder eine klassische GmbH) zu entscheiden, ist die Haftungsbeschränkung auf die Gesellschaft selbst. Sollte die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten geraten, brauchen Sie sich keine Sorgen um Ihre privaten Rücklagen zu machen, weil diese von der Haftung ausgeschlossen sind.

  • Stammkapital

    Natürlich ist das sehr geringe Stammkapital von nur einem Euro, das für die Gründung benötigt wird, ein großer Vorteil. Nicht jeder kann 25.000 Euro (oder wenigstens 12.500 Euro) für eine GmbH aufbringen, da kann es sehr verlockend sein, als Alternative eine Mini-GmbH zu gründen.

  • Gründung

    Auch die Gründung selbst ist als Vorteil der Mini-GmbH zu sehen, da diese durch das sogenannte Musterprotokoll schneller und oftmals günstiger möglich ist, als die Gründung in einer anderen Gesellschaftsform. Genauere Informationen und den Ablauf, wenn Sie eine Mini-GmbH gründen, finden Sie weiter unten.

Auf der anderen Seite sollten aber auch die Nachteile einer Mini-GmbH nicht verschwiegen werden:

  • Liquiditätsrisiko

    Zwar können Sie die Mini-GmbH mit einem sehr kleinen Kapital gründen, erhöhen damit allerdings sofort zu Beginn die Gefahr für finanzielle Schwierigkeiten. Es kann daher sinnvoll sein, ein höheres Stammkapital zu wählen, denn eine Mini-GmbH kann nicht nur mit einem Euro, sondern mit bis zu 24.999 Euro gegründet werden.Schließlich fallen gerade bei Unternehmensgründung einige Kosten und Investitionen an, die sofort gedeckt werden wollen.

  • Kreditwürdigkeit

    Der Verweis auf die Haftungsbeschränkung kommt nicht immer gut an, da natürlich auch andere wissen, dass das Kapital bei einer Mini-GmbH sehr gering sein kann. Im schlimmsten Fall schadet dies dem Ruf des Unternehmens oder verringert sogar die Kreditwürdigkeit.

  • Rücklagenpflicht

    Die Rücklagenpflicht einer Mini-GmbH ist ein zweischneidiges Schwert. Christian Manthey erklärt: „Die sogenannte Thesaurierungspflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Konkret bedeutet das für die Anteilseigner, dass 25 Prozent des Jahresüberschusses bereinigt um den Verlustvortrag als Rücklage eingestellt werden müssen, bis die Gewinnrücklage auf 25.000 Euro angewachsen ist. Mit anderen Worten ist es eine gesetzlich vorgeschriebene Sparmaßnahme.“

    Das hat eine Schutzfunktion, da das Gesellschaftsvermögen kontinuierlich erhöht wird und das Insolvenzrisiko sinkt, während die maximale Haftungssumme der Mini-GmbH entsprechend steigt. Dies ist zwar durchaus sinnvoll, aber auch ein Nachteil, weil ein beträchtlicher Teil des Gewinns nicht anderweitig genutzt werden kann.

Weitere Besonderheiten einer Mini-GmbH

Nicht vergessen werden sollte, dass die Mini-GmbH rechtlich zu den Kapitalgesellschaften zählt und deshalb genauso besteuert wird. So fallen 15 Prozent Körperschaftssteuer (plus 5,5 Prozent des Betrags als Solidaritätszuschlag), 19 Prozent Umsatzsteuer sowie 25 Prozent Kapitalertragssteuer im Falle einer Gewinnausschüttung an. Wie hoch der zusätzlich fällige Satz der Gewerbesteuer ist, hängt vom Hebesatz ab, der am Standort der Mini-GmbH gilt.

Eine weitere Besonderheit der Mini-GmbH besteht darin, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt freiwillig in eine klassische GmbH umgewandelt werden kann. Wie das läuft, schildert Manthey: „Wenn Gründer eine Gewinnrücklage von 25.000 Euro angesammelt haben, ist es möglich, die Mini-GmbH in eine GmbH umzuwandeln. Diesen Prozess nennt man auch Umfirmierung. Konkret läuft das Prozedere so ab, dass die Gewinnrücklage entnommen wird und zur Kapitalerhöhung genutzt wird. Mithilfe eines Notars kann so die Rechtsform problemlos gewechselt werden.“


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Mini-GmbH gründen: So läuft es ab

Die Mini-GmbH soll den Einstieg erleichtern, nicht nur durch die geringeren Anforderungen an das Startkapital, sondern auch die eine vereinfachte Möglichkeit zur Gründung. Bevor Sie sich allerdings mit den genauen Schritten beschäftigen, mit denen Sie eine Mini-GmbH gründen, sollten Sie zunächst eine wichtige und grundsätzliche Fragen klären:

  • Wollen Sie alleine gründen suchen Sie Mitgründer?
  • Wie soll das Unternehmen heißen?
  • An welchem Standort hat die Mini-GmbH ihren Sitz?
  • Wie hoch ist die Stammeinlage, die eingezahlt wird (zwischen einem und 24.999 Euro)?

Haben Sie alle Vorbereitungen getroffen, haben Sie nun die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten zur Gründung einer Mini-GmbH: Das sogenannte Musterprotokoll oder einen Gesellschaftsvertrag.

Das Musterprotokoll gilt dabei als einfachere Variante, da nicht ein eigens erstellter Vertrag aufgesetzt wird, sondern eine Formvorlage genutzt wird, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Energie als Download verfügbar ist.

Welche Vorteile das Musterprotokoll hat, erklärt Christian Manthey so: „Das Musterprotokoll vereint mehrere Dokumente, die bei einer regulären Gründung mit Gesellschaftsvertrag fällig werden: Es ersetzt den Gesellschaftsvertrag oder die Satzung, die Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung. Das beschleunigt den Gründungsprozess und senkt die Notargebühren.“

Haben Sie den Termin beim Notar hinter sich und das Musterprotokoll beziehungsweise den Gesellschaftsvertrag unterschrieben, bleiben nur noch letzte Formalitäten, um die Gründung der Mini-GmbH abzuschließen. Zunächst sollten Sie ein Geschäftskonto eröffnen und das Stammkapital einzahlen, anschließend muss die neue Mini-GmbH noch beim Gewerbeamt (übernimmt gegen eine Gebührt der Notar) und beim Finanzamt (über einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung) angemeldet werden.

[Bildnachweis: solar22 by Shutterstock.com]

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