Freie Berufe in Deutschland: Definition, Liste & Steuern

Freie Berufe unterliegen besonderen Regelungen – etwa bei der Anmeldung und der Steuer. Aber was genau sind freie Berufe überhaupt? Hier gibt es viele Missverständnisse durch ähnliche Begriffe wie Freelancer oder freie Mitarbeiter. Wir erklären, was Freiberufler ausmacht und welche Regelungen Sie kennen müssen…

Anzeige

Definition: Was ist ein freier Beruf?

Ein freier Beruf ist eine selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit. In Deutschland zählen freiberufliche Tätigkeiten nicht als Gewerbe. Sie müssen entsprechend kein Gewerbe anmelden, keine Gewerbesteuer zahlen und unterliegen nicht der Gewerbeordnung.

Freie Berufe werden immer nach der aktuell ausgeübten Tätigkeit bestimmt. Frühere Aufgaben oder die reine Ausbildung reichen für die Einordnung nicht. Beispiel: Ein gelernter Steuerberater, der jetzt in einem völlig anderen Bereich arbeitet, ist nicht mehr zwangsläufig freiberuflich tätig.

Anzeige

Liste: Freie Berufe in Deutschland

Eine Liste für freie Berufe findet sich in § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Diese sogenannten Katalogberufe umfassen zahlreiche Tätigkeiten aus unterschiedlichen Bereichen. Als Freiberufler gilt demnach die selbstständige Berufstätigkeit der…

  • Ärzte
  • Zahnärzte
  • Tierärzte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure
  • Ingenieure
  • Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer
  • Steuerberater
  • Beratenden Volks- und Betriebswirte
  • Vereidigten Buchprüfer
  • Steuerbevollmächtigten
  • Heilpraktiker
  • Dentisten
  • Krankengymnasten
  • Journalisten
  • Bildberichterstatter
  • Dolmetscher
  • Übersetzer
  • Lotsen
  • Ähnliche Berufe*

*Ähnliche Berufe beschreibt Tätigkeiten, die mit einem der Katalogberufe vergleichbar sind. Ergänzt wird die Liste durch eine Erklärung für freie Berufe im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG). Darin werden zusätzlich die Tätigkeiten der Hebamme, Heilmasseure, Diplom-Psychologen sowie hauptberufliche Sachverständige genannt.

Finanzamt entscheidet über freie Berufe

Bei einer Tätigkeit in einem der genannten Berufe sind Sie automatisch Freiberufler? Ein naheliegender, aber nicht immer richtiger Schluss! In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Selbstständige in einem freien Beruf arbeiten – aber nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibender eingestuft werden.

Ausschlaggebend sind die individuelle Situation und die Entscheidung des Finanzamts. Als vermeintlicher Freiberufler müssen Sie sich hier melden, um eine Steuernummer zu beantragen und Rechnungen schreiben zu können. Hier erfahren Sie dann, ob Sie wirklich eine freiberufliche Tätigkeit ausüben oder ein Gewerbe anmelden müssen.

Anzeige

Freie Berufe: Steuer und Regelungen

Für freie Berufe gelten bei der Steuer einige Sonderregelungen: Als Freiberufler sind Sie zum Beispiel kein Gewerbetreibender und müssen keine Gewerbesteuer bezahlen – sehr wohl aber Einkommensteuer und Umsatzsteuer.

Der Regelsteuersatz für die Umsatzsteuer liegt bei 19 Prozent. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen für einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Dieser gilt oft für Leistungen von Journalisten, Schriftstellern sowie Designern. Medizinische Leistungen (keine kosmetischen Eingriffe) sind sogar komplett von der Umsatzsteuer befreit.

Kleinunternehmerregelung in freien Berufen

In den freien Berufen können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, um sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen. Entscheidend ist der Umsatz: Sie können die Regelung nutzen, wenn der Umsatz im vergangenen Kalenderjahr unter 22.500 Euro lag und voraussichtlich in diesem Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten wird.

Vorteile für Freiberufler

Mit der Einstufung kommen auch andere Vorteile und Erleichterungen:

  • Keine Anmeldung
    Freiberufler müssen kein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Sie müssen lediglich das Finanzamt informieren, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und erhalten Ihre Steuernummer.
  • Keine doppelte Buchführung
    Sie sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Es reicht aus, wenn Sie dem Finanzamt eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung vorlegen. Diese stellt Ihre Einkünfte und Ausgaben gegenüber.
  • Kein Geschäftskonto
    Als Freiberufler müssen Sie kein Geschäftskonto führen. Sie können ebenso ein Privatkonto für geschäftliche Zwecke nutzen. In der Praxis führt das aber zu Problemen, weil Sie verschiedene Transaktionen und Überweisungen voneinander trennen müssen.
Anzeige

Tipps für freie Berufe

Zum Abschluss haben wir noch drei wichtige Tipps, an die Sie in einem freien Beruf unbedingt denken sollten:

1. Denken Sie an Sozialversicherungen

In den freien Berufen müssen Sie sich selbst um die Absicherung in den Sozialversicherungen kümmern. So gibt es beispielsweise keine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht (Ausnahmen: Erzieher oder Hebammen). Auch Kammerberufe (Ärzte oder Anwälte) haben eine spezielle Regelung, sind Mitglied beim jeweiligen Versorgungswerk und zahlen darüber Beiträge in die Rentenversicherung. Selbst verantwortlich sind Sie auch für die Krankenversicherung. Informieren Sie sich und vergleichen Sie die Anbieter.

2. Achten Sie auf mögliche Pflichtmitgliedschaften in Kammern

Für einige freie Berufe gibt es eine verpflichtende Mitgliedschaft in der jeweiligen Kammer. Klassisches Beispiel sind Ärzte, die in jedem Fall der Ärztekammer ihres Bundeslandes angehören müssen. Diese Kammer entscheidet im schlimmsten Fall auch darüber, ob einem Freiberufler die Zulassung entzogen wird.

3. Vorsicht bei einer gemeinsamen Gründung

Wenn Sie gemeinsam mit anderen ein Unternehmen gründen und sich zusammen selbstständig machen, müssen Sie bei freien Berufen einiges beachten: Wichtig ist z.B. die Rechtsform: Für Freiberufler gibt es die spezielle Form der Partnerschaftsgesellschaft. Allerdings muss jeder Gesellschafter eigene Fachkenntnisse mitbringen und zu den freien Berufen zählen. Ist dies nicht der Fall, wird die gegründete Gesellschaft als Gewerbebetrieb eingestuft. Auch wenn Sie mit anderen Freiberuflern eine Kapitalgesellschaft gründen, wird diese zu einem Gewerbebetrieb.


Was andere dazu gelesen haben