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Freiberuflich arbeiten: Das gilt es zu beachten!

Freiberufler werden von angestellten Arbeitnehmern oftmals mit neidischen Blicken bedacht. Größere Freiheiten und kein Chef, der einem im Nacken sitzt – gerade wenn es im eigenen Job nicht immer rosig zugeht, scheint die Arbeit eines Freiberuflers der eigenen überlegen zu sein. Doch wer freiberuflich arbeiten möchte, muss auch einiges beachten und steht vor Problemen, mit denen Festangestellte überhaupt nicht in Kontakt kommen. Hinzu kommt, dass Freiberufler und Freelancer beziehungsweise freie Mitarbeiter häufig in einen Topf geworfen werden, wodurch die Wahrnehmung von außen weiter beeinflusst wird. Wir erklären, was Sie tun und nicht tun müssen, wenn Sie freiberuflich arbeiten…


Freiberuflich arbeiten: Das gilt es zu beachten!

Freiberuflich arbeiten: Was heißt das überhaupt?

Vorneweg: Freiberuflich arbeiten bedeutet nicht, als freier Mitarbeiter Aufträge von Unternehmen zu erhalten und beispielsweise für die Dauer eines Projekts zusammenzuarbeiten. Dabei handelt es sich um sogenannte Freelancer, die nicht mit Freiberuflern gleichgesetzt oder verwechselt werden dürfen.

Wer wirklich freiberuflich arbeitet, wird im Einkommenssteuergesetz genau geregelt – denn hier werden die sogenannten Katalogberufe aufgelistet, die Freiberufler ausüben.

§ 18 EStG definiert die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und schließt dabei folgende Berufe mit ein:

In diesem Jobs können Sie mit einem Unternehmen freiberuflich zusammen arbeiten. Hier ist bereits der erste wichtige Punkt zu beachten: Wenn Sie freiberuflich arbeiten, sind Sie nicht beim Arbeitgeber angestellt, sondern selbstständig tätig. Sie genießen damit tatsächlich mehr Freiheiten und sind eigenverantwortlich tätig.

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Was müssen Sie tun, um freiberuflich zu arbeiten?

Bevor Sie freiberuflich arbeiten können, müssen Sie Ihre Tätigkeit anmelden. Im Gegensatz zu vielen anderen Selbstständigen, wenden sich Freiberufler dabei jedoch nicht an das zuständige Gewerbeamt. Wenn Sie freiberuflich arbeiten, gelten Sie nämlich – in der Regel – nicht als Gewerbetreibender. Aus diesem Grund unterliegen Sie auch nicht der Gewerbeordnung. Das hat für Sie den weiteren Vorteil, dass Sie keine Gewerbesteuer bezahlen müssen.

Stattdessen melden Sie sich beim Finanzamt, um Ihre freiberufliche Arbeit anzumelden. Ganz unbürokratisch ist dies zwar nicht, aber dennoch deutlich weniger kompliziert, als ein eigenes Gewerbe anmelden zu müssen, bevor Sie mit Ihrer Tätigkeit beginnen können. Oftmals reicht bereits ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt. Von diesem erhalten Sie im Anschluss eine Steuernummer, mit der Sie in Zukunft Ihre Rechnungen schreiben können.

Mit dem Status des Freiberuflers kommt für Sie ein weiterer Vorteil, der Ihnen das berufliche Leben erleichtert. Sie sind in Ihrer Tätigkeit nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet, es reicht aus, wenn Sie eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung vorlegen. Um die verschiedenen Kostenpunkte voneinander abgrenzen zu können, empfiehlt sich dabei ein gesondertes Konto, um die beruflichen Finanzen zu regeln.

Zu guter Letzt müssen Sie sich informieren, ob Sie Mitglied bei der entsprechenden Kammer Ihres Berufsstandes werden müssen. Dies gilt nicht immer, wenn Sie freiberuflich arbeiten, aber einige Berufe setzen es dennoch voraus. So müssen Anwälte beispielsweise in der Rechtsanwaltskammer sein.

Wichtige Versicherungen, wenn Sie freiberuflich arbeiten

In einem Angestelltenverhältnis werden einige Versicherungen direkt vom Gehalt abgezogen und bezahlt. Dazu zählen beispielsweise ein Teil der Krankenversicherung und auch die Sozialversicherungen. In der freiberuflichen Arbeit gestaltet sich dies ein wenig anders und Sie müssen sich um wichtige Versicherungen selbst kümmern.

Allen voran steht hier die Krankenversicherung, bei der Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Variante haben. Holen Sie sich entsprechend Angebote ein und vergleichen Sie die verschiedenen Leistungen, um die für Sie geeignete Absicherung zu finden.

Freiberufler und andere Selbstständige sind nicht verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Dennoch kann es sich lohnen, um für das Alter vorzusorgen. Gehören Sie einem der Kammerberufe an, also die bereits genannten Anwälte oder auch Ärzte) zahlen Sie meist Beiträge über das zuständige Versorgungswerk in die Rentenkasse ein. Auf Antrag können Sie sich davon aber auch befreien lassen.

Um noch besser abgesichert zu sein, wenn Sie freiberuflich arbeiten, können Sie zudem über eine Berufshaftpflichtversicherung nachdenken.

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Freiberuflich arbeiten: Diese Steuern müssen Sie abführen

Dass Sie keine Gewerbesteuer entrichten müssen, wenn Sie freiberuflich arbeiten, bedeutet leider nicht, dass Sie sich nicht um andere Steuern kümmern müssen. So sind Sie als Freiberufler zunächst einmal verpflichtet, sowohl Einkommensteuer als auch Umsatzsteuer zu bezahlen.

Bei der Berechnung der Umsatzsteuer gibt es dabei einige Unterschiede, abhängig von Ihrer Tätigkeit. Der allgemeine Umsatzsteuersatz liegt aktuell bei 19 Prozent, doch kann der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent beispielsweise für Schriftsteller oder Journalisten gelten. Vollkommen befreit von der Umsatzsteuer sind zudem medizinische Leistungen, wie sie Ärzte oder auch Heilpraktiker erbringen.

Wie so oft keine Regel ohne Ausnahme: Wenn es sich nicht um medizinische, sondern kosmetische Eingriffe handelt, also etwa Schönheitsoperationen, wird dafür der volle Umsatzsteuersatz angerechnet.

Außerdem können Sie sich durch die sogenannte Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreien lassen, wenn Ihr Umsatz im aktuellen Jahr unter 50.000 Euro bleibt und Sie im letzten Jahr weniger als 17.500 Euro umgesetzt haben.

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Tipps für das freiberufliche Arbeiten

Zum Abschluss haben wir noch ein paar Tipps für das freiberufliche Arbeiten zusammengestellt, damit Sie aus Ihrer Rolle als Freiberufler das Maximum herausholen können:

  • Profitieren Sie von Ihren Möglichkeiten

    Wenn Sie freiberuflich arbeiten, haben Sie eine Unabhängigkeit, von der viele Angestellte nur träumen können. Lassen Sie diese nicht ungenutzt, sondern profitieren Sie von den Möglichkeiten, die Ihre berufliche Stellung mitbringt. Damit einher geht die Gestaltung von Arbeitszeit und -ort, aber auch die Auswahl von Kunden und Aufträgen.

  • Denken Sie an später

    Da Sie nicht unbedingt automatisch in die Rentenversicherung einzahlen, sollten Sie sich unbedingt Gedanken über die Zukunft machen. Haben Sie andere Formen von Rücklagen? Macht es doch Sinn, für eine Rente einzuzahlen? Können Sie das Geld anderweitig anlegen, um im Alter darauf zurückgreifen zu können?

  • Machen Sie Feierabend

    Freiberufler organisieren sich größtenteils selbst – das hat viele Vorteile, aber auch den Nachteil, dass es umso schwerer ist, wirklich abzuschalten. Die Arbeitstage werden länger, Pausen fallen weg und für Familie und Freunde bleibt keine Zeit. Disziplin zeigt sich nicht nur, wenn Sie konzentriert arbeiten, sondern auch, wenn Sie wirklich Feierabend machen.

  • Streuen Sie das Risiko

    In einem festen Arbeitsvertrag kann ein Mitarbeiter normalerweise nicht einfach so gekündigt werden. Wenn Sie freiberuflich arbeiten, ist das Risiko jedoch deutlich größer. Versuchen Sie deshalb, nicht nur von einem Auftrag oder Unternehmen abhängig zu sein. Sollte es dann Probleme geben, kommen Sie nicht gleich in einen finanziellen Engpass.

[Bildnachweis: baranq by Shutterstock.com]

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