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Honorarbasis: Bedeutung, Unterschiede, Jobs & Gehalt

Die Arbeit auf Honorarbasis unterscheidet sich in einigen zentralen Punkten von einer klassischen Beschäftigung: Anderer Vertrag, anderes Arbeitsverhältnis, anderes Gehalt, andere Steuern, Sozialabgaben und Krankenversicherung. Wir erklären alle Besonderheiten der Honorarbasis, zeigen die Unterschiede, Vor- und Nachteile sowie alle Informationen, die Sie wissen müssen…



Honorarbasis: Bedeutung, Unterschiede, Jobs & Gehalt

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Bedeutung: Honorarbasis leicht erklärt

Arbeiten auf Honorarbasis bedeutet, dass Sie als Selbstständiger für einen oder mehrere Auftraggeber arbeiten und dafür entsprechend bezahlt werden. Sie agieren als Honorarkraft, sind nicht weisungsgebunden oder in das Unternehmen eingegliedert. Es ist keine Festanstellung bei einem Arbeitgeber. Auf Honorarbasis unterzeichnen Sie keinen Arbeitsvertrag, sondern mehrere Honorarverträge bei unterschiedlichen Kunden, Klienten und Auftraggebern, mit denen Sie auch zeitgleich zusammenarbeiten können.

Gerade in Werbe-, Medien- und IT-Branche wird häufiger der englische Begriff Freelancer genutzt. Unterschieden werden müssen Freiberufler. Diese werden über die Katalogberufe definiert (§ 18 EStG) – können aber selbstständig oder festangestellt tätig sein.

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Unterschiede zwischen Honorarbasis und Festanstellung

Freie Mitarbeiter auf Honorarbasis und Festangestellte arbeiten teilweise zusammen, es gibt jedoch zahlreiche Unterschiede. In unserer Tabelle haben wir diese im Vergleich gegenübergestellt:

Honorarbasis Festanstellung
Vertrag Honorarvertrag Arbeitsvertrag
Geld Honorar Gehalt/Lohn
Weisung Frei in Arbeitszeit und -ort Weisung durch Arbeitgeber
Steuern Selbst verantwortlich Über Arbeitgeber
SV-Beitrag Selbst verantwortlich Über Arbeitgeber
Partner Mehrere Auftraggeber Ein Arbeitgeber
Arbeit Selbstständiger Angestellter


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Vor- und Nachteile der Honorarbasis

Ein Job auf Honorarbasis kann einige Vorteile haben. Das kann eine Tätigkeit sehr attraktiv machen. Dabei darf nicht vergessen werden: Für Honorarkräfte gelten einige arbeitsrechtliche Vorgaben nicht, von denen Festangestellte profitieren. Das führt zu Nachteilen der Honorarbasis. Beide Seiten sollten deshalb gut abgewogen werden:

Vorteile

  • Keine Weisungsgebundenheit
    Für viele der größte Pluspunkt: Sie sind als Auftragnehmer nicht weisungsgebunden. Das verschafft große Flexibilität. Sie können selbst entscheiden, wann und wo Sie arbeiten – und grundsätzlich auch, wie Sie die Aufgabe oder ein Projekt erledigen. Bei Arbeitszeit, -ort und Durchführung hat der Auftraggeber kein Mitspracherecht.
  • Freie Auswahl
    Es steht Ihnen frei, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen. Passt Ihnen eine Aufgabe nicht oder kommen Sie mit einem Kunden nicht klar, müssen Sie nicht mit diesem zusammenarbeiten. Sie können nur die Projekte übernehmen, die Ihnen gefallen – solange es die finanzielle Situation erlaubt.
  • Bessere Verhandlung
    Wie viel Ihre Arbeit wert ist, können Sie selbst bestimmen. Natürlich müssen Sie Kunden von dem Preis überzeugen können, doch mit der richtigen Kalkulation und guten Qualifikationen haben Sie eine starke Verhandlungsbasis.

Nachteile

  • Keine Lohnfortzahlung
    Es gibt keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch keinen bezahlten Urlaub. Wenn Sie krank werden, gibt es auch kein Geld.
  • Keine Krankenversicherung
    Freie Mitarbeiter müssen sich alleine um die Krankenversicherung kümmern. Auftraggeber sind dazu nicht verpflichtet. Anders als bei einem Angestelltenverhältnis, wo die Beiträge geteilt werden.
  • Kein Kündigungsschutz
    Ein Honorarvertrag beinhaltet keinen Kündigungsschutz für Mitarbeiter auf Honorarbasis. Solange die Kündigungsfristen eingehalten werden, kann die Zusammenarbeit beendet werden.
  • Kein Chaos
    Die Arbeit auf Honorarbasis erfordert Struktur und Organisationstalent. Sie müssen sich um vieles kümmern, das sonst der Arbeitgeber übernimmt. Zudem müssen Sie bei mehreren Auftraggebern den Überblick behalten.

Vorteile gibt es auch für Auftraggeber: Da bei einer Zusammenarbeit auf Honorarbasis keine Lohnsteuer und keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, können Kosten gespart werden. Zudem ist die Personalplanung flexibler.

Honorarbasis: Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit

Eine häufige Frage: Handelt es sich um selbstständige Arbeit auf Honorarbasis oder doch um ein Angestelltenverhältnis? Ein scheinbar selbstständiges Arbeitsverhältnis kann sich in der Praxis als normales Arbeitsverhältnis entpuppen. Eine solche Scheinselbständigkeit kann zu hohen Nachzahlungen der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge führen.

Aber wann sind Sie wirklich selbstständig auf Honorarbasis – und wann ist es doch ein Angestelltenverhältnis? Einige Faktoren sprechen deutlich gegen eine Honorartätigkeit:

  • Sie folgen den Weisungen des Arbeitgebers.
  • Sie sind nach Zeit, Ort und Umfang der Arbeit wie festangestellte Kollegen in den Betrieb eingebunden.
  • Sie nutzen Mailadresse und Telefonnummer des Arbeitgebers.
  • Sie haben Vertretungsregelungen mit festangestellten Kollegen.
  • Sie arbeiten nur mit einem Arbeitgeber zusammen oder sind maßgeblich von einem einzelnen abhängig.

Wer hingegen eigenes Unternehmerrisiko trägt, eigene Arbeitsmaterialien Laptop, Papier, Visitenkarten, Homepage und Büroeinrichtung selbst vorhält, wird eher als Selbständiger betrachtet.

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Honorarbasis Jobs

Auf Honorarbasis können Sie in zahlreichen Berufen und Branchen tätig werden. Typische Jobs gibt es in Kunst, Kultur, Media, IT oder auch dem Bildungssektor. So können Künstler, Musiker, Journalisten, Mediendesigner oder auch Lehrkräfte an Volks- und Fachhochschulen als Honorarkraft arbeiten. Weitere Jobs sind:

  • Anwalt
  • Architekt
  • Arzt / Zahnarzt
  • Autor / Schriftsteller
  • Coach
  • Mediendesigner
  • Programmierer / Softwareentwickler

Viele Selbstständige können ihre Jobs auf Honorarbasis ausführen. Sie können Dienstleistungen gegen ein vorher vereinbartes Honorar anbieten, einen Kundenstamm aufbauen und sich die besten Aufträge aussuchen.

Jobs als Honorarkraft

Honorarbasis als Nebenjob

Arbeit auf Honorarbasis kann sich auch als Nebenjob lohnen. Während Sie bei Honorartätigkeit im Hauptjob zwangsläufig Steuern abführen müssen, kann ein nebenberuflicher Honorarjob steuerfrei bleiben. Das gilt, wenn die Tätigkeit weniger als sechs Stunden pro Woche in Anspruch nimmt und einer Lehrtätigkeit nachgehen.

Nebenberufliche Ausbilder, Betreuer, Übungsleiter oder Erzieher müssen demnach keine Steuern oder Sozialbeiträge zahlen, wenn die zeitlichen Grenzen eingehalten werden. Grundsätzlich gilt die Arbeit als nebenberuflich, wenn sie nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer Vollzeitstelle im Kalenderjahr einnimmt.

Honorarbasis Student

Viele Studenten verdienen sich neben dem Studium auf Honorarbasis etwas dazu. Das füllt die knappe Kasse auf, bringt Erfahrung und berufliche Kontakte. Als Student dürfen Sie während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche nebenberuflich arbeiten. In den Semesterferien kann auch mehr gearbeitet werden. Bis zu 26 Wochen im Jahr dürfen Studenten mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten.

Wird die Grenze überschritten, entfällt die Beitragsfreiheit in den Sozialversicherungen und auch eine kostenlose Krankenversicherung über die Familienversicherung ist nicht mehr möglich.

Steuern für Honorarkräfte

Während bei Angestellten die Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird, müssen sich Beschäftigte auf Honorarbasis selbst um die Steuer kümmern. Heißt für Sie: Wenden Sie sich an das zuständige Finanzamt und beantragen Sie eine Steuernummer. Diese erhalten Sie, nachdem Sie einen Fragebogen ausgefüllt haben und geben sie auf allen Rechnungen an. Sie sind dann einkommenssteuerpflichtig. Bei einem Umsatz von mehr als 22.000 Euro im Jahr müssen Sie zudem Umsatzsteuer zahlen (Kleinunternehmerregelung). Ihr Honorar ist deshalb als Bruttoverdienst zu verstehen.

Die Steuern werden zum Jahresende mit Abgabe der Steuererklärung fällig. Bilden Sie von Ihren Einnahmen entsprechende Rücklagen.

Freibetrag: Wie viel auf Honorarbasis steuerfrei verdienen?

Durch verschiedene Freibeträge kann ein Teil Ihres Verdienstes auf Honorarbasis steuerfrei bleiben. Das gilt zunächst für den Grundfreibetrag: Dieser liegt aktuell bei 9.984 Euro (Stand 2022), für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt er entsprechend bei 19.968 Euro. Diese Summe bleibt in jedem Fall steuerfrei. Der Betrag kann sich durch Werbungskosten wie Büromiete, Kosten für Arbeitsmittel, technische Ausstattung, Fachliteratur oder Berufskleidung erhöhen.

Je nach Tätigkeit gibt es weitere Freibeträge. Für Übungsleiter, Aushilfs- und Nachhilfelehrer oder Trainer gilt die Übungsleiterpauschale – 3.000 Euro jährlich können Sie steuerfrei dazuverdienen. Im Ehrenamt können durch die Ehrenamtspauschale noch einmal 840 Euro steuerfrei bleiben.

Honorarbasis Gehalt

Auf Honorarbasis rechnen Sie Ihre Dienstleistungen direkt mit dem Auftraggeber ab. Es gibt kein festes Gehalt, das jeden Monat überwiesen wird. Sie müssen entsprechend genau kalkulieren, wie viel Ihre Arbeitszeit und Leistung wert ist. Die Höhe des Honorars kann dabei von vielen Faktoren abhängen:

  • Gesetzliche Verordnungen
    Für einige Berufe gibt es eine Honorarordnung, die Vorgaben für die Höhe der Bezahlung bestimmter Leistungen macht. Das gilt etwa für Ärzte, Steuerberater oder Anwälte.
  • Qualifikation
    Ausschlaggebender Faktor ist Ihre Qualifikation und Kompetenz. Je besser Sie sind, desto mehr können Sie verlangen.
  • Markt
    Sie sollten sich an marktüblichen Preisen orientieren. Wer sehr weit darüber liegt, verliert Kunden an günstigere Angebote. Sie müssen deutlich mehr bieten und größeren Nutzen bringen, wenn Sie weit über dem Durchschnitt verlangen.
  • Zuschläge
    Die Nachfrage ist aktuell besonders groß oder ein Kunde setzt eine sehr kurze Deadline? Das können gute Gründe für Zuschläge und höhere Honorare sein.
  • Ausfallhonorar
    Um sich abzusichern, können Sie ein Ausfallhonorar vereinbaren oder in Ihre Kalkulation einbeziehen. Das beugt Unzuverlässigkeit vor.
  • Verhandlung
    Sie bekommen das Honorar, das Sie verhandeln. Gute Argumente und Verhandlungsgeschick bringen mehr Geld.

Letztlich bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Bieten Sie gefragte Leistungen in guter Qualität an, zeigt sich das in Ihrer Bezahlung. Sind Sie hingegen nur einer von vielen, können Sie nicht so viel verlangen.

Stundenlohn oder Pauschale?

Honorare können als Stundenlohn vereinbart werden. Bedeutet: Für jede Stunde, die Sie der vereinbarten Aufgabe widmen, werden Sie entsprechend bezahlt. Benötigen Sie für ein Projekt 15 Stunden und haben einen Stundenlohn von 75 Euro ausgehandelt, steht Ihnen ein Honorar von 1.125 Euro zu. Alternativ kann zu Beginn ein Pauschalpreis ausgemacht werden. Egal, wie lange Sie brauchen, Sie bekommen einen Festpreis. Hier müssen Sie Ihren Aufwand im Vorfeld möglichst genau kalkulieren.

Krankenversicherung und Rentenversicherung bei Honorarbasis

Für Renten- und Krankenversicherung gelten auf Honorarbasis einige Besonderheiten. Diese sollten Sie unbedingt kennen:

Krankenversicherung

Als Honorarkraft müssen Sie sich selbst krankenversichern. Diese Regelung gilt für alle Selbstständigen. Sie haben die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Private Krankenkassen können Sie aufgrund von Alter oder gesundheitlicher Verfassung ablehnen. Da eine Versicherungspflicht besteht, müssen Sie aber in einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden.

Für publizistische, journalistische und künstlerische Jobs kann eine Versicherung in der Künstlersozialkasse möglich sein. Die Aufnahme ist jedoch an Bedingungen geknüpft, die vorher geprüft werden müssen. Dazu zählen Mindesteinnahmen aus der Tätigkeit.

Rentenversicherung

Je nach Job und Honorar kann die Rentenversicherungspflicht für die Arbeit auf Honorarbasis entfallen – in vielen Fällen ist die Tätigkeit aber rentenversicherungspflichtig. So gilt: Eine Lehrtätigkeit auf Honorarbasis ist rentenversicherungspflichtig. Wobei der Begriff der Lehrtätigkeit weit gefasst ist. Er gilt auch für Nachhilfelehrer, Golflehrer, Gitarrenlehrer… Auch Künstler, Journalisten und Publizisten haben die eine Rentenversicherungspflicht.

Ausnahme: Gehen Sie der Honorartätigkeit nur zwei Monate beziehungsweise 50 Arbeitstage im Kalenderjahr nach oder liegt das Honorar unter 450 Euro im Monat, sind Sie nicht rentenversicherungspflichtig. Auch Kursleiter und Dozenten, die selbst einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind von der Pflicht ausgenommen. Sonst müssen Sie sich innerhalb von drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung melden, wenn Sie selbstständig einen Kurs leiten.

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[Bildnachweis: Ta Animator by Shutterstock.com]

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