Mehrfachbeschäftigung: Beispiele + Sozialversicherung

Immer mehr Arbeitnehmer haben neben dem Haupt- noch einen Minijob. Aber was gilt zu Steuern und Sozialversicherung bei einer Mehrfachbeschäftigung? Wir zeigen Beispiele und erklären, was Sie wissen müssen…

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Definition: Was ist eine Mehrfachbeschäftigung?

Eine Mehrfachbeschäftigung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer parallel in mehreren Beschäftigungsverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgebern angestellt ist. Schon ab zwei Jobs bei unterschiedlichen Unternehmen gleichzeitig handelt es sich offiziell um eine Mehrfachbeschäftigung.

Mehrfache Beschäftigungen sind sowohl bei Voll- und Teilzeitjobs als auch bei einer geringfügigen Beschäftigung – dem Minijob – möglich. Für die Beurteilung spielen weder Gehalt noch Arbeitszeit der einzelnen Tätigkeiten eine Rolle.

Voraussetzung: Unterschiedliche Arbeitgeber

Nur bei einer Tätigkeit für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber handelt es sich um eine Mehrfachbeschäftigung. Arbeiten Sie beispielsweise im Betrieb und im Haushalt eines einzelnen Arbeitgebers, liegt formal keine Mehrfachbeschäftigung vor.

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Beispiele für Mehrfachbeschäftigungen

Es sind mehrere Konstellationen als Multijobber denkbar. Einige Beispiele:

  • Hauptjob und Nebenjob(s)

    Sie haben eine Hauptbeschäftigung und üben einen oder mehrere Nebenjobs aus. Beispiel: Sie arbeiten Vollzeit bei einem Arbeitgeber und haben noch einen Minijob.

  • Mehrere Teilzeitjobs

    Sie sind bei verschiedenen Arbeitgebern in Teilzeitstellen beschäftigt. Beispiel: Sie sind 20 Stunden in der Woche bei Arbeitgeber A und zusätzlich 10 Stunden bei Arbeitgeber B beschäftigt.

  • Hauptjob, Minijob und kurzfristige Beschäftigung

    Sie haben eine Hauptbeschäftigung, einen Nebenjob und beginnen eine kurzfristige Beschäftigung. Beispiel: Sie haben einen Teilzeitjob, einen Minijob und arbeiten zur Hochsaison noch am Wochenende kurzfristig beschäftigt in der Gastronomie.

  • Mehrere Minijobs

    Es gibt keinen Hauptjob, weil Sie nur mehreren geringfügigen Beschäftigungen nachgehen. Beispiel: Sie arbeiten in mehreren Minijobs jeweils auf 538-Euro-Basis.

  • Hauptjob und Selbstständigkeit

    Sie machen sich neben Ihrem Hauptjob selbstständig. Beispiel: Sie arbeiten Teilzeit bei einem Arbeitgeber und bauen daneben Ihr eigenes Unternehmen auf.

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Mehrfachbeschäftigung: Sozialversicherung

Ob eine Mehrfachbeschäftigung versicherungspflichtig wird oder nicht, hängt von den Beschäftigungsverhältnissen und vom Einkommen ab. Besteht eine Versicherungspflicht, müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Unsere Übersicht zeigt die Regeln zur Sozialversicherung:

Versicherungspflichtig

  • Vollzeitjob
  • Teilzeitjob
  • Ein oder mehrere Nebenjobs mit einem Gesamteinkommen über der 538-Euro-Minijobgrenze

Versicherungsfrei

  • Ein oder mehrere Nebenjobs mit einem Gesamteinkommen bis zur 538 Euro
  • Kurzfristige Beschäftigung (befristet auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr)

Minijobs sind zwar rentenversicherungspflichtig, Sie können sich aber von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Beitragsbemessungsgrenzen der Renten- und Krankenversicherungsbeiträge

Beträgt Ihr Einkommen aus einer Mehrfachbeschäftigung mehr als 5.175 Euro brutto monatlich (Stand: 2024), müssen Sie für darüberliegende Einkommen keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge bezahlen.

Bei der Rentenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 7.550 Euro im Monat in Westdeutschland und bei 7.450 Euro monatlich in Ostdeutschland (Stand: 2024).

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Mehrfachbeschäftigung: Steuer

Für Ihren Hauptjob gilt zunächst die Steuerklasse, in die Sie aufgrund Ihres Familienstandes eingeordnet werden. Hier zahlen Sie Lohnsteuer entsprechend der gültigen Freibeträge und Pauschalen. Zusätzliche Beschäftigungen werden in der ungünstigen Lohnsteuerklasse 6 versteuert.

Einzige Ausnahme: Bei einer Mehrfachbeschäftigung bleibt ein Minijob steuerfrei. Für die erste Tätigkeit neben dem Hauptjob zahlen Sie keine Steuer, wenn das Gehalt unter 538 Euro im Monat liegt. Arbeitgeber können die Mehrfachbeschäftigung eines Mitarbeiters (im Minijob) pauschal mit 2 Prozent versteuern.

Übertragung von Freibeträgen

Bei geringen Einkünften aus Ihrer Hauptbeschäftigung ist es möglich, nicht voll ausgeschöpfte Freibeträge auf ein zweites Beschäftigungsverhältnis zu übertragen. Dazu müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen. So haben Sie monatlich mehr Geld, weil die Freibeträge nicht erst über die Steuererklärung angewendet werden.

Krankmeldung bei Mehrfachbeschäftigung

Bei einer Mehrfachbeschäftigung gelten grundsätzlich dieselben Regeln zur Krankmeldung: Sie müssen alle Arbeitgeber informieren, dass Sie arbeitsunfähig sind. Spätestens nach 3 Tagen müssen Sie zudem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Möglich ist auch eine kürzere Frist in Ihrem Arbeitsvertrag. Manche Arbeitgeber verlangen schon am ersten Tag einen Nachweis.

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Wann ist eine Mehrfachbeschäftigung erlaubt?

Als Arbeitnehmer steht es Ihnen grundsätzlich frei, eine Mehrfachbeschäftigung zu beginnen. Unternehmen dürfen eine Nebentätigkeit oder einen Minijob nicht einfach verbieten. Das gilt allerdings nur, wenn Sie einige Punkte und Rahmenbedingungen beachten:

  • Leistung

    Ein Nebenjob darf Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob nicht beeinträchtigen.

  • Information

    Sie sind verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über eine Nebenbeschäftigung zu informieren.

  • Konkurrenz

    Die Tätigkeit darf Ihrem Arbeitgeber keine direkte Konkurrenz machen.

  • Arbeitszeit

    Sie müssen bei Mehrfachbeschäftigungen die maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden berücksichtigen, die vom Arbeitsgesetz vorgeschrieben ist.

  • Ruhezeit

    Gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten von 11 Stunden zwischen 2 Arbeitstagen müssen eingehalten werden.

  • Urlaub

    Urlaub dient der Erholung und darf nicht zum Arbeiten genutzt werden.

  • Zustimmung

    Regelt Ihr Arbeitsvertrag eine Zustimmungspflicht zur Nebentätigkeit, müssen Sie sich daran halten. Gibt es keine triftigen Gründe, muss Ihr Arbeitgeber aber zustimmen.

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Ursachen für die wachsende Mehrfachbeschäftigung

Gemäß Erhebungen des Statistischen Bundesamtes nimmt die Mehrfachbeschäftigung kontinuierlich zu. Im Jahr 2023 hatten 4,5 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland neben ihrer Haupttätigkeit mindestens einen weiteren Job – das betrifft rund 1,9 Millionen Beschäftige. Die Gründe dafür sind vielfältig:

  • Schwierige Arbeitssituation

    Prekäre Arbeitsverhältnisse mit unklaren Perspektiven und geringer Bezahlung nehmen zu. Das heißt: Arbeitnehmer können sich nicht mehr ausschließlich durch das Gehalt aus ihrem Hauptjob finanzieren.

  • Befristete Arbeitsverträge

    Viele Branchen setzen vermehrt auf befristete Arbeitsverträge. Zweit- und Drittjobs bringen für Arbeitnehmer eine gewisse finanzielle Sicherheit.

  • Viele Minijobs

    Unternehmen setzen bevorzugt Minijobber ein. Das macht die Personalplanung flexibel und hält die Personalkosten gering.

  • Neue Erfahrungen

    Ein positiver Grund: Arbeitnehmer nutzen die Möglichkeit, in Nebenjobs neue Fähigkeiten zu lernen und Erfahrungen zu machen. Das hilft beispielsweise bei einem geplanten Jobwechsel.

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