Definition: Was ist eine Mehrfachbeschäftigung?
Von einer Mehrfachbeschäftigung spricht man, wenn eine Person gleichzeitig mehrere Arbeitsverhältnisse bei mehreren Arbeitgebern hat. Das kann ein Hauptjob in Vollzeit und ein zusätzlicher Minijob sein oder zwei Teilzeitjobs bei unterschiedlichen Unternehmen. Für eine Mehrfachbeschäftigung gelten jedoch besondere Regeln, etwa bei Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und den gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Deshalb sollten Beschäftigte vorab prüfen, welche Auswirkungen mehrere Jobs auf ihr Gehalt und ihre Abgaben haben.
Beispiele für Mehrfachbeschäftigungen
Als sogenannter Multijobber sind mehrere Kombinationen möglich:
- Hauptjob plus Nebenjob
- Mehrere Teilzeitjobs
- Mehrere Minijobs
- Hauptjob plus kurzfristige Beschäftigung (z.B. am Wochenende)
- Hauptjob plus Selbstständigkeit (sog. Sidepreneur)
Was ist keine Mehrfachbeschäftigung?
Nur bei einer Tätigkeit für mehrere unterschiedliche Arbeitgeber handelt es sich um eine echte Mehrfachbeschäftigung. Arbeiten Sie dagegen im selben Betrieb in verschiedenen Abteilungen, liegt formal keine Mehrfachbeschäftigung vor.
Was muss ich bei einer Mehrfachbeschäftigung beachten?
Eine Mehrfachbeschäftigung kann Ihr monatliches Einkommen erhöhen oder den Einstieg in ein neues Berufsfeld ermöglichen. Gleichzeitig müssen Sie hierbei einige gesetzliche Regelungen aus dem Arbeitsrecht, Steuerrecht sowie sozialversicherungsrechtliche Regeln beachten. Andernfalls drohen Konflikte mit dem Arbeitgeber, Nachzahlungen oder sogar arbeitsrechtliche Konsequenzen. Unser Ratgeber führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Punkte und Fragen:
Darf ich jederzeit eine Mehrfachbeschäftigung ausüben?
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich neben ihrem Hauptberuf einer weiteren Beschäftigung nachgehen. Ein generelles Verbot von Zweitjobs ist rechtlich unzulässig, weil Sie Ihre Freizeit immer frei gestalten dürfen. Allerdings kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass Sie den Zweitjob melden oder genehmigen lassen. Ob das erforderlich ist, ergibt sich meist aus dem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag.
Wann ich meinen Arbeitgeber informieren?
Ob Sie Ihren Arbeitgeber informieren müssen, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag ab. Häufig finden sich dort entsprechende Klauseln. Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
-
Anzeigepflicht
Sie müssen Ihren Arbeitgeber vor Aufnahme einer Nebentätigkeit lediglich informieren. Eine ausdrückliche Zustimmung ist nicht erforderlich.
-
Genehmigungspflicht
In einigen Arbeitsverträgen steht, dass der Arbeitgeber dem zusätzlichen Job vorab zustimmen muss. Halten Sie sich unbedingt an diese Vorgabe! Andernfalls drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung.
Darf der Arbeitgeber eine Mehrfachbeschäftigung verbieten?
Verbieten kann der Arbeitgeber Mehrfachbeschäftigungen nur in Ausnahmefällen und nur aus sachlichem Grund. So kann er die Zustimmung nur verweigern oder widerrufen, wenn berechtigte betriebliche Interessen beeinträchtigt werden. Das ist etwa der Fall, wenn:
- gesetzliche Arbeitszeitgrenzen überschritten werden.
- Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptjob leidet.
- Sie für einen direkten Wettbewerber arbeiten.
- Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden.
Für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten besondere Vorschriften. Hier ist eine Nebentätigkeit fast immer genehmigungspflichtig!
Wie viel darf ich zusätzlich verdienen?
Grundsätzlich gibt es keine gesetzliche Verdienstgrenze für Mehrfachbeschäftigungen. Wie viel Sie dazuverdienen dürfen, hängt davon ab, ob der zweite Job als Minijob, Midijob oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt wird. Liegt Ihr regelmäßiges Einkommen innerhalb der aktuellen Minijob-Grenze, bleibt es steuerfrei. Ansonsten fallen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an, sodass vom Bruttolohn netto immer weniger übrig bleibt.
Nebenjob |
Einkommensgrenzen |
| Minijob | Maximal 603 € pro Monat (= 43 Stunden bei Mindestlohn) |
| Midijob | Zwischen 603,01 € und 2.000 €, reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung. |
| Arbeitslosigkeit | Freibetrag: 165 € pro Monat, maximal 15 Stunden pro Woche. |
Welche Arbeitszeiten muss einhalten?
Auch mit zwei oder mehr Jobs müssen die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) eingehalten werden. Nach § 3 ArbZG dürfen Sie die durchschnittliche Arbeitszeit von 8 Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Vorübergehend sind bis zu 10 Stunden täglich möglich, wenn der gesetzliche Ausgleich erfolgt. Daraus ergibt sich im Durchschnitt eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden. Außerdem müssen zwischen 2 Arbeitstagen grundsätzlich mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen (§ 5 ArbZG).
Welche Regeln gelten im Urlaub und bei Krankheit?
Der gesetzliche Erholungsurlaub dient Ihrer Erholung. Deshalb dürfen Sie den Urlaub prinzipiell nicht dazu nutzen, den Umfang der Mehrfachbeschäftigung erheblich auszuweiten. Arbeiten Sie bereits regelmäßig in einem Zweitjob, können Sie diese Tätigkeit aber im bisherigen Umfang fortführen. Während einer Krankschreibung sollten Sie wiederum vorsichtig sein: Jede Tätigkeit, die Ihre Genesung verzögern oder Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken könnte, kann arbeitsrechtliche Konflikte verursachen und wieder zur Abmahnung oder gar Kündigung führen. Entscheidend ist also, ob die Tätigkeit Ihrer schnellen Genesung schadet.
Wie wird eine Mehrfachbeschäftigung versteuert?
Die steuerlichen Folgen hängen davon ab, wie die weiteren Jobs ausgestaltet sind:
-
Minijob
Liegt Ihr regelmäßiger Verdienst innerhalb der Minijob-Grenze, gelten die besonderen Regelungen für geringfügige Beschäftigungen. Der Minijob wird häufig pauschal versteuert und bleibt für Arbeitnehmer unterhalb der Minijob-Grenze meist steuerfrei.
-
Sozialversicherungspflichtiger Zweitjob
Liegt der Verdienst über der Minijob-Grenze, wird die Mehrfachbeschäftigung über die Steuerklasse 6 versteuert. Dadurch fallen zunächst höhere Lohnsteuerabzüge an. Zu viel gezahlte Steuern können Sie jedoch häufig über die Steuererklärung zurückerhalten.
Welche steuerfreien Ausnahmen gibt es?
Wer sich nebenberuflich für gemeinnützige oder öffentliche Einrichtungen engagiert, kann von besonderen Steuervergünstigungen profitieren. Dazu gehören insbesondere die Übungsleiterpauschale (bis zu 3.300 € pro Jahr steuerfrei) für Trainer, Dozenten oder Ausbilder sowie die Ehrenamtspauschale (bis zu 840 € pro Jahr steuerfrei) für Vereinsvorstände oder andere ehrenamtliche Tätigkeiten. Beide Freibeträge gelten nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Nebentätigkeitsvereinbarung für Mehrfachbeschäftigungen – Muster
Wenn Sie sich einen Zweitjob vom Arbeitgeber genehmigen lassen wollen oder müssen, können Sie die folgende kostenlose Vorlage einer Nebentätigkeitsvereinbarung nutzen. Das Muster sollten Sie aber stets individuell anpassen. Dazu einfach auf den Kasten klicken und vor dem Kopieren editieren:
Nebentätigkeitsvereinbarung
Max Muster
Musterstr. 11
12345 Musterstadt
Arbeitgeber GmbH
Peter Personaler
Beispielstr. 99
12345 Musterstadt
Sehr geehrter Herr Personaler,
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem TT.MM.JJJJ beabsichtige, folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:
Art der Nebentätigkeit:
_________________________________________________________
Arbeitgeber und Bruttogehalt
Die Nebentätigkeit übe ich auf Minijob-Basis für und im Auftrag der Firma _______ aus.
Umfang der Nebentätigkeit (wöchentlicher Zeitaufwand)
- Wochenstunden für die unmittelbare Nebentätigkeit: __ Stunden
- Zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. Vorbereitung): __ Stunden
Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und auch Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ bestehen fort.
Mit freundlichen Grüßen
________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer
Genehmigt durch:
________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber
Das Musterschreiben können Sie überdies hier noch als PDF-Dokument oder Word-Datei herunterladen. Achtung: Die Vorlage ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.
Welche Fehler sollten Sie bei Mehrfachbeschäftigungen vermeiden?
Wer Mehrfachbeschäftigungen ausübt, sollte einige typische Fehler vermeiden: Überschreiten Sie weder die zulässigen Arbeitszeiten noch verschweigen Sie eine bestehende Anzeige- oder Genehmigungspflicht! Arbeiten Sie außerdem nicht für einen direkten Wettbewerber Ihres Arbeitgebers und achten Sie darauf, dass die weiteren Jobs Ihre Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht beeinträchtigen. Prüfen Sie schließlich vorab, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen Ihr zusätzlicher Verdienst hat. So profitieren Sie von einer Mehrfachbeschäftigung, ohne rechtliche oder finanzielle Nachteile zu riskieren.
Checkliste zur Mehrfachbeschäftigung
- Ich weiß, warum ich einen Zweitjob machen möchte.
- Ich habe genügend Zeit für einen zweiten Job.
- Ich achte darauf, dass mein Hauptjob nicht darunter leidet.
- Ich kenne meine körperlichen und mentalen Belastungsgrenzen.
- Ich habe meinen Arbeitsvertrag auf Regelungen zum Zweitjob geprüft.
- Ich weiß, ob ich meinen Arbeitgeber informieren oder um Erlaubnis fragen muss.
- Mein Zweitjob steht nicht in Konkurrenz zu meinem Hauptarbeitgeber.
- Ich kenne die steuerlichen Auswirkungen meiner weiteren Jobs.
- Ich habe geprüft, welche Sozialversicherungsbeiträge anfallen.
- Ich weiß, wie sich die Jobs auf Kindergeld, BAföG oder andere Leistungen auswirken.
- Ich bewahre alle Unterlagen und Lohnabrechnungen sorgfältig auf.
- Ich halte die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten ein.
- Ich plane ausreichend Ruhezeiten zwischen meinen Jobs ein.
- Ich nehme mir genügend Zeit für Familie, Freunde und Erholung.
- Ich achte auf Warnsignale wie Stress oder Erschöpfung.
- Ich habe einen festen Wochenplan für meine Jobs.
- Ich plane Puffer für Termine und unvorhergesehene Ereignisse ein.
- Ich behalte Fristen und Arbeitszeiten im Blick.
- Ich überprüfe regelmäßig, ob sich die Jobs finanziell lohnen.
- Ich nutze die Jobs, um neue Fähigkeiten und Kontakte aufzubauen.
- Ich weiß, wann es Zeit ist, die Jobs zu reduzieren oder zu beenden.
- Ich habe ein klares Ziel, das ich mit den Jobs erreichen möchte.
Bevor ich starte
Arbeitsvertrag und Arbeitgeber
Rechtliche und finanzielle Aspekte
Arbeitszeit und Gesundheit
Organisation
Langfristige Planung
Selbstständig im Zweitjob?
Eine Mehrfachbeschäftigung muss nicht zwangsläufig aus weiteren Anstellungen bestehen. Eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist ebenfalls möglich und erlaubt Ihnen, eine Geschäftsidee mit überschaubarem Risiko aufzubauen und zunächst parallel zum Hauptberuf zu testen. So können Sie erste Kunden gewinnen, Erfahrungen sammeln und herausfinden, ob sich eine spätere Vollzeit-Selbstständigkeit lohnt. Je nach Tätigkeit ist dafür eine Anmeldung als Freiberufler oder Gewerbetreibender erforderlich. Informieren Sie allerdings auch hierüber Ihren Arbeitgeber, sofern der Arbeitsvertrag das vorsieht, und achten Sie darauf, dass Ihre selbstständige Tätigkeit weder mit Ihrem Arbeitgeber konkurriert noch gegen die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften verstößt.
Woran kann ich unseriöse Arbeitgeber erkennen?
Leider gibt es in Deutschland auch einige schwarze Schafe auf dem Arbeitsmarkt, die unseriöse Jobs anbieten – besonders als Online-Jobs von zu Hause, mit denen Sie angeblich schnell Geld verdienen können. Achtung! Bevor Sie sich auf derlei Jobs einlassen, achten Sie bitte auf folgende Merkmale:
Merkmal |
Kurz erklärt |
| Unternehmensangaben | Impressum, Anschrift und Ansprechpartner sind online leicht zu finden und stimmen (checken!). |
| Transparente Aufgaben | Die Tätigkeiten und Anforderungen werden konkret beschrieben. |
| Faire Vergütung | Die Bezahlung ist angemessen (Mindeslohn?) und jederzeit nachvollziehbar. |
| Kein Geld im Voraus | Seriöse Arbeitgeber verlangen keine Gebühren für Bewerbung, Schulungen oder Arbeitsmaterial! |
| Schriftlicher Vertrag | Arbeitsbedingungen, Vergütung und Ihre Rechte werden vertraglich festgehalten. |
| Professioneller Bewerbungsprozess | Vorstellungsgespräche und Kommunikation laufen strukturiert und nachvollziehbar ab. |
| Realistische Versprechen | Es werden keine übertriebenen Aussagen wie „5.000 € pro Woche ohne Erfahrung“ gemacht. |
| Datenschutz | Ihre persönlichen Daten werden nur im üblichen Umfang abgefragt (siehe: Job-Scamming). |
Passende Jobs finden
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