Was gilt als Gelegenheitsjob?
Ein Gelegenheitsjob ist eine geringfügige Beschäftigung oder kurzfristige Tätigkeit, die nur zeitweise ausgeübt wird. Im Gegensatz zu einem Normalarbeitsverhältnis ist ein Gelegenheitsjob meist zeitlich begrenzt und dient häufig dazu, schnell zusätzliches Geld zu verdienen. Typische Beispiele sind Aushilfstätigkeiten bei Veranstaltungen, Saisonarbeit, Umzugshilfen, Nachhilfe, Babysitten oder das Einspringen im Einzelhandel. Je nach Umfang und Verdienst können für solche Jobs unterschiedliche arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regeln gelten. Entscheidend ist daher nicht die Bezeichnung „Gelegenheitsjob“, sondern die konkrete Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses.
Liste: Was sind typische Gelegenheitsjobs?
Typische Gelegenheitsjobs sind oft Minijobs, Ferienjobs bzw. Schülerjobs oder Studentenjobs sowie kleinere Nebenjobs. Besonders verbreitet sind sie in der Landwirtschaft, in der Gastronomie sowie im Baugewerbe.
25 Beispiele für Gelegenheitsjobs
Gelegenheitsjob |
⌀ Stundenlohn |
| Aufbauhilfe | 14-18 € |
| Babysitter | 15-20 € |
| Bote | 14-18 € |
| Erntehelfer | 13-16 € |
| Eventhelfer | 14-18 € |
| Fahrer | 15-20 € |
| Flyerverteiler | 13-16 € |
| Gartenhilfe | 15-20 € |
| Haushaltshilfe | 15-20 € |
| Hundesitter | 12-18 € |
| Inventurhilfe | 14-17 € |
| Kassierer | 14-17 € |
| Kellner | 14-18 €* |
| Komparse | 12-20 € |
| Lagerhelfer | 14-18 € |
| Medikamententester | 20-60 € |
| Messehelfer | 15-22 € |
| Nachhilfelehrer | 18-35 € |
| Pförtner | 15-19 € |
| Promoter | 15-25 € |
| Reinigungskraft | 14-17 € |
| Stadtführer | 15-25 € |
| Türsteher | 16-25 € |
| Verkaufshilfe | 14-17 € |
| Zeitungsausträger | 13-16 € |
* Häufig plus Trinkgeld
Wie kann ich einen Gelegenheitsjob finden?
Gelegenheitsjobs werden häufig kurzfristig vergeben und gar nicht erst lange ausgeschrieben. Wer schnell fündig werden möchte, sollte deshalb mehrere Wege gleichzeitig nutzen. Besonders erfolgversprechend sind diese Strategien:
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Online-Jobbörsen
Nutzen Sie Online-Jobportale und regionale Stellenbörsen. Mit Suchbegriffen wie „Aushilfe“, „Minijob“, „Gelegenheitsjob“ oder „kurzfristige Beschäftigung“ finden Sie schnell passende Angebote in Ihrer Nähe.
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Lokale Zeitungen
In regionalen Tageszeitungen und kostenlosen Anzeigenblättern werden regelmäßig Gelegenheitsjobs ausgeschrieben – besonders im Einzelhandel, in der Gastronomie, im Handwerk oder für Saisonarbeiten.
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Aushänge vor Ort
Achten Sie auf „Schwarze Bretter“ sowie Aushänge in Supermärkten, Cafés, Fitnessstudios oder Universitäten. Viele kleinere Unternehmen suchen auf diesem Weg kurzfristig Unterstützung.
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Persönliche Kontakte
Fragen Sie Freunde, Familie oder Bekannte nach offenen Stellen. Viele Gelegenheitsjobs werden über persönliche Kontakte (Vitamin B) vergeben und erscheinen gar nicht erst in einer Stellenbörse.
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Direkte Nachfrage
Fragen Sie bei Unternehmen in Ihrer Umgebung direkt nach: Restaurants, Hotels, Veranstalter, Logistikbetriebe oder Einzelhändler benötigen häufig kurzfristig Aushilfen und freuen sich über eine Initiativbewerbung.
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Checkliste: Wichtige Regeln für Gelegenheitsjobs
Arbeitsvertrag
Auch bei einem Gelegenheitsjob sollten Sie auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag bestehen. Darin sollten Arbeitszeit, Vergütung, Einsatzdauer, Kündigungsfrist sowie Ihre Aufgaben klar geregelt sein. So vermeiden Sie Missverständnisse und haben im Streitfall einen Nachweis über die vereinbarten Bedingungen.
Mindestlohn
Auch Gelegenheitsjobber haben grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Ausnahmen gelten nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen, etwa für bestimmte Pflichtpraktika oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Liegt der vereinbarte Stundenlohn darunter, sollten Sie das nicht akzeptieren.
Arbeitszeit
Für Gelegenheitsjobs gelten ebenfalls die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Laut § 3 ArbZG darf die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. In Ausnahmen sind 10 Stunden erlaubt, diese müssen aber kurzfristig ausgeglichen werden. Jugendliche unterliegen zusätzlich den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
Urlaub und Lohnfortzahlung
Auch wer nur gelegentlich arbeitet, hat grundsätzlich Arbeitnehmerrechte. Dazu gehören – je nach Beschäftigungsform – bezahlter Erholungsurlaub sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Kurzfristige oder befristete Beschäftigungen sind davon nicht automatisch ausgeschlossen.
Arbeitsschutz
Der Arbeitgeber muss auch Gelegenheitsjobber in den Arbeitsschutz einbeziehen. Dazu gehören eine Einweisung in die Tätigkeit, notwendige Schutzkleidung sowie Maßnahmen zur Unfallverhütung. Während der Arbeit sind Beschäftigte über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Mehrere Gelegenheitsjobs
Üben Sie mehrere Gelegenheitsjobs gleichzeitig aus, können sich Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung ergeben. Vor allem mehrere Minijobs oder die Kombination aus Hauptjob und Nebenjob sollten Sie vorab prüfen, damit keine unerwarteten Abgaben entstehen!
Meldepflichten
Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Grundsicherung, BAföG oder andere Sozialleistungen, müssen Sie den Gelegenheitsjob der zuständigen Stelle melden. Das zusätzliche Einkommen kann den Leistungsanspruch beeinflussen. Informieren Sie sich deshalb vor Arbeitsbeginn über die geltenden Hinzuverdienstgrenzen.
Versicherungsschutz
Prüfen Sie, ob Sie während des Gelegenheitsjobs ausreichend kranken-, unfall- und gegebenenfalls haftpflichtversichert sind. Bei den meisten abhängigen Beschäftigungen besteht gesetzlicher Unfallschutz, private Tätigkeiten oder selbstständige Gelegenheitsjobs können jedoch eine zusätzliche Absicherung erforderlich machen.
Bin ich im Gelegenheitsjob krankenversichert?
Kinder, Jugendliche und Studierende sind in der Regel familienversichert. Gedanken über den Krankenversicherungsschutz müssen sich vor allem Erwachsene mit eigenem Hausstand machen, die Gelegenheitsjobs nachgehen. Je nach Status müssen Sie sich selbst versichern:
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Arbeitnehmer
Sind Sie bereits in einem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf beschäftigt, bleiben Sie über diesen krankenversichert. Ein zusätzlicher Gelegenheitsjob – etwa als Minijob oder kurzfristige Beschäftigung – ändert daran in der Regel nichts.
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Arbeitslose
Beziehen Sie Arbeitslosengeld, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Krankenversicherung. Bei der Grundsicherung ist das Jobcenter zuständig. Achten Sie jedoch auf die geltenden Hinzuverdienstgrenzen und Arbeitszeitregelungen: Je nach Leistungsart können sich ein höheres Einkommen oder ein größerer zeitlicher Umfang auf Ihren Leistungsanspruch auswirken.
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Studierende
Studierende können bis zum 25. Lebensjahr in der Regel über die Eltern familienversichert bleiben. Bei einem Minijob bleibt die Familienversicherung meist bestehen. Arbeiten Sie regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche, kann dies Auswirkungen auf Ihren Studierendenstatus in der Sozialversicherung haben. Ausnahmen gelten in den Semesterferien oder für Tätigkeiten am Abend und am Wochenende.
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Ehepartner
Sind Sie über Ihren Ehepartner familienversichert, bleibt dieser Versicherungsschutz grundsätzlich bestehen, solange Ihr eigenes Einkommen die gesetzlichen Grenzen für die Familienversicherung nicht überschreitet.
Was muss ich bei Steuern und Sozialversicherung beachten?
Welche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bei einem Gelegenheitsjob anfallen, hängt primär von der Art der Beschäftigung ab:
- Ein Minijob ist für Beschäftigte in der Regel sozialversicherungsfrei. Lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht Versicherungspflicht, von der Sie sich auf Antrag befreien lassen können.
- Bei einer kurzfristigen Beschäftigung fallen normalerweise weder Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- noch Arbeitslosenversicherung an, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür muss die Tätigkeit von vornherein zeitlich befristet sein und darf nicht berufsmäßig ausgeübt werden.
Auch steuerlich gibt es Unterschiede: Viele Gelegenheitsjobs werden pauschal vom Arbeitgeber versteuert, sodass Sie sich um die Lohnsteuer nicht kümmern müssen. Erfolgt die Besteuerung hingegen nach Ihrer individuellen Steuerklasse, kann Lohnsteuer einbehalten werden. Ob Sie diese endgültig zahlen oder über eine Einkommensteuererklärung ganz oder teilweise zurückerhalten, hängt von Ihrem Jahreseinkommen ab. Informieren Sie sich deshalb vor Beginn des Gelegenheitsjobs, welche Beschäftigungsform vereinbart wird und wie Ihr Arbeitgeber die Tätigkeit abrechnet. So vermeiden Sie unerwartete Abzüge und können besser einschätzen, wie viel Nettoverdienst Ihnen tatsächlich bleibt.
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