70-Tage-Regelung: Informationen zur kurzfristigen Beschäftigung

Die 70-Tage-Regelung ist die rechtliche Grundlage für eine kurzfristige Beschäftigung. Sie betrifft vor allem Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Saisonarbeit, bei Aushilfstätigkeiten oder während des Studiums. Wir erklären, wie die Regelung funktioniert und welche Vorteile sie bringt…

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Was ist die 70-Tage-Regelung?

Die 70-Tage-Regelung ist eine zeitliche Grenze, in der Arbeitnehmer kurzfristig beschäftigt werden dürfen – ohne Sozialversicherungspflicht für das Arbeitsverhältnis. Arbeiten Mitarbeiter in kurzfristiger Beschäftigung höchstens 70 Arbeitstage (oder 3 Monate) innerhalb eines Kalenderjahres, müssen Sie keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Besonders häufig ist diese Regelung in der Landwirtschaft, Gastronomie, im Einzelhandel, bei Veranstaltungen oder allgemein Hilfsarbeitern.

Unterschied zum Minijob

Minijob und kurzfristige Beschäftigung nach der 70-Tage-Regelung zählen beide zu den geringfügigen Beschäftigungen – es gibt aber deutliche Unterschiede. Minijobs sind zeitlich nicht eingeschränkt und unbegrenzt möglich.

Zusätzlich dürfen Sie in einem Minijob nicht mehr als 538 Euro im Monat verdienen (Stand: 2024). Diese Grenze gilt für kurzfristig Beschäftigte nicht.

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Voraussetzungen für die 70-Tage-Regelung

Die Nutzung der 70-Tage-Regelung und die damit verbundenen Besonderheiten sind an einige Voraussetzungen geknüpft. Alle Rahmenbedingungen müssen eingehalten werden, um von den Vorteilen zu profitieren. Diese Bedingungen gelten für die Regelung:

Die Beschäftigung überschreitet keine zeitlichen Fristen

Die Beschäftigung dauert insgesamt nicht länger als 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr. Eine solche Befristung muss für die Beschäftigung von Anfang an gegeben sein und in einer Rahmenvereinbarung festgehalten werden.

Die Beschäftigung ist nicht berufsmäßig

Die Regelung greift nur, wenn die Beschäftigung als Nebentätigkeit gilt. Sie muss eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung haben. Arbeitnehmer dürfen der Tätigkeit nicht berufsmäßig nachgehen – es braucht eine zusätzliche Haupteinnahmequelle für den Lebensunterhalt. Ausnahme: Die Beschäftigung liegt in Schul- oder Semesterferien.

Die Beschäftigung ist nicht regelmäßig

Eine weitere Bedingung für die 70-Tage-Regelung: Kurzfristige Beschäftigungen dürfen nicht von Anfang an auf Regelmäßigkeit und Wiederholung ausgerichtet sein. Wird schon im Arbeitsvertrag eine regelmäßige und wiederkehrende Arbeitszeit festgehalten, ist die Regelung nicht möglich.

Was gilt bei Krankheit oder Urlaub?

Nehmen Sie innerhalb der 70 Tage Urlaub oder erhalten Entgeltfortzahlung während einer Krankheit, verlängert sich die Gesamtdauer nicht. Bezahlte Urlaubs- und Krankentage werden wie Arbeitstage angerechnet.

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Vorteile der 70-Tage-Regelung

Wird ein Arbeitsverhältnis unter der 70-Tage-Regelung abgeschlossen, gilt der Arbeitnehmer als kurzfristig Beschäftigter. Das bringt einige Besonderheiten und Vorteile:

  • Keine Sozialversicherungspflicht
    Sie zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Als Arbeitnehmer bleibt so mehr Netto übrig, da weniger Abgaben auf Ihre Bruttogehalt gelten. Aber: Sie haben entsprechend auch keine Ansprüche auf Leistungen der Sozialversicherungen und erwerben keine Rentenansprüche.
  • Keine Verdienstgrenze
    Es gibt keine Obergrenze für das Gehalt. Für die Wirksamkeit der Regelung ist egal, wie viel Sie während der kurzfristigen Beschäftigung verdienen. Ob Sie 538 Euro im Monat oder 4.500 Euro monatlich verdienen, spielt keine Rolle – es bleibt sozialversicherungsfrei.
  • Gleiche Arbeitsrechte
    Kurzfristige Arbeitnehmer haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsrechte, wie andere Angestellte. Dazu Anspruch auf anteiligen Erholungsurlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die Beschäftigung länger als vier Wochen dauert.

Größter Vorteil für Arbeitgeber ist die Flexibilität. Bei Saisonarbeit oder besonders hohem Arbeitsvolumen werden Mitarbeiter schnell, unkompliziert und vorübergehend angestellt.

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Steuern bei der 70-Tage-Regelung

Eine Beschäftigung gemäß der 70-Tage-Regelung ist sozialversicherungsfrei, es besteht aber eine grundsätzliche Lohnsteuerpflicht. Zudem werden Abgaben für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer fällig. Wie hoch die Steuer ist, entscheidet Ihre individuelle Lohnsteuerklasse und das letztlich zu versteuernde Einkommen.

Mögliche Rückerstattungen zur gezahlten Lohnsteuer erfolgen über die Steuererklärung. Vorsicht: Kurzfristige Beschäftigungen werden vom Finanzamt genau geprüft. Bei Scheinselbstständigkeit oder Schwarzarbeit (bei nicht Versteuerung) drohen hohe Nachzahlungen und rechtliche Konsequenzen.

Folgen bei Überschreitung der 70 Tage-Regelung

Die Voraussetzungen der Regelung werden nicht immer eingehalten. Werden Arbeitnehmer doch länger oder in wiederkehrender Regelmäßigkeit eingesetzt, verfällt die Wirkung der Regelung und die Beschäftigung gilt nicht mehr als kurzfristig. Es besteht die übliche Sozialversicherungspflicht – Beiträge müssen möglicherweise auch rückwirkend nachgezahlt werden.

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Pflichten für Arbeitgeber bei kurzfristig Beschäftigten

Arbeitgeber haben eine Meldepflicht und müssen das Arbeitsverhältnis bei der Minijob-Zentrale anmelden. Auch ohne Zahlungen an die Sozialversicherungen müssen Beitragsnachweise eingereicht werden. Unternehmen müssen zudem Steuern abführen und die Umlagen U1 und U2 an die Krankenkasse zahlen.

Für die Steuer gibt es zwei Möglichkeiten: Kurzfristige Mitarbeiter werden individuell nach Steuerklasse besteuert oder der Arbeitgeber versteuert pauschal mit 25 Prozent. Das ist unter 2 Bedingungen möglich:

  1. Die Dauer der Beschäftigung umfasst maximal 18 zusammenhänge Arbeitstage.
  2. Pro Tag werden im Schnitt nicht mehr als 150 Euro bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von maximal 19 Euro verdient.
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70-Tage-Regelung bei mehreren Jobs

Die 3 Monate bei einem Arbeitgeber sind rum, also mit der 70-Tage-Regelung einen neuen Job für ein anderes Unternehmen anfangen? Das ist nicht erlaubt! Die maximale Beschäftigungsdauer gilt für alle kurzfristigen Beschäftigungen in einem Kalenderjahr.

Ein Beispiel: Sie haben bereits im Rahmen einer 70-Tage-Regelung für insgesamt 50 Tage bei Unternehmen A gearbeitet. Wenn Sie nun für 30 weitere Tage bei Arbeitgeber B eingesetzt werden, handelt es sich nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung, da die Gesamtdauer von 70 Tagen überschritten wird. Für das zweite Arbeitsverhältnis fallen sämtliche Sozialversicherungen an.


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