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70-Tage-Regelung: Informationen zur kurzfristigen Beschäftigung

Für Arbeitnehmer, die nicht dauerhaft, sondern nur kurzfristig beschäftigt sind, spielt die 70-Tage-Regelung eine wichtige Rolle. Davon betroffen sind nicht nur Saisonarbeiter, sondern beispielsweise auch Rentner, Studenten, die in den Semesterferien arbeiten oder andere Arbeitnehmer, die kurzfristig eingestellt werden, um Personalengpässe zu überbrücken. Wird die 70-Tage-Regelung eingehalten, können besondere Vorteile von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden. Doch was genau bedeutet die 70-Tage-Regelung und welche Besonderheiten müssen dabei beachtet werden? Wir erklären, wann ein Arbeitsverhältnis unter Regelung fällt und welche Auswirkungen das hat…



70-Tage-Regelung: Informationen zur kurzfristigen Beschäftigung

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70-Tage-Regelung: Frist für kurzfristig Beschäftigte

Die 70-Tage-Regelung stammt aus dem Sozialgesetzbuch und regelt eine besondere Form von Arbeitsverhältnis: die sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Dabei handelt es sich um eine Zusammenarbeit, die von Anfang an auf die Dauer von drei Monaten am Stück oder – wie der Begriff bereits verrät – auf 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist.

Wie der bekanntere Minijob zählt auch die 70-Tage-Regelung zu den geringfügigen Beschäftigungen. Mehr zu den Unterschieden dieser beiden Beschäftigungsformen finden Sie im blauen Kasten weiter unten.

Wird ein Arbeitsverhältnis unter der 70-Tage-Regelung abgeschlossen, gilt der Arbeitnehmer als kurzfristig Beschäftigter und unterliegt damit einigen besonderen Regelungen und Vorteilen, die zu beachten sind:

  • Es besteht keine Sozialversicherungspflicht

    Auf den Verdienst fallen keine Beiträge zur Sozialversicherung an, wenn die 70-Tage-Regelung greift. Für Sie als Arbeitnehmer bleibt damit am Ende mehr Netto übrig, da weniger Abgaben von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden.

    Allerdings besteht bei der 70-Tage-Regelung eine grundsätzliche Lohnsteuerpflicht. Es handelt sich deshalb um eine sozialversicherungsfreie, aber nicht steuerfreie Art der Beschäftigung. Zudem werden Abgaben für den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer fällig. Mögliche Rückerstattungen zur gezahlten Lohnsteuer erfolgen über die normale Steuererklärung.

    Da Arbeitnehmer nach der 70-Tage-Regelung nicht sozialversichert sind und keine Leistungen erbringen, können durch das Arbeitsverhältnis aber auch keine Rentenansprüche erworben werden.

  • Es gibt keine Verdienstgrenze

    Bei der 70-Tage-Regelung ist für das Gehalt keine Obergrenze festgelegt. Für die Wirksamkeit der Regelung ist egal, wie viel ein Arbeitnehmer während der kurzfristigen Beschäftigung verdient. Die Bezahlung kann bei 450 Euro monatlich, aber auch bei 4.500 Euro für denselben Zeitraum liegen.

    Unabhängig von der Höhe des Gehalts bleibt eine Beschäftigung sozialversicherungsfrei, es fallen aber entsprechend höheren Beiträge zur Lohnsteuer an.

  • Es gelten die gleichen Arbeitsrechte

    Es ist ein Irrtum, dass die Kurzfristigkeit ein Arbeitsverhältnis zweiter Klasse begründen würde. Auch wenn die Beschäftigung kurzfristig ist und innerhalb der 70-Tage-Regelung stattfindet, haben Arbeitnehmer Anspruch auf die gleichen Arbeitsrechte, wie andere Angestellte.

    Dazu zählt ein Recht auf anteiligen Erholungsurlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die Beschäftigung länger als vier Wochen dauert. Für jeden vollen Monat entsteht dabei Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs.

Unterschied: 70-Tage-Regelung und Minijob

Die 70-Tage-Regelung wird häufig mit dem Minijob in einen Topf geworfen, doch sind die beiden zwar verwandt, aber nicht identisch. Die Gemeinsamkeit ist, dass beide in die Kategorie der geringfügigen Beschäftigung fallen. Manchmal wird bei Anwendung der 70-Tage-Regelung auch von einem kurzfristigen Minijob geredet. Trotzdem gibt es Unterschiede, die bei der Betrachtung von außen vor bleiben sollten.

Besonders auffällig: Ein Minijob ist eben nicht auf 70 Tage begrenzt, sondern kann für einen unbegrenzten Zeitraum ausgeübt werden. So kann ein Mitarbeiter in Form eines Minijobs eingestellt werden, wenn die Dauer der Regelung nicht eingehalten werden kann.

Dabei kommt es – anders als bei der 70-Tage-Regelung – auf die Höhe des Gehalts an. Im Minijob, auch geringfügig entlohnte Beschäftigung genannt, darf regelmäßig nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient werden.

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Voraussetzungen: Wann gilt die 70-Tage-Regelung?

Soll ein Arbeitsverhältnis mit Hinblick auf die 70-Tage-Regelung als kurzfristige Beschäftigung gelten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Nur wenn diese Rahmenbedingungen eingehaltenBeide Seiten sollten bereits vor Beginn prüfen, ob die Bedingungen und Voraussetzungen eingehalten werden, die für eine kurzfristige Beschäftigung vorgeschrieben sind:

  • Die Beschäftigung überschreitet keine zeitlichen Fristen

    Der Begriff zeigt es bereits: Die erste Voraussetzung für die Anwendung der 70-Tage-Regel ist die befristete Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Hier muss noch einmal unterschieden werden, ob ein Angestellter in Vollzeit beschäftigt ist, also mindestens fünf Arbeitstage pro Woche hat, oder ob dieser nur an weniger Tagen pro Woche arbeitet.

    • Fünf oder mehr Arbeitstage pro Woche: Die kurzfristige Beschäftigung ist auf maximal drei Monat am Stück begrenzt.
    • Weniger Arbeitstage pro Woche: Es dürfen höchstens 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr zustande kommen.

    Für die 70-Tage-Regelung muss eine solche Befristung von vornherein gegeben und in einer entsprechenden Rahmenvereinbarung festgehalten werden.

  • Die Beschäftigung ist nicht berufsmäßig

    Laut Vorschriften darf die Beschäftigung nur eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung haben. Bedeutet in Klartext: Eine Beschäftigung nach der 70-Tage-Regelung darf nicht die Haupteinnahmequelle oder gar einzige Einnahmequelle sein, mit der ein Arbeitnehmer seinen Lebensunterhalt bestreitet.

    Wer beispielsweise Arbeitslosengeld erhält, kann keine kurzfristige Beschäftigung nach der 70-Tage-Regelung aufnehmen, da hier von einer Berufsmäßigkeit ausgegangen wird. Anders sieht es bei Arbeitnehmern aus, die in Voll- oder Teilzeit einem anderen Beruf nachgehen. Auch Selbstständige, Studenten und Rentner können die 70-Tage-Regelung nutzen.

  • Die Beschäftigung ist nicht regelmäßig

    Eine weitere Bedingung für die 70-Tage-Regelung ist, dass die kurzfristige Beschäftigung von Anfang an nicht auf Regelmäßigkeit und Wiederholung ausgerichtet ist.

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FAQ: Das müssen Sie zur 70-Tage-Regelung wissen

Zum Abschluss haben wir noch einige der besonders häufigen Fragen zum Thema 70-Tage-Regelungen in einem kleinen FAQ zusammengefasst und für Sie beantwortet:

  • Was passiert, wenn ich die 70-Tage-Regelung überschreite?
    Eine Anstellung im Rahmen der 70-Tage-Regelung hat Vorteile für Mitarbeiter und Arbeitgeber. Allerdings werden die Voraussetzungen nicht immer eingehalten und Arbeitnehmer doch länger oder in wiederkehrender Regelmäßigkeit eingesetzt.

    In diesem Fall greift die 70-Tage-Regelungen nicht mehr und das Arbeitsverhältnis wird nicht mehr als kurzfristige Beschäftigung gewertet. In einem solchen Fall besteht die übliche Sozialversicherungspflicht, die möglicherweise auch rückwirkend nachgezahlt werden muss.
  • Wie funktioniert die 70-Tage-Regelungen bei mehreren Jobs?
    Wer nur kurzfristig bei einem Arbeitgeber beschäftigt ist, kann innerhalb von einem Jahr möglicherweise auch noch für einen kurzen Zeitraum bei einem anderen Unternehmen angestellt sein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die maximale Beschäftigungsdauer über alle Beschäftigungen hinweg an die 70-Tage-Regelung gebunden ist.

    Ein Beispiel: Sie haben bereits im Rahmen einer 70-Tage-Regelung für insgesamt 50 Tage bei einem Unternehmen gearbeitet. Wenn Sie nun für 30 weitere Tage bei einem anderen Arbeitgeber eingesetzt werden, handelt es sich dabei nicht mehr um eine kurzfristige Beschäftigung, da die Gesamtdauer von 70 Tagen überschritten wird. Für das zweite Arbeitsverhältnis fallen dann sämtliche Sozialversicherungen an.
  • Verlängert sich die 70-Tage-Regelung bei Krankheit oder Urlaub?
    Wie oben bereits angesprochen, haben Sie auch bei der 70-Tage-Regelung Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit, soweit das Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht.

    Bezahlte Urlaubs- und Krankentage werden dabei auf die 70-Tage-Regelung angerechnet. Sie zählen somit als Arbeitstage und verlängern die Dauer nicht.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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