Saisonarbeit in Deutschland: Ihre Rechte & Bezahlung

Saisonarbeit beschreibt Arbeitsverhältnisse, die auf einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Jahres begrenzt sind – also z.B. Saisonjobs in der Ernte, im Tourismus oder auf Weihnachtsmärkten. Die Arbeit dauert oft nur wenige Wochen oder Monate. Nach der Saison endet das Arbeitsverhältnis meist automatisch. Viele Menschen verdienen mit der Saisonarbeit zusätzliches Geld oder sammeln Berufserfahrungen. Ihre wichtigsten Rechte und Regeln im Überblick…

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bedeutung: Saisonarbeit ist Arbeit, die nur zu einer bestimmten Jahreszeit gebraucht wird. Sie dauert mehrheitlich nur einige Wochen oder Monate.
  • Bereiche: Saisonarbeit gibt es in der Landwirtschaft (z.B. als Erntehelfer), in der Gastronomie (Kellner/in im Biergarten), im Tourismus (Animateure in der Hauptsaison) oder im Einzelhandel.
  • Gehalt: Für alle Saisonarbeiter sowie ausländische Erntehelfer gilt der gesetzliche Mindestlohn. Falls es sich hierbei um einen Minijob handelt, liegt die steuerfreie Verdienstgrenze bei 603 € (Stand: 2026)
  • Kurzfristige Beschäftigung: Bei der 90-Tage-Regelung (kurzfristige Beschäftigung) spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle, solange die Arbeit nicht berufsmäßig ausgeübt wird.

Wichtiger Hinweis für Arbeitgeber: Seit 2026 besteht die gesetzliche Pflicht (§ 45c Aufenthaltsgesetz), Arbeitskräfte aus Drittstaaten aktiv auf bestehende, qualifizierte Beratungsangebote (wie z.B. das Netzwerk „Faire Integration“) hinzuweisen, um Ausbeutung und Lohndumping vorzubeugen.

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Wichtige Regeln: Was muss ich beachten?

Für die Saisonarbeit und das Arbeitsverhältnis gelten einige rechtliche Regelungen:

  • Befristung

    Saisonarbeiter dürfen nur befristet eingestellt werden. Im Arbeitsvertrag muss genau festgelegt werden, wann das Arbeitsverhältnis wieder endet.

  • Beschäftigungsdauer

    Saisonal Beschäftigte dürfen bei einer 5-Tage-Woche maximal 3 Monate arbeiten. Bei kürzeren Arbeitswochen kann die Beschäftigung auf maximal 70 Tage ausgedehnt werden. Außerdem dürfen Saisonarbeiter nicht regelmäßig beschäftigt werden, sondern nur gelegentlich.

  • Berufsmäßigkeit

    Saisonarbeit darf nur eine Nebentätigkeit sein, um sich etwas dazuzuverdienen. Sie darf keine hauptberufliche Tätigkeit sein, der Nebenjob darf nicht dazu dienen, den Lebensunterhalt zu bestreiten.

  • Kündigung

    Weil es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt, kann dieser nicht vorzeitig und ordentlich gekündigt werden – weder vom Arbeitnehmer noch vom Arbeitgeber. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt jedoch bestehen.

  • EU-Saisonarbeiter

    Stammen Saisonarbeiter aus dem EU-Ausland, müssen Arbeitgeber prüfen, ob diese in ihrem Heimatland eine Anstellung haben oder selbstständig sind. Falls nicht, gelten für sie die deutschen Vorschriften. Haben sie bereits einen Hauptjob im Ausland, unterliegen sie den Rechtsbestimmungen in ihrem Heimatland, benötigen aber eine sog. A1-Bescheinigung.

Das Mindestalter für Saisonarbeiter beträgt 18 Jahre. In einigen Branchen, insbesondere in der Landwirtschaft, müssen Saisonarbeiter gesundheitliche Untersuchungen oder Impfungen nachweisen, um Krankheitsübertragungen zu verhindern.

Was ist die A1-Bescheinigung?

Die A1-Bescheinigung bestätigt, in welchem Land eine Person sozialversichert ist, wenn sie vorübergehend in einem anderen europäischen Land arbeitet. Damit wird verhindert, dass Sozialversicherungsbeiträge doppelt gezahlt werden. Oft beantragt der Arbeitgeber die Bescheinigung. Sie sollte bei Arbeiten im Ausland stets mitgeführt werden.

Wie viel dürfen Saisonarbeiter verdienen?

Für Saisonarbeiter gibt es keinen gesetzlich festgelegten Höchstverdienst. Sie müssen jedoch mindestens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Wie viel sie tatsächlich verdienen, hängt vom Arbeitgeber, der Tätigkeit und der Qualifikation ab. In manchen Bereichen, zum Beispiel in der Landwirtschaft, wird nach Stunden oder nach Leistung bezahlt. Der genaue Lohn wird immer im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag geregelt.

Übersicht: Durchschnittliche Stundenlöhne

Jobs

Saison

Bezahlung

Erntehelfer MRZ-OKT 13,90-15,50 €
Bauwirtschaft APR-NOV 15,50-21 €
Gastronomie MAI-SEP 14,50-18 €
Eisdiele, Strandbar APR-SEP 13,90-15 €
Freibäder & Badesee MAI-SEP 14-17,50 €
Animation & Gästebetreuung JUN-SEP 14-16 €
Versandhandel OKT-DEZ 14,50-18,50 €
Weihnachtsmarkt NOV-DEZ 14-16,50 €
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Ist Saisonarbeit sozialversicherungspflichtig?

Saisonarbeit ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeiten Saisonarbeiter in Deutschland, müssen sie in die Sozialversicherung einzahlen (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung). Es gibt aber Ausnahmen bei einer kurzfristigen Beschäftigung von höchstens etwa 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr. Dann werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig. Die Sozialversicherungspflicht hängt also in erster Linie von der Dauer der Arbeit und der Art der Beschäftigung ab.

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Wann muss ich Steuern zahlen?

Die Steuerpflicht hängt von Ihrem Gesamteinkommen im Jahr ab. Liegt Ihr Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag (Ledige: 12.348 €, Paare: 24.696 €), wird Ihr Lohn ganz normal versteuert – oft direkt über die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber. Bei kurzfristiger Beschäftigung kann die Besteuerung auch pauschal oder nach Ihrer Steuerklasse erfolgen. Liegt das Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag, zahlen Sie zwar häufig zunächst Lohnsteuer, können sich diese aber über eine Steuererklärung zurückerstatten lassen.

Wie viel Urlaub steht Saisonarbeitern zu?

Als Saisonarbeiter haben Sie nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) grundsätzlich denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Beschäftigte. Dieser richtet sich jedoch nach der Arbeitszeit. In Deutschland beträgt der gesetzliche Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche mindestens 20 Tage pro Jahr. Da Saisonarbeit meist nur für einige Monate dauert, wird der Urlaub anteilig berechnet. Die Formel dazu lautet:

Jahresurlaub ÷ 12 × Anzahl der gearbeiteten Monate

Beispiel: Wenn Sie nur 3 Monate arbeiten, haben Sie Anspruch auf rund ein Viertel des Jahresurlaubs. Dieser kann entweder während der Beschäftigung genommen oder am Ende ausgezahlt werden. Der genaue Anspruch kann zudem im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sein, darf aber nie unter dem gesetzlichen Mindesturlaub liegen.

Bekomme ich Arbeitslosengeld nach der Saisonarbeit?

Ob Sie nach der Saisonarbeit Arbeitslosengeld erhalten, hängt davon ab, ob Sie in den vergangenen 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (sog. Anwartschaftszeit). Viele Saisonarbeitsverhältnisse sind jedoch nur kurz oder sozialversicherungsfrei, sodass kein Anspruch auf Arbeitslosengeld entsteht. In dem Fall besteht in Deutschland möglicherweise Anspruch auf Grundsicherung, wenn Sie hilfebedürftig sind. Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden, sobald Ihr Arbeitsvertrag endet.

Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Arbeitnehmer haben in Deutschland einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu 6 Wochen. Bei Saisonarbeitern entsteht dieser Anspruch allerdings erst, wenn sie mindestens 4 Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis gearbeitet haben. Wer nur bis zu 4 Wochen beschäftigt war, hat keinen Anspruch.

Gleichzeitig haben Saisonarbeiter das Recht auf Arbeitsschutz bzw. sichere Arbeitsbedingungen. Bedeutet: Der Arbeitgeber muss – je nach Tätigkeit – angemessene Schutzausrüstung und Schulungen zur Arbeitssicherheit zur Verfügung stellen.

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Was sind die Vor- und Nachteile der Saisonarbeit?

Saisonarbeit kann aus vielen Gründen eine gute Option sein, etwas dazuzuverdienen. Aber es gibt auch Nachteile, die Saisonarbeiter und Unternehmen berücksichtigen sollten:

Vorteile

  • Flexibel Personal planen

    Für Unternehmen bietet die Saisonarbeit die Möglichkeit, flexibel Personal einstellen zu können. Dadurch können sie Arbeitsspitzen abdecken, ohne hohe Personalkosten in anderen Zeiten bezahlen zu müssen.

  • Erste Berufserfahrung sammeln

    Gerade für junge Menschen kann die Saisonarbeit eine Gelegenheit sein, erste Berufserfahrung zu sammeln.

  • In Urlaubsgebieten arbeiten

    Oft werden saisonale Arbeitskräfte genau dort benötigt, wo in der Hauptsaison viele Menschen Urlaub machen. Saisonarbeiter arbeiten oft mit freier Unterkunft in Urlaubsgebieten.

  • Beschäftigungslose Zeiten vermeiden

    Statt einer Arbeitslosigkeit kann eine saisonale Beschäftigung eine gute Option sein, größere Lücken im Lebenslauf zu vermeiden.

  • Unbefristete Stelle finden

    Auch eine befristete saisonale Arbeit kann den Einstieg in eine unbefristete Vollzeitbeschäftigung ermöglichen, wenn sich das Arbeitsverhältnis gut entwickelt hat.

Nachteile

  • Schwierige Personalsuche

    Saisonarbeiten sind für viele Arbeitnehmer oft unattraktiv. Das macht die Suche nach geeignetem Personal für Arbeitgeber schwierig.

  • Harte Arbeit

    Oft sind saisonale Arbeiten körperlich anstrengend. Durch den hohen Arbeitsaufwand in einer kurzen Zeit kommen Arbeitsdruck und Stress hinzu. Saisonarbeit ist oft eine Belastung.

  • Wenig Geld

    Viele Saisonarbeiter werden nur gering und nach Mindestlohn bezahlt, da es sich oft um Hilfsarbeiten ohne benötigte Qualifikationen handelt.

Unser Fazit: Saisonarbeit hat sowohl Vorteile als auch Nachteile. Ein Vorteil ist, dass Sie flexibel arbeiten und oft auch kurzfristig eine Beschäftigung finden können. Überdies lassen sich als Saisonarbeiter in kurzer Zeit Geld verdienen sowie neue Arbeitserfahrungen sammeln. Allerdings hängt das persönliche Erlebnis stark davon ab, wie anstrengend und gut die Arbeit organisiert ist. Wir empfehlen daher, stets einen schriftlichen Saisonarbeitsvertrag abzuschließen, der die Bedingungen der Saisonarbeit klar und verbindlich regelt, wie Dauer der Saison, Gehalt, Arbeitszeiten und Urlaub.


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