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Zweitjob Ratgeber: Das müssen Sie wissen!

Der Zweitjob ist für viele Arbeitnehmer längst zu einem festen Faktor geworden. Eine angespannte finanzielle Situation ist dabei die häufigste Motivation für einen Zweitjob. Nicht jeder Hauptjob ist gut genug bezahlt und so kommen viele ohne den Zusatzverdienst nicht aus. Bevor Sie allerdings einen Zweitjob antreten, müssen Sie einige Regelungen beachten. Schließlich wollen Sie durch die Beschäftigung in einem zweiten Job nicht Ihren Arbeitsplatz beim Hauptarbeitgeber riskieren. Kann Ihr Chef die Aufnahme eines Zweitjobs verbieten? Können Sie in einem Zweitjob 450 Euro oder mehr verdienen und was bedeutet das für die Steuern? In unserem großen Ratgeber zum Zweitjob beantworten wir die wichtigsten Fragen und erklären, was Sie rund um das Thema Zweitjob wissen müssen…


Zweitjob Ratgeber: Das müssen Sie wissen!

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Zweitjob: Das müssen Sie im Vorfeld beachten

Steigende Mieten und Nebenkosten, Versicherungen, Kosten für ein Auto – reicht das Geld nicht für die laufenden Kosten oder Sie wollen sich in eine komfortablere finanzielle Situation bringen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können durch eine Gehaltsverhandlung mehr Geld bekommen, in einen besser bezahlten Job wechseln oder Sie suchen sich einen Zweitjob.

Da ein Jobwechsel nicht immer so leicht ist und das Plus bei einer Gehaltserhöhung möglicherweise nicht groß genug ist, ist der Zweitjob oftmals die erste Wahl.

Viele Arbeitnehmer sind dabei sehr unsicher. Sie wissen nicht, ob sie überhaupt einen Zweitjob annehmen dürfen, ob Sie den Hauptarbeitgeber darüber in Kenntnis setzen müssen und an welche Regelungen sie sich für die Ausübung eines Zweitjobs halten müssen.

Als erster Schritt gilt in jedem Fall: Schauen Sie genau in Ihren aktuellen Arbeitsvertrag. Hier finden sich in den meisten Verträgen klare Klausen und Vereinbarungen, die die Aufnahme eines Zweitjobs regeln.

Hier unterscheiden sich zwei Möglichkeiten, die im Arbeitsvertrag geregelt sein können:

  • Informations- und Meldepflicht

    Wird dies im Arbeitsvertrag vorgeschrieben, müssen Sie sich auch daran halten und Ihren Arbeitgeber informieren, bevor Sie einen Zweitjob beginnen. Eine mögliche Formulierung ist beispielsweise Jeglicher Zweitjob oder die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber ohne weitere Aufforderung mitzuteilen.

  • Genehmigungspflicht

    Unternehmen können noch einen Schritt weitergehen und über den Arbeitsvertrag regeln, dass ein Zweitjob im Vorfeld genehmigt werden muss. In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Genehmigung vom Arbeitgeber beantragen. Eine Mustervorlage dazu finden Sie im nachfolgenden Kasten.

    Wichtig ist: Ihr Arbeitgeber MUSS Ihnen die Genehmigung erteilen, wenn keine nachvollziehbaren betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Ein Zweitjob kann also nicht einfach so verboten werden, schließlich dürfen Sie in Ihrer Freizeit außerhalb des Jobs erst einmal tun, was Sie wollen. Auf die Einschränkung zu dieser Regel gehen wir später genauer ein.

Ist eine solche Klausel im Vertrag enthalten, müssen Sie sich in jedem Fall daran halten. Ansonsten riskieren Sie eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung.

Im Öffentlichen Dienst und als Beamter besteht bei der Aufnahme eines Zweitjobs grundsätzlich eine Genehmigungspflicht. Als Beamter müssen Sie Ihre Nebenbeschäftigung ordnungsgemäß beim Dienstherrn anmelden und von diesem eine Genehmigung erhalten. Hierbei sollten Sie vor allem darauf achten, dass der Nebenjob nicht gegen das Beamtenrecht verstößt, ansonsten droht die fristlose Kündigung.

Muster und Vorlage: Vereinbarung für einen Zweitjob

Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern direkt Vorlagen an, mit denen die Genehmigung für einen Zweitjob beantragt werden kann. Ist dies nicht der Fall, können Sie das Schreiben selbst erstellen. Darin sollten die wichtigsten Informationen enthalten sein. Dazu zählen die Art und Umfang des Zweitjobs und auch die Klarstellung, dass die Tätigkeit beim ersten Arbeitgeber nicht unter der Aufnahme des Zweitjobs leiden wird.

Wie ein Genehmigungsantrag für die Aufnahme eines Zweitjobs aussehen kann, sehen Sie in diesem Muster:


Nebentätigkeitsvereinbarung


Max Mustermitarbeiter
Fantasieweg 12
12345 Musterstadt

Arbeitgeber GmbH
Peter Personaler
Beispielstr. 89
12345 Musterstadt

TT.MM.JJJJ

Sehr geehrter Herr Personaler,

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem (DATUM / Alternativ: von…bis…) beabsichtige, die folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:

Art der Nebentätigkeit

_______________________________________________________________________

_______________________________________________________________________

Arbeitgeber und Bruttogehalt
Die Nebentätigkeit übe ich auf 450-Euro-Basis für und im Auftrag der Firma XY aus.

Umfang der Nebentätigkeit (wöchentlicher Zeitaufwand)

  • Wochenstunden für die unmittelbare Nebentätigkeit: _________ Stunden
  • Zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. Vorbereitung): _________ Stunden

Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und auch Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom (DATUM) bestehen fort.

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

GENEHMIGT durch

__________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber, Firmenstempel

Diese Vorlage können Sie auch als PDF oder Word-Datei herunterladen. Jedoch ist diese Vorlage nur als Anregung gedacht und im Einzelfall individuell anzupassen. Sie ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, zu der wir im Zweifel immer raten. Falls Sie die Vorlage verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

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Einschränkungen: Diese Vorgaben muss der Zweitjob erfüllen

Die meisten Arbeitgeber interessieren sich zwar für den Zweitjob eines Mitarbeiters, haben aber zunächst keine Einwände. Unternehmen wollen lediglich sicherstellen, dass die Arbeit und Leistung des Arbeitnehmers nicht unter der zusätzlichen Belastung im Zweitjob leidet. Ist dies der Fall oder gibt es Grund zu der Annahme, dass ein Zweitjob zum Problem wird, kann ein Arbeitgeber einen Antrag auf Genehmigung ablehnen oder die Zustimmung zurückziehen.

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie deshalb beim Zweitjob gewisse Regeln einhalten:

  • Arbeitszeit

    Auch mit einem zweiten Job dürfen Sie die Gesamtarbeitsdauer von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Der Umfang Ihres Zweitjobs muss sich entsprechend an den Arbeitszeiten orientieren, die Sie im ersten Job erfüllen. Wenn Sie bereits in einer Vollzeitstelle 40 Stunden beschäftigt sind, dürfen Sie höchstens acht weitere Stunden im Zweitjob arbeiten.

    Gesetzlich ist es zudem nicht erlaubt, rund um die Uhr zu arbeiten. Die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor dem Beginn der beruflichen Tätigkeit ist einzuhalten.

  • Konkurrenztätigkeit

    In Ihrem Nebenjob dürfen Sie nicht für ein Konkurrenzunternehmen Ihres Arbeitgebers tätig sein. Schließlich gibt Ihr Chef Ihnen nicht die Genehmigung, dass Sie in Ihrer Freizeit Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten einsetzen, um einen direkten Konkurrenten zu unterstützen.

  • Arbeitsleistung

    Sie müssen darauf achten, dass Ihr Zweitjob Sie nicht in der Ausübung der ersten Tätigkeit behindert oder einschränkt. In diesem Fall darf Ihr Chef den Zweitjob untersagen. Konkret muss Ihr Chef also beispielsweise nicht hinnehmen, wenn Sie vom Zweitjob total erschöpft und übermüdet sind und deshalb mehr Fehler machen oder die Qualität Ihrer Arbeit nachlässt.

  • Urlaub und Krankheit

    Wenn Sie im Hauptjob Urlaub einreichen, können Sie im Zweitjob weiterarbeiten – allerdings nur in dem zeitlichen Rahmen, den Sie auch vorher hatten. Sie dürfen Ihren Urlaub nicht nutzen, um plötzlich Vollzeit im Zweitjob zu arbeiten. Es handelt sich dabei schließlich um bezahlten Erholungsurlaub, Sie sollen diese also tatsächlich nutzen, um sich zu erholen.

    Auch wenn Sie im ersten Job krankgeschrieben sind, sollten Sie in dieser Zeit darauf verzichten, dem Zweitjob nachzugehen. Selbst wenn Sie in der zweiten Tätigkeit etwas ganz anderes machen. Ihr Chef könnte Ihnen sonst vorwerfen, die Krankheit nur vorzutäuschen oder die Genesung zu verlangsamen.

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Zweitjob 450 Euro: Steuerliche Regelungen bei verschiedenen Verdiensten

Wie viel Sie im Zweitjob verdienen, hängt von der Tätigkeit und dem Umfang ab. Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben oder Beschränkungen, wie viel Sie in einem Zweitjob verdienen können, wenn Sie einen besonders lukrativen Job mit hohem Stundenlohn haben, kann sich das durchaus lohnen.

Allerdings sollten Sie vorher rechnen, wie viel vom Zweitjob wirklich auf dem Konto übrig bleibt. Besonders empfehlenswert ist es in vielen Situationen, wenn Sie im Zweitjob 450 Euro verdienen. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Minijob, der steuerfrei ist und für den Sie auch beim Zweitjob keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Auch von der Rentenversicherung im Zweitjob können Sie sich befreien lassen, weil Sie diese bereits im ersten Arbeitsverhältnis zahlen.

Wenn Sie im Zweitjob mehr als 450 Euro monatlich verdienen, fällt diese Beschäftigung nicht mehr in die Kategorie eines Minijobs. Dann fallen auch im Zweitjob Lohnsteuer und Sozialversicherungen an. Vom Netto bleibt dann deutlich weniger übrig, da Sie sozialversicherungspflichtig sind haben Sie aber Anspruch auf Krankengeld.

Bei einem höheren Gehalt wird Ihr Zweitjob in Lohnsteuerklasse VI eingeordnet, während der Hauptjob weiterhin in der bisherigen Steuerklasse bleibt. Die Lohnsteuerklasse VI für Zweitjobs hat die höchsten Abgaben.

Eine weitere steuerliche Besonderheit ist die sogenannte Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale. Wer sich ehrenamtlich in Vereinen engagiert oder nebenbei für öffentliche und soziale Einrichtungen arbeitet, kann auf diese Regelungen zurückgreifen. Dabei handelt es sich um Steuerfreibeträge in Höhe von 2.400 Euro pro Jahr (Übungsleiterpauschale) und 720 Euro im Jahr (Ehrenamtspauschale). In Zukunft sollen diese Pauschalen auf 3.000 Euro und 840 Euro erhöht werden.

Zu den Übungsleitertätigkeiten zählen beispielsweise Dozenten, Ausbilder, Erzieher oder künstlerische Tätigkeiten. Unter die Tätigkeiten im Ehrenamt fallen beispielsweise Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder Vereinsvorsitzende. Nachzulesen ist das in den Paragraphen 26 und 27 im Einkommensteuergesetz.

Nebenberufliche Selbstständigkeit als Alternative zum Zweitjob

Ein Zweitjob muss nicht zwangsläufig ein Angestelltenverhältnis bedeuten. Auch eine selbstständige Tätigkeit kann nebenberuflich aufgenommen werden. Wenn Sie ohnehin damit liebäugeln, sich selbstständig zu machen, können Sie auf diese Weise Ihr Unternehmen allmählich aufbauen.

Die nebenberufliche Selbständigkeit hat zwei entscheidende Vorteile:

  • Risiko. Sie setzen sich einem geringeren Risiko aus und sind nicht darauf angewiesen, dass Ihr Unternehmen sofort große Gewinne abwirft. Sie müssen Ihren Lebensunterhalt nicht damit bestreiten und das nimmt Ihnen etwas Druck.
  • Testlauf. Sie können Ihre Geschäftsidee testen, den Markt beschnuppern und sehen, ob das, was Sie vorhaben, überhaupt funktioniert. Es bietet Ihnen auch die Möglichkeit zu schauen, ob Sie sich vorstellen könnten, Ihren ersten Job dafür aufzugeben.

Doch auch hier gilt, dass Sie Ihrem Hauptarbeitgeber keine Konkurrenz machen dürfen. Zum Beispiel dürften Sie als Grafikdesigner, der für eine Agentur tätig ist, nicht nach Feierabend Kunden aus der Agentur abwerben.

Wenn es Ihnen im Zweitjob darum geht, schnell zusätzliches Geld zu verdienen, kann die Selbstständigkeit hingegen schwierig sein. Nur selten bleibt gleich genügend Geld übrig, wenn Sie sich selbstständig machen. Sie sollten deshalb Ihre Ziele vorab klären.

Entscheiden Sie sich für eine Selbstständigkeit als Zweitjob, gilt es diese richtig zu organisieren. Als erstes sollten Sie Ihr Nebengewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das lässt sich bereits für einen geringen Betrag machen. Damit Ihr Gewerbe noch als Nebengewerbe angesehen wird, dürfen Sie diesem maximal 15 Stunden pro Woche nachgehen.

Mit der Anmeldung werden Ihre Daten auch an das Finanzamt weitergeleitet. Daraufhin tritt dieses mit Ihnen in Kontakt und teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Sie sind nun verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben in einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung mitzuteilen.

Ähnlich, wie bei einem Zweitjob, bei dem Sie mehr als 450 Euro verdienen, dürfen Sie auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht die Einkommensgrenze Ihrer Krankenkasse überschreiten. Hier kann es notwendig sein, dass Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Welche Versicherungsform bei Ihnen die Richtige ist, darüber kann Sie Ihre Krankenkasse am besten informieren.

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Zweitjobs von zu Hause: Möglichkeiten im Homeoffice

Besonders beliebt ist ein Zweitjob von zu Hause. Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen Zeit, müssen nicht zu einem zweiten Arbeitsplatz pendeln und können möglicherweise sogar flexibler arbeiten, da solche Jobs nicht immer an feste Arbeitszeiten gebunden sind. Klassische Aufgaben und Bereiche für Zweitjobs von zu Hause sind Büroarbeiten, die Sie am heimischen Computer ausführen können.

Hier eine kleine Auswahl:

  • Recherchearbeiten
  • Datenerfassung
  • Adresslistenpflege
  • Datenkontrolle und Verifizierung
  • Umfrageteilnahme
  • Übersetzungsdienste
  • Produktbeschreibungen für Online-Shops verfassen
  • Webseiten- und Blogtexte schreiben
  • Katalogtexte texten
  • Programmieren
  • Online-Spiele testen
  • E-Mails lesen
  • Geld verdienen auf Ebay (Auktionen oder Ebay-Kleinanzeigen für andere einstellen)

Und das ist nur eine kleine Auswahl. Je nach Neigung, Talent oder auch eigenen Ambitionen ergeben sich im Internet inzwischen unzählige Optionen, sich mit einem Zweitjob nebenbei etwas hinzu zu verdienen. Das meiste sind – wie man oben schon erkennen kann – Routinearbeiten.

Wollen Sie einen solchen Zweitjob finden, ist jedoch ein wenig Vorsicht geboten. Leider gibt es auf dem Markt viele unseriöse Anbieter. Lassen Sie sich deswegen nicht auf Angebote ein, die das schnelle Geld versprechen. Andere Indizien, bei denen Sie vorsichtig sein sollten, zeigt der folgende Slider:



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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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