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Zweitjob Ratgeber: Das müssen Sie wissen!

Der Zweitjob ist für viele Arbeitnehmer längst zu einem festen Faktor geworden. Eine angespannte finanzielle Situation ist dabei die häufigste Motivation. Bevor Sie allerdings einen Zweitjob antreten, müssen Sie ein paar Regeln beachten. In diesem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen und erklären, was Sie rund um das Thema Zweitjob wissen müssen…



Zweitjob Ratgeber: Das müssen Sie wissen!

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Zweitjob: Das müssen Sie im Vorfeld beachten

Reicht das Geld nicht für die laufenden Kosten oder wollen Sie sich in eine komfortablere finanzielle Situation bringen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können durch eine Gehaltsverhandlung mehr Geld bekommen, in einen besser bezahlten Job wechseln oder Sie suchen sich einen Zweitjob.

Da ein Jobwechsel nicht immer so leicht ist und das Plus bei einer Gehaltserhöhung möglicherweise nicht groß genug ist, ist der Zweitjob oft die erste Wahl.

Arbeitgeber und Einkommensgrenzen

Viele Arbeitnehmer sind dabei aber unsicher: Sie wissen nicht, ob sie überhaupt einen Zweitjob annehmen dürfen und ob Sie den Hauptarbeitgeber darüber in Kenntnis setzen müssen. Auch kennen sie die Regelungen nicht, an die sie sich bei der Ausübung eines Zweitjobs halten müssen. Schließlich soll der zweite Job nicht den Arbeitsplatz beim Hauptarbeitgeber gefährden. Wichtige Fragen dabei:

  1. Kann Ihr Chef die Aufnahme eines Zweitjobs verbieten?
  2. Können Sie in einem Zweitjob 538 Euro oder mehr verdienen und was bedeutet das für die Steuern?
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Erster Schritt zum Zweitjob: Arbeitsvertrag prüfen

Als erster Schritt gilt in jedem Fall: Schauen Sie genau in Ihren aktuellen Arbeitsvertrag. Hier finden sich in den meisten Verträgen klare Klauseln und Vereinbarungen, die die Aufnahme eines Zweitjobs regeln. Zu unterscheiden sind zwei Optionen, die im Arbeitsvertrag geregelt sein können:

  • Informations- und Meldepflicht

    Wird dies im Arbeitsvertrag vorgeschrieben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren, bevor Sie einen Zweitjob annehmen. Eine mögliche Formulierung ist beispielsweise: „Jeglicher Zweitjob oder die Aufnahme einer Nebentätigkeit ist dem Arbeitgeber ohne weitere Aufforderung mitzuteilen.“

  • Genehmigungspflicht

    Arbeitgeber können ebenfalls regeln, dass der Zweitjob im Vorfeld genehmigt werden muss. In diesem Fall müssen Sie eine schriftliche Genehmigung vom Arbeitgeber beantragen. Eine Mustervorlage dazu finden Sie im weiter unten. Ist eine solche Klausel im Vertrag enthalten, müssen Sie sich unbedingt daran halten! Ansonsten riskieren Sie eine Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine Kündigung.

Muss der Chef den Zweitjob genehmigen?

Ihr Arbeitgeber MUSS den Zweitjob genehmigen, wenn keine nachvollziehbaren betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Ein Zweitjob kann also nicht einfach so verboten werden, schließlich dürfen Sie in Ihrer Freizeit tun, was Sie wollen.

Im Öffentlichen Dienst und als Beamter besteht bei der Aufnahme eines Zweitjobs grundsätzlich eine Genehmigungspflicht. Als Beamter müssen Sie die Beschäftigung beim Dienstherrn anmelden und die Genehmigung einholen. Wichtig ist, dass der Nebenjob nicht gegen das Beamtenrecht verstößt. Ansonsten droht die fristlose Kündigung.


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Muster und Vorlage: Vereinbarung für einen Zweitjob

Hat der Arbeitgeber keine Vorlage für die Genehmigung eines Zweitjobs, können Sie das Schreiben selbst erstellen. Wichtige Inhalte sind Art und Umfang des Zweitjobs sowie eine Klarstellung, dass die Tätigkeit beim ersten Arbeitgeber nicht unter der Aufnahme des Zweitjobs leiden wird.

Wie ein Genehmigungsantrag für die Aufnahme eines Zweitjobs aussehen kann, sehen Sie in diesem Muster:

Nebentätigkeitsvereinbarung

Max Mustermitarbeiter
Fantasieweg 12
12345 Musterstadt

Arbeitgeber GmbH
Peter Personaler
Beispielstr. 89
12345 Musterstadt

TT.MM.JJJJ

Sehr geehrter Herr Muster,

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem TT.MM.JJJJ beabsichtige, folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:

Art der Nebentätigkeit

_________________________________________________________

Arbeitgeber und Bruttogehalt
Die Nebentätigkeit übe ich auf 538-Euro-Basis für und im Auftrag der Firma ___ aus.

Umfang der Nebentätigkeit (wöchentlicher Zeitaufwand)

  • Wochenstunden für die unmittelbare Nebentätigkeit: ___ Stunden
  • Zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. Vorbereitung): ___ Stunden

Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und auch Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ bestehen fort.

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

GENEHMIGT durch

__________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber, Firmenstempel



Die Vorlage können Sie sich kostenlos als PDF-Dokument oder Word-Datei herunterladen. Die Vorlage ersetzt allerdings nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

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Einschränkungen: Diese Vorgaben muss der Zweitjob erfüllen

Die meisten Arbeitgeber interessieren sich zwar für den Zweitjob eines Mitarbeiters, haben aber meist keinerlei Einwände. Sie wollen lediglich sicherstellen, dass die bisherige Arbeit und Leistung des Arbeitnehmers nicht unter dem Zweitjob leidet. Befürchtet ein Arbeitgeber Probleme mit dem Zweitjob, kann er den Antrag ablehnen oder seine Zustimmung zurückziehen.

Um Schwierigkeiten zu vermeiden, sollten Sie deshalb beim Zweitjob folgende Regeln einhalten:

  • Arbeitszeit

    Auch mit einem zweiten Job dürfen Sie die Gesamtarbeitsdauer von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten. Der Umfang Ihres Zweitjobs muss sich entsprechend an den Arbeitszeiten orientieren, die Sie schon im ersten Job erfüllen. Wenn Sie in der Vollzeitstelle bereits 40 Stunden beschäftigt sind, dürfen Sie höchstens 8 weitere Stunden im Zweitjob arbeiten.

    Gesetzlich ist es zudem nicht erlaubt, rund um die Uhr zu arbeiten. Die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor dem Beginn der beruflichen Tätigkeit ist einzuhalten.

  • Konkurrenztätigkeit

    Im Nebenjob dürfen Sie nicht für ein Konkurrenzunternehmen Ihres Arbeitgebers tätig sein. Schließlich gibt Ihnen kein Chef die Genehmigung, dass Sie in Ihrer Freizeit Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten einsetzen, um einen direkten Wettbewerber zu unterstützen.

  • Arbeitsleistung

    Sie müssen darauf achten, dass Ihr Zweitjob Sie nicht in der Ausübung der ersten Tätigkeit behindert oder einschränkt. In dem Fall darf der Chef den Zweitjob untersagen. Konkret muss der Chef also beispielsweise nicht hinnehmen, wenn Sie vom Zweitjob total erschöpft und übermüdet sind und deshalb mehr Fehler machen oder die Qualität Ihrer Arbeit nachlässt.

  • Urlaub

    Wenn Sie im Hauptjob Urlaub einreichen, können Sie im Zweitjob weiterarbeiten – allerdings nur in dem zeitlichen Rahmen, den Sie auch vorher hatten. Sie dürfen Ihren Urlaub nicht nutzen, um plötzlich in Vollzeit im Zweitjob zu arbeiten. Es handelt sich dabei schließlich um bezahlten Erholungsurlaub. Sie sollen diesen also tatsächlich nutzen, um sich zu erholen.

  • Krankheit

    Auch wenn Sie im ersten Job krankgeschrieben sind, sollten Sie in dieser Zeit darauf verzichten, dem Zweitjob nachzugehen. Selbst wenn Sie in der zweiten Tätigkeit etwas ganz anderes machen. Ihr Chef könnte Ihnen sonst vorwerfen, die Krankheit nur vorzutäuschen oder die Genesung zu verlangsamen.

Zweitjob 538 Euro: Steuerliche Regelungen

Grundsätzlich gibt es keine Vorgaben oder Beschränkungen, wie viel Sie in einem Zweitjob verdienen können. Wenn Sie einen besonders lukrativen Job mit hohem Stundenlohn haben, kann sich das durchaus lohnen. Beim Überschreiten bestimmter Grenzen fällt jedoch eine Zweitjob Steuer an.

Deshalb sollten Sie vorher rechnen, wie viel vom Zweitjob wirklich auf dem Konto übrig bleibt. Lohnt sich der Zweitjob dann noch? Interessant ist das oft, wenn Sie im Zweitjob als Minijob bis zu 538 Euro verdienen. Dann ist der Zweitjob steuerfrei und Sie zahlen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung.

Zweitjobs über der Minijob-Grenze

Wenn Sie im Zweitjob mehr als 538 Euro monatlich verdienen, fällt diese Beschäftigung nicht mehr in die Kategorie eines Minijobs. Dann müssen Sie das Einkommen aus dem Zweitjob versteuern und es fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Vom Netto bleibt dann deutlich weniger übrig. Da Sie sozialversicherungspflichtig sind, haben Sie dafür Anspruch auf Krankengeld.

Bei einem höheren Gehalt wird Ihr Zweitjob in Lohnsteuerklasse VI eingeordnet, während der Hauptjob weiterhin in der bisherigen Steuerklasse bleibt. Die Zweitjob Steuerklasse VI hat die höchsten Abgaben.

Zweitjob Pauschalen

Eine weitere steuerliche Besonderheit ist die sogenannte Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale. Wer sich ehrenamtlich in Vereinen engagiert oder nebenbei für öffentliche und soziale Einrichtungen arbeitet, kann auf diese Regelungen zurückgreifen. Dabei handelt es sich um Steuerfreibeträge in Höhe von aktuell 4.230 Euro pro Jahr (Übungsleiterpauschale) und 840 Euro im Jahr (Ehrenamtspauschale).

Zu den Übungsleitertätigkeiten zählen beispielsweise Dozenten, Ausbilder, Erzieher oder künstlerische Tätigkeiten. Unter die Tätigkeiten im Ehrenamt fallen beispielsweise Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder Vereinsvorsitzende. Nachzulesen ist das in den Paragraphen 26 und 27 im Einkommensteuergesetz.

Nebenberufliche Selbstständigkeit: Alternative zum Zweitjob?

Ein Zweitjob muss nicht zwangsläufig eine weitere Anstellung bedeuten. Auch eine selbstständige Tätigkeit kann nebenberuflich aufgenommen werden. Wenn Sie ohnehin damit liebäugeln, sich selbstständig zu machen, können Sie auf diese Weise Ihr Unternehmen parallel aufbauen (siehe: Sidepreneur). Die nebenberufliche Selbständigkeit hat zwei Vorteile:

  • Risiko

    Sie starten mit geringerem Risiko und sind nicht darauf angewiesen, dass Ihr Unternehmen sofort Gewinne abwirft. Weil Sie Ihren Lebensunterhalt damit noch nicht bestreiten müssen, senkt das den Erfolgsdruck.

  • Testlauf

    Sie können Ihre Geschäftsidee testen, den Markt beschnuppern und sehen, ob das, was Sie vorhaben, auch funktioniert. Und Sie können schauen, ob die Selbstständigkeit überhaupt Ihr Ding ist und es sich lohnt, dafür den ersten Job aufzugeben.

Auch hier gilt, dass Sie Ihrem Hauptarbeitgeber mit Ihrem Business keine Konkurrenz machen dürfen! Zum Beispiel dürfen Sie als Grafikdesigner für eine Agentur nach Feierabend nicht auch noch grafische Dienstleistungen anbieten und damit Kunden aus der Agentur abwerben.

Im Zweitjob selbstständig machen Sidepreneur Gründer Nebenberuflich Tätigkeit

Selbstständigkeit als Zweitjob anmelden

Entscheiden Sie sich für eine Selbstständigkeit als Zweitjob, müssen sie diese – je nach Tätigkeit – als Nebengewerbe beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Damit Ihr Gewerbe noch als Nebengewerbe angesehen wird, dürfen Sie diesem maximal 15 Stunden pro Woche nachgehen.

Mit der Anmeldung werden Ihre Daten auch an das Finanzamt weitergeleitet. Daraufhin tritt dieses mit Ihnen in Kontakt und teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Sie sind nun verpflichtet, alle Einnahmen und Ausgaben in einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung mitzuteilen.

Auch bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit dürfen Sie manche Einkommensgrenzen nicht überschreiten. So kann es notwendig sein, dass Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat versichern. Informieren Sie sich bei ihrer Krankenkasse über die richtige Versicherungsform.

Zweitjob von zu Hause: Möglichkeiten im Homeoffice

Besonders beliebt ist ein Zweitjob von zu Hause. Die Vorteile: Sie sparen Zeit, müssen nicht zu einem zweiten Arbeitsplatz pendeln und können oft sogar flexibler arbeiten, da solche Jobs nicht an feste Arbeitszeiten gebunden sind.

Klassische Aufgaben für Zweitjobs von zu Hause sind Büroarbeiten, die Sie am heimischen Computer ausführen können. Hier eine Auswahl:

  • Recherchearbeiten
  • Adresslistenpflege, Datenerfassung, Datenkontrolle und Verifizierung
  • Umfrageteilnahme
  • Übersetzungsdienste
  • Webseiten-, Blogtexte oder Katalogtexte schreiben
  • Programmieren
  • Online-Spiele testen
  • Geld verdienen auf Ebay (Auktionen oder Ebay-Kleinanzeigen für andere einstellen)

Je nach Neigung, Talent oder Ambitionen ergeben sich im Internet inzwischen unzählige Optionen, mit denen Sie sich im Zweitjob etwas hinzuverdienen können. Das meiste sind Routinearbeiten.

Achtung: Unseriöse Zweitjob Anbieter!

Wollen Sie einen solchen Zweitjob finden, ist jedoch Vorsicht geboten: Leider gibt es auf dem Arbeitsmarkt viele unseriöse Anbieter. Lassen Sie sich deswegen nicht gleich auf Angebote ein, die das schnelle Geld versprechen. Warnsignale sind:

  • Sie sollen für irgendetwas in Vorkasse gehen.
  • Es gibt viele Versprechen, aber keine Beschreibung.
  • Der Anbieter wirbt mit Prüfsiegeln, die es nur auf seiner Seite gibt.
  • Der Anbieter ist telefonisch nur per Handynummer erreichbar.
  • Bei der Verbraucherzentrale ist der Anbieter bereits (negativ) bekannt.
  • Das Impressum ist unvollständig: Firma und Adresse fehlen.
  • Es gibt Lob von Personen, die sich nicht verifizieren lassen.

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