Multijobber: Definition + Rahmenbedingungen

Multijobber werden in Deutschland immer häufiger. Mehr als 3,5 Millionen Beschäftigte gehen mehr als einer Tätigkeit nach – weil es für viele finanziell notwendig ist. Mit zwei Jobs gleichzeitig müssen Sie aber einige Punkte beachten. Wir erklären, was ein Multijobber ist, wie eine Mehrfachbeschäftigung gestaltet werden kann und welche arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Bedingungen Sie kennen müssen…

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Definition: Was ist ein Multijobber?

Ein Multijobber ist ein Arbeitnehmer, der mehreren Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nachgeht. Multijobber haben demnach zwei (oder mehr) Arbeitsverträge bei verschiedenen Unternehmen. Von Multijobbern spricht man auch, wenn neben einem Beschäftigungsverhältnis eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Synonym wird von Mehrfachbeschäftigung gesprochen.

Gründe für mehrere Jobs

Finanzielle Gründe sind die Hauptmotivation für Multijobber. Sie brauchen mehrere Jobs, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu verdienen. Ein Haupteinkommen reicht dafür nicht immer aus. Zusätzliche Beschäftigungen können auch Absicherung für befristete Arbeitsverträge sein – falls eine Verlängerung der befristeten Tätigkeit nicht zustande kommt oder eine Entfristung unwahrscheinlich ist.

Manche Multijobber erwerben in der Zweitbeschäftigung neue Fähigkeiten und lernen neue Arbeitsgebiete kennen. Auch zukünftig Selbstständige und Freiberufler nutzen oft eine Mehrfachbeschäftigung. Hierdurch sichern sie sich finanziell ab, während sie ihr Unternehmen aufbauen (siehe: Sidepreneur).

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Verschiedene Arbeitsmodelle als Multijobber

Die möglichen Konstellationen bei mehreren Beschäftigungen können unterschiedlich sein. In den meisten Fällen haben Multijobber eine Hauptbeschäftigung und gehen zusätzlich einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nach. Heißt: Arbeitnehmer haben eine Vollzeitstelle und einen Minijob.

Daneben sind noch andere Kombinationen der Beschäftigungsverhältnisse möglich:

  • Hauptjob + mehrere Nebenjobs
    Hier kann es sich um eine Teilzeitstelle handeln, die mit Midijobs (bis 2.000 € Einkommen) kombiniert wird.
  • Mehrere Nebenjobs + Minijob
    Dies können zum Beispiel zwei Teilzeitjobs gleichzeitig kombiniert mit einem Minijob sein.
  • Hauptjob + mehrere Minijobs
    Hierbei kann es sich um eine Teilzeitstelle handeln, die mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen kombiniert wird.
  • Mehrere Minijobs
    Es gibt nicht eine Hauptbeschäftigung. Der Multijobber geht mehreren Minijobs parallel nach.
  • Multijobs + Selbstständigkeit
    In diesem Fall wird eine selbstständige Tätigkeit durch eine Anstellung in unterschiedlicher Form abgesichert.
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2 Jobs gleichzeitig: Was ist zu beachten?

Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer in Deutschland mehreren Beschäftigungen nachgehen. Dies ist schon durch das Grundgesetz Art. 12 Abs. 1 zur freien Berufswahl gewährleistet. Ein Arbeitgeber darf eine Nebenbeschäftigung auch nicht grundsätzlich und unbegründet verbieten. Entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam.

Der Hauptarbeitgeber muss allerdings über eine Nebenbeschäftigung informiert werden. Auch gibt es einige Einschränkungen durch das Arbeitsrecht, die bei der Aufnahme einer Mehrfachbeschäftigung zu berücksichtigen sind:

  1. Eine Nebenbeschäftigung darf die Effektivität im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht negativ beeinträchtigen.
  2. Eine Nebenbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen kann vom Hauptarbeitgeber verboten werden.
  3. Die Arbeitszeit der Nebentätigkeit darf sich nicht mit den Arbeitszeiten der Hauptbeschäftigung überschneiden.
  4. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden darf in Summe mit allen Tätigkeiten nicht überschritten werden. Zwei Vollzeitjobs gleichzeitig sind nicht möglich.
  5. Mindestruhezeiten von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen eingehalten werden.
  6. Urlaubstage dürfen nicht zum Arbeiten genutzt werden.

Wer als Multijobber arbeiten möchte und eine Hauptbeschäftigung hat, sollte mit dem Arbeitgeber die Möglichkeiten einer Nebenbeschäftigung abklären und eine schriftliche Zustimmung einholen. Achten Sie darauf, dass die verschiedenen Beschäftigungen zeitlich miteinander vereinbar sind.

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Sozialversicherung als Multijobber

Auf Arbeitseinkommen fallen in Deutschland Beiträge zur Sozialversicherung für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Sie sind einkommensabhängig und werden vom Bruttolohn abgezogen. Lediglich der Minijob mit maximalem Einkommen von aktuell 538 Euro ist sozialversicherungsfrei.

Diese Grenze gilt auch für Multijobber, die mehrere Minijobs haben. Bis zu einem Gesamteinkommen von 538 Euro fallen keine Beiträge an. Dies gilt auch für Minijobs, die neben einer Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausgeübt werden. Bei einer Kombination von Teilzeitstelle und Midijob fallen reduzierte Sozialbeiträge an. Liegen die Nebenbeschäftigungen über 538 Euro bei einer gleichzeitigen Vollzeitbeschäftigung, müssen auf diese Einkommen volle Sozialbeiträge gezahlt werden.

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Multijobber und Steuern

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Dabei werden die Steuern nicht auf das gesamte Einkommen berechnet, sondern pro Beschäftigung. Bei einer Mehrfachbeschäftigung als Multijobber können also unterschiedliche Steuern auf die einzelnen Jobs anfallen, die jeweils in einer eigenen Lohnsteuerbescheinigung abgerechnet werden. Einzige Ausnahme: der Minijob, der steuerfrei bleibt. Alle anderen Nebenbeschäftigungen, die über der 538 Euro-Grenze liegen, werden in der Steuerklasse 6 versteuert.

Diese Steuerklasse ist die ungünstigste. Hier können Sie keine Freibeträge oder Pauschbeträge in der Steuererklärung geltend machen, die Ihre Steuerlast reduzieren würden. Deshalb sollten Sie vorab abklären, ob sich eine Nebenbeschäftigung lohnt. Ein Hauptjob ist davon nicht betroffen. Dieser bleibt in der ursprünglichen Steuerklasse. Falls Sie als Multijobber mehrere Beschäftigungen ausüben, können Sie selbst wählen, welcher Job Ihr Hauptjob ist.

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Urlaub als Multijobber

Der Urlaubsanspruch richtet sich generell nach Arbeitstagen. Wer 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen im Jahr. Arbeiten Sie weniger, fällt auch der Urlaubsanspruch geringer aus. Diese Regeln gelten auch für Multijobber, der Urlaubsanspruch teilt sich auf die verschiedenen Beschäftigungen auf.

Ein Beispiel: Sie arbeiten in Teilzeit 3 Tage pro Woche und an einem zusätzlichen Tag in einem Minijob. In der Teilzeitbeschäftigung haben Sie mindestens 12 Urlaubstage im Jahr, für den Minijob stehen Ihnen 4 Urlaubstage zu. Im Arbeitsvertrag kann auch ein höherer Urlaubsanspruch geregelt sein.

Wer als Multijobber an einem Tag mehrere Beschäftigungen ausübt und so eine 5-Tage-Woche gestaltet, hat mindestens 20 Tage Urlaubsanspruch. Den Urlaub müssen Sie dann bei beiden Unternehmen gleichzeitig nehmen.

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Multijobber und Work-Life-Balance

Wer als Multijobber arbeiten will, hat weniger Zeit für sein Privatleben. Deshalb sollten Sie im Vorfeld überlegen, ob sie trotz mehrerer Jobs eine vernünftige Work-Life-Balance beibehalten können. Sie sollten die zeitliche, organisatorische und mentale Belastung als Multijobber nicht unterschätzen. Wenn Sie in jedem Job gute Leistungen bringen wollen, werden Sie in Bezug auf Energie und Leistungsfähigkeit früher oder später an Ihre Grenzen stoßen. Denken Sie bei der zeitlichen Belastung auch an mögliche Fahrtzeiten zu mehreren Jobs.

Stimmen Sie Ihre Pläne unbedingt mit Partner und der Familie ab. Selbst wenn Sie aus finanziellen Gründen mehrere Jobs brauchen und keine Wahl haben, sind Kommunikation und Abstimmung wichtig. Machen Sie ehrlich und offen deutlich, welche Auswirkungen die zusätzlichen Jobs haben und warum Sie diesen Schritt gehen wollen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Überraschungen erleben Sie…


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