Definition: Was ist ein Multijobber?
Ein Multijobber ist ein Arbeitnehmer, der mehreren Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nachgeht. Multijobber haben demnach zwei (oder mehr) Arbeitsverträge bei verschiedenen Unternehmen. Von Multijobbern spricht man auch, wenn neben einem Beschäftigungsverhältnis eine nebenberufliche selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Synonym wird von Mehrfachbeschäftigung gesprochen.
Gründe für mehrere Jobs
Finanzielle Gründe sind die Hauptmotivation für Multijobber. Sie benötigen mehrere Jobs, um den Lebensunterhalt für sich und ihre Familie zu verdienen. Ein Haupteinkommen reicht dafür nicht immer aus. Zusätzliche Beschäftigungen können auch eine Absicherung für befristete Arbeitsverträge sein – falls eine Verlängerung der befristeten Tätigkeit nicht zustande kommt oder eine Entfristung unwahrscheinlich ist.
Manche Multijobber erwerben in der Zweitbeschäftigung neue Fähigkeiten und lernen neue Arbeitsgebiete kennen. Auch zukünftig Selbstständige und Freiberufler nutzen oft eine Mehrfachbeschäftigung. Hierdurch sichern sie sich finanziell ab, während sie ihr Unternehmen aufbauen.
Verschiedene Arbeitsmodelle als Multijobber
Die möglichen Konstellationen bei mehreren Beschäftigungen können unterschiedlich sein. In den meisten Fällen haben Multijobber eine Hauptbeschäftigung und gehen zusätzlich einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nach. Heißt: Arbeitnehmer haben eine Vollzeitstelle und einen Minijob. Daneben sind noch andere Kombinationen der Beschäftigungsverhältnisse möglich:
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Hauptjob + mehrere Nebenjobs
Hier kann es sich um eine Teilzeitstelle handeln, die mit Midijobs (bis 2.000 € Einkommen) kombiniert wird.
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Mehrere Nebenjobs + Minijob
Dies können zum Beispiel zwei Teilzeitjobs gleichzeitig kombiniert mit einem Minijob sein.
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Hauptjob + mehrere Minijobs
Hierbei kann es sich um eine Teilzeitstelle handeln, die mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen kombiniert wird.
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Mehrere Minijobs
Es gibt nicht eine Hauptbeschäftigung. Der Multijobber geht mehreren Minijobs parallel nach.
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Multijobs + Selbstständigkeit
In diesem Fall wird eine selbstständige Tätigkeit durch eine Anstellung in unterschiedlicher Form abgesichert.
Lesen Sie dazu: Bewerbung für einen Minijob
Zwei Jobs gleichzeitig: Was muss ich beachten?
Grundsätzlich darf jeder Arbeitnehmer in Deutschland mehreren Beschäftigungen nachgehen. Das ist bereits durch Art. 12 Grundgesetz zur freien Berufswahl abgesichert. Ein Arbeitgeber darf eine Nebenbeschäftigung auch nicht grundsätzlich und unbegründet verbieten. Entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen sind unwirksam. Der Hauptarbeitgeber muss jedoch über eine Nebenbeschäftigung informiert werden. Auch gibt es einige Einschränkungen durch das Arbeitsrecht, die bei der Aufnahme einer Mehrfachbeschäftigung zu berücksichtigen sind:
- Eine Nebenbeschäftigung darf die Effektivität im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht negativ beeinträchtigen.
- Die Nebenbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen kann vom Hauptarbeitgeber verboten werden.
- Die Arbeitszeit der Nebentätigkeit darf sich nicht mit den Arbeitszeiten der Hauptbeschäftigung überschneiden.
- Die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden darf in Summe mit allen Tätigkeiten nicht überschritten werden. Zwei Vollzeitjobs gleichzeitig sind nicht möglich.
- Die Mindestruhezeiten von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen eingehalten werden.
- Urlaubstage dürfen nicht zum Arbeiten genutzt werden.
Wer als Multijobber arbeiten möchte und eine Hauptbeschäftigung hat, sollte mit dem Arbeitgeber die Möglichkeiten einer Nebenbeschäftigung abklären und eine schriftliche Zustimmung einholen. Achten Sie darauf, dass die verschiedenen Beschäftigungen zeitlich miteinander vereinbar sind.
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Was gilt bei der Sozialversicherung als Multijobber?
Auf Arbeitseinkommen werden in Deutschland Beiträge zur Sozialversicherung fällig. Dazu gehören die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge richten sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens und werden direkt vom Lohn abgezogen. Eine Ausnahme bilden Minijobs: Sie sind für Beschäftigte grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Das gilt auch bei mehreren Minijobs, solange das gesamte monatliche Einkommen die Minijob-Grenze von 603 € (Stand: 2026) nicht überschreitet. Wird ein Minijob mit einer Teilzeitbeschäftigung kombiniert, können für den Midijob reduzierte Sozialversicherungsbeiträge gelten. Üben Sie neben einer Vollzeitstelle weitere Beschäftigungen aus und überschreiten diese die Minijob-Grenze, sind auf die daraus erzielten Einkünfte in der Regel die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Multijobber und Steuern
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen. Bei mehreren Beschäftigungen wird die Lohnsteuer für jedes Arbeitsverhältnis separat berechnet. Als Multijobber können deshalb auf die einzelnen Jobs unterschiedliche Steuerabzüge anfallen. Ausnahme Minijob: Er kann pauschal versteuert werden oder für Beschäftigte steuerfrei sein. Alle weiteren Beschäftigungen oberhalb der Minijob-Grenze werden in der Regel der Steuerklasse 6 zugeordnet, sofern es sich nicht um das erste Arbeitsverhältnis handelt. Zu viel gezahlte Steuern können Sie jedoch über die Steuererklärung zurückerhalten. Prüfen Sie dennoch vorab, ob sich eine Nebenbeschäftigung finanziell lohnt! Üben Sie mehrere Beschäftigungen aus, können Sie grundsätzlich selbst festlegen, welches Arbeitsverhältnis als Hauptbeschäftigung gilt.
Urlaub als Multijobber
Der gesetzliche Urlaubsanspruch richtet sich nach den tatsächlichen Arbeitstagen. Wer 5 Tage in der Woche arbeitet, hat einen Mindesturlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen im Jahr. Arbeiten Sie an weniger Tagen, fällt der Urlaubsanspruch geringer aus. Diese Regeln gelten auch für Multijobber, der Urlaubsanspruch teilt sich auf die verschiedenen Beschäftigungen auf. Beispiel: Sie arbeiten in Teilzeit 3 Tage pro Woche und an einem zusätzlichen Tag in einem Minijob. In der Teilzeitbeschäftigung haben Sie mindestens 12 Urlaubstage im Jahr, für den Minijob stehen Ihnen 4 Urlaubstage zu. Im Arbeitsvertrag kann auch ein höherer Urlaubsanspruch geregelt sein.
Multijobber und Work-Life-Balance
Als Multijobber haben Sie weniger Zeit für Ihr Privatleben. Deshalb sollten Sie im Vorfeld überlegen, ob Sie trotz mehrerer Jobs eine vernünftige Work-Life-Balance beibehalten können. Unterschätzen Sie bitte nicht die zeitliche, organisatorische und mentale Belastung als Multijobber! Wenn Sie in jedem Job gute Leistungen bringen wollen, werden Sie mit Ihrer Leistungsfähigkeit früher oder später an Grenzen stoßen. Denken Sie hierbei auch an mögliche Fahrtzeiten zu mehreren Jobs. Stimmen Sie Ihre Pläne deshalb unbedingt mit Partner und der Familie ab. Auch wenn Sie aus finanziellen Gründen mehrere Jobs benötigen, sind Kommunikation und Abstimmung wichtig: Machen Sie ehrlich deutlich, welche Auswirkungen die zusätzlichen Jobs haben und warum Sie mehr arbeiten. Je besser Sie vorbereitet sind, desto weniger Überraschungen erleben Sie.
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