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Sozialversicherungsausweis: Wo bekommen, wie beantragen?

Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges Dokument für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende in Deutschland. Er enthält Ihre Versicherungsnummer, die Sie bei einem Jobwechsel oder auch beim Antrag für Sozialleistungen angeben müssen. Fehlen Ausweis und Nummer, können Arbeitgeber keine Beiträge für die Rentenversicherung abführen. Aber wie können Sie Ihren Sozialversicherungsausweis beantragen – und was passiert, wenn Sie ihn verlieren? Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen…


Sozialversicherungsausweis: Wo bekommen, wie beantragen?

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Was ist der Sozialversicherungsausweis?

Der Sozialversicherungsausweis (auch Rentenversicherungsausweis genannt) ist ein wichtiges Dokument für Angestellte und Arbeitssuchende in Deutschland. Der Ausweis enthält alle Angaben zur eindeutigen Identifikation, die Ihr Arbeitgeber braucht. Ausgestellt wird Ausweis bei der Aufnahme Ihrer ersten Beschäftigung von der Rentenversicherung. Das kann eine Ausbildung, ein Minijob, eine Voll- oder Teilzeitarbeitsstelle sein. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 18 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB IV).

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Sozialversicherungsausweis beantragen

Jeder braucht einen Sozialversicherungsausweis, doch woher kriegen Sie ihn? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ihnen der Ausweis mit entsprechender Nummer zugestellt wird.

Sozialversicherungsausweis erstmalig beantragen

Sie müssen normalerweise nicht selbst Ihren Sozialversicherungsausweis beantragen. Mit dem Berufseinstieg muss Ihr Arbeitgeber Sie bei der Krankenversicherung oder Minijob-Zentrale anmelden. Gleichzeitig wird für Sie eine Sozialversicherungsnummer bei de Deutschen Rentenversicherung beantragt. Anschließend wird Ihnen der Ausweis automatisch mit der Post zugestellt.

Der Antrag für den Sozialversicherungsausweis läuft somit durch den Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses und die Anmeldung vom Arbeitgeber für Sie ohne weiteres Zutun. Soldaten, Beamte und Richter benötigen keinen Sozialversicherungsausweis. Dank ihres besonderen Status sind sie entweder nicht in den gesetzlichen Versicherungen oder sind beitragsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert.

Sozialversicherungsausweis beantragen online

Sie können Ihren Sozialversicherungsausweis online beantragen, wenn sie ihren Ausweis verloren haben. Für den ersten Antrag ist die Funktion nicht gedacht. Können Sie Ihren Ausweis nicht mehr finden oder ist dieser kaputt, können Sie über die Homepage der Deutschen Rentenversicherung Ersatz beantragen. Klicken Sie einfach auf den orangen Button und folgen Sie den Anweisungen:

Sozialversicherungsausweis online beantragen

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Sozialversicherungsausweis verloren: Was nun?

Ein wichtiges Dokument wie den Sozialversicherungsausweis sollten Sie sorgsam aufheben. Am besten erstellen Sie einen Ordner, in dem Sie alle wichtigen Unterlagen rund um die Rente abheften und sammeln. Haben Sie doch den Sozialversicherungsausweis verloren, kann das bei einem Jobwechsel oder auch beim Antrag auf Sozialhilfe ein Problem sein – dann hier benötigen Sie die Versicherungsnummer.

Die gute Nachricht: Ist der Ausweis verloren oder ist er unbrauchbar geworden, bekommen Sie kostenlos von der Rentenversicherung einen neuen. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie kontaktieren Ihre Krankenkasse

    Je nachdem, bei welcher Krankenkasse (AOK, IKK, TK, Barmer, …) Sie versichert sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme. Meist können Sie dort unter einer Servicenummer anrufen und einen neuen Sozialversicherungsausweis anfordern. Außerdem können Sie ihn online bestellen – dafür kann allerdings eine Registrierung notwendig sein. In jedem Fall wird Ihre Krankenkasse sich dann mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen und dafür sorgen, dass ein neuer Sozialversicherungsausweis ausgestellt wird.

  2. Sie kontaktieren die Rentenversicherung

    Ebenso können Sie direkt bei der Rentenversicherung einen Sozialversicherungsausweis beantragen. Dafür steht das Servicetelefon unter der Telefonnummer 0800 1000 4800 zur Verfügung. Allerdings geht das auch nicht schneller. Letztlich bleibt es Ihnen überlassen, wo Sie das neue Ausweisdokument beantragen.

Taucht der verlorene Sozialversicherungsausweis wieder auf, sollten Sie die Krankenkasse oder den Rentenversicherungsträger informieren – eins der Dokumente, den alten oder den neuen Ausweis, müssen Sie dann zurücksenden.

Wie lange dauert es, bis der Sozialversicherungsausweis da ist?

Brauchen Sie einen neuen Ausweis, müssen Sie Geduld mitbringen. Die Bearbeitungszeit kann bis zu drei Monate dauern. Für diese Zeit können Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung ausstellen.

Ein zusätzlicher Tipp: Schauen Sie auf alte Meldebescheinigungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Dort finden Sie Ihre Sozialversicherungsnummer. So können Sie Verzögerungen vermeiden und dem neuen Chef die Nummer mitteilen, während Sie auf den Ausweis warten.


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Sozialversicherungsausweis Nummer

Die Nummer auf Ihrem Sozialversicherungsausweis dient der eindeutigen Identifikation und Zuordnung in der Deutschen Rentenversicherung. Diese Nummer ist einzigartig und wird Ihnen auf dem Ausweis zugestellt. Die Erstellung erfolgt automatisch nach einem bestimmten Muster. Sie können nicht beeinflussen, wie Ihre SV-Nummer lautet.

Ihre persönliche Nummer wird nicht verändert. Auch wenn Sie heiraten oder sich andere persönliche Umstände ändern: Die SV-Nummer besteht das gesamte Leben lang.

Wer braucht einen Sozialversicherungsausweis?

Grundsätzlich braucht jeder Arbeitnehmer (bis auf die oben genannten Ausnahmen von Beamten, Richtern und Soldaten) einen Sozialversicherungsausweis. Er weist Sie als Mitglied im Sozialversicherungssystem aus. Sie sind damit nicht nur rentenversichert, sondern erhalten auch den gesetzlichen Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch der Bezug von Krankengeld wird über die Sozialkassen geregelt.

Einen Sozialversicherungsausweis brauchen aber nicht nur Arbeitnehmer. Wer Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld (ALG) I oder II beantragen möchten, braucht das Dokument ebenfalls. Indem Sie sich mit dem Ausweis bei der Agentur für Arbeit registrieren und arbeitslos melden, soll der unberechtigte Bezug von Sozialleistungen verhindert werden.


Ist der Sozialversicherungsausweis noch Pflicht?

Eine Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis besteht in bestimmten Branchen. Hintergrund ist das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. So sind es Branchen, in denen die Zahl der Schwarzarbeiter besonders hoch ist, in denen Bis zum Jahr 2009 gab es eine sogenannte Mitführungspflicht für Arbeitnehmer bestimmter Brachen. Dazu gehören in alphabetischer Reihenfolge:

  • Baugewerbe
  • Fleischwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
  • Gebäudereinigungsgewerbe
  • Messebau
  • Personalbeförderungsgewerbe
  • Schaustellergewerbe
  • Speditions-, Transport und Logistikgewerbe
    Unternehmen müssen Mitarbeiter schriftlich auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht hinweisen. Sollte es zu einer Kontrolle des Zolls oder einer anderen Behörde kommen, müssen Arbeitnehmer das Dokument vorzeigen.

    Was passiert bei einer Namensänderung?

    Eigentlich ist es so, dass eine Namensänderung – beispielsweise im Falle einer Hochzeit – automatisch vom Einwohnermeldeamt weitergeleitet wird. Das heißt, ohne einen Antrag zu stellen, bekommen Sie einen neuen Sozialversicherungsausweis von der Rentenversicherung, der Ihren neuen Namen enthält.

    Die Sozialversicherungsnummer ändert sich nicht. Der Buchstabe, der für Ihren Nachnamen steht, bezieht sich auf den Geburtsnamen.

    Sollte der automatische Weg nicht funktionieren, können Sie sich selbst an die Rentenversicherung wenden, um Ihren Namen zu ändern. Dazu müssen Sie eine Kopie des Dokuments beilegen, das Ihren Namen bescheinigt (in der Regel die Heiratsurkunde) und Ihre SV-Nummer angeben.

    Was gilt für ausländische Arbeitnehmer?

    Wer als ausländischer Arbeitnehmer eine Beschäftigung in Deutschland aufnimmt, unterliegt deutschen Rechtsvorschriften und erhält somit ebenfalls einen Sozialversicherungsausweis. Dies gilt vor allem für Arbeitnehmer aus der Europäischen Union (EU), die als EU-Ausländer Reise- und Arbeitnehmerfreizügigkeit besitzen. Abweichende Regelungen gelten für ausländische Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Arbeitnehmer, die von einem ausländischen Arbeitgeber befristet in Deutschland einsetzt werden,
  • Arbeitnehmer, die zusätzlich in anderen Staaten beruflich tätig sind,
  • Arbeitnehmer, die als Selbständige erwerbstätig sind,
  • Arbeitnehmer, die aus dem Nicht-EU-Ausland stammen.

Wer nicht aus der EU oder einem Land aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) stammt, benötigt eine Arbeitserlaubnis.

Was steht im Sozialversicherungsausweis?

Der Ausweis enthält alle Angaben zur eindeutigen Identifikation, die Ihr Arbeitgeber braucht. Dazu gehören:

  • Name (gegebenenfalls Geburtsname)
  • (falls vorhanden: akademischer Titel)
  • Sozialversicherungsnummer
  • Rententräger
  • Ausstellungsdatum
  • Ausweis- bzw. Seriennummer

Darüber hinaus enthält der Sozialversicherungsausweis keine weiteren personenbezogenen Daten, das ist gesetzlich festgelegt. Seit einigen Jahren befindet sich außerdem ein QR-Code auf dem Sozialversicherungsausweis. Der ermöglicht dem Arbeitgeber das Auslesen relevanter Informationen per Smartphone. So können sie direkt in das Abrechnungsprogramm übernommen werden. Die alten Sozialversicherungsausweise bleiben weiterhin gültig.

Das bedeuten die Angaben auf dem Dokument

Die wichtigste Information auf dem Sozialversicherungsausweis ist die Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer), auch Renten- oder Versicherungsnummer genannt. Sie besteht aus einem Mix aus Buchstaben und Zahlen. Um eine genaue Zuordnung zu ermöglichen, hat jeder Bürger eine individuelle, zwölfstellige SV-Nummer.

Was die Zahlen und Buchstaben bedeuten, demonstrieren wir an der beispielhaften Sozialversicherungsnummer: 13 240583 P 89 0

Kürzel Bedeutung
13 Ihr Rentenversicherungsträger
240583 Ihr Geburtsdatum
P Der erste Buchstabe Ihres Nachnamens (Geburtsname)
89 Die Kennziffer für das Geschlecht
0 Die Prüfziffer der ausstellenden Behörde

Unbedingt alle Angaben auf Fehler prüfen!

Nach Erhalt Ihres Sozialversicherungsausweises sollten Sie unbedingt die Angaben auf mögliche Fehler überprüfen: Stimmt die Schreibweise Ihrer Namen? Stimmt das Geburtsdatum? Anderenfalls sollten Sie sich umgehend an die Deutsche Rentenversicherung wenden.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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