Das Wichtigste auf einen Blick
- Definition: Früher in Rente gehen bedeutet, dass Sie vor der regulären Altersgrenze in den Ruhestand wechseln und Ihre Rente entsprechend früher beziehen. Sie können grundsätzlich ab 63 oder 65 Jahren früher in Rente gehen, wenn Sie mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt haben.
- Abschläge: Für jeden Monat vorzeitigen Rentenbeginns wird Ihre Rente dauerhaft um 0,3 % gekürzt, was sich spürbar summieren kann.
- Planung: Je früher Sie Ihren vorzeitigen Ruhestand planen, desto besser können Sie Rentenlücken, Abschläge und Lebensstandard absichern. Sie haben z.B. Möglichkeiten wie Teilrente, Weiterarbeit oder Sonderzahlungen, um den Übergang finanziell besser zu gestalten.
- Risiko: Ein früher Renteneintritt bedeutet meist dauerhaft geringere monatliche Bezüge, weshalb eine sorgfältige finanzielle Abwägung entscheidend ist.
Theorie und Praxis klaffen jedoch auseinander: Der tatsächliche Renteneintritt liegt im Schnitt bei 64,4 Jahren. Die meisten Frührentner verlieren durch Abschläge rund 115 € pro Monat. Allerdings sollen die Renten zum 1. Juli 2026 voraussichtlich um 4,24 % steigen.
Wie kann ich früher in Rente gehen?
Die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt wird in Deutschland schrittweise angehoben und liegt für die meisten Arbeitnehmer (ab Jahrgang 1964) bei 67 Jahren. Wer früher seinen Ruhestand mit Rente genießen will, kann das tun – muss aber einige Voraussetzungen beachten und teils mit erheblichen Abschlägen rechnen.
Früher in Rente – Voraussetzungen
Wer in Deutschland vorzeitig in Rente gehen will – also vor dem regulären Rentenalter von 67 Jahren –, hat hierzu folgende Möglichkeiten:
- Mindestalter: 63 Jahre (für Jahrgänge ab 1964)
- Mindestversicherungszeit: 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Abschläge: Für jeden Monat, den Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen, wird die Rente um 0,3 Prozent gekürzt (maximal 14,4 % bei 4 Jahren früherem Renteneintritt). Diese Kürzung bleibt dauerhaft bestehen!
- Mindestversicherungszeit: 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Mindestalter: Je nach Geburtsjahr gestaffelt; für Jahrgänge ab 1964 ist ein abschlagsfreier Renteneintritt ab 65 Jahren möglich (vorherige Jahrgänge etwas früher, z.B. 64 Jahre + 10 Monate für 1963 Geborene).
- Abschläge: Keine, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Mindestversicherungszeit: 35 Jahre
- Grad der Behinderung: Mindestens 50
- Mindestalter: Abhängig vom Geburtsjahr, meist zwischen 60-62 Jahren (mit Abschlägen möglich).
- Erwerbsminderungsrente: Bei gesundheitlichen Einschränkungen kann eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt werden, unabhängig vom Alter, aber unter strengen medizinischen Voraussetzungen.
- Altersteilzeit: Ein gleitender Übergang in die Rente ist über Altersteilzeitmodelle möglich, meist ab 55 Jahren.
Altersrente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen)
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschläge)
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Weitere Möglichkeiten
Übersicht: Altersgrenzen und Voraussetzungen
Rentenart |
Mindestalter |
Versicherungsjahre |
Abschläge |
| Regelaltersrente | 65-67 (je nach Jahrgang) | 5 | Nein |
| Altersrente für langjährig Versicherte | 63 | 35 | Ja |
| Altersrente für besonders langjährig Versicherte | 63-65 (je nach Jahrgang) | 45 | Nein |
| Altersrente für schwerbehinderte Menschen | 60-62 | 35 | Teils |
Früher in Rente gehen: 4 legale Tricks
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie Sie ganz legal und ohne Abschläge früher in Rente gehen können. Diese stellen wir im Folgenden vor:
1. Früher in Rente – durch Einzahlung
Mögliche Abschläge bei der Rente verhindern Sie durch freiwillige Einzahlungen in die Rentenkasse. Allerdings können Sie so nur die monatlichen 0,3-Prozent-Abschläge ausgleichen. Hinnehmen müssen Sie die Abzüge, die entstehen, weil Sie kürzer arbeiten. Um wie viel mehr Sie Ihre Rentenbeiträge erhöhen müssten und ob sich das lohnt, können Sie in einer Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung erfragen.
2. Früher in Rente – mit der Flexirente
Wenn Sie früher in Rente gehen, es aber finanziell knapp wird, könnte das Flexirentengesetz helfen. Frührentner mit einem Nebenjob können seit Januar 2023 beliebig viel dazuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten liegen die Hinzuverdienstgrenzen inzwischen je nach Einzelfall bei bis zu 35.650 €. Durch den Nebenjob zahlen Sie und der Arbeitgeber weiterhin in die Rentenkasse ein, gleichzeitig beziehen Sie schon Rente.
3. Früher in Rente – mit Lebensarbeitszeitkonto
Wer im Berufsleben ein Lebensarbeitszeitkonto führt, hat die Möglichkeit, damit seinen Ruhestand vorzuziehen. Während der Berufstätigkeit werden auf dieses Konto Geld und andere „Währungen“ gezahlt – zum Beispiel:
- Gehaltsbestandteile
- Überstunden (oder deren Vergütung)
- Leistungsprämien
- Urlaubstage
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Zuschüsse des Arbeitgebers
Das angesparte „Rentenguthaben“ lassen Sie sich später als Freizeit vor dem offiziellen Rentenbeginn auszahlen. Vorteil: Offiziell befinden Sie sich noch im Angestelltenverhältnis und es werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge gezahlt.
4. Früher in Rente – mit dem Blockmodell
Ähnlich wie das Lebensarbeitszeitkonto funktioniert die Altersteilzeit. Hierbei dominieren zwei Modelle: das Gleichverteilungsmodell (auch: kontinuierliche Altersteilzeit) wobei die Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit gleichmäßig um 50 % reduziert wird. Und das Blockmodell: Hierbei wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Phasen unterteilt. In der ersten Phase arbeiten Sie weiterhin voll, in der zweiten Phase sind Sie vollständig freigestellt, erhalten aber weiterhin das Altersteilzeit-Gehalt.
Bei beiden Modellen wird das Gehalt um 50 % reduziert – vom Arbeitgeber aber um mindestens 20 % aufgestockt. Gleichzeitig zahlt der Arbeitgeber weiterhin mindestens 80 % der bisherigen Rentenversicherungsbeiträge, um die Auswirkungen auf die spätere Rente gering zu halten. Einziger Nachteil: Die maximale Dauer der Altersteilzeit beträgt in der Regel 6 Jahre, sodass für die meisten erst eine Rente mit 61 infrage kommt.
Wie kann ich schon mit 57 in Rente gehen?
Schon mit 57 Jahren in Rente zu gehen, sieht das deutsche Rentensystem eigentlich nicht vor. Da die Frührente maximal 4 Jahre vor dem regulären Renteneintritt möglich ist, müssten Sie die Jahre davor finanziell überbrücken. Gleichzeitig wird die Rente monatliche um 0,3 % gekürzt. Bei der Rente mit 57 im Extremfall um 36 % – mehr als ein Drittel. Wollen Sie so früh schon in Rente gehen, müssen Sie neben der Arbeitszeit Rentenpunkte sammeln! Wenn Sie z.B. Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt haben, wird das bei der Rente berücksichtigt. Versuchen Sie sich daher, möglichst viel anrechnen zu lassen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Angestellte Beschäftigungen und selbstständige Tätigkeiten
- Freiwillig gezahlte Beiträge
- Zeiten von Arbeitslosengeld
- Zeiten von Krankengeld
- Mutterschutzfristen
- Kindererziehung (bis zum zehnten Lebensjahr)
- Ausbildung
- Minijobs (anteilig, wenn nur der Arbeitgeber gezahlt hat)
- (Nicht-erwerbsmäßige) Häusliche Pflege
- Berufliche Weiterbildung
- Wehrdienst oder Zivildienst
- Freiwilliges Soziales Jahr
Wie kann ich Abschläge ausgleichen?
Etwaige Abschläge können Sie durch freiwillige Sonderzahlungen (ab dem 50. Lebensjahr) ganz oder teilweise ausgleichen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Anfrage, wie hoch der Ausgleichsbetrag sein muss. Zusätzlich können Sie die Rentenlücke durch einen Minijob oder typische Jobs für Rentner ausgleichen. Seit dem 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze auch für Frührenten abgeschafft. Im Vorruhestand können Sie also unbegrenzt und ohne Rentenkürzungen hinzuverdienen. Lesen Sie hierzu unsere ausführlichen Ratgeber:
- Arbeiten im Alter – Jobs & Tipps
- Jobs für Rentner – Gut bezahlt & von zuhause
- Rente und arbeiten – Steuern & Tipps
Aber Achtung: Auch bei vorgezogener Rente gilt – die Rentenzahlungen bleiben steuerpflichtig! Bei Neurentnern, die ab 2026 in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Rentenanteil bei 84 % – nur 16 % der Rente sind steuerfrei.
Wie viel verdient man als Frührentner?
Die Höhe einer vorgezogenen Rente hängt von den individuell erworbenen Rentenpunkten ab und wird durch Abschläge für jeden Monat des vorzeitigen Renteneintritts dauerhaft gekürzt. Ein Beispiel: Wer 2025 mit 63 Jahren und 35 Rentenpunkten in Frührente geht, erhält etwa 1.195 € im Monat. Wer nebenbei weiterarbeitet – etwa in einem Minijob –, kann sein Einkommen erhöhen. Vergessen Sie aber nicht: Ein erheblicher Teil der Frührente ist steuerpflichtig! Im Beispiel eines Frührentners mit 1.195 € Rente monatlich und zusätzlichem Einkommen kann der steuerpflichtige Anteil der Rente 84 Prozent betragen, sodass von den zusätzlichen Einnahmen doch wieder ein Teil an das Finanzamt geht.
Früher in Rente – unbedingt Antrag stellen!
Eine Frührente muss beantragt werden. Wir empfehlen, diese frühzeitig zu planen und sich unbedingt individuell beraten zu lassen, um die finanziellen Auswirkungen und die Möglichkeiten der Anrechnung von Nebenverdiensten zu prüfen. Die Deutsche Rentenversicherung bietet auf ihrer Webseite zudem einen kostenlosen Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner an. Ebenso können Sie dort gleich online Ihren Rentenantrag stellen.
Checkliste: Antrag auf Frührente
Für Ihren Antrag auf Frührente benötigen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung folgende Dokumente und Unterlagen:
- Rentenversicherungsnummer
- Steueridentifikationsnummer
- Personalausweis (Reisepass, Geburtsurkunde)
- Angaben zur Pflege- und Krankenversicherung
- Bankverbindung (IBAN und BIC)
Achtung: Die Bearbeitung und Prüfung eines Rentenantrags benötigt Zeit! Rechnen Sie mit rund 3 Monaten Verzögerung, bis der Antrag durch ist und die Rente kommt, und stellen Sie deshalb rechtzeitig Ihren Antrag auf Frührente!
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