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Angehörige pflegen: Tipps für die Auszeit

Die berufliche Selbstverwirklichung, das Streben nach Erfolg erscheint vielen Arbeitnehmern selbstverständlich. Zu einer besonderen Herausforderung wird es, wenn sie Angehörige pflegen wollen: Je nach Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und zeitlichem Einsatz müssen Arbeitnehmer ihre beruflichen Pläne deutlich zurückschrauben. Häufig sind es die weiblichen Familienangehörigen, die sich aufopferungsvoll kümmern. Neben dem eigenen Job, Mann und Kindern sehen sie sich plötzlich mit einer umfangreichen Zusatzaufgabe konfrontiert. Was Sie wissen sollten, wenn Sie Angehörige pflegen und wie Sie abgesichert sind…



Angehörige pflegen: Tipps für die Auszeit

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Angehörige pflegen: Eine besondere Herausforderung

Manchmal ändert sich das eigene Leben von heute auf morgen, ohne dass wir es gewollt oder geahnt hätten. Für nicht wenige bedeutet es eine enorme Umstellung, Angehörige zu pflegen. Das können die eigenen Eltern sein, die einen großgezogen haben und immer wussten, was zu tun ist – nun sind diese alt und gebrechlich und selbst hilfebedürftig.

Ähnlich, wenn der eigene Partner plötzlich infolge einer schweren Krankheit abhängig von Hilfe ist und eine wichtige Unterstützung beispielsweise bei der Kindererziehung und dem Einkommen wegfällt.

Nochmal etwas anders gestaltet sich die Pflege, wenn ein Kind mit Behinderung geboren wird. Die Erkenntnis, dass der Einsatz an Hilfe und Unterstützung bis zum eigenen Tod notwendig sein wird, kann als Belastung empfunden werden. Dazu kommt die Sorge, wie es nach dem eigenen Ableben weitergeht.

Die Herausforderung existiert auf mehreren Ebenen:

  • Mentale Ebene

    Eine Umstellung ist die Erkenntnis, dass man nicht mehr über so viel Zeit verfügt wie bisher. Zu erkennen, dass man sich selbst plötzlich in umgekehrten Rollen wiederfindet, dass bestimmte Pläne nicht mehr realisierbar sein werden.

  • Logistische Ebene

    Nun müssen mehrere Dinge miteinander koordiniert werden. Wer weiterhin berufstätig ist, muss die Arbeitszeit mit den Zeiten anderer Betreuungsdienste und Organisationen abstimmen. Manchmal muss eine Rund-um-die-Uhr-Pflege gewährleistet sein. Auch können bauliche Veränderungen notwendig sein, etwa Barrierefreiheit.

  • Emotionale Ebene

    Wer Angehörige pflegt, gibt zumindest einen Teil seiner Freizeit auf. Wichtig ist, weiterhin gut für sich selbst zu sorgen, und die eigenen Bedürfnisse nicht zu vergessen.

  • Fürsorgliche Ebene

    Oft müssen Arbeitnehmer sich mit medizinischen und versorgungstechnischen Methoden auseinandersetzen, sich neue Fertigkeiten aneignen.

  • Berufliche Ebene

    Je nach Art der zusätzlichen Belastung wird der bisherige Job deutlich eingeschränkt. Das bedeutet, Karrierepläne gegebenenfalls nicht mehr umsetzen zu können. Auch sind Sie von beruflichen Informationen und dem Kontakt zu Kollegen abgeschnitten.

Höhere Rentenversicherungsbeiträge bei Pflege Angehöriger

Etwa 2,9 Millionen Pflegebedürftige gibt es nach Angaben der Bundesregierung derzeit in Deutschland. Die überwiegende Zahl (etwa 73 Prozent) wird durch Angehörige versorgt. Nimmt die Pflege Angehöriger einen großen Raum ein, bedeutet dies als Pflegender meist, an anderer Stelle Einschränkungen hinnehmen zu müssen.

Wer berufstätig ist, kann beispielsweise eine Arbeitszeitverkürzung in Betracht ziehen. Diese hat neben dem Zeitgewinn allerdings deutliche Nachteile: Sie verdienen nicht nur weniger Geld, zeitgleich sinkt die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes und die Rentenhöhe.

Genau hier setzt die Pflegeversicherung ein. Ganz gleich, ob Sie bis zu 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder nicht: Sobald Sie in häuslicher Umgebung Angehörige pflegen, die nachweislich pflegebedürftig sind (das wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen, MDK, festgestellt), wird die Pflegezeit als Beitragszeit gezählt, Wartezeit angerechnet und werden Ihre Beiträge für die Rente gezahlt.

Diese Vorraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Dem Pflegebedürftigen stehen Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung zu.
  • Sie üben die Pflege nicht im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit aus.
  • Pro Woche nimmt die Pflege an mindestens zwei Tagen zehn Stunden in Anspruch und geht über mehr als zwei Monate im Jahr.
  • Sie wohnen in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.
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Pflegezeitgesetz und Familienpflegezeitgesetz regeln Freistellung

Sowohl das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) als auch Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) sehen Regeln vor, die Arbeitnehmern unter anderem eine Freistellung von der Erwerbsarbeit ermöglichen. Wer zuhause seine Angehörigen pflegen möchte, hat daher verschiedene Möglichkeiten, sich Unterstützung zu sichern:

  • Kurzzeitige Arbeitsverhinderung

    Bis zu zehn Tage am Stück können Arbeitnehmer der Arbeit fernbleiben, wenn sie in einer akuten Pflegesituation Angehörige pflegen oder eine bedarfsgerechte Pflege organisieren wollen. Wer das in Anspruch nehmen will, muss sein Anliegen bei seinem Arbeitgeber formlos anzeigen. Geregelt ist dies in § 2 PflegeZG.

  • Pflegezeit

    Die reguläre Pflegezeit kann bis zu sechs Monate genommen werden. In dieser Zeit kann sich der Arbeitnehmer ganz oder teilweise für die Pflege seines Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Geregelt ist dies in den §§ 3 und 4 PflegeZG.

  • Familienpflegezeit

    2012 wurde die Familienpflegezeit eingeführt, sie baut auf der regulären Pflegezeit auf. Die Familienpflegezeit gilt in besonderen Fällen, in denen die Pflegezeit bei einer teilweisen Freistellung auch bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten verlängert werden kann. Hier ist es möglich, den Job auf 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit zu drosseln, um sich neben der Arbeit besser um seine Angehörigen kümmern zu können.

Wer kann diese Regelungen in Anspruch nehmen? Pflegezeit steht insbesondere Familienmitgliedern des Pflegebedürftigen zu. Inzwischen ist der Kreis der anspruchsberechtigten Personen noch erweitert worden. Folgende Personen können Pflegezeit beantragen:

  • Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern
  • Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Partner in einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft
  • Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners
  • Geschwister
  • Enkel- und Schwiegerkinder
  • Verschwägerte Personen
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Finanzielle Unterstützung im Pflegefall

Wird nicht gearbeitet, gehen die Einnahmen zurück. Für die Dauer der Pflegezeit können Lohneinbußen auf zwei verschiedenen Wegen ausgeglichen werden: als sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld oder in Form eines zinslosen Darlehens.

Esther Wellhöfer, juristische Redakteurin bei anwalt.de, dazu:

Das Pflegeunterstützungsgeld dient dazu, den Verdienstausfall teilweise aufzufangen. Es wird unabhängig von der Größe des Unternehmens an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt. Angehörige müssen hierfür einen Antrag bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen stellen.

Zudem kann das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen gewähren, mit dem pflegende Angehörige die finanziellen Folgen der teilweisen Freistellung von der Arbeit abfedern können. Die Auszahlung des Darlehens erfolgt in monatlichen Raten.

Es beträgt die Hälfte des Nettogehalts, das durch die Reduzierung der Arbeitszeit fehlt. Auf Antrag ist auch die Auszahlung eines geringeren Betrages bis zu 50 Euro monatlich möglich. Weiter ist bei diesem Darlehen eine Härtefallregelung vorgesehen, sodass in einigen Fällen das Darlehen teilweise oder sogar ganz erlassen werden kann.

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[Bildnachweis: Jacob Lund by Shutterstock.com]

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