Anzeige
Ads_BA_AD('BS');
Anzeige
Ads_BA_AD('SKY');

Elternunabhängiges Bafög: Wann haben Sie Anspruch darauf?

Nach der Ausbildung doch Student und kein eigenes Einkommen mehr? Elternunabhängiges Bafög ist ein Weg der Studienfinanzierung für diejenigen, die nach der Schule beispielsweise erst eine duale Ausbildung gemacht haben. Denn eigentlich sind die Eltern unterhaltspflichtig. Aber in einigen Ausnahmefällen gibt es trotzdem staatliche Unterstützung für Studierende. Wer Anspruch darauf hat und wie Sie elternunabhängiges Bafög beantragen…



Elternunabhängiges Bafög: Wann haben Sie Anspruch darauf?

AnzeigeKarrierebibel Podcast Teaser

Was ist Bafög beziehungsweise das elternunabhängige Bafög?

Beim Bafög handelt es sich um eine staatliche Studienförderung nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz, kurz „Bafög“. Diese kommt finanziell schlechter gestellten Studierenden zugute. Normalerweise ist das Bafög vom Einkommen der Eltern abhängig. Faustregel: Je höher das elterliche Einkommen, desto niedriger das Bafög und umgekehrt.

Allerdings können Studierende elternunabhängiges Bafög in besonderen Fällen erhalten. Das Einkommen der Eltern spielt dann keine Rolle, nur das Einkommen des Studierenden fließt in die Berechnung mit ein. Den Höchstsatz können somit auch Studierende beim elternunabhängigen Bafög bekommen.

Anzeige

Voraussetzungen: Wer bekommt elternunabhängiges Bafög?

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Ausbildungsförderung nur dann, wenn Studierende ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu zählt auch, dass der Antragsteller kein Geld von seinen Eltern erhält. Viele Eltern können das Studium nicht oder nicht vollständig finanzieren, da sie vielleicht ihrerseits noch Kredite abbezahlen. Elternunabhängiges Bafög erhalten Auszubildende oder Studierende dann, wenn die Unterhaltspflicht der Eltern erlischt. Hierzu unterscheidet das Bafög-Amt gemäß § 11 Abs. 3 Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz verschiedene Fälle:

  • Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs
  • Bei Beginn des neuen Ausbildungsabschnitts sind Sie über 30 Jahre alt
  • Sie waren zwischen dem 18. Lebensjahr und Beginn des neuen Ausbildungsabschnitts fünf Jahre erwerbstätig
  • Sie verfügen über eine dreijährige Ausbildung und anschließend drei Jahre Erwerbstätigkeit; bei kürzeren Ausbildungen besteht eine entsprechend längere Erwerbstätigkeit
  • Sie erwerben Ihr Abitur (allgemeine Hochschulreife) auf dem zweiten Bildungsweg

Sonderfälle liegen vor, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Hier erlaubt das Bafög-Amt zusätzliche Ausnahmen nach § 11 Abs. 2a des Bafög:

  • Es besteht keinerlei Kontakt zu den Eltern, der Aufenthaltsort lässt sich auch trotz Anstrengungen von Behörden nicht ermitteln
  • Die Eltern sind nicht in der Lage, den Unterhalt im Inland zu leisten
  • Für Sie bestünde Lebensgefahr, sofern Ihr Aufenthaltsort bekannt würde
  • Sie sind Vollwaise

Was zählt zur Erwerbstätigkeit?

Entscheidend für die angesprochene Erwerbstätigkeit im Umfang von drei beziehungsweise fünf Jahren ist, dass der Auszubildende in der Lage gewesen ist, mithilfe des Gehalts für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen. Das Bafög-Amt betrachtet als eine „den Lebensunterhalt sichernde Erwerbstätigkeit“ einen monatlichen Bruttolohn von mindestens 892,80 Euro. Dabei ist nebensächlich, ob es sich hierbei um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handelte. Mit in die Zeit er Erwerbstätigkeit hinein zählen auch folgende Zeiten:


Anzeige
Jetzt Karrierebibel Insider werden + Vorteile sichern!
Kostenlose News, frische Impulse für den Erfolg sowie geniale Deals mit satten Rabatten – exklusiv nur für Insider! Jetzt Newsletter holen...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Elternunabhängiges Bafög beim zweiten Bildungsweg

Wer bereits älter als 30 Jahre alt ist, ist eigentlich nicht förderungsfähig. Elternunabhängiges Bafög ist in Ausnahmefällen dennoch möglich. Das gilt beispielsweise, wenn Sie nach der mittleren Reife eine Ausbildung gemacht haben. Nun besuchen Sie ein Abendgymnasium oder ein Kolleg und möchten Ihr Abitur nachholen.

Der zweite Bildungsweg ist für viele eine Chance, nachträglich die Hochschulreife zu erwerben, um anschließend zu studieren. Den zweiten Bildungsweg fördert das Bafög-Amt auch bei unter Dreißigjährigen. Wichtig: Das Bafög erhalten Sie nur für die Zeit, in der Sie das Abitur erwerben. Für ein eventuell anschließendes Studium müssen Sie erneut einen Antrag auf Bafög stellen.

Anzeige

Bis wann sind Eltern unterhaltspflichtig beim Bafög?

Die Unterhaltspflicht der Eltern gilt bis zum Abschluss der ersten Ausbildung (oder auch Studium). Studierende haben zwar mit Erreichen der Volljährigkeit dieselben Rechte und Pflichten wie jeder Erwachsene, verfügen aber in den seltensten Fällen über finanzielle Unabhängigkeit. Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern gilt allerdings nicht bis in alle Zeiten.

Eltern sind nicht verpflichtet, ihre im Langzeitstudium verharrenden Kinder bis zum 40. Lebensjahr noch zu finanzieren. Maßgeblich ist üblicherweise die Regelstudienzeit.

Wie beantrage ich elternunabhängiges Bafög?

Elternunabhängiges Bafög können Sie nicht extra beantragen. Vielmehr prüft das Bafög-Amt in einem normalen Antragsprozess, welche Bedingungen auf Ihre Situation zutreffen. Im Rahmen Ihres Antrags prüft es Ihre bisherigen Ausbildungen, Ihr Alter, Ihre finanzielle Lage und die eines gegebenenfalls existierenden Ehepartners/Lebenspartners und Ihrer Eltern. Dazu stellen Sie den üblichen Antrag auf Bafög. Folgende Formblätter können dafür notwendig sein:

  1. Antrag auf Ausbildungsförderung
  2. Bescheinigung nach § 9 BAföG
  3. Einkommenserklärung (von Eltern/Ehegatten/Lebenspartnern)
  4. Kinder der auszubildenden Person
  5. Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
  6. Ausbildung im Ausland (Zusatzblatt)
  7. Aktualisierung des Einkommens
  8. Antrag auf Vorausleistung
  9. Folgeantrag auf Ausbildungsförderung (nur für Studierende)

Alle Antragsteller benötigen Formblatt 1, den eigentlichen Antrag auf Ausbildungsförderung. Wie bei staatlichen Geldern zu Zuschüssen üblich, müssen Sie dafür entsprechende Nachweise in Form von Einkommensbescheinigungen und Zeugnissen erbringen (Formblatt 3). Wichtig ist, dass Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Das heißt, Sie sollten nicht älter als 30 Jahre beziehungsweise 35 Jahre sein, sofern Sie nach dem Bachelorstudium gearbeitet haben und nun einen Master anschließen wollen.

Checkliste: Benötigte Unterlagen und Nachweise

Unterlagen und Nachweise, die Sie schon haben, können Sie gleich hier online im Browser anklicken und abhaken.

  • Immatrikulationsbescheinigung
    Das Exemplar, bei dem „Bescheinigung nach § 9 BAföG“ vermerkt ist.
  • Krankenversicherungsnachweis
    Sofern Sie nicht gesetzlich familienversichert sind.
  • Nachweis vom Vermieter
    Auszüge aus dem Mietvertrag mit Angaben zu Vermieter/Mieter, Mietobjekt, Miethöhe, Unterschriften – sofern Sie nicht mehr zuhause wohnen.
  • Arbeitsvertrag
    Oder letzte Gehaltsabrechnung sofern Sie einen Nebenjob haben.
  • Aktuelle Kontoauszüge
    Von sämtlichen Bankkonten, Sparbüchern, Bausparverträgen, Lebensversicherungen (nur Kopien!).
  • Steuerbescheid der Eltern
    Es reicht der vom vorletzten Kalenderjahr.
  • Ausbildungsbescheinigung der Geschwister

Bafög beantragen: Alle nötigen Formulare

Die offiziellen Antragsformulare des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum Bafög gibt es als PDF auf der Homepage des Ministeriums – HIER.


Antrag, Leistungen und Rückzahlung

Nachfolgend führen wir Sie durch den Bafög-Antrag. Wir erklären außerdem, welche Leistungen Sie erhalten können und wie die Bafög-Rückzahlung funktioniert.

Antrag: Elternunabhängiges Bafög online

Den Antrag auf elternunabhängiges Bafög können Sie auf drei Wegen beschaffen: Entweder besorgen Sie sich die Formulare beim Studentenwerk oder laden Sie aus dem Netz herunter. In beiden Fällen müssen Sie die Formulare zuhause ausfüllen und vor Ort abgeben beziehungsweise postalisch zuschicken. Deutlich bequemer und kostenlos ist, wenn Sie Bafög online beantragen. Dazu legen Sie sich ein Konto auf bafög-digital.de an.

  1. Zugang über Webseite
    Unter „Nutzerkonto Bund“ oder „Servicekonto eines Bundeslandes“ gelangen Sie zur Stelle, wo Sie sich online ausweisen können. Hierfür benötigen Sie einen modernen Personalausweis mit eID-Funktion und ein NFC-fähiges Smartphone. Damit lassen sich die Daten per Funk auf den Computer übertragen. Moderne Handys besitzen diese Funktion. Diese Anmeldemethode ermöglicht eine sichere Zwei-Faktor-Authentisierung.
  2. Zugang über Nutzername & Passwort
    Bei dieser Anmeldemethode legen Sie ein eigens Konto an. Sie erhalten eine E-Mail mit Registrierungslink. Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn Sie diesen Link klicken. Bei dieser Anmeldemethode sollten Sie auf ein besonders sicheres Passwort achten. Auch müssen Sie Ihre Unterschrift separat hochladen oder per Post übermitteln.

Leistungen: Wo liegt der Höchstsatz beim elternunabhängigen Bafög?

Der Höchstsatz beim elternunabhängigen Bafög liegt genauso hoch wie beim normalen Bafög. Heißt: Studierende erhalten derzeit maximal 861 Euro, Schüler bis zu 832 Euro. Da das Einkommen der Eltern bei dieser Förderung unberücksichtigt bleibt, stehen die Chancen gut, den Höchstsatz zu erhalten. Hinzukommen kann noch ein Zuschlag von 84 Euro für Krankenversicherung und 25 Euro für die Pflegeversicherung. Den erhalten Antragsteller, wenn sie eigene Beiträge zahlen.

Zurückzahlung: Lohnt sich das elternunabhängige Bafög?

So anstrengend und nervig es auch sein mag: Es lohnt sich wirklich, den Formalkram auf sich zu nehmen. Sie erhalten die Hälfte des elternunabhängigen Bafögs geschenkt, die andere Hälfte besteht aus einem Darlehensteil. Dabei handelt es sich immerhin um ein unverzinstes Darlehen. Außerdem müssen Sie erst fünf Jahre nach der Förderung zurückzahlen und dann auch maximal 10.010 Euro – egal, ob Ihr tatsächliches Darlehen höher war. Wer jetzt erstmals gefördert wird, fällt unter den neuen „77-Raten-Erlass“ – heißt: Nach 77 Raten, die mindestens 42 Euro, aber höchstens 130 Euro betragen müssen, werden Ihnen alle Schulden erlassen.

Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

Nutzen Sie unsere kostenlosen Webinare!

Webinar Jobwechsel Platz Sichern Webinar Gehalt Platz Sichern
Weiter zur Startseite