Was ist die Regelstudienzeit?
Als Regelstudienzeit gilt die für ein Fach festgelegte Studiendauer. Das heißt, wie lange Sie benötigen, um die erforderlichen Nachweise zu erbringen und das Studium abzuschießen. Diese Dauer schwankt von Studiengang zu Studiengang. Abhängig ist sie außerdem von der jeweiligen Hochschule (Fachhochschule oder Universität?) und vom Studienabschluss.
Mit Einführen der neuen Studienabschlüsse dauert die Regelstudienzeit beim Bachelorstudium meist sechs Semester. Für einen Master kommen weitere vier Semester hinzu, so dass Sie grob zwischen drei und fünf Jahren für ein Studium einkalkulieren können. Welche Regelstudienzeit für Ihr Fach existiert, können Sie Ihrer Studien- oder Prüfungsordnung entnehmen. Nachfolgend geben wir Ihnen einige Beispiele beliebter Studienfächer. Das Besondere: Es handelt sich überwiegend um Studiengänge, die mit dem Staatsexamen abschließen:
Regelstudienzeit Jura
Studierende müssen mit zehn Semestern Regelstudienzeit bei Jura rechnen. Absolvieren Sie ein Bachelorstudium, nimmt das in Jura bereits sechs Semester in Anspruch. Weitere vier Semester müssen Sie studieren, wenn Sie den Master erwerben wollen. Wer für einen Examensstudiengang eingeschrieben ist, absolviert ein viersemestriges Grundstudium. Das anschließende Hauptstudium umfasst weitere sechs Semester.
Dieses Jurastudium schließt mit einer staatliche Prüfung – das Staatsexamen – ab und ist sehr aufwendig. Daher bereiten sich viele Studierende mithilfe sogenannter Repetitorien intensiv auf diese Prüfungsphase vor und hängen ein bis zwei Semester dran. Sie kommen so auf elf bis zwölf Semester Studienzeit.
Regelstudienzeit Lehramt
Ähnlich wie beim Jurastudium ist das Lehramtsstudium bereits im neuen Bachelor- und Master-System organisiert. Üblicherweise dauert das Studium zehn Semester; sechs für den Bachelor, vier für den Master. Anschließend folgt das 18-monatige Referendariat.
An manchen Universitäten (vor allem im süddeutschen Raum) schließt das Lehramtsstudium noch mit dem Staatsexamen ab. Die Regelstudienzeit richtet sich hier nach der angestrebten Schulform: Die Uni Augsburg sieht sieben Semester Regelstudienzeit fürs Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen vor. Zwei Semester Regelstudienzeit mehr, wer Lehrer am Gymnasium werden möchte. Mit einem Erweiterungsfach kommen weitere zwei Semester hinzu.
Regelstudienzeit Medizin
Bisher ist das Medizinstudium als reiner Examensstudiengang organisiert. Die Regelstudienzeit beträgt hier 12 Semester. Genauer: sechs Jahre und drei Monate. Allerdings findet im letzten Studienjahr die praktische Ausbildung statt, weshalb es „Praktisches Jahr“ (PJ) heißt.
Regelstudienzeit: Wird sie eingehalten?
Heißt das nun, dass jeder Studierende die Regelstudienzeit einhält? Mitnichten. Gerade einmal knappe 40 Prozent der Studierenden schaffen es, alle erforderlichen Prüfungsleistungen innerhalb der angegebenen Regelstudienzeit zu leisten. Da es aber möglich ist, diese Zeit zu überschreiten und das Studium in den folgenden Semestern abzuschließen, ist dies grundsätzlich erst einmal nicht weiter schlimm.
Immerhin mehr als 75 Prozent der Studenten beendet das Studium innerhalb eines zusätzlichen Jahres – also zwei Semestern – nach der Regelstudienzeit. Wie lange es dauert, hängt aber vom Studiengang ab. So veröffentlichte das Statistische Bundesamt eine Studie, die eine Reihenfolge der Studiengänge enthält, für die Studenten kürzer oder eben länger brauchen:
- Fast 99 Prozent der Verwaltungswissenschaftler brauchen maximal zwei Semester zusätzlich zur Regelstudienzeit für ihren Abschluss.
- Humanmediziner mit über 88 Prozent schaffen das Studium ebenfalls in der Regel mit zwei Extra-Semestern.
- Länger brauchen hingegen Germanisten und Rechtswissenschaftler, bei denen jeweils nur zwei Drittel innerhalb von zwei zusätzlichen Semestern das Studium abschließen.
Kein Grund zur Panik also, wenn Sie nach Ablauf der Regelstudienzeit noch nicht alle Leistungen erbracht haben. Ursprünglicher Grund der festgelegten Studiendauer war lediglich, den Studierenden ein bestimmtes Studienangebot zu während ihrer Studienzeit zu garantieren. Allerdings sollten Sie Ihr Studium nicht zu lange hinauszögern.
Um wie viel darf man die Regelstudienzeit überschreiten?
Darauf lässt sich leider keine pauschale Antwort geben. Oder anders formuliert: Es kommt auf die Menge der Semester an. Und auf die Gründe: Wer ein oder zwei Semester länger braucht, weil ihm beispielsweise bei einem Hochschulwechsel nicht alle Leistungen anerkannt wurden, und er diese zusätzlich erbringen musste, bewegt sich noch im Rahmen.
Anders sieht es bei Langzeitstudenten aus, die bereits mehrere Jahre mit ihren Leistungen im Verzug sind. Wer beispielsweise merkt, dass er das Lernpensum nicht schafft, sollte an seiner Studienorganisation arbeiten und sich Hilfe bei der Zentralen Studienberatung holen.
Gründe fürs Überziehen
Die Regelstudienzeit lässt sich schneller überziehen, als einem lieb ist: Das hängt nicht zuletzt von den Studienanforderungen ab. Je nach Studienfach müssen Studierende noch zusätzliche Leistungen erbringen, etwa Latein- und Griechischkurse (häufig bei geisteswissenschaftlichen oder theologischen Fächern) absolvieren. Hinzu kommen können Exkursionen, Praktika oder Engagement in einer Studentenvertretung. Auch finanzieren viele ihr Studium mit Studentenjobs. Alle diese Dinge fressen Zeit und müssen ums Studium herum bewältigt werden.
Regelstudienzeit Corona
Ein ganz anderer Sonderfall, der alle Studierenden momentan betrifft, ist die Corona-Pandemie. Die Hochschulen haben erkannt, dass die derzeitigen Studienbedingungen das Studium deutlich erschweren. So rechnet das Bundesland Niedersachsen beispielsweise das derzeitige Sommersemester nicht auf die Regelstudienzeit an. Außerdem erwägt die Landesregierung eine weitere Verlängerung der Regelstudienzeit.
Wird man exmatrikuliert, wenn man zu lange studiert?
Im Prinzip lässt sich die Regelstudienzeit leicht überschreiten, ohne dass irgendetwas passiert: Sie zahlen wie bisher Ihren Semesterbeitrag und alles geht seinen Weg. In den ersten vier Semestern fällt das nicht weiter auf. Jedenfalls solange, bis Sie an eine Grenze stoßen. Das ist vor allem bei Bafög-Empfängern der Fall.
Die müssen nämlich ab dem 5. Fachsemester Leistungsnachweise erbringen und innerhalb der Regelstudienzeit ihr Studium beenden. Anderenfalls stellt das Bafög-Amt die Zahlung ein, sofern Sie keine triftigen Gründe vorweisen können. Dazu zählen beispielsweise ein Auslandssemester, eine Schwangerschaft oder die Arbeit in einer Fachschaft.
Deutlich drastischere Konsequenzen sind bei starker Überschreitung möglich: Einige Universitäten verhängen Langzeitstudiengebühren. In dem Fall geraten Studierende schnell in finanzielle Bedrängnis. Eine andere Folge kann eine Zwangsexmatrikulation sein. Bevor es soweit kommt und sie ihr Studium abbrechen, sollten Studierende unbedingt das Gespräch mit der Zentralen Studienberatung oder dem Studentenwerk suchen. Letzteres bietet auch Hilfe bei sozialen Problemen.
Wie wichtig ist die Regelstudienzeit?
Viele haben die Sorge, bei zukünftigen Arbeitgebern von vornherein in einem schlechten Licht zu erscheinen, wenn das Studium länger gedauert hat. Aber was denken eigentlich die potenziellen späteren Arbeitgeber? Ist es wirklich ein Vorteil, die Regelstudienzeit einzuhalten oder sind andere Qualifikationen wichtiger?
Ein schnelles Studium hat den Vorteil, dass diese Studenten schneller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auf der anderen Seite müssen auch schnelle Studenten bei der Jobsuche die Konkurrenz aus den früheren Jahrgängen berücksichtigen: Diese hat vielleicht ein Jahr länger studiert, aber in der Zeit auch mehr Wissen erworben. Denn Personaler achten nicht einfach nur auf die Dauer des Studiums.
Zwar kann ein schnelles Studium im Einzelfall das Zünglein an der Waage sein, doch nur dann, wenn auch alle anderen Eignungen des Studenten stimmen. Die Personalverantwortlichen in den meisten Unternehmen sind gerne bereit, einen Bewerber einzustellen, der zwar die Regelstudienzeit überschritten hat, dafür aber an anderer Stelle besonders überzeugt, zum Beispiel hiermit:
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Praxiserfahrung
Viele Unternehmen legen einen großen Wert auf Praxiserfahrung, beispielsweise in Form eines Praktikums oder als Werkstudent. Können Sie eine solche Praxiserfahrung vorweisen – vielleicht sogar genau bei dem Unternehmen, bei dem Sie sich nun bewerben – wird kaum ein Personaler darauf achten, ob Sie Ihr Studium in Regelstudienzeit abgeschlossen haben oder das ein oder andere Semester anhängen mussten.
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Auslandsaufenthalt
In einer globalen Geschäftswelt macht ein Auslandsstudium immer einen guten Eindruck. Haben Sie Ihr Studium genutzt, um ein Semester oder auch ein ganzes Jahr im Ausland zu verbringen, ist es absolut kein Nachteil, wenn sich dadurch Ihre Studiendauer verlängert hat. Gerade international agierende Unternehmen suchen oft explizit nach Arbeitnehmer, die bereits eine Zeit lang im Ausland gelebt, gearbeitet oder wie in diesem Fall studiert haben.
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Motivation
Auch das schnellste Studium bringt keinen Erfolg, wenn die Motivation für die Stelle oder den Arbeitgeber nicht erkennbar ist. Um einen Personaler zu überzeugen, dass Sie tatsächlich der richtige Kandidat für die freie Stelle sind, müssen Sie durch Begeisterung für die Stelle überzeugen.
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