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Zwangsexmatrikulation: Was nun?

Es kann diverse Gründe haben, aber eins steht fest: Überraschend kommt eine Zwangsexmatrikulation nie. Dennoch sind die meisten Studierenden erst einmal geschockt, wenn sie das Schreiben in den Händen halten. Ist die akademische Laufbahn jetzt vorbei? Über die Folgen einer Zwangsexmatrikulation, ob Sie weiter studieren oder ein neues Studium beginnen können, dazu hier mehr…



Zwangsexmatrikulation: Was nun?

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Gründe für eine Zwangsexmatrikulation

Der Begriff drückt es aus: Eine Zwangsexmatrikulation passiert unfreiwillig und bezeichnet die außerplanmäßige Streichung aus der Liste der Studierenden einer Hochschule. Folgende Gründe können zu einer Zwangsexmatrikulation führen:

  • Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen
  • Behinderung universitärer Veranstaltungen
  • Ausstehende Studienbeiträge oder andere offene Rechnungen gegenüber der Hochschule
  • Ausbleibende Gebühren bei der Krankenversicherung (länger als ein halbes Jahr)
  • Gefälschte Zeugnisse, auf deren Grundlage der Studienplatz zugeteilt wurde

Hinzu kommt die leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation: Wer innerhalb einer gewissen Zeit keine Prüfungen ablegt oder in Teilabschnitten des Studienganges wiederholt patzt, muss sich früher oder später von seinem Fach verabschieden. Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) geben elf Prozent aller Studienabbrecher nicht bestandene Prüfungen als Grund für ihre Exmatrikulation an.

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Was tun bei ungewollter Exmatrikulation?

Eine Zwangsexmatrikulation sieht nie gut aus. Steht eine Streichung von der Liste der Studierenden unweigerlich an, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In einigen Fällen ist es sinnvoll, selbst eine ordentliche Exmatrikulation vorzunehmen. Der Vorteil: Eine Zwangsexmatrikulation kann eine bundesweite Sperre für diesen Studiengang bedeuten. Auch können Sie zu einem späteren Zeitpunkt an dieser Hochschule nicht mehr weiter studieren. Wer hingegen sich selbst austrägt, hält sich für später mehrere Optionen offen. Aber soweit muss es nicht kommen, abhängig vom Grund sind mehrere Vorgehensweisen denkbar.

Zwangsexmatrikulation aus finanziellen Gründen

Immerhin 19 Prozent aller Studierenden brechen ihr Studium laut HIS-Studie aus finanziellen Gründen ab. Die gute Nachricht für alle Nichtzahler: Die meisten Hochschulen nehmen die Exmatrikulation gegen Zahlung des Semesterbeitrags und einer Bearbeitungsgebühr wieder zurück. Darauf ankommen lassen, sollten Sie’s aber nicht!

Zwangsexmatrikulation bei verhaltensbedingten Gründen

Sind die durch gewalttätiges Verhalten gegenüber Kommilitonen oder Lehrpersonal aufgefallen, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Hier hängt das weitere Vorgehen vom jeweiligen Fall ab. Wer sich einsichtig zeigt, seine Hilfe und Unterstützung bei sozialen Projekten anbietet, kann unter Umständen mit anwaltlicher Unterstützung eine Zwangsexmatrikulation abwenden.

Zwangsexmatrikulation bei nicht erbrachter Leistung

Oft sind nicht bestandene Klausuren das Hauptproblem. In manchen Fällen gibt es „mildernde Umstände“, sogenannte Härtefallregelungen. Die gelten beispielsweise, wenn Sie krank waren und infolgedessen nicht die geforderte Leistung abrufen konnten. Der übliche Weg wäre, sich im Vorfeld krankschreiben zu lassen. Ebenso können ein plötzlicher Todesfall in der Familie oder ein traumatisches Erlebnis Gründe für nicht bestandene Prüfungen sein. Wichtig ist, dass Sie entsprechende Nachweise erbringen.

Liegt kein Härtefall vor, sollten Sie Widerspruch einlegen und Einsicht in die Prüfungsunterlagen verlangen. Kontrollieren Sie, ob die Bewertung stimmt. Unter Umständen kommen die ungerechten Noten durch einen Fehler zustande. Auch in diesem Fall kann juristischer Beistand sinnvoll sein, um die Chancen zu klären.

Erkundigen Sie sich über die Prüfungsordnungen an anderen Hochschulen: Manche erlauben nur zwei, andere drei Versuche zur Prüfung. In diesem Fall kann ein Hochschulwechsel sinnvoll sein, bei dem Sie sich zuvor ordentlich exmatrikulieren.

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Folgen einer Zwangsexmatrikulation

Der erzwungene Studienabbruch hat einige unangenehme Folgen. Denn mit einer Zwangsexmatrikulation gehen einige Vorteile und Vergünstigungen verloren, die an den Studentenstatus geknüpft sind:

Bafög

Eine Studienförderung wie das Bafög, ein Stipendium oder ein Studienkredit ist verbunden mit dem Studentenstatus. Die zuständigen Stellen frieren die Fördermittel umgehend ein, wenn Sie zwangsexmatrikuliert werden. Da hilft es auch nicht, die Zwangsexmatrikulation einfach zu verschweigen: Zu viel gezahlte Gelder müssen Sie wieder zurückzahlen.

Wohnheim

Preiswerter Wohnraum ist gerade in Universitätsstädten absolute Mangelware. Die Studentenwerke bieten daher oft attraktive Gesamtpakete – etwa zentrales Wohnen inklusive Kinderbetreuung und Telefon-, Internet- und Kabelanschluss für vergleichsweise wenig Geld. Genau diese Vergünstigungen fallen allerdings bei einer Zwangsexmatrikulation weg. Wer ohnehin schon Schulden angehäuft hat, wird sich noch schwerer tun, eine bezahlbare Unterkunft binnen kürzester Zeit zu finden.

Krankenversicherung

Für Studierende in der Regelstudienzeit gilt ein vergünstigter Versicherungsbeitrag. Im Falle einer Zwangsexmatrikulation können sich Ex-Studenten im Alter von bis zu 23 Jahren über ihre Eltern mitversichern, wenn sie kein eigenes Einkommen haben. Ältere Ex-Studenten ab 25 müssen sich selbst versichern und meist einen höheren Beitrag stemmen.

Zugang

Als Nichtstudierender dürfen Sie sich nicht in den Universitätsgebäuden und Instituten aufhalten, da der Aufenthalt durch einen Studierendenausweis legitimiert wird. Ihnen ist die Teilnahme an Veranstaltungen und der Zugang zu Bibliotheken, Semesterapparaten und anderen hochschulinternen Systemen nicht gestattet.

Semesterticket

Das Semesterticket erhalten Sie nach erfolgreicher Überweisung des Semesterbeitrags. Trifft einer der oben genannten Gründe für eine Zwangsexmatrikulation auf Sie zu, gilt das Semesterticket maximal noch bis zum Ende des jeweiligen Semesters. Danach fällt nicht nur die kostenlose Beförderung durch Bus und Bahn weg, sondern auch andere Vergünstigungen wie etwa vergünstigter Eintritt in Zoo und Kino und andere Studentenrabatte.

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Weiter studieren trotz Zwangsexmatrikulation?

Eine leistungsbedingte Zwangsexmatrikulation bedeutet prinzipiell nicht das Ende der universitären Laufbahn, denn der Ausschluss gilt erstmal nur für den ursprünglichen Studiengang. Sie haben verschiedene Optionen:

  • Neues Studium mit Studienfachwechsel
    Meist ist ein Studienfachwechsel möglich. Dann liegt es nahe, eine verwandte Richtung einzuschlagen. Der Vorteil: Nicht alle Bemühungen waren umsonst, da Sie möglicherweise den einen oder anderen Leistungsnachweis anerkennen lassen können.
  • Weiter studieren mit neuer Prüfungsordnung
    Auch kann das Studium im eigenen Fach unter bestimmten Bedingungen möglich sein, denn teilweise gibt es von Universität zu Universität unterschiedliche Studien- beziehungsweise Prüfungsordnungen. Die einen sehen zwei, die anderen drei Prüfungsversuche vor. Sie sollten unbedingt Ihre Prüfungsordnung daraufhin durchsehen, unter welchen Bedingungen genau ein Weiterstudieren nicht möglich ist – eng ausgelegte Bestimmungen Ihrer Hochschule könnten immer noch ein Studium nebst dritten Prüfungsversuch an einer anderen Hochschule ermöglichen.

Es besteht die Möglichkeit, sich juristisch zu wehren. Entweder gegen die Prüfung an sich, oder gegen die Exmatrikulation. Hier kommt es vor allem darauf an, welche Gründe zum Nichtbestehen geführt haben. Dann bestehen Chancen, gegen die Exmatrikulation vorzugehen. In der Zwischenzeit ist die Exmatrikulation nicht wirksam. Der Studierende kann also weiter studieren. Geht der Rechtsstreit jedoch zugunsten der Hochschule aus, ist endgültig Schluss.

Schwierigkeiten bei Hochschulwechsel

Ein Hochschulwechsel mit allerhand organisatorischem Aufwand verbunden. Auch kann es sein, dass die neue Hochschule bestimmte Leistungsnachweise nicht anerkennt. In dem Fall müssen Sie also frühere Module ergänzen oder nachholen. Auch können Sie das gleiche Fach an einer anderen Uni nur noch bei bestehendem Prüfungsanspruch weiter studieren. Wer seinen Prüfungsanspruch endgültig verloren hat, verliert diesen leider auch an einer anderen Hochschule im selben Studiengang, bundesweit. In den jeweiligen Landeshochschulgesetzen finden sich entsprechende Regelungen wie zum Beispiel im Gesetz über die Hochschulen in Baden Württemberg (§ 60 Abs. 2 Nr. 2 LHG B-W). Es gibt allerdings zwei Hintertürchen:

  • Inwiefern es sich um den „gleichen“ Studiengang handelt, liegt in der Entscheidung der Hochschulen und bedarf unter anderem eines Abgleichs der Studieninhalte.
  • Zudem bleibt Betroffenen die Möglichkeit, auf eine Universität im Ausland auszuweichen.

Erste Anlaufstellen: Arbeitsamt und Studienberatung

Liegt der Bescheid über das Zwangs-Aus im Briefkasten, gilt es zu handeln. Vor allem Empfänger von Studienkrediten oder Bafög sollten schnell aus der Schockstarre erwachen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es gibt Anlaufstellen, die helfen. In diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit: Sogenannte Leistungen zur „Unterstützung der Sicherung des Grundbedarfs“ stehen zwangsexmatrikulierten Studierenden zu, bis sie eine neue Lösung gefunden haben. Allerdings gilt das nur, solange Sie nicht juristisch gegen die Prüfungsergebnisse vorgehen. Denn in diesem Fall sind Sie nach wie vor eingeschrieben – was sie wiederum von staatlichen Leistungen wie Hartz IV ausschließt.

Wer seinen Lebensunterhalt durch Studentenjobs bestreitet, hat erstmal nichts außer höheren Steuer- und Sozialversicherungsbeiträgen wegen des Wegfalls des Studentenstatus zu befürchten. Wohnen Sie im Studentenwohnheimen, sollten Sie sich frühzeitig nach einer neuen Bleibe umsehen. Denn grundsätzlich ist der Aufenthalt in einem Studentenwohnheim an ein ordnungsgemäßes Studium gekoppelt. In der Regel wird die Zwangsexmatrikulation zum Ende des Semesters wirksam. Allerdings zählt bei der aktuellen Wohnsituation in Studentenstädten jede Stunde bei der Wohnungssuche.

Studienberatung und Studentenwerke bei sozialen Fragen

Nehmen Sie unbedingt das Beratungs- und Hilfsangebot der Studentenwerke und der zentralen Studienberatung in Anspruch. Diese Stellen sind für Sozialfragen, inhaltliche Studienorientierung und Hilfe bei psychischen Problemen oder Stress mit den Eltern zuständig.

Übrigens nicht erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist – besser wäre, sich im Vorfeld zu überlegen, ob man am Prüfungstag (oder in den Wochen zuvor bereits) studierfähig ist. Gemeinsam mit den Beratern der Studentenwerke oder der zentralen Studienberatung können Sie Antworten auf wichtige Fragen finden:

  • War die eingeschlagene Fachrichtung vielleicht nicht die richtige?
  • Ist ein Studium überhaupt der richtige Weg?
  • Welche Ausbildung entspräche den persönlichen Interessen und Neigungen?
  • Was sind die nächsten Schritte?

Sind psychische oder gesundheitliche Gründe ausschlaggebend für die Zwangsexmatrikulation, wäre eine Möglichkeit, ein Urlaubssemester einzulegen. In dieser Zeit müssen Sie keine Studienleistungen erbringen, so dass Sie Ihre Situation reflektieren können. Zuvor sollten Sie sich allerdings finanziell absichern, denn im Falle eines Urlaubssemesters setzt das Bafög-Amt die Zahlungen vorübergehend aus.

Studienabbruch: Was nun?

Tatsächlich entscheidet sich der eine oder andere nach dem Rauswurf aus dem Fach komplett dagegen, weiterhin zu studieren. Auch in diesem Fall ist die Bundesagentur für Arbeit die erste Anlaufstelle. Hier gibt es spezielle Beratungsangebote für Studenten, die das Studium abbrechen (müssen). Entscheiden Sie sich für eine Ausbildung, die mit dem einstigen Studium artverwandt ist, lässt sich diese eventuell abkürzen.

Wie wirkt sich der Abbruch auf die Karriere aus?

Was die Karriere angeht, ist ein Studienabbruch nicht unbedingt ein Beinbruch. Bill Gates, Herbert Grönemeyer, Mick Jagger, Wolfgang Joop, Steven Spielberg – die Liste berühmter Studienabbrecher ist lang. Wichtig ist nur, das Studienaus in der Bewerbung angemessen zu verkaufen.

  • Legen Sie den Fokus im Lebenslauf auf das Studium, nicht auf den Abbruch.
  • Stellen Sie Wissen und Fähigkeiten heraus, die Sie während des Studiums erworben haben.

Die Gründe, die zum Abbruch führten, können Sie auf einer zusätzlichen Seite erläutern. Auf der „Dritten Seite“ ist natürlich auch ein bisschen Selbstmarketing gefragt. Das Wort Zwangsexmatrikulation sollte hier nicht auftauchen, stattdessen besser der „Wunsch, sich neuen und praxisnahen Herausforderungen zu stellen“.

Sie sollten dennoch bei der Wahrheit bleiben. Entscheidend für den Erfolg Ihrer Bewerbung ist aber nicht ein abgeschlossenes Studium. Vielmehr kommt es darauf an zu zeigen, dass Sie Klarheit über Ihre zukünftigen Ziele gewonnen haben und diese nun entschlossen verfolgen.

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