Was ist eine Zwangsexmatrikulation?
Die Zwangsexmatrikulation (auch: Exmatrikulation von Amts wegen) ist die amtliche Beendigung des Studiums durch die Hochschule gegen den Willen des Studierenden. Es handelt sich nicht um einen freiwilligen Studienabbruch. Sie werden von der Universität aus dem Verzeichnis der Studierenden gestrichen.
Diese Form der Exmatrikulation erfolgt schriftlich und Sie verlieren Ihren Studierendenstatus. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie keine Lehrveranstaltungen mehr besuchen und verlieren auch Ansprüche in anderen Bereichen (mehr zu den Folgen weiter unten im Artikel).
Gründe für eine Zwangsexmatrikulation
Eine Zwangsexmatrikulation ist nur aus triftigen und nachvollziehbaren Gründen möglich. Die Universität darf Sie nicht einfach grundlos von einem Studiengang ausschließen und exmatrikulieren. Festgelegt sind mögliche Gründe in der Prüfungsordnung oder Hochschulgesetzen.
Unsere Übersicht zeigt mögliche Gründe für die Zwangsexmatrikulation:
- Eine Prüfung dreimal nicht bestanden
- Erforderliche Leistungen werden nicht erbracht
- Exmatrikulation und bundesweiter Ausschluss aus dem Studiengang
- Keine oder verspätete Zahlung von Semesterbeitrag
- Meist Mahnung und Frist zur Nachzahlung
- Exmatrikulation bei ausbleibender Zahlung und Rückmeldung
- Keine Zahlungen an die Krankenkasse
- Fehlende Nachweise über den Versicherungsstatus
- Exmatrikulation bei länger ausbleibenden Gebühren
- Falsche Zeugnisse oder Angaben bei Bewerbung zum Studium
- Zusage aufgrund falscher Informationen
- Exmatrikulation und möglicherweise Konsequenzen aufgrund von Betrug
- Keine abgeschlossenen Prüfungen und keine Teilnahme an Veranstaltungen
- Spätestens nach 2 Jahren ohne Leistungserbringung
- Exmatrikulation durch nicht-erbrachte Leistungen
- Betrug bei Prüfungen oder Behinderung und grobe Störung von Veranstaltungen
- Androhung von Gewalt gegenüber Kommilitonen oder Professoren
- Exmatrikulation durch Fehlverhalten und Verstoß gegen universitäre Vorgaben
1. Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung
Häufigster Grund ist das endgültige Nichtbestehen einer notwendigen Prüfung. Bestehen Sie im letzten Versuch (nicht bestandener Drittversuch) eine Klausur nicht, die Sie für den Studiengang zwingend benötigen, folgt die Exmatrikulation.
2. Nicht-gezahlter Semesterbeitrag
Zahlen Sie den Semesterbeitrag nicht fristgerecht und melden sich nicht rechtzeitig für das neue Semester zurück, kann die Zwangsexmatrikulation von der Universität folgen.
3. Nicht-gezahlte Beiträge bei der Krankenversicherung
Als Studierende müssen Sie in der krankenversichert sein und dies bei Immatrikulation nachweisen. Zahlen Sie Ihre Beiträge bei der Krankenversicherung nicht und reichen an der Universität keine Versicherungsbescheinigungen ein, werden Sie zwangsexmatrikuliert.
4. Falsche Angaben
Legen Sie Gefälschte Zeugnisse vor oder machen andere falsche Angaben, die zur Studienplatzzusage führen, droht Ihnen die Zwangsexmatrikulation.
5. Keine Leistungen
Erbringen Sie im Studium keinerlei Leistungen und erwerben keine Credit Points, kann die Hochschule Sie ausschließen und exmatrikulieren.
6. Andere Gründe
Möglich sind auch andere Gründe wie ein klarer Verstoß gegen die Prüfungsordnung. Hierzu müssen Sie ein schweres Fehlverhalten zeigen, das die Universität mit einer Zwangsexmatrikulation ahndet.
Zwangsexmatrikulation: Was sind die Folgen?
Bekommen Sie eine Zwangsexmatrikulation von der Universität, hat das mehrere und vor allem unangenehme Konsequenzen. Diese Folgen müssen Sie unbedingt kennen:
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Studierendenstatus
Mit der Exmatrikulation verlieren Sie Ihren Studierendenstatus. Sie dürfen ab dem Zeitpunkt nicht mehr an Veranstaltungen der Universität teilnehmen und haben offiziell auch keinen Zugang mehr zu Uni-Diensten, Bibliothek oder Mensa.
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Bafög
Eine Studienförderung durch Bafög ist verbunden mit dem Studierendenstatus. Mit der Zwangsexmatrikulation enden die Fördermittel sofort – zu viel gezahlte Leistungen müssen Sie zurückzahlen. Auch Studienkredite oder ein Stipendium endet mit der Exmatrikulation.
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Kindergeld
Im Erststudium haben Sie einen verlängerten Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag. Dieser erlischt, wenn Sie zwangsexmatrikuliert werden.
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Krankenversicherung
Ohne Studierendenstatus können Sie nicht mehr einen vergünstigten Tarif der Krankenversicherung nutzen. Sie müssen sich nun über die Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichern (bis zum 24. Geburtstag) oder sich mit höheren Beiträgen selbst versichern.
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Wohnheim
Haben Sie bisher in einem Wohnheim der Studentenwerke gewohnt, verlieren Sie mit der Zwangsexmatrikulation Ihren Anspruch auf den Wohnraum. Sie müssen sich eine andere Unterkunft suchen oder wieder zu Ihren Eltern ziehen.
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Semesterticket
Sie bekommen das Semesterticket mit der erfolgreichen Rückmeldung für das neue Semester. Bei einer Zwangsexmatrikulation können Sie es maximal bis zum Ende des laufenden Semesters nutzen, anschließend fällt die kostenlose Beförderung im Personennahverkehr weg. Auch andere Studentenrabatte können Sie dann nicht mehr nutzen.
Zwangsexmatrikulation: Was kann ich tun?
Die Zwangsexmatrikulation ist meist der schlechteste Weg, um ein Studium abzubrechen. Aber was können Sie tun, wenn genau das droht?
Abhängig von der individuellen Situation haben Sie mehrere Möglichkeiten:
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Exmatrikulation beantragen
Bevor es zu einer Zwangsexmatrikulation kommt, können Sie sich selbst freiwillig auf Antrag exmatrikulieren. Dies führt nicht zu einer bundesweiten Sperre für den Studiengang und lässt sich in späteren Bewerbungen besser erklären.
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Semesterbeiträge nachzahlen
Haben Sie den Semesterbeitrag nicht gezahlt und werden deshalb exmatrikuliert, können Sie diesen oftmals nachzahlen. Viele Hochschulen nehmen die Exmatrikulation zurück, wenn Sie den Beitrag und eine Bearbeitungsgebühr überweisen. Informieren Sie sich unbedingt zeitnah im Studierendensekretariat.
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Härtefallregelungen prüfen
Krankheit, ein Todesfall in der Familie oder traumatische Erlebnisse führen dazu, dass Sie nicht die geforderten Leistungen bringen. Wichtig: Sie brauchen entsprechende Nachweise. Liegt kein Härtefall vor, sollten Sie Widerspruch einlegen und Einsicht in die Prüfungsunterlagen verlangen. Vielleicht handelt es sich um ungerechte Noten und einen Fehler bei der Bewertung.
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Anwalt hinzuziehen
Geht es auch um juristische Fragen (falsche Angaben, gefälschte Zeugnisse, Vorwurf von Betrug…) ist die Beratung durch einen Anwalt sinnvoll. Dieser setzt sich für Ihre Interessen ein und kann bestenfalls die Zwangsexmatrikulation oder andere rechtliche Schritte verhindern.
Kann ich bei Zwangsexmatrikulation weiter studieren?
Eine Zwangsexmatrikulation bedeutet nicht unbedingt das Ende Ihrer universitären Laufbahn. Haben Sie zum Beispiel Beiträge nicht gezahlt, können Sie diese nachzahlen oder das Studium zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen.
Werden Sie aufgrund nicht bestandener Prüfungen zwangsexmatrikuliert, verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch für diesen Studiengang. Heißt: Wurden Sie in BWL zwangsexmatrikuliert, dürfen Sie (auch an einer anderen deutschen Universität) nicht noch einmal BWL studieren. Trotzdem gibt es Möglichkeiten, wie Sie weiter studieren können:
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Studienfachwechsel
Mit einem Studienfachwechsel studieren Sie in einem anderen Studiengang weiter. Dieser kann dem ursprünglichen Studium ähnlich sein – oder eine ganz neue Richtung einschlagen. Vorteil: Sie können sich bereits erbrachte Leistungen, die auch im neuen Studiengang relevant sind, anrechnen lassen.
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Andere Prüfungsordnung
Ihre Universität erlaubt nur zwei Fehlversuche vor der Zwangsexmatrikulation? Vergleichen Sie die Prüfungsordnungen anderer Hochschulen. Erlaubt eine andere Universität mehr Versuche, können Sie sich dort bewerben. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich.
Erste Anlaufstellen nach Zwangsexmatrikulation
Nach dem Bescheid über die Zwangsexmatrikulation sollten Sie nicht warten, sondern möglichst schnell handeln. Dies gilt besonders, wenn Sie Bafög beziehen oder einen Studienkredit haben. Erste Anlaufstelle ist die Bundesagentur für Arbeit. Hier gibt es spezielle Beratungen und Programme für Studienabbrecher – und alle Informationen zur finanziellen Unterstützung.
Weitere Unterstützung bietet das Beratungs- und Hilfsangebot der Studentenwerke und der zentralen Studienberatung. Diese Stellen sind für Sozialfragen, inhaltliche Studienorientierung und Hilfe bei psychischen Problemen oder Stress mit den Eltern zuständig. Gemeinsam mit den Beratern beantworten Sie Fragen wie:
- War die eingeschlagene Fachrichtung vielleicht nicht die richtige?
- Ist ein Studium überhaupt der richtige Weg?
- Welche Ausbildung entspräche den persönlichen Interessen und Neigungen?
- Was sind die nächsten Schritte?
Idealerweise wenden Sie sich schon frühzeitig an die Beratungsstellen. Sind psychische oder gesundheitliche Gründe ausschlaggebend für die Zwangsexmatrikulation, können Sie zum Beispiel ein Urlaubssemester einlegen.
Ausbildung nach Zwangsexmatrikulation
Das Ende des Studiums war unfreiwillig, trotzdem muss Ihr Weg im Anschluss nicht zurück an die Universität führen. Viele entscheiden sich nach der Zwangsexmatrikulation für eine Ausbildung – oft in einem eng mit dem Studium verwandten Ausbildungsberuf.
Durch Leistungen im abgebrochenen Studium können Sie Ihre Ausbildung verkürzen. Klären Sie dies aber bereits vor Beginn der Ausbildung ab.
Zwangsexmatrikulation: Schadet sie der Karriere?
Mit der Zwangsexmatrikulation endet Ihr aktueller Studiengang, der ungewollte Studienabbruch muss aber keine langfristigen Konsequenzen für Ihrer Karriere haben. Sie stehen noch am Anfang Ihrer Laufbahn und haben alle Chancen, diese erfolgreich zu gestalten.
Wichtig für spätere Bewerbungen: Verkaufen Sie das frühzeitige Studien-Aus angemessen. Legen Sie den Fokus im Lebenslauf auf Fähigkeiten und Erfolge, nicht den Abbruch. Im Anschreiben (oder auf der „Dritten Seite„) ist Selbstmarketing gefragt.
Mögliche Formulierungen für die Bewerbung
Schreiben Sie in der Bewerbung niemals das Wort „Zwangsexmatrikulation“. Das wirkt auf Personaler sofort abschreckend und kann zur Absage führen. Bessere Formulierungen sind:
- „Wunsch, mich neuen und praxisnahen Herausforderungen zu stellen.“
- „…habe erkannt, dass meine Leidenschaft in einem anderen Studienbereich liegt…“
- „Ich bin meiner Motivation gefolgt und habe den Studiengang gewechselt…“
Entscheidend für den Erfolg Ihrer Bewerbung ist nicht ein abgeschlossenes Studium. Vielmehr müssen Sie zeigen, dass Sie Klarheit über Ihre zukünftigen Ziele gewonnen haben und diese nun entschlossen verfolgen.
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