Als Minderjähriger studieren: So geht das Studium unter 18

Als Minderjähriger studieren – was nach einem Widerspruch in sich klingt, ist an deutschen Uni längst Realität. Die Zahl der U18-Fraktion an den Hochschulen jedenfalls steigt, das verkürzte Abitur und bessere Rahmenbedingungen machen es möglich. Was müssen Sie – oder Ihre Kinder – dabei beachten? Als Minderjähriger studieren: So geht’s…

Als Minderjaehriger Studieren Unter 18

Minderjährige: Kurs Richtung Uni

Den jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts zufolge waren zuletzt knapp 5.000 minderjährige Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Damit stellen die Unter-18-Jährigen zwar nur einen Mini-Anteil von 0,16 Prozent aller Studierenden, aber ihre Tendenz ist steigend.

Besonders beliebt bei den Junior-Studenten sind nach den offiziellen Zahlen wirtschaftswissenschaftliche Fächer. 347 Studenten belegen ein Studienfach aus diesem Bereich. Danach folgt die Informatik mit 234 Studenten unter 18 Jahren. Meist handelt es sich bei den Uni-Frühchen um Schüler, die eine Klasse übersprungen, glänzende Noten in der Schule haben. Die G8-Abiturjahrgänge und der Wegfall der Wehrpflicht verstärken diesen Trend zusätzlich.

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Fragen, die Sie sich vorher stellen sollten

Natürlich: Je früher Sie an und mit der Uni anfangen, desto eher sind Sie fertig – und können Geld verdienen und Ihre Karriere vorantrieben. Ein klarer Vorteil. Erst recht, wenn Sie Ihre Studien- und Berufswahl längt getroffen haben. Andererseits: Wer früher studiert, muss länger arbeiten (zwinker). Diese Fragen sollten sich Minderjährige daher vor der Einschreibung stellen …

  • Habe ich meine Studienwahl wirklich durchdacht oder brauche ich dafür noch Zeit?
  • Ist ein Gap Year nicht vielleicht die bessere Alternative?
  • Kann/will/werde ich schon alleine wohnen?
  • Wie finanziere ich – oder meine Eltern – das Studium?
  • Wie komme ich überhaupt zur Uni (ohne Führerschein)?
  • Will ich überhaupt schon studieren – oder wollen das in erster Linie meine Eltern?
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Was müssen Minderjährige beachten?

Quoten

Positiv: Die Chancen für minderjährige Bewerber sind an den Unis grundsätzlich gut. In Berlin und Nordrhein-Westfalen gibt es für sie sogar Sonderquoten. In Berlin sollen in einem Auswahlverfahren „wenigstens ein Zwanzigstel und höchstens drei Zehntel der Studienplätze an minderjährige Bewerber gehen, die im Einzugsgebiet der Hochschule wohnen“. Nordrhein-Westfalen hält zwei Prozent der Studienplätze für Minderjährige vor. Hintergrund: Den Frühstartern soll so das Heim-Studium ermöglicht werden.

Jugendschutz

Für Nicht-Erwachsene gelten natürlich auch an der Uni die Regelungen des Jugendschutzes. Dazu zählt, ohne Begleitung eines Erwachsenen nur bis 24 Uhr auf der Uni-Party feiern, keinen harten Alkohol kaufen oder bei Filmvorführungen keine FSK-18-Filme gucken zu dürfen.

Eltern

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben ihre Landeshochschulgesetze eigens geändert, um Minderjährigen ein komfortables Uni-Leben zu ermöglichen. Bedeutet: Sie dürfen nach der Einschreibung auch ohne Einwilligung der Eltern eigenständig Prüfungen ablegen und auch alle anderen universitären Angebote nutzen. In den anderen Bundesländern ist vorab eine Generaleinwilligung der Eltern notwendig. Sie muss in der Regel schon mit der Bewerbung eingereicht werden. Damit geben die Eltern ihr Okay, dass der Sohnemann oder die Tochter die Uni-Bibliothek uneingeschränkt nutzen, aber auch an Exkursionen und sogar Laborversuchen teilnehmen darf – ohne nochmalige Rücksprache. Auch die Nutzung der IT-Dienste, die Teilnahme am Uni-Sport, an Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika ist damit abgedeckt. Was mit der Generaleinwilligung aber (normalerweise) nicht abgedeckt ist:

  • Ein Wechsel des Studiengangs oder des Studienfachs
  • Rücktritte von Prüfungen
  • Anträge auf die Verlängerung von Prüfungsfristen
  • Der Abschluss eines Vertrags als studentische Hilfskraft

Geschäftsfähigkeit

Die Generaleinwilligung endet gewissermaßen an den Uni-Mauern. Im Studenten-Alltag stehen Minderjährige aber noch vor anderen Herausforderungen. Beispiel: Ein Mietvertrag muss unterschrieben werden. Das geht erst ab der Volljährigkeit, muss also wiederum von den Eltern übernommen werden. Auch der Führerschein fällt in diese Kategorie.

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3 Tipps fürs Studium unter 18

  1. Entscheidungsfindung
    Lassen Sie sich nicht von Ihren Eltern unter Druck setzen. Auch Unis berichten von immer mehr Helikoptereltern, die natürlich nur das Beste für ihr Kind wollen und diese frühzeitig zum Studium drängen – weil sie selbst auch oder eben selbst nicht studiert haben. Nichtsdestotrotz können, sollten und müssen Sie Ihre Eltern in die Planungen natürlich miteinbeziehen. Dafür bieten sich gemeinsame Beratungstermine in den Hochschulen an – und alternativ auch Elternabende, die viele Unis mittlerweile anbieten.
  2. Bewerbung
    Sie bewerben sich ganz normal an Ihrer Wunsch-Uni, reichen dabei die Einwilligung der Eltern mit ein. Die heißt übrigens formal nicht zwingend an jeder Uni „Generaleinwilligung“, sondern kann auch als „Einverständniserklärung“ oder Ähnliches daherkommen. Und: In manchen Unis müssen Minderjährige Zusatzanträge und -dokumente einreichen, zum Beispiel eine Meldebescheinigung. Der Extra-Aufwand hält sich meist aber in Grenzen.
  3. Studium
    Noch ein Hinweis zum Studium an sich: Die verschulte Struktur der Bachelor- und Masterstudiengänge kommt Schülern generell entgegen. Das bedeutet nicht, dass sie zu eigenständigem Denken erzieht und der Weisheit letzter Schluss ist – aber sie erleichtert den Übergang von der Schule in die Uni.

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