Wer muss Bafög zurückzahlen?
Neben dem Bafög für Studierende gibt es das Schüler-Bafög sowie das Meister-Bafög. Schüler müssen Bafög grundsätzlich nicht zurückzahlen, Hochschulabsolventen und Meister schon. Der Grund: Das Schüler-Bafög ist ein Vollzuschuss. Die Details:
- Studenten-Bafög
Das klassische Bafög für Studierende besteht zu 50 Prozent aus einem staatlichen Zuschuss, zu 50 Prozent aus einem zinsfreien Darlehen. Studierende erhalten es bis maximal zum 35. Lebensjahr. Grundlage ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz. - Meister-Bafög
Das Meister- oder Aufstiegs-Bafög hingegen ist zur Hälfte Zuschuss, zur anderen Hälfte zinsgünstiges Darlehen. Es ergibt sich aus dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und wird altersunabhängig gezahlt. - Auslands-Bafög
Beim Auslands-Bafög müssen Studierende den Darlehensteil zurückzahlen. Wer mit dem Erasmusprogramm zum Studieren ins Ausland gegangen ist, fällt ebenfalls unter die Bafög-Rückzahlung. Unbenommen davon bleibt die Erasmus-Förderung als solche: Die müssen Sie nur ein Ausnahmefällen zurückzahlen, etwa wenn Kurse oder das Studium abgebrochen wurden. - Elternunabhängiges Bafög
Eine Rückzahlungspflicht besteht auch für Studenten, die elternunabhängiges Bafög bekommen haben. Wie beim normalen Bafög, das üblicherweise abhängig vom Einkommen der Eltern gewährt wird (da die unterhaltspflichtig sind), bekommen Sie die Hälfte als Zuschuss und die andere Hälfte als Darlehen. Die Bafög-Rückzahlung bezieht sich somit auf den Darlehensteil.
Nachfolgend geht es um die Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die Bafög-Rückzahlung betrifft Studierende, welche die Universität, Fach- oder Kunsthochschule, höhere Fachschule oder eine Akademie besucht haben.
Bafög Rückzahlung: Das Wichtigste im Überblick
- Summe
Geförderte müssen ihr Bafög nicht komplett, sondern nur zur Hälfte zurückzahlen. - Rabatt
Durch eine vorzeitige Bafög Rückzahlung lässt sich dieser Betrag noch weiter drücken. - Obergrenze
Diese liegt momentan bei 10.000 Euro – unabhängig von Darlehenshöhe oder Studiendauer; bei Förderungsbeginn ab September 2019 liegt die vorläufige Obergrenze bei 10.010 Euro. - Beginn
Die Rückzahlung erfolgt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer – das ist normalerweise die Regelstudienzeit. - Raten
Die Rückzahlung erfolgt derzeit in dreimonatlichen Raten à 390 Euro. - Dauer
Für die Bafög Rückzahlung bleiben insgesamt 20 Jahre Zeit – unter Umständen sogar noch mehr.
Beginn und Dauer der Bafög Rückzahlung
Entscheidend für den Beginn der Bafög Rückzahlung ist die Förderungshöchstdauer, die sich nach der Regelstudienzeit richtet. Beispielsweise beträgt die Regelstudienzeit für das Bachelorstudium in Biologie an der Uni Göttingen sechs Semester. Für diesen Zeitraum sind Sie prinzipiell Bafög-berechtigt und brauchen sich keine Gedanken zur Rückzahlung machen.
Nicht das Bafög-Amt, sondern das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) ist für die Bafög Rückzahlung zuständig. Das wird sich etwa viereinhalb Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit bei Ihnen melden und einen sogenannten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) zusenden. Dort sind die genauen Zahlungsmodalitäten aufgeführt. Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer beginnt die Verpflichtung zur Bafög Rückzahlung. Den FRB bekommen Sie übrigens auch zugeschickt, wenn Sie die Regelstudienzeit überschritten haben sollten. In Ausnahmefällen wie Krankheit oder nicht bestandene Prüfung können Sie länger Bafög erhalten.
Bankdarlehen hat Vorrang
Insgesamt 20 Jahre haben Sie nun Zeit, um den vom BVA errechneten Betrag zurückzuzahlen. Für Absolventen von Zweitstudien ist im Übrigen die Förderungshöchstdauer des Erststudiums, das mit Bafög-Darlehen gefördert wurde, maßgeblich. Dazu zählt ebenfalls, wenn Sie erst einen Bachelor gemacht haben und dann einen Master-Studiengang absolvieren.
Studierende, die in der Vergangenheit neben dem staatlichen Bafög noch ein Bafög-Bankdarlehen in Anspruch genommen haben, müssen erst die Bank bedienen. Sobald die letzte Rückzahlungsrate für das Bankdarlehen fällig wird, startet der Rückzahlungsbeginn für das Staatsdarlehen. Das staatliche muss also unmittelbar nach dem Bankendarlehen getilgt werden.
Bei Umzug Adresse mitteilen!
Teilen Sie dem Bundesverwaltungsamt stets Ihre neue Adresse mit, wenn sie umziehen – und Ihren neuen Namen, falls Sie heiraten. Formell gesehen besteht eine Mitteilungspflicht, die Sie praktisch 25 Euro kosten kann. Die Kostenpauschale wird fällig, wenn dem BVA Ihre aktuelle Adresse nicht vorliegt und es diese selbstständig ermitteln muss.
Wie hoch fallen die Rückzahlungsraten aus?
Prüfen Sie den Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid in jedem Fall sorgfältig. Wurde die Förderungshöchstdauer richtig berechnet? Sind die Darlehensbeträge korrekt? Einen Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid können Sie nur innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einlegen.
Für Studierende, die nach dem 28.02.2001 ihr Studium aufgenommen haben, besteht eine Rückzahlungsbegrenzung nach § 17 Abs. 2 Bafög. Diese Regelung begrenzt die Rückzahlung des Darlehens auf maximal 10.000 Euro. Ausnahme: Sie haben nicht pünktlich überwiesen. Bei Überschreiten des Zahlungstermins um mehr als 45 Tage fallen Rückstandszinsen in Höhe von sechs Prozent an.
Bafög Rückzahlung: 77-Raten-Erlass
Für Studierende, die erstmalig ab September 2019 gefördert werden, beläuft sich die Höchstsumme der Bafög-Rückzahlung auf 10.010 Euro. Hier gilt § 18 Bafög in der ab 1. September 2019 geltenden Fassung. Dieser Paragraph behandelt den sogenannten „77-Raten-Erlass“. Dieser besagt, dass nach 77 Monatsraten die Bafög-Rückzahlung erledigt ist.
Das Tolle an dieser Regelung: Sie ist unabhängig von der Ratenhöhe. Zwar liegt die monatliche Regelrate bei derzeit 130 Euro, die sie vierteljährlich à 390 Euro begleichen müssen. Allerdings ist je nach Einkommen ein verminderter Satz von 42 Euro pro Monat (126 Euro vierteljährlich) möglich. Wenn Sie diese verminderte Rate 77 Monate lang gezahlt haben, sind Sie Ihre Schulden dennoch los.
Beispielrechnungen für Bafög Rückzahlung Erlass
Das Bundesverwaltungsamt verdeutlicht den persönlichen Gewinn anhand von drei Beispielrechnungen:
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Regelrate
Sie haben ein Darlehen von insgesamt 16.587,00 Euro genommen. Bei einer monatlichen Rückzahlungsrate von 130 Euro kommen Sie nach 77 Monaten auf maximal 10.010,00 Euro. Das entspricht einem Erlass von 6.577,00 Euro.
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Mindestbetrag
Können Sie aufgrund eines zu geringen Einkommens bei gleicher Darlehenshöhe nur monatliche Raten von 42 Euro zahlen, kommen Sie nach 77 Monaten auf eine zurückgezahlte Summe von 3.234,00 Euro. Ihnen werden somit 13.353,00 Euro erlassen.
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Wechselrate
Können Sie von den 77 Monaten nur 50 die volle Ratenhöhe in Höhe von 130 Euro begleichen und zahlen in 27 Monaten eine verminderte Rate von beispielsweise 63 Euro, dann kommen Sie am Ende auf 8.201 Euro. Im Vergleich zur Darlehenshöhe insgesamt haben Sie 8.386 Euro gespart.
Nachlass der Bafög-Rückzahlung
390 Euro zieht das Bundesverwaltungsamt quartalsweise per Lastschriftverfahren von Ihrem Konto ein. Hier lauert enormes Sparpotenzial: Wer seine Bafög-Schuld vorzeitig begleicht, kann einen Nachlass von zehn bis maximal 50 Prozent in Anspruch nehmen.
Die vorzeitige Rückzahlung ist ab Zustellung des FRB jederzeit möglich. Wichtig ist dabei der Eingang des Betrages auf dem Konto. Entscheidend für den Nachlass ist die restliche Darlehensschuld und die berechnete Gesamtschuld. Ein möglicher Erlass richtet sich nicht nach der Zahlungsgrenze von 10.000 Euro. Sie könnten schließlich weit mehr als 10.000 Euro an Bafög-Schulden angehäuft haben.
Beispiel des BVA: Sie haben eine Darlehensschuld von 12.000 Euro und möchten diese vorzeitig begleichen. Der Nachlass beträgt 23,5 Prozent, wird aber von 12.000 Euro und nicht etwa von 10.000 Euro abgezogen. Sie zahlen 9.180 Euro – und sind fortan frei von Bafög-Schulden. Eine genaue Nachlasstabelle finden Sie beim BVA.
Tipp: Bankkredit erwägen!
Ein Bankkredit kann in Niedrigzins-Zeiten eine Option sein, um damit die Bafög-Rückzahlung komplett abzuwickeln. Angenommen, Sie müssen 8.000 Euro Bafög zurückzahlen, haben aber nur 5.000 Euro zur Verfügung. Sie nehmen nun einen Konsumentenkredit in Höhe von 3.000 Euro auf, um den Gesamtbetrag von 8.000 auf einmal zu begleichen – und sichern sich damit einen Erlass von 24,5 Prozent.
Wenn nun die Ersparnis durch diesen Erlass größer ist als die Zinsen für den Bankkredit, haben sie alles richtig gemacht. Das kann sich im Einzelfall rechnen. Kalkulieren Sie vorab unbedingt, ob sich dieses Modell für Sie lohnt – sonst gehen Sie je nach Darlehensbeitrag und Zinshöhe mit großen Verlusten aus der Geschichte heraus.
Freistellung bei geringem Einkommen
Wer alle drei Monate den Standardsatz von 390 Euro abbezahlt, hat nach knapp sechseinhalb Jahren die 10.000-Euro-Grenze erreicht. Wer zukünftig unter den 77-Raten-Erlass fällt, ist sogar nach knapp 6,5 Jahren schuldenfrei. Die fristgerechte Bafög Rückzahlung ist bei Vollzeitbeschäftigung meist realistisch. Eine Verjährung der Bafög Rückzahlung gibt es auch bei Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen nicht. Im Interesse aller zurückzahlenden ehemaligen Bafög-Empfänger verfolgen die Behörden eine Gleichbehandlung.
Sie können jedoch in Form einer Freistellung einen Aufschub beantragen. Das ist möglich, wenn Ihr anrechenbares Einkommen den Freibetrag von 1.330 Euro monatlich nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. So können Sie zusätzlich zu den zwanzig Jahren zehn weitere Jahre gewinnen – ohne, dass Zinsen anfallen. Der Freibetrag kann sich zudem weiter erhöhen – durch Ehepartner und Kinder. Das sind die Freibeträge:
- Darlehensnehmer: 1.330 Euro
- Ehegatte/Lebenspartner: 630 Euro
- Jedes Kind: 605 Euro
Die Bafög Freistellung müssen Sie jedes Jahr beim Bundesverwaltungsamt erneut beantragen. Wer glaubt, dass er eine Freistellung bewilligt bekommt, sollte sich zügig darum bemühen. Eine rückwirkende Freistellung ist bis zu vier Monate möglich. Dass bei Ihnen entsprechende Voraussetzungen vorliegen, müssen Sie anhand aktueller Einkommensnachweise (Kopie genügt) belegen.
Bafög Rückzahlung: Stundung als Ausweg
Das anrechenbare Einkommen ist nicht gleichbedeutend mit Ihrem Gehalt. Von Ihrem Bruttogehalt ziehen Sie noch Steuern, Sozialabgaben, Werbungskosten und vermögenswirksame Leistungen ab – und erhalten so Ihr anrechenbares Einkommen. Ein Bruttogehalt von beispielsweise 2.500 Euro kann so leicht zu einem anrechenbaren Einkommen von 1.500 Euro zusammenschmelzen.
Ist eine Freistellung nicht möglich, heißt der letzte Ausweg: Stundung. Damit sind für Sie Unannehmlichkeiten wie hohe Stundungszinsen verbunden – also nach Möglichkeit vermeiden. Eine Stundung geht nur unter folgenden Bedingungen:
- Die Bafög Rückzahlung wäre mit „erheblichen Härten“ für Sie verbunden.
- Der Anspruch des Bundes wird durch die Stundung nicht gefährdet (§ 59 Abs. 1 S. 1 BHO).
Was bedeutet das konkret? Eine „erhebliche Härte“ läge bei entsprechend schlechten wirtschaftlichen Verhältnissen vor. Oder wenn Sie durch den Einzug der Bafög-Raten in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten kämen. Der Anspruch des Bundes ist gefährdet, wenn man vermutet, dass Sie nach Ablauf des Stundungszeitraums nach wie vor keine Bafög-Raten zurückzahlen können. Zur Klärung prüft das Bundesverwaltungsamt Ihre monatlichen Einkommen und Ausgaben sowie Vermögen in Form von Bausparverträgen und Ähnlichem.
Eine Stundung ist eine Ermessensentscheidung, es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Wer eine Stundung für ein Jahr erhält, sollte sich den Ablauf der Freistellung im Kalender vormerken, da keine Zahlungsaufforderung übersandt wird. Es fallen Stundungszinsen in Höhe von zwei Prozent an. Wer vergisst den Folgeantrag zu stellen, muss den gestundeten Betrag in einer Summe zurückzahlen.
Erlass der Bafög Rückzahlung in Ausnahmefällen
Von älteren studierten Familienmitgliedern haben Sie vielleicht vom Bafög Erlass gehört. Hier handelt es sich genau genommen nur um einen Teilerlass. Den gab es bis vor zehn Jahren für Studierende, die ihr Studium besonders schnell oder mit besonders guten Noten absolviert hatten. Das Darlehen mussten die Absolventen nicht voll zurückzahlen, ebenso gab es früher für die Kindererziehung finanzielle Vorteile.
Beide finanziellen Vergünstigungen existieren nicht mehr. Einzig Studierende, die vor dem 31. Dezember 2012 ihr Studium absolvierten, können mit folgendem Bafög Erlass rechnen:
- Wer besonders schnell und mindestens vier Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer sein Studium erfolgreich absolviert hat, erhält einen Erlass von 2.560 Euro.
- Bei einem Studienabschluss zwei Monate vor Ende der Förderungshöchstdauer erhält der Absolvent noch 1.025 Euro Bafög Erlass.
- Zwischen 15 und 25 Prozent Rabatt der Darlehensrückzahlung, wer zu den besten 30 Prozent seines Jahrgangs gehört und innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Förderungshöchstdauer das Abschlussexamen bestanden hat.
Um in den Genuss dieses Bafög Erlasses zu kommen, müssen Sie diesen beantragen. Dazu reicht ein formloser Antrag innerhalb eines Monats nach Eingang des Feststellungsbescheids vom Bundesverwaltungsamt.
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