Aufstiegs-Bafög: Förderung durch den Staat
Wer berufliche Ambitionen verwirklichen will, braucht häufig Geld: Für Kurse, Materialien, Prüfungsgebühren. Beim Aufstiegs-Bafög handelt es sich um ein gesetzlich geregeltes Fördermittel, mit dem Arbeitnehmer bei ihrer beruflichen Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Seit Inkrafttreten vor gut 20 Jahren hat es einige Neuerungen gegeben. Wer, wie und wieviel Aufstiegs-Bafög erhält, erfahren Sie hier…

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Aufstiegs-Bafög: Neuer Name, gleiches Prinzip
Hinter dem Aufstiegs-Bafög verbirgt sich nichts anderes als ein Fördermittel, das bisher unter dem Namen Meister-Bafög firmierte und unter diesem noch bekannt ist.
Es wurde 1996 von Bund und Ländern als Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ins Leben gerufen und ermöglicht eine Weiterqualifizierung zur Fachkraft, Führungskraft oder zum selbstständigen Unternehmer.
Vorteile
Sie sind den Stress los, den Sie hätten, wenn Sie sich selbst um die Finanzierung kümmern müssten. Für viele jüngere Leute bedeutet finanzielle Abhängigkeit meist, wieder Zuhause bei den Eltern einziehen zu müssen.
Das Aufstiegs-Bafög ermöglicht Ihnen wieder Spaß und Lebensqualität zu entwickeln, wenn Sie zuvor beispielsweise in einem Bereich feststeckten, der Ihnen nicht die Erfüllung gebracht hat.
Nicht umsonst heißt das Aufstiegs-Bafög so: Häufig ist ein beruflicher Aufstieg verbunden. Es ist kein Geheimnis, dass ein Aufstieg in die nächste Hierarchieebene, beispielsweise vom ehemaligen Auszubildenden zum Meister mit einem höheren Einkommen verbunden ist.
Das ist besonders reizvoll für Arbeitnehmer in Branchen, die üblicherweise keine besonders üppigen Auszubildendengehälter zahlen wie etwa Friseure oder Floristen.
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Aufstiegs-Bafög Voraussetzungen: Wer wird gefördert?
Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung kann jeder mit dem Aufstiegs-Bafög gefördert werden, der sich mit einer Fortbildung zu folgenden Berufen weiterqualifiziert:
- Betriebswirt
- Erzieherin
- Fachkaufmann
- Handwerks- und Industriemeister
- Techniker
Darüber hinaus gilt das Aufstiegs-Bafög ebenso für 700 vergleichbare Qualifikationen. Um das Aufstiegs-Bafög in Anspruch nehmen zu können, müssen die Voraussetzungen der entsprechenden Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung erfüllt werden.
Völlig altersunabhängig können gefördert werden:
- Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss, die über die erforderliche Berufspraxis für ihre Fortbildung verfügen,
- Studienabbrecher,
- Studierte mit Bachelorabschluss,
- Ausländer, sofern sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, eine Dauerauftenthaltserlaubnis besitzen oder sich seit 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig sind.
Nicht mit Aufstiegs-Bafög gefördert werden hingegen Hochschulabsolventen, die den Master oder einen staatlichen Abschluss erlangt haben. Auch Schüler und Studierende in ihrer ersten Ausbildung sind vom Aufstiegs-Bafög ausgeschlossen.
Aufstiegs-Bafög: Welche Fortbildungen werden gefördert?
Mit dem Aufstiegs-Bafög werden die unterschiedlichsten Fortbildungen unterstützt. Bedingung ist, dass der von Ihnen angestrebte Abschluss höher zählt als ein Berufsfachschulabschluss, eine Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung ist.
Zur Prüfung zugelassen werden somit meist Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Erstausbildung. Die Form der Fortbildungsmaßnahme ist dabei relativ egal – Sie entscheiden, ob für Sie beispielsweise eine Vollzeitmaßnahme infrage kommt und ob sie schulisch oder außerschulisch stattfindet.
Um die Qualität der Aufstiegsfortbildung zu gewährleisten, ist das Aufstiegs-Bafög an bestimmte Anforderungen gebunden. So wird zum Beispiel ein bestimmter Umfang an Unterrichtsstunden erwartet. Außerdem erhalten Sie nur dann die Finanzspritze, wenn Ihr Lehrgang zertifiziert ist:
-
Mindestdauer
Für eine Forderung mit dem Aufstiegs-Bafög muss die Aufstiegsausbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
-
Vollzeit
Wer eine Vollzeitmaßnahme besucht, muss die Vollzeit-Fortbildungsdichte gewährleisten. Dazu müssen in der Woche 25 Unterrichtsstunden an vier Werktagen stattfinden. Insgesamt darf die Maßnahme nicht länger als drei Jahre dauern.
-
Teilzeit
Die Teilzeit-Fortbildungsdichte ist gewährleistet, wenn Ihre Lehrveranstaltungen mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat umfassen. Insgesamt darf die Maßnahme nicht länger als vier Jahre dauern.
-
Fernlehrgänge
Fernlerngänge können ebenfalls mit dem Aufstiegs-Bafög gefördert werden, sofern sie die Voraussetzungen des AFBG erfüllen. Zusätzlich müssen sie die Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllen.
-
Mediengestützte Lehrgänge
Wer bei mediengestützten Lehrgängen Aufstiegs-Bafög beantragen will, sollte darauf achten, dass sie durch Präsenzunterricht oder eine diesem vergleichbare verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden ergänzt werden. Ebenfalls erforderlich sind regelmäßige Erfolgskontrollen – reine Selbstlernphasen hingegen werden nicht gefördert.
Aufstiegs-Bafög: Wieviel Geld können Sie bekommen?
Mit dem Aufstiegs-Bafög können Arbeitnehmer individuell gefördert werden, das heißt, wieviel Geld Sie erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise dem Familienstand ab.
In jedem Fall sind mit der letzten Gesetzesnovelle vom 1. August 2016 die Fördersätze gestiegen. Grundsätzlich erfolgt das Aufstiegs-Bafög zu 40 Prozent als Zuschuss und der Rest als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei Vollzeitmaßnahmen kommen zusätzlich Kosten für den Lebensunterhalt hinzu.
Folgende Gelder und finanzielle Erlasse sind einkommens- und vermögensunabhängig möglich:
- Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro,
- für das Meisterstück und Materialkosten bis zu 50 Prozent, jedoch maximal 2.000 Euro,
- bei bestandener Prüfung 40 Prozent Darlehenserlass,
- bei anschließender Unternehmensgründung bis zu 66 Prozent Darlehenserlass.
Mit dem AFBG sind diverse Leistungen und Freibeträge angehoben worden. So wird bei Vollzeitmaßnahmen mit dem Aufstiegs-Bafög einkommens- und vermögensabhängig der Unterhaltsbedarf gefördert. Das bedeutet, dass Ihr Einkommen und Vermögen beziehungsweise das Ihres Ehe- oder Lebenspartners Einfluss auf die Höhe des Aufstiegs-Bafögs hat.
Der Einkommensfreibetrag des Ehe- oder Lebenspartners liegt bei 1.145 Euro. Für Teilnehmer einer Fortbildungsmaßnahme gilt ein Vermögensfreibetrag von 45.000 Euro.
Die Höhe der Förderung beträgt monatlich…
- bis zu 768 Euro als Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende,
- bis zu 235 Euro als Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte,
- bis zu 235 Euro als Aufschlag pro Kind und
- 130 Euro pauschal zu Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehenden.
Zusätzlich zum Aufstiegs-Bafög haben Teilnehmer einer Fortbildungsmaßnahme die Möglichkeit, Geld durch die Steuererklärung zu bekommen. Alles, was mit Ihrer Maßnahme in Zusammenhang steht, können Sie als Werbungskosten angeben.
Dazu gehören beispielsweise:
- Büroeinrichtung
- Fahrkosten
- Laptop
- Lehrbücher
- Materialien
Aufstiegs-Bafög: Beispiele und Rechner
Da die exakte Berechnung dessen, was Sie als Aufstiegs-Bafög erhalten können, recht kompliziert ist, gibt es verschiedene Förderbeispiele.
Abhängig davon, ob Sie alleinerziehend, ledig, verheiratet oder kinderlos sind, können Sie sich daran orientieren und mit Ihrer Lebenssituation vergleichen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt außerdem einen Rechner fürs Aufstiegs-Bafög zur Verfügung. Dort können Sie – anonym – Ihre individuellen Voraussetzungen eingeben und sich die jeweiligen Förderungsbeiträge anzeigen lassen.
- Hier geht es zu den Förderbeispielen.
- Hier geht es zum Aufstiegs-Bafög-Rechner.
Antrag und Rückzahlung: Wie kommen Sie an das Aufstiegs-Bafög?
Ansprechpartner für das Aufstiegs-Bafög sind verschiedene Vollzugsbehörden in den einzelnen Bundesländern, etwa für Niedersachsen die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank). Vor Beginn einer Maßnahme reichen Sie dort einen Antrag ein.
Das können Sie seit dem 1. August 2016 bequem von Zuhause aus online machen. Die für die Antragsstellung notwendigen Antragsformulare für das Aufstiegs-Bafög können Sie ebenfalls im Internet herunterladen.
Sie bekommen dann die Entscheidung in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides mitgeteilt. Innerhalb von drei Monaten können Sie damit bei der KfW Ihr Darlehen beantragen. Für dieses Darlehen sind keinerlei Sicherheiten notwendig. Zum Monatsende erhalten Sie dann für den Folgemonat den jeweiligen Unterhaltsbetrag.
Der Beginn der Rückzahlung wird vom zuständigen Amt für Ausbildungsförderung festgesetzt. Die Mindestrate beträgt 128 Euro im Monat. Wie beim normalen Bafög gibt es die Möglichkeit, die Raten stunden zu lassen, wenn Sie sie nicht zurückzahlen können.
In diesem Fall sind beispielsweise aktuelle Einkommensnachweise und Kontoauszüge notwendig, aus denen Ihre monatlichen Einkünfte hervorgehen.
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Mehr Informationen zum Aufstiegs-Bafög

Anja Rassek studierte u.a. Germanistik an der WWU in Münster. Sie arbeitete beim Bürgerfunk und einem Verlag. Hier widmet sie sich Themen rund ums Büro, den Joballtag und das Studium.

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