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Aufstiegs-Bafög: Finanzspritze bei Aufstiegsfortbildungen

Mit dem Aufstiegs-Bafög haben nicht mehr nur Schüler und Studierende, sondern auch Berufstätige die Chance auf finanzielle Förderung vom Staat. Wer beispielsweise als Erzieher berufliche Ambitionen verwirklichen will, braucht häufig Geld: Für Kurse, Materialien, Prüfungsgebühren. Das Aufstiegs-Bafög unterstützt Arbeitnehmer bei ihrer beruflichen Qualifizierung bis hin zur Selbständigkeit. Wer, wie und wieviel Aufstiegs-Bafög erhält, erfahren Sie hier…



Aufstiegs-Bafög: Finanzspritze bei Aufstiegsfortbildungen

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Wem steht Aufstiegs-Bafög zu?

Aufstiegs-Bafög kann erhalten, wer sich an einer Fachschule oder mit einem Lehrgang fortbildet. Das gilt besonders für Personen, die einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse erwerben:

Insgesamt sind aber mehr als 700 vergleichbare Qualifikationen als Fortbildung anerkannt. Es handelt sich hierbei um eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Im Gegensatz zur Förderung nach Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz (Bafög) erhalten Sie das Aufstiegs-Bafög altersunabhängig.

Berechtigte Personengruppen im Detail

Förderungswürdig sind auch Abiturienten und Studienabbrecher ohne abgeschlossene Ausbildung, die aber über die erforderliche Berufspraxis für die Fortbildung verfügen. Auch Hochschulabsolventen, die ein Bachelorstudium abgeschlossen haben, können das Aufstiegs-Bafög erhalten. Höhere Studienabschlüsse wie Master, Staatsexamen oder Doktortitel sind davon ausgenommen, ebenso Schüler und Studierende in ihrer ersten Ausbildung.

Besondere Voraussetzungen existieren für Ausländer: Sie haben Anspruch auf das Aufstiegs-Bafög, sofern ihr ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt. Außerdem müssen sie ein Daueraufenthaltserlaubnis oder entsprechende Aufenthaltstitel nachweisen können und bereits 15 Monate rechtmäßig hier gewohnt und gearbeitet haben.

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Wie viel Aufstiegs-Bafög bekommt man?

Das Aufstiegs-Bafög teilt sich in zwei Förderungsarten: Zum erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, die Sie nicht zurückzahlen müssen. Zum anderen haben Sie die Gelegenheit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu bekommen. Bis zu 15.000 Euro können Berechtigte erhalten, je zur Hälfte Zuschuss und Darlehen.

Wer ein Meisterstück anfertigen muss, kann zusätzlich maximal 2.000 Euro für die Materialkosten erhalten. Davon sind 50 Prozent Zuschuss. Die exakte Höhe des Aufstiegs-Bafögs, genauer: der Zuschüsse, richtet sich nach Ihrem Einkommen beziehungsweise Vermögen. Hier im Überblick die (maximale) Förderung:

  • Bis zu 15.000 Euro für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Bis zu 50 Prozent für das Meisterstück und Materialkosten (maximal 2.000 Euro)
  • Bei bestandener Prüfung 50 Prozent Darlehenserlass
  • Bei anschließender Unternehmensgründung bis zu 100 Prozent Darlehenserlass

Für den Darlehenserlass müssen Sie einen Antrag mit entsprechenden Nachweisen bei der KfW-Bank stellen.

Unterstützung zum Lebensunterhalt

Wer eine Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolviert, kann außerdem einkommens- und vermögensunabhängig Unterstützung zum Lebensunterhalt erhalten. Diese setzt sich aus Zahlungen für den Grundbedarf, dem Wohnbedarf, einem Erhöhungsbedarf sowie Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Folgende Beiträge sind maximal möglich:

  • 892 Euro für Alleinstehende
  • 235 Euro als Aufschlag für Verheiratete/Verpartnerte
  • 235 Euro als Aufschlag pro Kind
  • 150 Euro pauschal zu Kinderbetreuungskosten bei Alleinerziehenden

Einkommens- und vermögensunabhängig ist hingegen die Pauschale von 150 Euro bei Kindern unter 14 Jahren oder bei der Betreuung eines behinderten Kindes. Des Weiteren existieren Freibeträge von 290 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 630 Euro (für den Partner des Antragsstellers). Wer neben der Aufstiegsfortbildung noch einen Minijob (bis 450 Euro) ausübt, muss keinerlei Abzüge vom Aufstiegs-Bafög befürchten.

Geld sparen mit Steuererklärung

Zusätzlich zum Aufstiegs-Bafög haben Teilnehmer einer Fortbildungsmaßnahme die Möglichkeit, Geld durch die Steuererklärung zu bekommen. Alles, was mit Ihrer Maßnahme in Zusammenhang steht, können Sie als Werbungskosten angeben. Dazu gehören beispielsweise:

  • Büroeinrichtung
  • Fahrkosten
  • Laptop
  • Lehrbücher
  • Materialien

Aufstiegs-Bafög Rechner

Sie wollen wissen, wie viel Geld Sie vom Staat erhalten können? Die exakte Berechnung des Aufstiegs-Bafögs ist recht kompliziert, da es sich nach Ihrer persönlichen Lebenssituation richtet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt auf seiner Seite einen Aufstiegs-Bafög Rechner zur Verfügung. Der führt Sie durch einzelne Fragen, aus deren Beantwortung sich Ihre individuelle Förderhöhe errechnen lässt. Klicken Sie dazu einfach nachfolgenden Link: Förderrechner


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Häufige Fragen und Antworten zum Aufstiegs-Bafög

Was ist Aufstiegs-Bafög?

Aufstiegs-Bafög (früher: Meister-Bafög) ist eine staatliche Unterstützung. Sie ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) geregelt und richtet sich an Personen, die sich beruflich weiterqualifizieren wollen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen. Darunter fallen Meisterkurse und Lehrgänge, die auf gleichwertige Fortbildungsabschlüsse vorbereiten.

Welche Fortbildungen werden gefördert?

Aufstiegs-Bafög können Sie für Fortbildungen erhalten, die durch öffentliche oder private Träger durchgeführt werden. Möglich ist die Förderung sowohl für Vollzeit-, als auch Teilzeitfortbildungen.

Wie lange können Sie Aufstiegs-Bafög erhalten?

Je nachdem, ob Sie die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit oder Teilzeit absolvieren, variiert die Förderhöchstdauer. Üblicherweise fördert der Staat bei Vollzeitmaßnahmen höchstens 36 Monate, bei einer Teilzeitmaßnahme maximal 48 Monate.

Kann man das Aufstiegs-Bafög ein zweites Mal beantragen?

Es ist möglich, ein zweites Mal Aufstiegs-Bafög zu beantragen, allerdings wird eine zweite Aufstiegsfortbildung nur in Ausnahmefällen übernommen. Dafür müssen Sie beispielsweise erforderliche Qualifikationen durch die vorherige Aufstiegsfortbildung gemäß AFBG erworben haben. Oder persönliche Gründe wie zum Beispiel eine Krankheit machen eine erneute Fortbildung nötig.

Auch interessant: Förderwürdig ist nicht nur die erste Aufstiegsfortbildung. Wer seine erste Aufstiegsfortbildung selbst finanziert hat, kann dennoch Aufstiegs-Bafög für eine zweite Aufstiegsfortbildung beantragen, da eine Förderung pro Person möglich ist.

Wie viel muss man beim Aufstiegs-Bafög zurückzahlen?

Die exakte Summe richtet sich danach, welche Gelder Sie empfangen haben. Die Zuschüsse nebst Lebensunterhalt bekommen Sie vom Staat als Geschenk. Zurückzahlen müssen Sie lediglich das Darlehen der KfW-Bank. Die Rückzahlungsraten betragen mindestens 128 Euro im Monat.

Anders sieht es aus, wenn Sie nicht regelmäßig an der Fortbildung teilgenommen oder diese sogar abgebrochen haben: In dem Fall müssen Sie die Förderung zurückzahlen. Das gilt allerdings nicht für kurzfristige Krankschreibungen. Erst bei Fehlzeiten von mehr als 30 Prozent der Unterrichtsstunden ist das Geld zurückzuzahlen.

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Welche Voraussetzungen muss die Aufstiegsfortbildung erfüllen?

Aufstiegs-Bafög erhalten Sie für öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen beziehungsweise den Besuch von Fachschulen. Bedingung ist, dass der von Ihnen angestrebte Abschluss höher zählt als ein Berufsfachschulabschluss, eine Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung ist. Außerdem müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestdauer
    Der Vorbereitungslehrgang umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden.
  • Vollzeit
    Vollzeitmaßnahme müssen einen Umfang von 25 Unterrichtsstunden in der Woche haben und an vier Werktagen stattfinden. Insgesamt darf die Maßnahme nicht länger als drei Jahre dauern.
  • Teilzeit
    Für Teilzeitmaßnahmen dürfen nicht länger als vier Jahre dauern und müssen mindestens 18 Unterrichtsstunden im Monat umfassen.
  • Fernlehrgänge
    Aufstiegs-Bafög für Fernlerngänge ist möglich, sofern sie die Voraussetzungen des AFBG erfüllen. Zusätzlich müssen sie die Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes erfüllen.
  • Mediengestützte Lehrgänge
    Mediengestützte Lehrgänge sollten Präsenzunterricht oder eine ähnlich verbindliche mediengestützte Kommunikation im Umfang von mindestens 400 Stunden beinhalten. Außerdem erforderlich: Regelmäßige Erfolgskontrollen – für reine Selbstlernphasen erhalten Sie kein Aufstiegs-Bafög.
  • Teilnahme
    Die Zahlung des Aufstiegs-Bafögs ist an die regelmäßige Teilnahme gekoppelt, die Sie durch das Formblatt F nachweisen müssen.

Bis wann muss Aufstiegs-Bafög beantragt werden?

Das Aufstiegs-Bafög sollten Sie frühstmöglich beantragen: Wie immer bei finanzieller Unterstützung vom Staat, müssen Sie entsprechende Nachweise erbringen und auch die Bearbeitung des Antrags nimmt Zeit in Anspruch. Hinzu kommt, dass frühestens ab Antragsmonat gefördert wird: Hat die Fortbildungsmaßnahme also bereits einen Monat zuvor begonnen, verschenken Sie Geld. Den Maßnahmebeitrag, der die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beinhaltet, müssen Sie spätestens am Ende der Aufstiegsfortbildung beantragen.

Wo stelle ich den Antrag für Aufstiegs-Bafög?

Wer Aufstiegs-Bafög beantragen will, richtet sich zuständigen Förderstellen der Länder. Die Ansprechpartner sind je nach Bundesland unterschiedlich: Für Nordrhein-Westfalen (NRW) übernimmt die Bezirksregierung in Köln die Beratung und Antragsannahme. In Bayern hingegen ist das Amt für Ausbildungsförderung in München zuständig. Hessen wiederum siedelt die Beratung bei den Studentenwerken an und Hamburg bei der Handwerkskammer. Welche Förderstelle für Sie infrage kommt, erfahren Sie auf der Seite aufstiegs-bafoeg.de.

Die notwendigen Antragsformulare können Sie bequem online von zuhause aus ausfüllen. Herunterladen können Sie sie HIER. Allerdings sollten Sie auf die jeweils für Ihr Bundesland gültigen Antragsmöglichkeiten achten. Die Übersicht darüber finden Sie HIER.

Wann muss ich das Aufstiegs-Bafög zurückzahlen?

Die Rückzahlung beginnt frühestens nach Ihrer Fortbildung und kann sich bis zu einer Karenzzeit von sechs Jahren nach hinten schieben lassen. Außerdem fallen in der Zeit keine weiteren Zinsen an. Danach müssen Sie innerhalb von zehn Jahren das Aufstiegs-Bafög zurückzahlen. Aber auch dann gibt es noch Ausnahmesituationen, die der Staat berücksichtigt: Beispielsweise, wenn Ihr Einkommen unterhalb bestimmter Grenzen liegt.

Dann ist eine Freistellung der Rückzahlung um bis zu fünf Jahre möglich. Besondere Konditionen gibt es außerdem, wenn Sie ein geringes Einkommen haben, Kinder unter 14 Jahren betreuen oder nahe Angehörige pflegen. Anders sieht es aus, wenn Sie hingegen mehr als 30 Prozent der Unterrichtsstunden verpassen oder die Aufstiegsfortbildung abbrechen. In dem Fall müssen Sie auch die Zuschüsse zurückzahlen. Wichtig ist daher, dass Sie im Falle unverschuldeter Ausfälle durch Krankheit oder Ähnliches dies sofort melden und sich per Attest bescheinigen lassen.

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