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Fortbildung: Angebote, Auswahl, Finanzierung

Eine Fortbildung baut auf dem aktuell ausgeübten Beruf auf. Wichtig sind solche zusätzlichen Qualifikationen, um konkurrenzfähig zu bleiben und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu steigern. Aber sowas kostet. Alternativ sind Online-Kurse und Webinare als Fortbildungen beliebt – aber taugen sie etwas? Wir zeigen Ihnen, welche Finanzierungsmöglichkeiten und Fördermittel es für Ihre Fortbildungspläne gibt. Außerdem: Wie sinnvoll Online-Kurse Webinare sind und ob sich eine Fortbildung für Sie lohnt…



Fortbildung: Angebote, Auswahl, Finanzierung

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Definition: Was ist eine Fortbildung?

Bei der Fortbildung handelt es sich um eine besondere Form der beruflichen Bildung. Es handelt sich um eine organisierte Form des Lernens, die in der Regel auf eine vorherige Ausbildung aufbaut. Diese Besonderheit ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Das definiert vier verschiedene Fortbildungsarten:

  • Anpassungsfortbildung

    Diese Fortbildung passt die bestehende Ausbildung und den fachlichen Stand an aktuelle Gegebenheiten und Anforderungen an.

  • Erweiterungsfortbildung

    Bei dieser Fortbildungsform wird die fachliche Basis und Qualifikation ausgebaut und teilweise in neuen Bereichen vertieft. Es können auch neue Themen erschlossen werden.

  • Erhaltungsfortbildung

    Mit diesen Fortbildungen wird das vorhandene Wissen primär aufgefrischt und so eine gleichbleibende fachliche Qualifikation und Qualität gewährleistet.

  • Aufstiegsfortbildung

    Diese Fortbildung stellt die Grundlage für den beruflichen Aufstieg (Beförderung) und die Übernahme neuer Aufgaben – meist mit mehr Verantwortung – dar.

Fortbildung oder Weiterbildung?

Oft werden die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung synonym verwendet. Das ist nicht ganz falsch, dennoch gibt es laut Definition ein paar Unterschiede. Eine Weiterbildung baut zwar auf berufliches Vorwissen auf, kann aber auch eine einfache Zusatzqualifikation oder eine völlig neue Berufsausbildung sein.

Sie ist meist unabhängig von der aktuell ausgeübten Tätigkeit. Da sie dem derzeitigen Arbeitgeber nicht unbedingt zugute kommt (beispielsweise bei völlig fachfremden Inhalten), werden die Kosten für eine Weiterbildung vom Arbeitgeber in der Regel nicht übernommen.

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Vorteile einer Fortbildung

Eine Fortbildung zahlreiche Vorteile und kann eine echte Alternative zu einem berufsbegleitenden Studium sein:

  • Dauer
    Oft ist sie deutlich kürzer – sechs bis zwölf Monate – als Studiengänge.
  • Anerkennung
    Sie ist – wenn sie beispielsweise bei der IHK absolviert wird – ebenso anerkannt wie ein Studienabschluss.
  • Praxisnähe
    Fortbildungen vermitteln das Wissen oft praxisnaher als ein Studium.
  • Kosten
    In der Regel ist eine Fortbildung günstiger als ein vergleichbares Studium.
  • Karriere
    Sie fördert Karrierechancen und erhöht die Aussicht auf eine Gehaltserhöhung. So das Ergebnis der repräsentativen Kantar-TNS-Studie „Weiterbildungstrends in Deutschland“.
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Häufige Fragen und Antworten rund um die Fortbildung

Was ist Fortbildung und Weiterbildung?

Sprachlich wird häufig nicht so genau zwischen beiden Begriffen unterschieden. Aber eine Fortbildung bildet vor allem im aktuell ausgeübten Beruf weiter. Hingegen kann eine Weiterbildung zusätzliche Qualifikationen umfassen, die andere Berufstätigkeiten ermöglichen. Eine weitere Unterscheidung liegt darin, dass es sich bei Fortbildungen um öffentlich zugängliche Maßnahmen handelt, während berufliche Weiterbildung als privat zugängliche Bildungsmaßnahme gilt.

Ist eine Fortbildung Arbeitszeit?

Ob eine Fortbildung zur Arbeitszeit zählt, hängt im Wesentlichen davon ab, ob Sie sie aus eigenem Antrieb besuchen oder Ihr Arbeitgeber sie wünscht: Im erste Fall fällt sie unter Freizeitvergnügen. Sollte Ihr Chef hingegen darauf drängen und Ihr Job davon abhängen, ist es Arbeitszeit.

Was für Fortbildungen gibt es?

Es gibt vier Arten der Fortbildung, die jedoch unterschiedliche Ziele verfolgen. Mit der Anpassungsfortbildung aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse für Ihre Tätigkeit. Auch die Erhaltungsfortbildung frischt überwiegend Kenntnisse aus dem Zweck auf, dass Sie die Tätigkeit weiterhin ausüben können. Mit der Erweitungsfortbildung und noch stärker mit der Aufstiegsfortbildung (teilweise auch Aufstiegsweiterbildung genannt) kommen deutlich neue Inhalte hinzu, die eine andere berufliche Position und höheres Gehalt ermöglichen.

Warum Fort- und Weiterbildungen?

Ganz gleich, ob Sie für die Firma eine Fortbildung besuchen oder sich privat weiterbilden wollen: Lebenslanges Lernen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Durch Digitalisierung und immer neue Erfindungen ist der Berufsalltag ständigen Veränderungen unterworfen. Hier mithalten zu können erleichtert nicht nur Arbeitsabläufe, sondern trägt zur Arbeitsplatzsicherheit bei.

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So lässt sich die Fortbildung finanzieren

Kontinuierliches Lernen kostet nicht nur Zeit und Energie, sondern vor allem Geld. Glücklicherweise stehen Arbeitnehmern einige Finanzierungswege und Fördermittel für die Fortbildung zur Verfügung:

Arbeitgeber

Bevor Sie sich auf den Weg zu Behörden, öffentlichen Stellen oder Stiftungen machen, sollten Sie zuerst die Finanzierung durch den Arbeitgeber prüfen. Das ist häufig der einfachste Weg zur Fortbildung. Allerdings ist Folgendes dabei zu bedenken:

  • Unternehmensbindung
    Als Gegenleistung für die finanzielle Unterstützung müssen sich Arbeitnehmer oft vertraglich für mehrere Jahre an das Unternehmen binden und/oder auf einen Teil des Gehalts verzichten.
  • Rahmenbedingungen
    Innerhalb des festgelegten Zeitfensters kann sich viel im Unternehmen ändern. Ein neuer Chef, neue Anforderungen oder ein verändertes Betriebsklima können die Arbeit erschweren.
  • Kosten
    Brechen Sie die Fortbildung aus wichtigen Gründen ab, kann Ihr Arbeitgeber möglicherweise einen Teil des Geldes zurückfordern. Je nach Zeitpunkt kommen dabei hohe Summen zusammen. Kosten kommen ebenfalls auf Sie zu, wenn Sie früher als vereinbart das Unternehmen verlassen.

Bildungsgutschein

Auch der Staat fördert Fortbildung mit finanziellen Hilfen. Allerdings unterliegen diese diversen Auflagen. Sehr gefragt ist der Bildungsgutschein. Gedacht ist dieses Fördermittel vor allem für Arbeitslose beziehungsweise für Arbeitnehmer, die akut von Arbeitslosigkeit bedroht sind, wenn sie eine bestimmte Fortbildung nicht machen und/oder über keinen Berufsabschluss verfügen. Arbeitnehmer müssen sich dazu bei der Agentur für Arbeit melden.

Mit dem Bildungsgutschein können Fahrt- und Übernachtungskosten, Kinderbetreuungskosten und zu einem gewissen Grad auch Fortbildungskosten von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Bei Umschulungen übernimmt die Arbeitsagentur in der Regel komplett. Interessant ist diese Leistung auch für Arbeitnehmer beim Wiedereinstieg in den Job. Allerdings gibt es keinen Anspruch auf den Bildungsgutschein. Hierbei handelt es sich um eine Kann-Leistung, sie liegt einzig im Ermessen des Sachbearbeiters.

Aufstiegs-Bafög

Das Aufstiegs-Bafög nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) dient der Finanzierung von Aufstiegsfortbildungen. Es richtet sich an Handwerker und andere Fachkräfte, die sich zu Handwerks- oder Industriemeistern (daher auch Meister-Bafög), Technikern, Betriebswirten oder staatlich geprüften Erziehern fortbilden. Ungeachtet Ihres Einkommens oder etwaigen Vermögens können Sie bis zu 15.000 Euro Fördergeld erhalten, wenn Sie Aufstiegs-Bafög beantragen. 50 Prozent davon stellt Ihnen der Staat als Zuschuss zur Verfügung, für die restliche Fördersumme erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Begabtenförderung

Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung bietet mit dem Weiterbildungs- und Ausstiegstipendium überdurchschnittlich guten Arbeitnehmern finanzielle Unterstützung. Daneben gibt es viele weitere Stiftungen, die mit Stipendien für Sie infrage kommen können. Gefördert werden nämlich nicht nur ambitionierte Arbeitnehmer mit besonders guten Noten, sondern auch auch solche, die über einen bestimmten politischen Hintergrund verfügen, einer Minderheit angehören oder bestimmte gesellschaftliche oder religiöse Werte vertreten.

Bildungsprämie

Die Bildungsprämie will Fortbildung und Weiterbildung aus Eigenengagement fördern und finanziell unterstützen. Sie richtet sich an Geringverdiener und Geringqualifizierte, die am beruflichen Aufstieg häufig aufgrund der Kosten für Fortbildungen scheitern. Allerdings kann die Bildungsprämie höchstens finanzielle Entlastung, jedoch keine vollständige Finanzierung bieten.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) unterstützt die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter Coachings oder Qualifizierungsmaßnahmen, die der Wiedereingliederung von Arbeitslosen dienen (§ 45 SGB III). Sie finanziert aber auch allgemein Fortbildungen, „die einen beruflich weiterbringen“.

Tipp: Mit der Steuererklärung sparen

Wer seine Fortbildung weder über den Arbeitgeber finanzieren kann, noch Anspruch auf öffentliche Fördermittel hat (das ist häufig der Fall, wenn das Jahresgehalt „zu hoch“ ist), dem bleibt immer noch die Steuererklärung. So können Sie indirekt Ihre Seminare oder Kurse im Nachhinein finanzieren, und zwar wahlweise so:

  • Sonderausgabe

    Dies ist vor allem für Personen interessant, die beispielsweise als Erstausbildung ein Studium absolvieren. Dies kann derzeit mit bis zu 6.000 Euro geltend gemacht werden. Diese Ausgaben können aber nur in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem sie tatsächlich angefallen sind. Theoretisch können Sie Lernmaterial, Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung angeben. Allerdings lohnt sich die Angabe der Sonderausgabe für viele Studenten nicht, da ihnen keine oder kaum Einnahmen gegenüberstehen, mit denen die Kosten verrechnet werden könnten.

  • Werbungskosten

    Anders bei Arbeitnehmern, die eine Fortbildung in Form eines Studium absolvieren und damit nach ihrer Ausbildung eine Zweitausbildung machen. Sie können zusätzlich Werbungskosten geltend machen, also Aufwendungen, die zum Erwerb, zur Sicherung und Erhaltung der Einnahmen notwendig sind. Dabei werden Ihnen pauschal 1.000 Euro angerechnet. Mehrausgaben können Sie durch Belege nachweisen. Der Aufwand lohnt sich vor allem dann, wenn Sie sicher wissen, dass Sie deutlich über die 1.000 Euro kommen werden.

Müssen Fortbildungskosten zurückgezahlt werden?

In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf sogenannten Bildungsurlaub. So können sie sich zum Zweck der beruflichen Fortbildung für fünf Tage im Jahr bezahlt freistellen lassen – ihr Arbeitgeber muss in dieser Zeit also weiter den vereinbarten Lohn zahlen.

Eine Pflicht zur Übernahme der Fortbildungskosten ergibt sich daraus aber noch nicht, sagt Sandra Voigt, Arbeitsrechtsexpertin bei Anwalt.de. Geht der Wunsch zur Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung aber vom Arbeitgeber aus, so ist dieser zur Übernahme der entstehenden Kosten verpflichtet. Am häufigsten werde eine sogenannte Rückzahlungsklausel zwischen dem Arbeitgeber und dem lernwilligen Beschäftigten vereinbart. Hierbei verpflichtet sich dieser, die Fortbildungskosten ganz beziehungsweise teilweise zurückzuzahlen, wenn er innerhalb einer bestimmten Frist den Arbeitgeber wechselt oder die Fortbildung vorzeitig abbricht.

Kriterien für Rückzahlungsvereinbarung

Nicht jede Rückzahlungsvereinbarung ist aber wirksam. Mehr dazu, unter welchen Bedingungen der Arbeitgeber eine Rückzahlung verlangen kann, lesen Sie hier:

Kriterien für eine Rückzahlungsvereinbarung (PDF)


Diese Fortbildungen sind gefragt

Je nachdem, welchen Bildungsträger Sie fragen, werden Sie unterschiedliche Antworten bekommen, welche Lehrgänge gerade besonders beliebt sind. Arbeitnehmer mit Fortbildungen im Bereich Pädagogik, Ergotherapie, Logopädie und vor allem Pflege dürften am Arbeitsmarkt derweil sehr gefragt sein, da gerade in letzterem Bereich seit Jahren Fachkräftemangel herrscht.

  • Fortbildung in der Pflege

    Die folgenden Fortbildungen in der Pflege seien als Beispiel genannt: Datenschutz in der ambulanten Pflege, Abrechnungsverfahren im Gesundheitswesen, Beschwerdemanagement in Gesundheitseinrichtungen, Fortbildung zum Pflegeberater, zur Betreuungskraft.

  • Fortbildung in der Pädagogik

    Solche Fortbildungen richten sich beispielsweise besonders an Erzieher und Lehrer: Online-Kurs Medienpädagogik, besondere Schwerpunkte wie Montessori-Pädagogik, bedürfnisorientierte Pädagogik, Autismus oder Elternarbeit.

  • Fortbildungen in der Wirtschaft

    In der Wirtschaft erfreuen sich derzeit vor allem diese Fortbildungen großer Beliebtheit: Bilanzbuchhalter, Fachwirt (beispielsweise ein IHK-Abschluss als Handelsfachwirt), Fremdsprachen (darunter besonders Englisch als wichtigste Fremdsprache), Industriemeister, Mitarbeiterführung, Projektmanagement, Techniker.

Webinare und Online-Kurse als Fortbildungs-Alternative

Ähnlich wie bei Fernstudiengängen lassen sich heute viele klassische Fortbildungsangebote (auch) online und damit zeit- und ortsunabhängig durchführen. Sofern Träger und Zertifikat allgemein anerkannt ist (Industrie- und Handelskammer oder ein in der Branche angesehenes Bildungsinstitut), spricht nichts gegen solche Fortbildungen.

Nutzen Sie jedoch die aktuell populären MOOCs – Massive Open Online Courses – um sich autodidaktisch weiterzubilden, ist der Wert einer solchen Fortbildung nicht garantiert. Zwar gibt es viele qualitativ hochwertige MOOCs, mit denen Sie Ihr Wissen vertiefen können. Doch ob (potenzielle) Arbeitgeber die gewonnenen Kompetenzen anerkennen, ist fraglich und von der Branche und dem Unternehmen abhängig. Hinzu kommt, dass Webinare nicht für jeden Arbeitnehmer gleichermaßen geeignet sind. Ob diese Fortbildungsart für Sie passt, ist abhängig vom Lerntyp. Mithilfe unserer kleinen Checkliste können Sie schnell im Browser abhaken und für sich klären:

  • Brauchen Sie eine vorgegebene Struktur bei Fortbildungen?
  • Bevorzugen Sie eine zeitliche Vorgabe für den Lernstoff und die Lehrmodule?
  • Lernen Sie am besten im persönlichen Austausch mit Referenten?
  • Lassen Sie sich leicht von Umgebungsreizen ablenken?
  • Empfinden Sie das Lernen in der Gruppe als angenehm?

Wenn Sie zwei oder mehr der Fragen abhaken konnten, wird eine Fortbildung in Form eines Online-Kurses für Sie höchstwahrscheinlich eine besondere Herausforderung werden.

Online-Fortbildung: Tipps für Unternehmen

Online-Kurse können für die Wissensvermittlung im Unternehmen ein hervorragendes Medium sein. Als ausschließlicher Weiterbildungskanal reichen sie zwar nicht aus – umfangreiche Unterlagen und physische Ansprechpartner sind nach wie vor nötig. Doch für den Einstieg in ein Thema, die Vermittlung von Grundlagen und die Begleitung von Präsenz-Kursen sind Online-Kurse ideal.

Welche Anforderungen effektive Online-Kurse im Unternehmen erfüllen und worauf Arbeitgeber bei der Einführung achten sollten, können Sie in unserem kostenlosen PDF nachlesen, das wir Ihnen hier als Download zur Verfügung stellen:

22 Tipps für Unternehmen



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