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Bafög: Rechner, Antrag, Voraussetzungen + Rückzahlung

Mit Bafög fördert der Staat Menschen in der Ausbildung. Gedacht ist es für Studierende, Schüler und Auszubildende, die wenig finanzielle Mittel haben. Je nach Anspruch können Berechtigte es zur Hälfte als Darlehen oder als vollständiger Zuschuss erhalten. Mit der Reform des Bafög-Gesetzes gibt es mehr Geld für Leistungsempfänger. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen Antragsteller erfüllen müssen. Außerdem: Hinweise zum Bafög-Rechner und zur Rückzahlung…



Bafög: Rechner, Antrag, Voraussetzungen + Rückzahlung

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Was ist das Bafög?

Bafög ist einerseits die Abkürzung für das vor 50 Jahren eingeführte „Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz“ (BAföG). Das will junge Menschen während des Studiums beziehungsweise der Ausbildung unterstützen, die über wenig finanzielle Mittel verfügen. Es bezeichnet gleichzeitig die staatlich bewilligte Sozialleistung, die Berechtigte monatlich erhalten.

Unabhängig von der finanziellen Situation soll jeder studieren können. Dies ist prinzipiell auch durch einen Studienkredit möglich, doch die staatliche Förderung ist vorteilhafter: Empfänger müssen maximal die Hälfte des Betrages zurückzahlen – und zwar zinsfrei. Auszubildende und Schüler erhalten das Bafög sogar als sogenanntes Volldarlehen.

Bafög Rechner

Ob Sie die staatliche Förderung erhalten können, lässt sich grob mit einem Bafög-Rechner ermitteln. Allerdings übernehmen solche Rechner keine Gewähr. Sie können auf Basis Ihrer Informationen nur ungefähre Angaben machen. Für exakte Berechnungen sollten Sie sich einen Termin beim zuständigen Bafög-Amt geben lassen. Einen Bafög-Rechner bietet beispielsweise das Studentenwerk Göttingen:

Bafög-Rechner


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Voraussetzungen: Wer bekommt Bafög und wie viel?

Studierende, Azubis und Schüler haben einen Rechtsanspruch auf die Zahlung von Bafög – sofern bestimmte Voraussetzungen gegeben sind:

  • Es handelt sich um ein Erststudium (Zweitstudium nach einem Studienabschluss ist meist nicht förderungswürdig!) beziehungsweise die Erstausbildung.
  • Nicht älter als 45 Jahre (zu Beginn des Bachelor-Studiums, Ausnahmen gelten beispielsweise im zweiten Bildungsweg)
  • Nach bestandener Zwischenprüfung oder dem vierten Fachsemester liegt dem Bafög-Amt ein Leistungsnachweis vor
  • Sofern ein Studienfachwechsel erfolgt, muss dieser aus wichtigem Grund und spätestens bis zum Beginn des vierten Fachsemesters stattfinden

Anspruchsberechtigt sind nicht nur deutsche Bürger und Studierende aus der Europäischen Union, sondern auch gesellschaftlich integrierte Ausländer, sofern sie eine Bleibeperspektive haben. Eine Verlängerung der individuellen Bafög-Förderungsdauer (beispielsweise durch pandemiebedingte Studienbeeinträchtigung und Ausbildungsverzögerung) ist möglich. Allerdings sind dafür Nachweise und ein gesonderter Antrag erforderlich.

Bafög Höchstsatz

Die Höhe der Förderung ermittelt das Bafög-Amt individuell. Es richtet sich nach dem Bedarf, um unterschiedliche Ausgangssituationen zu berücksichtigen. Wer über bessere finanzielle Verhältnisse verfügt oder noch bei den Eltern wohnt und somit weniger Kosten hat, erhält einen geringeren Betrag. Das heißt aber nicht, dass bei hohem Bedarf automatisch die Bafög-Sätze steigen: Wer Pech hat und auf Wohnungssuche im teuren München nur überteuerte WG-Zimmer findet, bekommt trotzdem nur den Zuschlag für die Unterkunft von 325 Euro.

Ausbildungsstätte Bei Eltern Eigene Wohnung
Universitäten,
Fachhochschulen
633 € 934 €
Abendgymnasien,
Kollegs
602 € 903 €
Abendhaupt-/realschulen,
weiterführende Fachoberschulen
596 € 858 €
Berufsfachschulen 384 € 754 €
Schüler ab Klasse 10,
Fach-/Fachoberschulen
754 €

Die angegebenen Bedarfssätze spiegeln die Höchstsätze wider. Sie enthalten bereits den Zuschlag für Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 122 Euro. Außerdem erhalten Studierende mit Kind einen Kinderzuschlag von 160 Euro.

Bafög-Gesetz: Mehr Geld für Geförderte

Ob Pandemie, Krieg oder Inflation: All das reißt große Löcher in die Kasse von Studierenden und Azubis. Mit dem 27. Bafög-Änderungsgesetz treten diverse Leistungsverbesserungen in Kraft. Die Verbesserungen im Überblick:

  • Gestiegener Förderungshöchstbetrag von 861 Euro auf 934 Euro
  • Höhere Altersgrenze für Förderung mit Bafög von 30 auf 45 Jahre
  • Angehobene Freibeträge beim Elterneinkommen um 20,75 Prozent
  • Wohnbedarfszuschlag steigt von 325 Euro auf 360 Euro
  • Erster Heizkostenzuschuss im vergangenen Jahr in Höhe von 230 Euro
  • Zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro geplant
  • Energiepreispauschale von 300 Euro für Studierende mit Minijob / Werkstudenten
  • Einmalzahlung von 200 Euro für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler

Erwerbstätige Studierende können sogar doppelt profitieren: Einmal von der Energiepreispauschale als Arbeitnehmer, zum anderen steht ihnen auch die Einmalzahlung von 200 Euro zu – insgesamt also 500 Euro. Bafög-Empfänger erhalten diese Leistungen allerdings nicht automatisch mit dem Bafög. Sie müssen sie extra beantragen. Geplant ist eine digitale Antragsplattform ähnlich wie Bafög Digital.

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Was dürfen die Eltern verdienen, um Bafög zu bekommen?

Einer der wichtigsten Einflussfaktoren auf die Bafög-Höhe ist das Einkommen der Eltern. Hier gilt die Faustregel: Je besser die Eltern verdienen, desto geringer fällt die Förderung aus. Es existiert zwar keine exakte Einkommensgrenze. Bei einem hohen Gehalt der Eltern erwartet der Staat jedoch, dass diese das Studium ihres Kindes finanzieren.

Vom elterlichen Einkommen gehen diverse Freibeträge ab. Berücksichtigt wird beispielsweise die Anzahl der Geschwister und deren Ausbildungsart, etwaige Unterhaltszahlungen an die Großeltern und Ähnliches. Dadurch verringert sich das Einkommen der Eltern rein rechnerisch. Für verheiratete Eltern gelten derzeit 2.415 Euro als Freibetrag, für alleinstehende Elternteile 1.605 Euro. Erst das Einkommen nach Abzug des Freibetrags wird angerechnet.

Bafög und eigenes Vermögen

Eine Erbschaft oder ein gut gefülltes Sparbuch berücksichtigt das Bafög-Amt ebenfalls. Allerdings sind auch hier die Freibeträge deutlich gestiegen: Hier gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro (vorher: 8.200 Euro). Wer mit 30 Jahren Bafög beantragt, darf sogar bis zu 45.000 Euro besitzen, die unangetastet bleiben. Wer den jeweiligen Betrag übersteigt, muss das in seinem Antrag angeben.

Der Freibetrag wird vom vorhandenen Vermögen abgezogen. Bei einem Vermögen von 16.000 Euro würden somit noch 1.000 Euro angerechnet und auf den Bewilligungszeitraum (normalerweise 12 Monate) verteilt. In diesem Beispiel würden daher 83,33 Euro vom monatlichen Bafög abgezogen.

Bafög und Vermögen des Ehepartners

Bei verheirateten Bafög-Empfängern bleibt das Vermögen des Ehepartners verschont. Das daraus erzielte Einkommen rechnet das Bafög-Amt allerdings auf den Bedarf an. Ebenfalls muss der Berechtigte angeben, ob und wie viel der Ehepartner verdient. Wie bei den Eltern gilt auch hier: Ein hohes Einkommen führt zu Abzügen bei der Förderung. Zu den 15.000 Euro Freibetrag für unverheiratete Studierende kommen 2.300 Euro Freibetrag für Verheiratete hinzu, also insgesamt 17.300 Euro.

Bafög und Nebenjob

Viele Studierende wollen in den Semesterferien oder neben dem Studium noch etwas Geld dazu verdienen. Das Bafög-Amt gewährt eine jährliche Werbekostenpauschale von 1.200 Euro, eine Sozialpauschale von 21,6 Prozent und einen monatlichen Freibetrag von 330 Euro. Allerdings müssen Sie diese Tätigkeit auch im Antrag angeben.

Solange Sie nur kleinere Nebenjobs auf 538-Euro-Basis haben, ist alles im grünen Bereich. Ihre Tätigkeit kann zu Abzügen führen, wenn Sie mehr als 6.240 Euro im Bewilligungszeitraum verdienen. Diese sind allerdings geringer als der Verdienst im Nebenjob, wodurch es sich dennoch finanziell lohnt, sich einen Studentenjob zu suchen.

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Bafög Antrag

Der Weg zur staatlichen Förderung führt übers Bafög-Amt, das dem Studentenwerk angegliedert ist. (Schüler wenden sich an das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung.) Üblicherweise dauert die Bewilligung einige Zeit, weshalb Erstsemester am besten ein halbes Jahr vor Studienstart den Antrag auf Bafög stellen sollten.

Verschiedene Arten von Bafög

Neben dem klassischen Studenten-Bafög am deutschen Hochschulort und dem Schüler-Bafög gibt es noch weitere Arten:

  • Meister-Bafög

    Das Meister- oder Aufstiegs-Bafög ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz für Meister- und Fachwirtkurse oder den Besuch von Erzieher- und Technikerschulen. Zu beantragen ist das Meister-Bafög entweder beim Studentenwerk oder bei den Kammern der jeweiligen Berufsbereiche.

  • Auslands-Bafög

    Das Auslands-Bafög ist speziell für Studierende, die mit dem Erasmusprogramm zum Studieren ins Ausland gehen. Sie erhalten Studiengebühren bis zu einem gewissen Satz sowie Reisekosten.

  • Elternunabhängiges Bafög

    Studierende bekommen elternunabhängiges Bafög, wenn die Unterhaltspflicht der Eltern erlischt. Das gilt beispielsweise für Vollwaisen oder wenn der Studierende ein bestimmtes Alter erreicht hat.

Bafög Digital: Förderung online beantragen

Daneben bieten alle Bundesländer Bafög Digital an: Hier können Antragsteller vom Computer aus ihren Antrag auf Bafög online stellen. Notwendige Formulare können Sie in verschiedenen Dateiformaten hochladen. Daneben können Sie bei den jeweiligen Studentenwerken die Papierformulare ausfüllen oder die Formulare am Computer ausfüllen und anschließend ausdrucken. Auch wenn Sie fehlende Unterlagen nachreichen können: Informieren Sie sich frühzeitig, welche Unterlagen Sie einreichen sollen, so verhindern Sie Verzögerungen. Zumeist benötigen Sie diese Nachweise:

  • Ausweisdokument (gegebenenfalls Asylbescheinigung)
  • Semesterbescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweise zur Krankenversicherung
  • Gehaltsabrechnung / Einkommensnachweise der Eltern vom vorletzten Kalenderjahr
  • Nachweise über Nebenjobs oder Einkommen (zum Beispiel Waisenrente)
  • Kontoauszug / Nachweise zu Sparguthaben
  • Rückkaufwert einer Lebensversicherung oder eines Bausparvertrags
  • Zeitwert des Fahrzeugs (sofern eigenes Auto vorhanden)

Auch für Folgeanträge gilt: Kümmern Sie sich möglichst frühzeitig, am besten zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. Weitere Hinweise, wie Sie Bafög beantragen, erhalten Sie hier.

Bafög Rückzahlung

Ursprünglich ein Volldarlehen, müssen seit den neunziger Jahren Hochschulabsolventen die Hälfte zurückzahlen. Grund dafür ist der immer größer werdende Kreis der Förderungsberechtigten. Für Auszubildende und Schüler bleibt das Bafög ein Volldarlehen, das heißt, sie zahlen nichts zurück. Für Studierende beziehungsweise Absolventen gilt: Unabhängig von der tatsächlichen Höhe der gezahlten Förderungssumme ist die Rückzahlung auf maximal 10.010 Euro begrenzt.

Außerdem wird die Rückzahlung erst fünf Jahre nach Ende der Förderung fällig. Viel Zeit also, um den Berufseinstieg zu schaffen und mit beiden Füßen im Berufsleben zu stehen, bevor die Rückzahlung kommt. Vierteljährlich müssen Absolventen derzeit 390 Euro zurückzahlen. Ausnahme: Wer weniger als 1.605 Euro Brutto verdient, kann einen Aufschub beantragen. Nach 77 gezahlten Raten oder 20 Jahren können Sie zudem mit einem Schuldenerlass rechnen.

Vergünstigungen bei Einmalrückzahlung

Allerdings zahlt es sich aus, wenn Sie nicht so lange warten. Für die Rückzahlung verantwortlich ist das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA). Und das belohnt Sie mit einem Nachlass von zehn bis maximal 50 Prozent, wenn Sie Ihre Bafög-Schuld vorzeitig begleichen. Hier kann es sich lohnen, Geld von Freunden zu leihen oder bei günstigen Konditionen auf einen Kredit der Bank zurückzugreifen. Wichtig: Die Ersparnis durch diesen Erlass muss größer sein als die Zinsen für einen etwaigen Kredit. Lassen Sie sich also alles sorgfältig durchrechnen.

Negativer Bafög-Bescheid: Was nun?

Sollten Sie trotz Ihrer Berechnungen einen ablehnenden Bescheid vom Bafög-Amt erhalten, bedeutet das nicht das Ende Ihrer Studienträume! Zum einen verdienen sich viele Studierende neben dem Studium Geld, etwa als studentische Hilfskraft oder Werkstudent. Auf der anderen Seite gibt es immer noch die Möglichkeit, sich über ein Stipendium (weitere Infos unter stipendienlotse.de) zu finanzieren. Zusätzliche Hinweise zur Studienfinanzierung erhalten Sie HIER.


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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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