Das Wichtigste in Kürze
- Neuerung: Die Grundsicherung löst das bisherige Bürgergeld ab. Es soll Betroffene weiterhin unterstützen, ermöglicht aber strengere Regelungen und Kürzungen.
- Regelsatz: Die monatlichen Auszahlungsbeträge bleiben stabil. Ein Alleinstehender erhält weiterhin 563 Euro (Stand: 2026).
- Vermittlungsvorrang: Im Fokus steht die schnelle Aufnahme einer regulären Beschäftigung. Der Wiedereinstieg in einen Job hat Priorität vor langwierigen Umschulungen.
- Sanktionen: Pflichtverletzungen (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben bei Terminen oder Ablehnung zumutbarer Arbeit) führen schneller zu Leistungskürzungen um 30 % für bis zu 3 Monate.
- Erreichbarkeit: Verpasst ein Empfänger wiederholt Termine oder ist für das Jobcenter nicht erreichbar, können die Leistungen nach dem dritten Verstoß komplett gestrichen werden.
- Schonvermögen: Es gibt keine 1-jährige Karenzzeit mehr. Ersparnisse müssen sofort offengelegt werden und das Schonvermögen ist direkt an das Lebensalter gekoppelt.
- Übergang: Wer bereits Leistungen aus dem Bürgergeld bezieht, muss nichts tun. Die Überführung in das neue System läuft automatisch.
In Deutschland beziehen etwa 5,5 Millionen Menschen die neue Grundsicherung. Laut Prognosen zahlt der Staat etwa 47 Milliarden Euro jährlich für die Leistungen. Mit den neuen Regelungen sollen die Zahlungen hilfsbedürftigen Empfängern weiterhin helfen und gleichzeitig eine mögliche Ausnutzung des Systems ohne Mitwirkung oder Arbeitsbereitschaft verhindern.
Was ist die Grundsicherung genau?
Die Grundsicherung ist eine staatliche Fürsorgeleistung zur Sicherung des Existenzminimums für Menschen, die ihren Lebensunterhalt weder aus eigener Kraft (durch Arbeit) noch durch vorrangige Leistungen (wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag) bestreiten können. Mit der Sozialleistung werden Bürger unterstützt, wenn Einkommen (oder Rente) nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausreichen. Das Grundsicherungsgeld ist der Nachfolger des vorherigen Bürgergelds und ersetzt diese Leistung komplett.
Merkmale der neuen Grundsicherung
Mit der Reform erhalten die Jobcenter erweiterte Kontrollbefugnisse und Möglichkeiten. Das gesamte System soll besser reguliert werden, und an das Prinzip „Fördern und Fordern“ angepasst werden – wobei das Fordern wichtiger wird. Zentrale Merkmale sind:
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Neuer Vermittlungsvorrang
Priorität in der neuen Grundsicherung ist die schnelle Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Weiterbildungen oder Umschulungen sind weiterhin möglich, werden aber nur dann staatlich finanziert, wenn eine direkte Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis nicht möglich ist.
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Keine Karenzzeit
Bisher blieben Ersparnisse von Empfängern im ersten Jahr unangetastet. Mit dem Grundsicherungsgeld wird diese Karenzzeit abgeschafft. Vermögen muss jetzt ab dem ersten Tag lückenlos angegeben werden. Dabei gelten klare Freibeträge je nach Lebensalter (mehr dazu im Kasten weiter unten). Das soll verhindern, dass Menschen mit finanziellem Polster staatliche Hilfe in Anspruch nehmen, bevor die eigenen Rücklagen aufgebraucht sind.
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Strenge Mitwirkungspflichten
Die Jobcenter fordern eine lückenlose Dokumentation der Eigenbemühungen (z.B. Nachweis von Bewerbungen). Gleichzeitig ist gesetzlich verankert, dass das unbegründete Versäumen von Terminen schnell sanktioniert wird. Es gilt das Motto: Mangelnde Erreichbarkeit führt zu Kürzungen.
Freibeträge zum Schonvermögen
Beim Bürgergeld waren in der Karenzzeit bis zu 40.000 Euro Schonvermögen erlaubt. Hier macht die Grundsicherung strengere Vorgaben und regelt knappere Freibeträge je nach Altersgruppe:
- Bis 30 Jahre: maximal 5.000 Euro Ersparnisse
- 31 bis 40 Jahre: maximal 10.000 Euro Ersparnisse
- 41 bis 50 Jahre: maximal 12.500 Euro Ersparnisse
- Ab 51 Jahren: maximal 20.000 Euro Ersparnisse
Haben Sie mehr Vermögen, als der Freibetrag für Ihr Alter erlaubt, müssen Sie darauf zurückgreifen – und zwar ab dem ersten Tag.
Was deckt das Grundsicherungsgeld ab?
Mit der Umstellung auf das Grundsicherungsgeld bleibt die finanzielle Absicherung des Existenzminimums für Empfänger bestehen. Das System wird also nicht komplett verändert, sondern in den Details und Pflichten angepasst. Die Grundsicherung deckt grundsätzlich dieselben vier Bereiche ab wie das bisherige Bürgergeld:
- Lebensmittel und Getränke
- Kleidung und Schuhe
- Strom
- Körperpflege und Hygieneartikel
- Telefon, Internet und Freizeitaktivitäten
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Miete und Nebenkosten
Werden übernommen, solange sie angemessen sind. Ab dem ersten Monat gilt ein Deckel von maximal dem 1,5-Fachen der örtlichen Mietobergrenze. Ist die Wohnung teurer, fordert das Jobcenter Sie direkt zum Kostensenken (z.B. Umzug) auf.
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Heizkosten
Werden separat und in tatsächlicher, angemessener Höhe bezahlt. Auch hier kann aber kontrolliert werden, dass die Heizkosten nicht deutlich über dem durchschnittlichen Wert liegen.
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Mehrbedarfe
Zusätzliches Geld gibt es beispielsweise für Schwangere, Alleinerziehende oder bei Kosten aus medizinischen Gründen.
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Einmalige Leistungen
Zuschüsse, die Sie beantragen können – z.B. für die Ausstattung der ersten Wohnung oder die Erstausstattung bei der Geburt eines Kindes.
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Bildung und Teilhabe (BuT)
Für Kinder werden Kosten für Schulausflüge, Mittagessen in Kita/Schule, Schulbedarf oder Nachhilfe übernommen.
1. Der Regelbedarf (Lebensunterhalt)
Das ist der feste monatliche Pauschalbetrag, der für die alltäglichen Ausgaben gedacht ist. Die Regelsätze wurden bei der Umstellung der Höhe nach übernommen. Davon müssen Sie bezahlen:
2. Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU)
Das Jobcenter übernimmt weiterhin die Wohnkosten, allerdings gibt es hier durch die Reform eine Verschärfung: Bisher zahlte das Jobcenter im ersten Jahr auch Kosten für eigentlich zu teure Wohnungen. Dies fällt jetzt weg.
3. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, sind Sie automatisch gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Das Jobcenter überweist die Beiträge dafür direkt an die jeweiligen Krankenkassen. Sie sind somit abgesichert, wenn Sie zum Beispiel zum Arzt oder ins Krankenhaus müssen.
4. Mehrbedarfe und einmalige Hilfen
In bestimmten Lebenssituationen reicht der normale Regelsatz nicht aus. Hier springt das Amt mit zusätzlichen Geldern ein:
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Mit der Grundsicherung gibt es einige neue Regelungen und Verschärfungen, für Leistungsempfänger ändert sich aber nichts an den monatlichen Regelsätzen. Volljährige alleinstehende Personen bekommen weiterhin 563 Euro pro Monat. Die genaue Höhe richtet sich vor allem nach der familiären Situation:
Aktuelle Regelbedarfsstufen
| Regelbedarfsstufe | Euro/Monat |
| 1 (Alleinstehende) | 563 Euro |
| 2 (Paare je Partner) | 506 Euro |
| 3 (Volljährige in Einrichtungen) | 451 Euro |
| 4 (Jugendliche 14-17 Jahre) | 471 Euro |
| 5 (Kinder 6-13 Jahre) | 390 Euro |
| 6 (Kleinkinder 0-5 Jahre) | 357 Euro |
Wichtig zu wissen: Zu diesen Regelsätzen kommen je nach Situation die oben bereits genannten Mehrbedarfe hinzu – beispielsweise für Alleinerziehende. So erhalten diese Personengruppen höhere Leistungen.
Sanktionen bei der Grundsicherung
Mit der Grundsicherung sollen schnellere und schärfere Sanktionen möglich sein. Die alte Vertrauenszeit des Bürgergelds gibt es nicht mehr. Wer Termine versäumt oder zumutbare Arbeit verweigert, spürt das sofort finanziell. Dabei gibt es drei mögliche Leistungsminderungen durch das Jobcenter:
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Sofortige Kürzung um 30 Prozent
Die erste Pflichtverletzung
Verweigert ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ohne wichtigen Grund eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder eine offizielle Bewerbungsauflage, mindert das Jobcenter das Grundsicherungsgeld sofort um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Diese Kürzung bleibt für eine Dauer von 3 Monaten bestehen. -
Eskalation bei Meldeversäumnissen
Wiederholte Terminversäumnisse
Das Verpassen von Beratungsterminen wird strenger geahndet. Ab dem zweiten unentschuldigt versäumten Termin im Jobcenter erfolgt eine Kürzung um 30 Prozent für einen Monat. Werden Termine systematisch ignoriert, schaltet das System zügig auf härtere Maßnahmen um. -
Zahlungsstopp bei Verweigerung
Keine Erreichbarkeit
Ist ein Leistungsempfänger nach drei aufeinanderfolgenden schriftlichen Einladungen und entsprechenden Abmahnungen weder postalisch noch persönlich erreichbar oder verweigert dauerhaft jede Mitwirkung (sogenannte Totalverweigerung), kann das Jobcenter einen kompletten Zahlungsstopp verhängen. Die Leistung wird dann bis zur persönlichen Wiedervorstellung ausgesetzt.
Muss ich einen Antrag auf Grundsicherung stellen?
Wenn Sie bereits Bürgergeld erhalten, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Grundsicherung stellen. Der Leistungsbezug läuft automatisch weiter. Wollen Sie die Leistung zum ersten Mal erhalten, müssen Sie hingegen einen Antrag auf das Grundsicherungsgeld stellen. Wir zeigen Schritt für Schritt, wie es funktioniert:
Schritt 1: Prüfen Sie den Anspruch vorab
Bevor Sie Formulare ausfüllen, klären Sie die Grundvoraussetzungen. Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein, die Rentengrenze noch nicht erreicht haben, Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können (Erwerbsfähigkeit). Zudem müssen Sie hilfebedürftig sein, das heißt: Ihr eigenes Einkommen oder Vermögen reicht nicht aus, um den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Schritt 2: Wahren Sie die Frist durch einen formlosen Antrag
Die Leistung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt – und zwar rückwirkend zum 1. des Monats. Wenn das Geld zum Monatsende knapp wird, reicht ein formloses Schreiben per Mail oder Post an das örtliche Jobcenter: „Hiermit beantrage ich Leistungen zur neuen Grundsicherung. Die ausführlichen Formulare reiche ich nach.“ Damit ist Ihr Anspruch für den aktuellen Monat rechtlich abgesichert.
Schritt 3: Unterlagen und Nachweise sammeln
Für den Antrag brauchen Sie einige Dokumente, die Sie schon vorher zusammenlegen sollten. Dabei brauchen Sie Nachweise zu Ihren persönlichen Daten, aber auch zu Ihren Finanzen und der Lebenssituation: Wichtig sind:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Bürgern)
- Geburtsurkunden (bei Kindern)
- Heiratsurkunde / Namensänderungen
- Mietvertrag
- Aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Heizkostenabrechnung (falls einzeln)
- Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate
- Arbeitsvertrag und Kündigungsschreiben
- Kindergeld- und Unterhaltsbescheide
- Kontoauszüge (aller Konten!) der letzten 3 Monate
- Nachweise zu Sparbüchern, Depots, anderen Anlagen…
- Fahrzeugbrief
Schritt 4: Reichen Sie den Antrag digital oder postalisch ein
Die Bundesagentur für Arbeit favorisiert die digitale Übermittlung. Über das Online-Portal arbeitsagentur.de melden Sie sich an, füllen die Formulare aus und laden die Dokumente direkt als Foto oder PDF hoch. Alternativ können Sie die Dokumente per Post (am besten als Einschreiben zur Absicherung) einreichen oder persönlich nach Terminvereinbarung abgeben.
Schritt 5: Überbrücken Sie die Bearbeitungszeit
Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen. Sollte sich das Verfahren hinziehen und Sie geraten in eine existenzielle Notlage (Miete oder Lebensmittel können nicht bezahlt werden), haben Sie das Recht, schriftlich einen Vorschuss beim Jobcenter zu beantragen.
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