Gefälschtes Zeugnis: Diese Strafen drohen

Um die Bewerbungschancen zu verbessern, greift mancher Kandidat in die Trickkiste – und fälscht Abschluss- oder Arbeitszeugnisse. Fliegt der Betrug auf, drohen jedoch ernste Strafen. Dabei handelt es sich um Urkundenfälschung und einen schweren Vertrauensbruch. Die Folgen reichen von fristloser Kündigung bis Schadenersatz. Woran Personaler ein gefälschtes Zeugnis erkennen und was Tätern droht…

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Das Wichtigste in Kürze

  • Definition: Ein gefälschtes Zeugnis bedeutet, dass ein Bewerber ein manipuliertes oder erfundenes Arbeits-, Ausbildungs oder Abschlusszeugnis vorlegt.
  • Arbeitsvertrag: Das Vorlegen eines gefälschten Zeugnisses gilt als Täuschung gegenüber dem Arbeitgeber. Wurde der Mitarbeiter wegen der Täuschung eingestellt, kann der Arbeitsvertrag angefochten und der Mitarbeiter fristlos gekündigt werden.
  • Schadensersatz: Entstand dem Arbeitgeber durch die Täuschung ein Schaden, kann er überdies Schadensersatz verlangen.
  • Strafbarkeit: Das Fälschen oder Verwenden eines falschen Zeugnisses kann nach § 267 StGB (Urkundenfälschung) auch zivilrechtlich strafbar sein und Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.

Experten schätzen, dass in Deutschland etwa jedes 10. Hochschulzeugnis manipuliert oder gefälscht wurde. Laut Studien haben mehr als die Hälfte (58 %) der Bewerber schon einmal Angaben im Lebenslauf verzerrt oder geschönt. 40 % der Jobsuchenden geben sogar selbst zu, bei ihren Qualifikationen falsche Angaben gemacht zu haben.

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Woran können Arbeitgeber ein gefälschtes Arbeitszeugnis erkennen?

Wenn Personaler ein gefälschtes Arbeitszeugnis in der Bewerbung vermuten, haben Sie gleich mehrere Wege, um dessen Echtheit zu prüfen:

  • Formale Kriterien

    Ist das Zeugnis auf offiziellem Firmenpapier gedruckt? Wurde es von Verantwortlichen unterschrieben?

  • Detailprüfung

    Arbeitgeber achten überdies auf sprachliche Unstimmigkeiten, Rechtschreibfehler, untypische Formulierungen oder Authentizitätsmerkmale wie Unterschriften oder Siegel.

  • Abgleich mit dem Lebenslauf

    Decken sich die Zeugnisangaben und Zeiten mit denen im Lebenslauf?

  • Zeugnissprache und Codes

    Was steht zwischen den Zeilen? Was sagen bisherige Arbeitgeber über den Kandidaten – insbesondere in der Schlussformel?

  • Direkte Nachfrage

    Bei starken Zweifeln können Sie auch die ausstellende Bildungseinrichtung oder das frühere Unternehmen kontaktieren und eine Echtheitsprüfung vornehmen.

Überdies achten Personaler heute vorrangig auf sogenannte Gefälligkeitszeugnisse. Trennen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich oder per Aufhebungsvertrag (siehe auch: Abwicklungsvertrag), wird oft ein besonders „gutes“ Zeugnis vereinbart – oder die Kandidaten dürfen es gleich selber schreiben. Der übertriebene Gebrauch von Bestnoten und Lobhudelei macht das Zeugnis jedoch meist unglaubwürdig.

Wie werden Zeugnisse gefälscht?

Zeugnisse in der Bewerbung werden in Deutschland heute primär durch digitale Bearbeitung gefälscht – oft durch eingescannte Dokumente, die dann mit Bildbearbeitungsprogrammen wie Adobe Photoshop oder GIMP verändert werden. Dabei werden dann Noten, Namen oder Bewertungen „optimiert“, Firmenlogos und Stempel kopiert oder durch Bilder und Vorlagen aus dem Internet komplett neue Zeugnisse erstellt, in denen sich Betroffene komplett erfundene Abschlüsse bescheinigen – etwa Doktor-Titel oder Masterabschlüsse.

Wann ist ein gefälschtes Zeugnis strafbar?

Wer ein offizielles Zeugnis fälscht, begeht Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Diese ist in Deutschland strafbar und kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belegt werden. In besonders schweren Fällen reicht der Strafrahmen von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn Täter…

  • mit gefälschten Urkunden handeln und Geld verdienen.
  • die Sicherheit im Rechtsverkehr durch unechte Urkunden gefährden.
  • einen Schaden von mehr als 50.000 Euro verursachen.
  • mithilfe der Fälschung ein übertragenes Amt missbrauchen.

Fallbeispiel: Nach falschem Zeugnis „vorbestraft“

Bei einem gefälschten Zeugnis verstehen Arbeitsgerichte keinen Spaß. Ein Kandidat hatte für seine Bewerbung in einem Autohaus ein ein falsches Zeugnis am Computer erstellt. Der Betrug flog jedoch auf und es kam zur Anzeige. Daraufhin wurde der Bewerber zu 2700 Euro Geldstrafe verurteilt. Was jedoch schwerer wiegt: Er gilt seitdem als „vorbestraft“.

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Kann der Arbeitgeber Schadensersatz verlangen?

Bei einer Zeugnis- bzw. Urkundenfälschung können Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Das gilt vor allem dann, wenn die Bewertungen im Zeugnis oder der (falsche) Abschluss einstellungsrelevant waren. In dem Fall haben Arbeitgeber das Recht zur fristlosen Kündigung wegen arglistiger Täuschung. Wurden dadurch Kunden oder Patienten geschädigt, müssen die Täter den entstandenen Schaden bezahlen. Hinzu kommen noch die Kosten für das Recruiting eines neuen Mitarbeiters oder ein möglicher Imageschaden. All die Schadenersatzforderungen sind kaum kalkulierbar und können im Zweifel die Existenz kosten.

Gibt es beim gefälschten Zeugnis eine Verjährung?

Urkundenfälschung umfasst Straftaten wie das Herstellen einer unechten Urkunde, das Fälschen einer echten Urkunde oder das Gebrauchen einer unechten oder echten Urkunde. Nach § 78 Abs. 3 StGB beträgt die Verjährungsfrist hierfür 5 Jahre.

Nach Ablauf dieser Frist können Betrüger zwar nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Dafür drohen weiterhin andere Konsequenzen: Täter, die Hochschulzeugnisse fälschen, können zwangsexmatrikuliert werden. Je nach Bundesland hindert sie das daran, je wieder ein Studium aufzunehmen. Ebenso können Unternehmen die Hochstapler deswegen auch nach 10 Jahren noch kündigen. Selbst eine bis dahin tadellose Zusammenarbeit wiegt den Betrug nicht auf (LAG Baden-Württemberg, Az 5 Sa 25).

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Welche Folgen hat ein gefälschtes Zeugnis für die Karriere?

Ein betrogener Arbeitgeber hat bei nachgewiesener Zeugnisfälschung jederzeit das Recht zur außerordentlichen Kündigung, da es sich um einen schweren Vertrauensbruch handelt, der eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar macht. Das gilt sogar für bis dahin „unkündbare“ Arbeitsverhältnisse.

Überdies kann der Betrug im qualifizierten Arbeitszeugnis erwähnt werden, was wiederum die weitere Jobsuche und Bewerbungen über Jahre hinaus erschweren kann. Sprechen sich solche Fälle in der (kleinen) Branche auch noch herum, müssen die Betrüger mit massiven Nachteilen in der Zukunft rechnen. Das reicht teils bis zu einem kompletten Berufswechsel.


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