Anzeige
Ads_BA_AD('BS');
Anzeige
Ads_BA_AD('SKY');

Arbeitszeitgesetz: Überstunden, Pausen, maximale Zeiten

Das Arbeitszeitgesetz schützt die Gesundheit von Arbeitnehmern. Es regelt wichtige Bedingungen wie die maximale Arbeitsdauer und das Recht auf Pausen und Ruhephasen. Unternehmen müssen die Vorgaben einhalten. Auch Mitarbeiter sollten Ihre Rechte und Ansprüche aus dem Arbeitszeitgesetz kennen. Wir erklären, wie lange Sie höchstens arbeiten dürfen und was Sie zum Arbeitszeitgesetz wissen müssen…



Arbeitszeitgesetz: Überstunden, Pausen, maximale Zeiten

AnzeigeKarrierebibel Podcast Teaser

Wie viele Stunden darf man maximal arbeiten?

Laut Arbeitszeitgesetz dürfen Angestellte eine Arbeitszeit von acht Stunden pro Werktag nicht überschreiten. Dies ist in § 3 ArbZG geregelt. Pausen sind in diesem Zeitraum nicht berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche, da Werktage von Montag bis Samstag gelten.

In Ausnahmen darf die maximale Arbeitszeit auf bis zu zu zehn Stunden täglich erhöht werden. Etwa um ein erhöhtes Arbeitsvolumen zu bewältigen. Im Anschluss braucht es dann einen Ausgleich durch weniger Arbeit. Über einen Zeitraum von sechs Monaten darf die Arbeitszeit durchschnittlich acht Stunden nicht überschreiten.

Was gilt als Arbeitszeit?

Laut Gesetz ist die Arbeitszeit die Zeit zwischen Beginn und Ende der Arbeit, ohne die Ruhepausen mitzurechnen. Wer von 9 Uhr bis 17:30 Uhr arbeitet und 30 Minuten Mittagspause macht, hat eine Arbeitszeit von 8 Stunden.

Anfahrten und Reisezeiten sind in der Regel keine Arbeitszeit. Ausnahmen sind Dienstreisen, wenn auf der Fahrt gearbeitet wird. Das Umziehen vor der Arbeit kann zur Arbeitszeit zählen, wenn Arbeitskleidung vorgeschrieben wird und Mitarbeiter sich im Unternehmen umziehen müssen.

Anzeige

Anwendungsbereich: Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer und Auszubildenden hierzulande. Allerdings gibt es Ausnahmen, die in Paragraph § 18 ArbZG geregelt sind.

Ausgenommen von den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sind:

  • Leitende Angestellte und Chefärzte
  • Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter
  • Arbeitnehmer, die Familienangehörige (oder andere Personen) eigenverantwortlich pflegen, erziehen oder betreuen
  • Beschäftigte im liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften
  • Jugendliche unter 18 Jahren
  • Soldaten
  • Arbeitnehmer auf Handelsschiffen
  • Arbeitnehmer bei der Luftfahrt

Besonderer Schutz für Jugendliche im Arbeitszeitgesetz

Für Arbeitnehmer unter 18 Jahren gelten besondere Regelungen, die nicht im Arbeitszeitgesetz stehen. Stattdessen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Sie dürfen höchstens 40 stunden pro Woche von montags bis freitags arbeiten. Ausnahmen sind Branchen mit Wechselschicht. Hier ist Wochenendarbeit erlaubt – Nachtschichten sind aber verboten.

Bereits ab einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden stehen minderjährigen Arbeitnehmern 30 Minuten Pause zu. Die Ruhephase zwischen zwei Arbeitstagen muss 12 Stunden betragen.

Anzeige
Jetzt Karrierebibel Insider werden + Vorteile sichern!
Kostenlose News, frische Impulse für den Erfolg sowie geniale Deals mit satten Rabatten – exklusiv nur für Insider! Jetzt Newsletter holen...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Arbeitszeitgesetz: Pausen und Ruhezeiten

Zum Schutz von Arbeitnehmern wird nicht nur die maximale Arbeitszeit begrenzt. Das Arbeitszeitgesetz gibt ebenso Pausen und Ruhephasen vor, die eingehalten werden müssen. So wird ausreichend Möglichkeit zur Erholung garantiert.

  • Pausen
    Bei sechs Stunden Arbeit steht eine Pause von mindestens 30 Minuten zu. Bei neun Stunden Arbeit verlängert sich diese auf 45 Minuten. Die Pausen dürfen in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten unterteilt werden.
  • Ruhephasen
    Zwischen dem Feierabend und dem Beginn des neuen Arbeitstages müssen mindestens elf Stunden. Auch bei Schichtdiensten müssen diese Regelungen eingehalten werden. In bestimmten Arbeitsfeldern, beispielsweise in Krankenhäusern, kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden, muss jedoch an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Wie lange darf ich an einem Stück arbeiten?

Arbeitnehmer dürfen nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause arbeiten (§ 4 ArbZG). Spätestens nach dieser Zeit müssen Sie eine Pause machen. Arbeitgeber müssen auf die Einhaltung achten und dafür sorgen, dass Mitarbeiter die Pausenregelung einhalten.

Anzeige

Arbeitszeitgesetz an Sonn- und Feiertagen

An Sonn- und Feiertagen dürfen laut Arbeitszeitgesetz Arbeitnehmer nicht beschäftigt werden (§ 9 ArbZG). Von dieser zunächst allgemeinen Regelung gibt es aber zahlreiche Ausnahmen. In vielen Bereichen ist es absolut notwendig, dass auch sonntags oder an Feiertagen gearbeitet wird.

Diese von der Sonntagsregelung ausgenommenen Branchen finden sich ebenfalls im Arbeitszeitgesetz. § 10 ArbZG sieht folgende Ausnahmen vor:

  • Not- und Rettungsdiensten sowie die Feuerwehr
  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung: Polizei, Bundeswehr
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen zur Betreuung und Versorgung von Personen
  • Gastronomie und Hotellerie zur Bewirtung und Beherbergung
  • Musikevents, Theater, Schauspiel und ähnliche Veranstaltungen
  • Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien
  • Sport und Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, wie in Museen und Zoos
  • Mediensektor (sofern es der Tagesaktualität dient) wie Radio, Presse, bei Nachrichtenagenturen
  • Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste
  • Beförderung von Personen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr
  • Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie Behandlung und Pflege von Tieren
  • Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen

Mindestens 15 freie Sonntage im Jahr stehen Arbeitnehmern trotzdem gesetzlich zu. Hinzu kommt ein Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen, wenn sonntags gearbeitet werden muss. Aber auch hier gelten wieder Ausnahmen:

  • 10 freie Sonntage für Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • 8 freie Sonntage für Angestellte in Rundfunk, Theaterbetriebe und Orchestern
  • 6 freie Sonntage für Arbeitnehmer in Filmtheatern und der Tierhaltung

Regelungen im Bereitschaftsdienst

Ob und wie die Bereitschaft sich auf die Arbeitszeit und die Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz auswirkt, hängt von der genauen Regelung ab. Unterschieden werden drei Arten der Bereitschaft:

Bereitschaftsdienst

Rufbereitschaft

Arbeitsbereitschaft

  • Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
  • Aufmerksam und einsatzbereit
  • Zählt zur Arbeitszeit

Was gilt bei Nacht- und Schichtarbeit?

Als Nachtzeit wird der Zeitraum zwischen 23 und 6 Uhr bezeichnet. Für Bäckereien und Konditoreien gilt die Zeit von 22 bis 5 Uhr. Nachtarbeit ist laut § 2 des Arbeitszeitgesetzes „jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst“. Die besonderen Bedingungen der Nachtarbeit führen zu angepassten Regelungen bei längerer Arbeit:

  • Werktägliche Arbeitszeit von höchstens acht Stunden.
  • Verlängerung auf maximal zehn Stunden.
  • Ausgleich innerhalb von vier Wochen.

Der Durchschnitt von acht Stunden muss innerhalb eines Monats erhalten bleiben. So soll trotz größerer Belastung der Nacht Arbeit der Schutz von Mitarbeitern gesichert werden. Zusätzlich steht Arbeitnehmern in Nachtsicht mindestens alle drei Jahre eine medizinische Untersuchung zu. Ab dem 50. Lebensjahr wird diese sogar jährlich durchgeführt.

Häufige Fragen und Antworten zum Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz ist umfangreich und komplex. Entsprechend gibt es dazu viele Fragen und Unklarheiten. Die häufigsten Fragen zum Arbeitszeitgesetz haben wir beantwortet und in einem kompakten, kostenlosen PDF bereitgestellt, das Sie sich hier kostenlos herunterladen können:

FAQ Arbeitszeitgesetz

Wie lange darf die Höchstarbeitszeit überschritten werden?

Das ist im Arbeitszeitgesetz nicht eindeutig geregelt. Entscheidend ist der Durchschnitt von acht Stunden pro Tag in einem Zeitraum von sechs Kalendermonaten beziehungsweise 24 Wochen. Arbeitgeber müssen bei anhaltender Mehrarbeit entsprechende Arbeitszeitverkürzungen ermöglichen. Je häufiger Sie Mehrarbeit leisten, desto größer müssen folgende Ausgleiche sein.

Welche Gegenleistung gibt es für Überstunden?

Überstunden sind Zeiten, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Diese dürfen nur verlangt werden, wenn sie für das Unternehmen notwendig und dem Arbeitnehmer zumutbar sind.

Wie sie abgebaut werden, ist nicht klar gesetzlich geregelt. Es ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Überstunden können durch gesonderte Zahlung vergütet werden oder durch einen entsprechenden Freizeitausgleich kompensiert werden. In einigen Branchen ist der Ausgleich tariflich geregelt.

Was passiert bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz?

Leider hält sich nicht jeder Arbeitgeber an das Arbeitszeitgesetz. Schon im Arbeitsvertrag kann eine zu hohe Arbeitszeit vorgeschrieben sein. Eine ungültige Regelung, die durch die laut laut Arbeitszeitgesetz maximal zulässige Zeit zu ersetzen ist.

Auch wird nicht überall großer Wert darauf gelegt, wie viel Mitarbeiter arbeiten und ob die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Dabei hat der Arbeitgeber eine Dokumentationspflicht, wenn Angestellte länger arbeiten. Verstöße können verschiedene Konsequenzen haben:

  • Bußgeld
    Verstößt ein Arbeitgeber gegen das Arbeitszeitgesetz, so kann dieses Fehlverhalten nach § 22 ArbZG als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro pro Verstoß bestraft werden.
  • Meldung
    Arbeitnehmer können Verstöße bei zuständigen Aufsichtsämtern melden. Diese kontrollieren und leiten gegebenenfalls weitere Maßnahmen ein.
  • Arbeitsverweigerung
    Besteht der Chef darauf, dass Sie zu viel arbeiten und verstößt dabei gegen das Arbeitszeitgesetz, ist eine Arbeitsverweigerung erlaubt.

Wann darf vom Arbeitszeitgesetz abgewichen werden?

Das Arbeitszeitgesetz definiert einige außergewöhnliche Fälle genannt, die es erlauben, für kurze Zeit von zahlreichen Bestimmungen abzuweichen und gegen Vorschriften zu verstoßen. Geregelt werden diese Ausnahmen in § 14 des Arbeitszeitgesetzes. Dazu zählen Notsituationen und negative Ereignisse, die nur durch Mehrarbeit abgewendet werden können.

Beispiele sind das drohende Verderben von Rohstoffen oder Lebensmitten, aber auch wichtige Arbeitsergebnisse, die zu misslingen drohen. Solche Notfälle erlauben eine längere tägliche Arbeitszeit. Die Pflicht zum Ausgleich bleibt jedoch bestehen.

Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: hvostik by Shutterstock.com]

Nutzen Sie unsere kostenlosen Webinare!

Webinar Jobwechsel Platz Sichern Webinar Gehalt Platz Sichern
Weiter zur Startseite