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Wechselschicht: Tipps zur Schichtarbeit

Ungefähr sechs Millionen Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten in Wechselschicht – und das ist auch gut so. Schließlich wollen die meisten von uns morgens frische Brötchen bekommen und was noch viel wichtiger ist: Im Notfall behandelt werden. Ohne Wechselschicht wäre das undenkbar. Für Arbeitnehmer kann diese aber schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben. Welche das sind und wie sie sich eingrenzen lassen, erfahren Sie hier …



Wechselschicht: Tipps zur Schichtarbeit

Nicht verwechseln: Arbeit in Wechselschicht und Wechselschichtarbeit

Obwohl die Begriffe Arbeit in Wechselschicht und Wechselschichtarbeit zum Verwechseln ähnlich klingeln, sollten Sie das nicht tun. Sie bezeichnen nämlich unterschiedliche Dinge.

Arbeitnehmer, die in Wechselschicht arbeiten, sind in einem Unternehmen angestellt, bei dem der gesamte Arbeitstag, also alle 24 Stunden, in verschiedene Schichten aufgeteilt ist. Also in Früh-, Spät- und Nachtschicht. In diesen Betrieben wird nicht nur an den herkömmlichen Werktagen, sondern auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet.

Arbeitet der Arbeitnehmer aber nur in zwei der drei vorgesehenen Schichten, arbeitet er in Wechselschicht.

Nur wenn alle drei Schichten von dem Arbeitnehmer erbracht werden, handelt es sich um Wechselschichtarbeit. Wechselschichtarbeit ist also immer Arbeit in Wechselschicht, aber nicht jede Arbeit in Wechselschicht ist auch Wechselschichtarbeit. Arbeitet der Arbeitnehmer nur in zwei der drei Schichten, spricht man von Schichtarbeit.

Es ist sogar denkbar, dass ein Arbeitnehmer in einem Betrieb mit Wechselschichtarbeit beschäftigt ist, aber nur eine Schicht – beispielsweise von montags bis freitags die Frühschicht – übernimmt. Da alle drei Schichten im Betrieb abgedeckt werden, leistet auch dieser Arbeitnehmer Arbeit in Wechselschicht ohne in Schichtarbeit zu arbeiten.

Um diese begrifflichen Verwirrungen zu vermeiden, werden im folgenden mit Wechselschicht diejenigen Tätigkeiten bezeichnet, die ein Arbeitnehmer in mindestens zwei der drei vorgesehenen Schichten leistet.

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Schadet Wechselschicht der Gesundheit?

Es scheint gleich mehrere Hinweise darauf zu geben, dass Wechselschicht nicht gerade förderlich für die Gesundheit ist. Eine Studie britischer Wissenschaftler, die sich mit Chronobiologie beschäftigen, kam zu einigen besorgniserregenden Ergebnissen: Erhöhte Blutfettwerte, ein chaotischer Hormonhaushalt und ein gesteigertes Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall scheinen mit der Arbeit in Wechselschicht in Zusammenhang zu stehen.

Auch Unterschiede zwischen den Geschlechtern konnten die Forscher bei der Studie entdecken: Frauen kommen insgesamt schlechter mit den Arbeitsbedingungen der Schichtarbeit zurecht. Sie leiden noch stärker als ihre männlichen Kollegen unter Schlafstörungen, Bluthochdruck und Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems.

Der Grund für die Beschwerden liegt in unserer inneren Uhr, die dafür sorgt, dass die Abläufe im Körper nach einem bestimmten Rhythmus ablaufen – und der ist ganz eng mit dem Tageslicht verbunden. Arbeitnehmer, die in Wechselschicht und damit auch regelmäßig nachts oder spät abends arbeiten, bringen auf lange Sicht diesen Rhythmus durcheinander. Die Folge: Hormonchaos mit den beschriebenen Folgen. Doch der Gesetzgeber sorgt vor.

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Diese Rechte haben Arbeitnehmer in Schichtarbeit

Auf der einen Seite gibt es gesetzliche Vorschriften, die die Gesundheit des Arbeitnehmers in Schichtarbeit bestmöglich schützen sollen. Diese Regelungen finden sich im Arbeitszeitgesetz und in Tarifverträgen.

Auf der anderen Seiten können Arbeitnehmer in großen Unternehmen aber auch auf den Betriebsrat vertrauen. Der schafft Regelungen für die Beschäftigten in einer Betriebsvereinbarung oder in gesonderten Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag.

Aus dem Arbeitszeitgesetz ergibt sich zunächst die Regelung, die für alle Arbeitnehmer – also nicht nur für diejenigen, die in Wechselschicht arbeiten – gilt:

  • Pro Arbeitstag dürfen nicht mehr als acht Stunden gearbeitet werden.
  • In Ausnahmen darf die Arbeitszeit zehn Stunden täglich betragen.
  • Zwischen Schichtende und erneutem Schichtanfang müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.
  • Für Arbeitnehmer, die regelmäßig nachts arbeiten, sind die Vorschriften des Gesetzes umfassender:

  • Ist die Nachtschicht länger als acht Stunden, müssen die geleisteten Überstunden innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden.
  • Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, erhalten einen Lohnzuschlag oder Freizeitausgleich.

Verstößt der Arbeitgeber regelmäßig gegen diese Vorgaben, können sich Arbeitnehmer wehren. Allerdings ist dabei Fingerspitzengefühl gefragt. Zunächst sollten sie ein klärendes Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und ihn auf die Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz hinweisen.

Führt das nicht zu dem gewünschten Erfolg, können sie den Betriebsrat – sofern es einen im Unternehmen gibt – einschalten. Erst im letzten Schritt sollte ein Gang vor Gericht in Erwägung gezogen werden. Allerdings belastet eine Gerichtsverhandlung das Verhältnis zum Arbeitgeber nachhaltig. Arbeitnehmer, die längerfristig im Unternehmen bleiben möchten, sollten sich diesen Schritt daher gut überlegen.

Vorsicht: Durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, können die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes abgemildert werden. So ist es denkbar, dass ein Arbeitgeber mit seinen Mitarbeitern vereinbart, dass die Nachtarbeit mehr als zehn Stunden dauert, ohne dass er gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen würde.

Für Arbeitnehmer empfiehlt sich daher ein genauer Blick in die Betriebsvereinbarung, den Tarif- und den eigenen Arbeitsvertrag, bevor sie sich beschweren.

Daneben hält das Arbeitszeitgesetz noch weitere Regelungen bereit: Sollte es neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die Wechselschicht geben, müssen diese vom Arbeitgeber berücksichtigt werden. Eine dieser Erkenntnisse ist der sogenannte Vorwärtswechsel. Die Schichten sollen sich von Früh- über Spät- bis hin zur Nachtschicht wechseln – und nicht umgekehrt.

Außerdem empfehlen Arbeitsmediziner, dass höchstens in drei Nachtschichten in Folge gearbeitet werden soll. Die Dauernachtschichten sind demnach also nicht empfehlenswert. Um die Belastungen für die Gesundheit trotzdem so gering wie möglich zu halten, raten die Mediziner dazu, nach der letzten Nachschicht dem Arbeitnehmer mindestens 24 Stunden zu geben, in denen er nicht arbeiten muss. So kann der Körper beginnen, wieder seinen normalen Rhythmus zu finden.

Alle drei Jahre dürfen sich Arbeitnehmer, die in Wechselschicht arbeiten, auf Kosten des Arbeitgebers durchchecken lassen. Sind sie älter als 50 Jahre, darf der Check sogar ein Mal pro Jahr durchgeführt werden. Sollte sich im Rahmen der Untersuchung zeigen, dass die Wechselschicht dem Arbeitnehmer gesundheitlich zusetzt, hat er sogar einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, der hauptsächlich tagsüber ausgeübt wird. Die gesetzlichen Grundlagen dazu finden sich im Arbeitszeitgesetz Paragraph §6.

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Das können Schichtarbeiter für ihre Gesundheit tun

Arbeitnehmer, die in Wechselschicht arbeiten, können auch selbst aktiv werden, um ihre Gesundheit zu schonen. Folgende Tipps können dabei helfen:

  • Rhythmus anpassen

    Wenn Sie beispielsweise alle zwei oder drei Tage die Schicht wechseln, sollten Sie jeweils am letzten Arbeitstag der Schicht etwas später ins Bett gehen. So gewöhnt sich Ihr Körper daran, dass er am nächsten Tag erst später, dafür aber länger, Leistung bringen muss.

    Das gilt übrigens auch für den Übergang aus der Erholungszeit in die Frühschicht. Angenommen Sie starten dienstags mit der ersten Frühschicht, sollten Sie schon montags morgens ein wenig früher aufstehen. So sind Sie abends früher müde und zum zweiten schon darauf vorbereitet, auch am Dienstag früh aufzustehen.

  • Sonnenbrille tragen

    Wenn Sie nach der Nachtschicht nachhause gehen, sollten Sie eine Sonnenbrille tragen. Bekommt Ihre Netzhaut zu viel Sonnenlicht ab, könnten Sie Probleme mit dem Einschlafen bekommen.

  • Leichtes Essen

    Vermeiden Sie fettige und schwere Speisen nach der Arbeit, wenn Sie danach zügig ins Bett wollen. Die liegen Ihnen im Magen und halten Sie davon ab, schnell einschlafen zu können.

  • Ritual finden

    Wenn Sie jeden Tag vor dem Schlafengehen das Gleiche tun, wird sich Ihr Körper daran gewöhnen und das Signal abspeichern. Eine bestimmte Musik oder auch das beliebte Stückchen Schokolade können solche Schlafrituale sein. Nach einiger Zeit fällt Ihnen danach das Einschlafen leichter.

  • Störquellen ausschalten

    Wenn Sie dann schlafen, wenn alle anderen wach sind, müssen Sie sich ganz besonders abschotten. Um in den erholsamen Tiefschlaf zu fallen, sollten Sie Telefon und wenn möglich auch die Türklingel ausschalten. Ideal ist es außerdem, wenn das Schlafzimmer nicht wärmer als 19 Grad Celsius ist und Sie es abdunkeln können. So können Sie ihrem Körper vorspielen, es sei Nacht.

  • Alkohol und Koffein meiden

    Einige Schichtarbeiter versuchen es mit Alkohol, um nach der Spät- oder Nachtschicht besser einschlafen zu können. Möglich, dass das Einschlafen damit besser gelingt, der Schlaf wird aber trotzdem nicht erholsam. Alkohol ist ein Nervengift, das den Körper davon abhält, in die regenerativen Tiefschlafphasen zu fallen.

    Ebenso meiden sollten Sie Kaffee und koffeinhaltige Getränke – und zwar mindestens in den vier Stunden, bevor Sie Zubettgehen möchten. Koffein hat eine aufputschende Wirkung und kann Sie damit davon abhalten, schnell einzuschlafen.

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    [Bildnachweis: Thomas Andreas by Shutterstock.com]

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