Werbung
Werbung

Ruhepausen: Definition, Arbeitszeitgesetz & Vorteile

Ein Arbeitstag kann anstrengend und lang sein. Da sind Ruhepausen umso wichtiger, um Konzentration und Leistungsfähigkeit zu erhalten, aber auch um die Gesundheit zu schützen. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt deshalb zum Schutz des Arbeitnehmers nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch die Zeit, in der nicht gearbeitet werden darf. Hier erfahren Sie alles zu Ruhepausen, dem Unterschied zur Ruhezeit und den Vorschriften, die Sie bei Pausen am Arbeitsplatz einhalten müssen…



Ruhepausen: Definition, Arbeitszeitgesetz & Vorteile

Anzeige

Definition: Was gilt als Ruhepause?

Eine Ruhepause ist die Zeit, in der Sie Ihre Tätigkeit für mindestens 15 Minuten ruhen lassen und Ihre normale Arbeitszeit unterbrechen. Typisches Beispiel ist die Mittagspause, es kann aber auch mehrere Ruhepausen an einem Arbeitstag geben.

Arbeitnehmer haben dabei einen gesetzlichen Anspruch auf Ruhepausen. Arbeitgeber müssen diese nicht nur ermöglichen, sondern darauf achten, dass Mitarbeiter ihre Ruhepausen einhalten. Wie hoch der Anspruch genau ist, hängt von der täglichen Arbeitszeit ab. In Paragraph 4 des Arbeitszeitgesetzes werden zwei Pausenansprüche geregelt:

  • Arbeitszeit zwischen sechs und neun Stunden

    Mitarbeiter, die zwischen sechs und neun Stunden arbeiten, müssen eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten bekommen.

  • Arbeitszeit mehr als neun Stunden

    Wird mehr als neun Stunden gearbeitet, müssen die Ruhepausen mindestens 45 Minuten lang sein.

Das Gesetz schreibt ebenfalls vor, dass die Pausenblöcke mindestens 15 Minuten lang sein müssen und Arbeitnehmer nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause beschäftigt werden dürfen.

Die Ansprüche auf Ruhepausen sind ein gesetzliches Mindestmaß. Arbeitgeber können durch ihr Direktionsrecht längere Pausen anordnen. Allerdings dürfen diese nicht unverhältnismäßig lang sein und es bedarf der Zustimmung des Betriebsrates.

Beispiel für Ruhepausen

Eine Kauffrau für Büromanagement hat Arbeitszeiten von 8 Uhr morgens bis 17 Uhr nachmittags, insgesamt stehen ihr laut Arbeitsvertrag 60 Minuten Ruhepause zu. Die Aufteilung der Pause ist ihr selbst überlassen – sie kann mehrere kleine oder eine lange Ruhepause machen.

Um die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten, müssen die Unterbrechungen jedoch mindestens 15 Minuten dauern. Die erste Pause muss zudem spätestens um 14 Uhr eingelegt werden, sonst arbeitet die Bürokauffrau mehr als sechs Stunden hintereinander ohne Pause. Es ist also nicht möglich, den ganzen Tag keine Pause zu machen und dafür abends den Feierabend eine Stunde vorzuziehen.

Der Arbeitgeber muss die Einhaltung der Ruhepausen überwachen. Er kann auch festgelegte Zeiten für die Pausen vorgeben. Möglich sind beispielsweise Frühstückspausen von 9 bis 10 Uhr oder Mittagspausen von 12 bis 13 Uhr, in denen die Arbeitnehmer ihre 60 Minuten freie Zeit legen können.

Ziel und Funktion von Ruhepausen

Ruhepausen dienen der Erholung und Regeneration des Mitarbeiters. Als Ausgleich zu den körperlichen und psychischen Belastungen eines Arbeitstages steht dem Arbeitnehmer freie Zeit zu, um sich auszuruhen, abzuschalten und neue Kraft zu tanken. In dieser Zeit kann der Arbeitgeber keine Leistungen fordern oder Aufgaben zuweisen. Dies würde dem Erholungszweck entgegenstehen.

Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zählen deshalb nicht als Ruhepausen. Anders bei der Rufbereitschaft. Da Mitarbeiter hier ihre Zeit und den Aufenthaltsort weitgehend frei bestimmen können, gilt dies nicht als Arbeitszeit.


Anzeige

Unterschied zwischen Ruhepausen und Ruhezeit

Trotz ähnlicher Begriffe dürfen Ruhepausen nicht mit der Ruhezeit verwechselt werden. Diese wird auch im Arbeitszeitgesetz geregelt, betrifft aber den Zeitraum nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit, der Arbeitnehmer für Freizeit und Schlaf zur Verfügung steht.

Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen. Ausnahmen kann es in Krankenhäusern, Gaststätten, Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk und in der Landwirtschaft geben. Hier kann die Ruhezeit um eine Stunde verkürzt werden. Als Ausgleich muss innerhalb von vier Wochen eine andere Ruhezeit mindestens zwölf Stunden dauern.

Anzeige

Ruhepausen: Bezahlt oder unbezahlt?

Das Gesetz regelt klar: Ruhepausen zählen nicht zur Arbeitszeit, daher müssen sie nicht vergütet werden. Dauert Ihr Arbeitstag von 9 bis 17 Uhr und Sie machen 30 Minuten Ruhepause, werden Sie für 7,5 Stunden bezahlt. Einzige Ausnahme: Für Beschäftigte im Bergbau unter Tage zählen die Ruhepausen als Arbeitszeit (§ 2 ArbZG) und werden somit vergütet.

Arbeitsvertrag oder Tarifverträge können aber eine Vergütung der Ruhepausen regeln. Andere Regelungen gelten für Pausen, die offiziell keine Ruhepausen sind:

  • Betriebspause

    Kommt es infolge technischer Störungen zur außerplanmäßigen Unterbrechung der Arbeit, pausieren die Mitarbeiter. Da die Arbeitnehmer grundsätzlich zur Verfügung stehen, wird diese unfreiwillige Pause als Arbeitszeit gerechnet. Diese Arbeitsunterbrechung gilt somit nicht als Ruhepause und muss bezahlt werden. Schließlich kann der Mitarbeiter nichts dafür, dass er durch eine Störung seine Arbeit unterbrechen muss.

  • Kurzpause

    Bei Schichtarbeit, aber auch körperlich anstrengenden Arbeiten wie Fließband- oder Nachtarbeit können durch Schutzverordnungen Kurzpausen vorgeschrieben sein. Diese sind kürzer als 15 Minuten (oft nur drei bis fünf Minuten) und werden bezahlt. Auch die Lärmschutzverordnung und die Bildschirmarbeitsverordnung sehen regelmäßig kürzere, bezahlte Pausen vor, um die Belastungen zu mindern.

Kann ein Mitarbeiter aufgrund eines hohen Arbeitsaufkommens die gesetzlichen Ruhepausen nicht nehmen und arbeitet mit Kenntnis des Arbeitgebers weiter, verstößt er gegen das Arbeitszeitgesetz. Das kann als Ordnungswidrigkeit oder sogar Straftatbestand eingestuft werden. In jedem Fall ist diese Arbeit jedoch zu vergüten.

Anzeige
Schon Karrierebibel Insider? Unser Gratis-Newsletter!
Kostenlose News, frische Impulse für den Job sowie exklusive Deals für Insider: Schon über 15.000 Abonennten! Gleich dazu gehören...

Mit der Anmeldung zum Newsletter gibt es in den kommenden 4 Tagen täglich eine neue Folge unserer exklusiven Video-Serie zum Kennenlernen. Danach folgt unser regulärer Newsletter mit wertvollen Karrieretipps, Impulsen sowie exklusiven Deals und Rabatten. Die Einwilligung zum Empfang kann jederzeit widerrufen werden. Dazu gibt es am Ende jeder Mail einen Abmeldelink. Die Angabe des Vornamens ist freiwillig und dient zur Personalisierung. Die Anmeldedaten, deren Protokollierung, der Versand und eine Auswertung des Leseverhaltens werden über Klick-Tipp verarbeitet. Mehr Infos dazu findest du in unserer Datenschutzerklärung.

Ruhepausen: Jugendarbeitsschutzgesetz und Sonderregelungen

Bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern unterliegen einem besonderen Arbeitsschutz, weshalb für sie andere Arbeitszeiten und Ruhepausen gelten. Dazu gehören:

  • Minderjährige

    Jugendliche unter 18 Jahren dürfen maximal acht Stunden pro Tag und höchstens 40 Stunden in der Woche arbeiten. Sofern an einzelnen Tagen weniger als acht Stunden gearbeitet wird, liegt die tägliche Höchstarbeitszeit für die anderen Werktage bei 8,5 Stunden. Üblicherweise darf nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz nur montags bis freitags gearbeitet werden, Ausnahmen gelten für jugendliche Arbeitnehmer in den Branchen Bäckerhandwerk, Hotellerie, Gastronomie, Landwirtschaft oder Pflege.

    Die Ruhepausen laut Jugendarbeitsschutzgesetz sind 30 Minuten ab einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden. Ab sechs Stunden stehen ihnen 60 Minuten zu. Gewährt ein Arbeitgeber keine Pausen, kann diese Ordnungswidrigkeit mit bis zu 15.000 Euro geahndet werden.

  • Schwangere und stillende Mütter

    Ganz allgemein besteht für Schwangere oder stillende Mütter kein erhöhter Anspruch auf Ruhepausen. Allerdings muss der Arbeitgeber die werdenden Mutter für Untersuchungstermine, die nur während der Arbeitszeit durchgeführt werden können, freistellen. Sofern nicht bereits vorhanden, haben Schwangere und Stillende ein Anrecht auf eine Sitzmöglichkeit zum Ausruhen. Stillenden Müttern ist nach § 7 Absatz 2 Mutterschutzgesetz eine Stillpause während der Arbeitszeit zu gewähren, die nicht auf die Ruhepausen angerechnet wird. Ihnen ist zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben – bei einer Arbeitszeit von über acht Stunden sogar länger.

Ruhepausen einhalten: Darum sind sie so wichtig

Es ist viel zu tun, also arbeiten Sie die Pause durch? Das mag produktiv wirken, ist aber keine gute Idee. Sie tun weder sich noch Ihrem Arbeitgeber einen Gefallen: Zum einen verstoßen Sie direkt gegen das Arbeitszeitgesetz, was eine Strafe bedeuten kann. Gleichzeitig sind Ihre Leistungen nicht besser, wenn Sie erschöpft und unkonzentriert sind.

Ruhepausen sind wichtig und haben viele Vorteile. Auch Unternehmen wissen längst, dass Mitarbeiter durch genügend Ruhepausen schneller und besser arbeiten – aber vor allem zufriedener sind. Und Zufriedenheit ist ein entscheidender Motivator im Job.

Pausenloses Arbeiten führt höchstens zum Burnout oder sogar noch schlimmeren Konsequenzen. Die Japaner haben dafür eine Bezeichnung: Karoshi. So nennt sich der Tod durch Überarbeitung. Keine Ruhepausen, keine Ruhezeiten – oder nur ungenügend – das führt selbst bei jungen Menschen regelmäßig zur Katastrophe. Neben der Gesundheit haben ausreichende Ruhepausen weitere positive Auswirkungen:

  • Stärkere Konzentration

    Arbeitswissenschaftler kommen zu dem Ergebnis: Nach etwa 70 bis 80 Minuten Arbeit braucht der Körper eine Erholung, das Gehirn schaltet gewissermaßen automatisch ab. Die Konzentration lässt nach, es wird auf den Bildschirm gestarrt, ohne die Information verarbeiten zu können. Eine kurze Ruhepause nach nur einer Stunde Arbeit kann wahre Wunder wirken. Anschließend arbeiten Sie wieder deutlich fokussierter.

  • Bessere Laune

    Der Gang in die Teeküche kann regelrecht beflügeln, schließlich kommt es hier schnell mal zu einem kleinen Plausch mit Kollegen. Für längere Ruhepausen eignen sich Spaziergänge – wenn es nicht gerade in Strömen gießt, steigert die Natur fast automatisch die Laune. Und der Erholungswert ist nachgewiesenermaßen größer, als wenn Sie einfach nur im Stuhl kleben bleiben.

  • Kreativere Ideen

    Manch einer verbeißt sich regelrecht in Probleme: Seit drei Stunden am selben Problem getüftelt und immer noch keine Idee… Ruhepausen sind oftmals die Lösung. Wer vom Stuhl aufsteht, sich bewegt, seine Gedanken ablenkt, bekommt neuen Input und kann sich anschließend mit neuem Elan an die Aufgabe setzen. Ruhepausen können die Kreativität beflügeln.

Gehirn braucht 10 Minuten Pause zwischen 2 Aufgaben

Eine aktuelle Microsoft Studie konnte anhand mehrerer Hirnscans von Meeting-Teilnehmern nachweisen, dass unser Gehirn eine mindestens 10-minütige Pause zwischen zwei Meetings benötigt. Andernfalls steigt der Stresslevel im Gehirn deutlich an. Dasselbe gelte, laut Forschern, zwischen unterschiedlichen Aufgaben: Unser Gehirn braucht die kurze Pause, um eine Aufgabe, eine Herausforderung oder einen Gedanken abzuschließen. Erst dann kann es sich umso frischer der neuen Aufgabe widmen.

Pausen Meeting Studie Microsoft Pause Machen Hirnscan



Was andere Leser dazu gelesen haben

[Bildnachweis: Karrierebibel.de]