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Ferienjob: Hierauf sollten Sie unbedingt achten!

Endlich Ferien! Aber nicht für jeden bedeutet das, dass er Urlaub macht. Viele Schüler und Studenten nutzen die Auszeit von der Schule und der Uni, um sich in einem Ferienjob etwas Geld hinzuzuverdienen. Manche planen damit die Anschaffung heiß ersehnter Spiele oder möchten sich einfach nur etwas gönnen. Für andere sind Ferienjobs in den Semesterferien wichtige Einnahmequellen, um finanziell über die Runden zu kommen. Je nach Alter existieren unterschiedliche gesetzliche Auflagen. Worauf Sie dabei achten sollten…



Ferienjob: Hierauf sollten Sie unbedingt achten!

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Strenge Regelungen bei Schülern

Eine Ausnahme vom Arbeitsschutzgesetz stellen minderjährige Schüler dar, die mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufbessern wollen. Grundsätzlich herrscht in Deutschland das Verbot der Kinderarbeit. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) greift, sobald es um minderjährige Personen unter 18 Jahren geht.

Dem JArbSchG zufolge wird als Kind jede Person definiert, die keine 15 Jahre alt ist. Eigentlich besteht für diese das Arbeitsverbot, aber auch hier gilt der Spruch: Keine Regel ohne Ausnahme.

Ferienjobs für Schüler ab 13

Der Gesetzgeber erlaubt 13-Jährigen Schülern mit Zustimmung der Eltern leichte Arbeiten. Damit sind Ferienjobs möglich wie:

  • Babysitten
  • Botengänge
  • Einkäufe erledigen
  • Flyer verteilen
  • Gartenarbeit
  • Hausarbeit
  • Hunde ausführen
  • Küchenhilfe
  • Nachbarschaftshilfe
  • Nachhilfeunterricht
  • Prospekte verteilen
  • Zeitungen austragen

Neben der Zustimmung der Eltern sind weitere Bedingungen damit verknüpft, so darf beispielsweise nicht vor sechs Uhr morgens und nicht nach 20 Uhr abends gearbeitet werden. Die maximale Arbeitszeit beträgt zwei Stunden pro Tag zwischen 8 und 18 Uhr, in landwirtschaftlichen Betrieben sind drei Stunden täglich erlaubt.

Ferienjobs für Schüler ab 15

Wer als Schüler noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, darf sich ab 15 Jahren einen Ferienjob aussuchen, der über die strengen Bestimmungen für 13-Jährige hinaus geht. Damit die Schulferien dennoch einen gewissen Erholungscharakter haben, darf der Job nicht über vier Wochen im Jahr hinaus gehen.

Diese vier Wochen können am Stück oder übers Jahr verteilt gearbeitet werden. Während der Ferienzeit dürfen Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren maximal acht Stunden pro Tag zwischen 8 und 20 Uhr arbeiten. Insgesamt sind 40 Stunden in der Woche möglich.

Wichtig: Schüler zwischen 13 und 15 Jahren dürfen keine Ferienjobs haben, in denen sie mit Alkohol oder Tabak in Kontakt kommen. Außerdem muss der Arbeitgeber sich aufgrund der Schulpflicht eine Erlaubnis der Eltern und eine Schulbescheinigung vorlegen lassen.

Ferienjobs für Schüler ab 16

Ausnahmen bezüglich der Arbeitszeit bestehen ebenfalls für 16-Jährige Schüler: Wer einen Ferienjob in der Gastronomie hat, darf bis 22 Uhr, bei mehrschichtigen Betrieben auch bis 23 Uhr arbeiten.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine Akkordarbeit verrichten oder am Fließband arbeiten. Ebenfalls ausgenommen sind körperlich anstrengende oder gefährdende Jobs. Beispiele hierfür sind das Tragen von schweren Gegenständen, der Umgang mit Chemikalien, außergewöhnliche Hitze, Kälte oder Lärm.

Wurde die Schule bereits beendet, ist eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden à 8 Stunden täglich möglich. An Wochenenden dürfen Schüler unter 18 Jahren nicht arbeiten, es sei denn in der Landwirtschaft, Gastronomie oder Pflege/Krankenhäusern.

Wo finde ich solche Jobs?

Für Studenten ist die Palette möglicher Jobs deutlich breiter, da sie ab 18 Jahren anderen Arbeitnehmern gleichgestellt werden. Damit sind Ferienjobs in Vollzeit möglich sowie körperlich anstrengendere Arbeiten wie Fließbandjobs.

Wobei gleich gesagt werden muss: Solche vergleichsweise lukrativen Arbeiten fallen immer stärker der Automatisierung zum Opfer. Am ehesten haben Sie Aussicht auf Erfolg, wenn Sie direkt vor Ort fragen. Neben den oben genannten leichten und meist nur auf wenige Stunden begrenzten Tätigkeiten kommen folgende Jobs infrage:

  • Büroaushilfe
  • Ferienbetreuer
  • Einpackhilfe
  • Erntehelfer
  • Inventurhilfe
  • Kassierer
  • Kellner
  • Markt- und Meinungsforscher
  • Produktionshelfer
  • Promoter
  • Regalauffüller
  • Verkaufshilfe

Für Schüler und Studenten gleichermaßen interessant: Wo und wie finde ich geeignete Jobs?

  • Arbeitsagentur

    Hier gibt es einen Direkt-Service für Schüler mit einer Börse für Ferienjobs.

  • Aushänge

    Viele Geschäfte platzieren Stellenangebote direkt in ihren Schaufenstern.

  • Beziehungen

    Vitamin B ist oft die Keimzelle für solche Ferienjobs: Einer kennt jemanden, der jemanden kennt… und wenn es nur Rasenmähen für den Nachbarn ist. Also am besten Eltern, Freunde, Verwandte, Lehrer befragen, ob sie einen Hinweis haben.

  • Internet

    Jobbörsen wie zum Beispiel Karrieresprung bieten immer auch eine Palette an Ferienjobs an. Teilweise sind diese von den Unternehmen unter Nebenjob, Aushilfsjob oder Semesterferienjob verschlagwortet. Ebenfalls lohnt sich ein Blick auf die Websites ortsansässiger Firmen.

  • Schwarzes Brett

    In Supermärkten sowie beim Jobcenter und Personalvermittlungen hängen sogenannte Schwarze Bretter mit Angeboten für kurzfristige Beschäftigungen.

  • Zeitungen

    Nach wie vor enthalten Tageszeitung eine Vielzahl an Stellenangeboten, die sich als Ferienjob eignen. Häufig lassen sich kurzfristige Jobs außerdem in Gratiszeitungen finden, die ein- bis zweimal pro Woche verteilt werden.

Nachhaltigen Eindruck können Sie übrigens bei Unternehmen machen, wenn Sie persönlich nachfragen. So zeigen Sie Eigeninitiative und können im Idealfall Kontakte knüpfen, die sich später auszahlen – beispielsweise wenn es darum geht, die Bachelorarbeit in einem Unternehmen zu schreiben oder sich um einen Ausbildungsplatz zu bewerben.

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Bezahlung je nach Art der Tätigkeit

Die Bezahlung solcher Ferienjobs ist von mehreren Faktoren abhängig. Beispielsweise, ob es sich um eine vergleichsweise anspruchsvolle Tätigkeit handelt, wie hoch die Konkurrenz ist (vor allem in Universitätsstädten) und ob der Schüler oder Student bereits in diesem Bereich Erfahrung mitbringt.

So sind zwischen fünf und 15 Euro Stundenlohn möglich. Grob lässt sich sagen: Je verantwortungsvoller (zum Beispiel als Übungsleiter einer Kinderferiengruppe) und anspruchsvoller (schwere Gartenarbeit oder Aufbereitung von Wissen für Nachhilfe) ein Ferienjob ist, desto höher wird die Bezahlung ausfallen.

Schüler und Studenten sollten auf Unterschiede in der Art der Bezahlung achten, denn hier kann es zu Überraschungen kommen: Einige Jobs (zum Beispiel als Aushilfe im Betrieb) werden nach Stunde bezahlt, bei anderen (Zeitungen austragen) resultiert das Einkommen aus den verteilten Stückzahlen.

Damit kann der reale Stundenlohn jedoch niedriger (seltener höher) ausfallen, als ursprünglich gedacht – nämlich wenn Sie weniger Zeitungen in der Stunde austragen als anvisiert. Vor allem bei kostenlosen Werbeblättern kann der Aufwand deutlich höher liegen als geplant, da viele Haushalte keine Zustellung wünschen.

Finanziell lukrativer können da Jobs in der Gastronomie sein, da sie neben dem Stundenlohn meist noch einen variablen Anteil in Form von Trinkgeld haben. Den können Sie durch freundliches und zuvorkommendes Verhalten zu einem gewissen Grad selbst beeinflussen.

Für Studenten stellt sich allerdings die Frage, ob der Blick einzig aufs Geld sinnvoll ist. Oftmals können sie über einen Ferienjob die notwendige Praxiserfahrung gewinnen, die im theorielastigen Studium fehlt. Daher zahlen sich auf lange Sicht eher Jobs aus, die inhaltlich mit den Studienfächern verwandt sind.

Ferienjob Rechte: Darauf sollten Sie achten

Auch wenn es „nur“ ein Ferienjob ist: Natürlich stehen Schülern und Studenten gewisse Rechte zu. Die einzufordern könnte allerdings schwierig sein, wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt.

Daher rät der Deutsche Gewerkschaftsbund unbedingt auf einen schriftlichen Vertrag zu achten, in dem klare Angaben zur Tätigkeit, den Arbeitszeiten und dem Lohn gemacht werden. Beispielsweise stehen Schülern während der Arbeitszeit folgende Pausen zu:

  • mindestens 30 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden
  • 60 Minuten bei einer täglichen Arbeitszeit von über 6 Stunden

Darüber hinaus ist für Ferienjobs die Arbeit an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen verboten. Ausnahme: Die Jobs finden zum Beispiel in Gaststätten, Bäckereien, der Landwirtschaft oder in Krankenhäusern statt. In dem Fall sollten mindestens zwei Sonntage im Monat beschäftigungsfrei sein, besondere Auflagen gelten ebenfalls für Feiertage sowie den 24.12. und 31.12.

Um sicherzustellen, dass es sich bei dem Ferienjob um ein faires Beschäftigungsverhältnis handelt, sollten Eltern mit ihren Kindern die Bestimmungen durchgehen. Da es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt, ist übrigens keine Kündigung notwendig.

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Studenten: Mehr Stunden in den Semesterferien

Da Studenten in der Regel volljährig sind, gilt für sie das Arbeitszeitgesetz. Hier wird geregelt, wieviele Stunden höchstens gearbeitet werden dürfen, welche Ruhepausen es einzuhalten gilt und was bei Sonn- und Feiertagsarbeit zu beachten ist.

Das Arbeitszeitgesetz gilt – außer für Schüler – grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, also auch für:

Allerdings gibt es für Studenten andere Besonderheiten. Üblicherweise sind sie während der Vorlesungszeit dazu angehalten, nicht mehr als 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, da sie sonst ihren Studentenstatus verlieren.

Anders sieht es in der vorlesungsfreien Zeit – auch Semesterferien genannt – aus: Für sie fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an. Hinsichtlich der Rentenversicherung kommt es darauf an, ob sie die Grenzen überschreiten:

Wer während des Semesters bereits arbeitet und sich während der vorlesungsfreien Zeit noch einen Ferienjob dazu holt, muss Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wenn er mehr als zwei Monate am Stück beziehungsweise 50 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeitet.

Für den Ferienjob darf im Gegensatz zur Vorlesungszeit eine Vollzeitbeschäftigung ausgeübt werden. Diese muss allerdings als befristetes Arbeitsverhältnis festgelegt sein und darf drei Monate beziehungsweise 70 Tage nicht überschreiten.

Außerdem erfolgt eine Anrechnung auf das Bafög, sofern Studenten über 5.416 Euro im Bewilligungszeitraum (nicht identisch mit dem Kalenderjahr) kommen.

Ausnahme bei Schülern: Mindestlohn nicht für alle

Im Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Dies gewährt einen Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro pro Stunde (Stand: Januar 2024) und gilt auch für Ferienjobs.

Ausdrücklich sind damit auch Ferienjobs in Privathaushalten gemeint, wie etwa Kinder hüten und Rasen mähen. Allerdings gilt dieses Gesetz nicht für Minderjährige – alle Ferienjobber unter 18 Jahren sind somit auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen.

Anders wird es sehr wahrscheinlich in größeren Unternehmen aussehen, die Tarifverträge mit ihren Arbeitnehmern haben und für Ferienjobs ebenfalls Tariflohn zahlen. Der liegt zumeist sowieso höher als der Mindestlohn – in dem Fall eine echte Win-win-Situation für Schüler.

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Ferienjob bei Schülern: Sozialversicherung kann wegfallen

Schüler und Studenten mit einem Ferienjob gelten als kurzfristig Beschäftigte. So lange sie nicht länger als drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr arbeiten, sind sie von der Sozialversicherung befreit. Im Gegensatz zu einer Beschäftigung außerhalb der Ferien – im Rahmen eines Minijobs – kommt es hier nicht auf die Höhe des Einkommens an.

Bei solchen Ferienjobs sind Schüler sind nicht krankenversichert. Sie genießen jedoch immer noch Versicherungsschutz über die Familienversicherung eines Elternteils.

Der Arbeitgeber muss sowohl Schüler als auch Studenten bei der Minijobzentrale anmelden und sie gegen die Folgen von Unfällen versichern. Die gesetzliche Unfallversicherung greift während der Arbeit. In Privathaushalten muss der Arbeitgeber die Versicherung des Ferienjobbers übernehmen.

Tut er das nicht und wird der Ferienjob – beispielsweise als Babysitter – nicht angemeldet, handelt es sich um Schwarzarbeit. Diese kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden.

Vorteile von Ferienjobs

Auch wenn es sich nur um ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis handelt – anders als ein Schülerpraktikum, das der eine oder andere vielleicht als lästige Pflicht empfindet – können Schüler hier einen ganz anderen Einblick in das Arbeitsleben gewinnen.

So ein Ferienjob kann länger als ein Schülerpraktikum dauern und darüber hinaus in der nächsten Ferienzeit bei gegenseitiger Sympathie „aufgewärmt“ werden. Daneben bieten Ferienjobs einige Vorteile für Schüler:

  • Sie werden selbständiger.

    Das fängt schon mit der Suche nach einem geeigneten Ferienjob an: Schulpraktika werden in irgendeiner Form organisiert – für einen Ferienjob müssen Schüler selbst aktiv werden. Sie müssen von sich aus potenzielle Arbeitgeber identifizieren und ansprechen.

    Je nachdem, ob es sich um einen Job bei der Nachbarin oder einen Ferienjob in einem großen Unternehmen handelt, kann erstmals eine richtige Bewerbung erforderlich sein.

    Was im Schulunterricht vielleicht noch an einem vorbeigerauscht ist, muss nun selbständig erarbeitet und zu Papier gebracht werden. Es folgt ein Vorstellungsgespräch und anschließend der erste Arbeitstag.

  • Sie können Interessen erkunden.

    Ein Ferienjob vermittelt Einblicke in den Arbeitsalltag: Wie ticken die Kollegen so, welche Tätigkeiten machen besonders viel Spaß, welche weniger. Ähnlich wie bei einem Praktikum können Schüler und Studenten hier herausfinden, was sich für eine spätere berufliche Tätigkeit eignet und welche Fähigkeiten vielleicht noch erworben werden müssen.

  • Sie werden selbstbewusster.

    Ein Pflichtpraktikum, das überdies nicht entlohnt wird, wird unter Umständen nicht mit demselben Ernst betrachtet wie ein selbstgewählter Ferienjob. Das erste selbst verdiente Geld! Eine faire Vergütung ist für Schüler ebenso wie für alle Arbeitnehmer ein Signal der Wertschätzung: Diese Arbeit trägt dazu bei, dass die Arbeitsabläufe in diesem Unternehmen insgesamt etwas besser laufen. Das fördert Stolz und Selbstbewusstsein bei den Ferienjobbern.

  • Sie lernen Verantwortungsbewusstsein.

    Wer in der Schule seine Hausaufgaben nicht macht, merkt das am Ende des Jahres bestenfalls an den Noten. Sein Handeln hat außer für ihn selbst aber keine nennenswerten Konsequenzen. Anders bei einem Ferienjob.

    Wer es bis dahin nicht gelernt hat, wird nun mit Tugenden wie Disziplin, Pünktlichkeit und Verlässlichkeit konfrontiert. Wer hier zu spät kommt oder seine Kollegen im Stich lässt, wird schnell die Konsequenzen zu spüren kriegen. In Unternehmen ist in aller Regel Teamarbeit gefragt.

[Bildnachweis: YAKOBCHUK VIACHESLAV by Shutterstock.com]