Trinkgeld-Knigge: Wie viel gibt man in Deutschland?

Trinkgeld geben, ist keine Pflicht, aber üblich. Waren das Essen gut und die Bedienung freundlich, geben die meisten in Deutschland 10 % Trinkgeld. Das gilt für den Service in Restaurant, Hotel oder Taxifahrt gleich. Unsere Tabelle zeigt, wie viel Trinkgeld in Deutschland und im Ausland angebracht ist…

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Knigge: Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland?

Generell gilt: 10 Prozent Trinkgeld gelten in Deutschland als üblich und angemessen. Ansonsten gibt es in Europa die einfache Regel: Je weiter Sie in den Süden kommen, desto mehr wird erwartet. In Spanien, Frankreich, Italien oder Griechenland sind es bis zu 15 Prozent. Nichts zu geben, gilt es als grob unhöflich. Weil das Trinkgeld aber stets freiwillig ist, können Sie von diesen Knigge-Regeln auch abweichen.

Synonyme für Trinkgeld (engl. Tip) sind übrigens: Service Charge, Douceur, Pourboire, Schmattes, Bakschisch, Mancia – früher auch: Biergeld.

Trinkgeld bar oder mit Karte?

Zwar zahlen heute immer mehr Menschen mit Karte oder mit dem Handy. Trinkgeld sollten Sie aber möglichst immer in bar zahlen – so wissen Sie, dass der Bonus auch wirklich bei der Bedienung ankommt, die Sie so gut bewirtet hat. Bei Kartenzahlungen fallen dagegen häufig Gebühren an, die den Obulus schmälern.

Bei der digitalen Bezahlung gibt es auf dem Display heute häufig die Auswahlmöglichkeit, ob Sie 5, 10 oder 20 % Trinkgeld geben möchten. Manche Kunden fühlen sich dadurch sozial unter Druck gesetzt. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern: Sie können jederzeit entscheiden, einen eigenen Betrag zu wählen oder diesen bar auf den Tisch zu legen.

Wie rundet man richtig auf?

Beim Trinkgeld geben Sie keine krummen Beträge, sondern runden auf eine glatte Summe auf. Im Norden Europas und in Skandinavien wird eher bis zum nächsten glatten Euro-Betrag aufgerundet. Im Süden bis zum nächsten Fünfer- oder Zehner-Betrag.

Beispiel: Im Restaurant geben Sie in der Regel 10 Prozent. Bei einer Rechnung von 43 Euro wären das am Ende zusammen 47,30 Euro. Üblich ist jetzt, auf 48 Euro glatt aufzurunden. Sind Sie hingegen in Griechenland und bekommen eine Rechnung von 50 Euro (mit 15 Prozent zusätzlich = 57,50 Euro), wird meist auf 60 Euro aufgerundet.

Trinkgeld bei hohen Rechnungen

Je höher die Summe, die Sie zahlen müssen, desto kleiner der Anteil, den Sie als Trinkgeld zahlen. Dies gilt im Restaurant etwa bei Beträgen deutlich über 100 Euro. Beispiel: Eine Rechnung von 285 Euro runden Sie einfach auf 300 Euro auf – auch wenn das keine 10 % mehr sind, sondern nur rund 5 %.

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Trinkgeld-Knigge für Friseur, Zusteller, Handwerker?

Trinkgeld ist nicht nur im Restaurant oder Hotel willkommen: Zahlreiche andere Dienstleister freuen sich darüber und können dadurch ihr Gehalt steigern. Tipps, wie Sie in verschiedenen Situationen richtig Trinkgeld geben:

Lieferanten

Bestellen Sie Pizza oder ein anderes Essen zu sich nach Hause, sollten Sie dem Lieferanten etwas mehr als den reinen Rechnungsbetrag geben. Ausnahme: Die Lieferung war deutlich verspätet. Hier reichen oft schon 2 oder 3 Euro. Je nach Summe können Sie auch 5 Prozent geben.

Taxi

Orientieren Sie sich an den typischen 10 Prozent in Deutschland. Krumme Beträge werden einfach aufgerundet. Heißt: Kostet die Fahrt 13 Euro, geben Sie 15 Euro und nicht 14,30 Euro. War der Fahrer sehr nett oder hat Ihnen besonders geholfen, können Sie mehr geben.

Friseur

Fürs Trinkgeld beim Friseur gibt es oft Sparschweine an der Theke. 10 bis 15 Prozent gelten als Durchschnitt. Guter und umfangreicher Service kann entsprechend besser bezahlt werden. Je nach Preis des Haarschnitts sind zwischen 3 und 10 Euro möglich.

Handwerker

Handwerker freuen sich nicht nur über einen Kaffee bei der Arbeit, sondern über monetäre Anerkennung. Wer bei sich zuhause Reparaturen durchführen lässt, sollte zwischen 5 und 20 Euro pro Person geben.

Paketzusteller

Sie müssen Postboten und Paketzustellern nicht jedes Mal ein Trinkgeld geben. Üblicher ist es, dies einmal im Jahr zu tun – beispielsweise vor Weihnachten. Geringfügige Geschenke oder Beträge bis zu 25 Euro sind angemessen und problemlos.

Spedition

Wenn Sie große (und schwere) Pakete per Spedition bestellen oder sich professionelle Hilfe für einen Umzug holen, gehört ein Zusatzlohn für die Mitarbeiter zum guten Ton. Schleppt Ihnen jemand ein Sofa in den vierten Stock des Altbau-Gebäudes, sind 5 oder 10 Euro pro Person angebracht. Für einen ganzen Tag (etwa bei Umzügen) sind bis zu 20 Euro möglich.

Welche Fehler sollte ich beim Trinkgeld vermeiden?

Im Ausland variieren die Sitten erheblich: In Frankreich oder Spanien zum Beispiel bezahlt man seine Rechnung und lässt das Trinkgeld auf einem Tellerchen oder auf dem Tisch liegen. In Griechenland oder der Türkei gehört es zum guten Ton, das Extrageld den Zimmermädchen am letzten Urlaubstag persönlich zu übergeben. Üblich sind hier 1-2 Euro pro Aufenthaltstag.

Leider werden beim Trinkgeld viele Fehler gemacht. Diese Patzer sollten Sie unbedingt vermeiden – in Deutschland und im Ausland gleichermaßen:

  • Minimünzen

    Kramen Sie nicht Ihre Cent-Münzen zusammen, die Sie schon lange im Portemonnaie loswerden wollten. Das ist grob unhöflich und respektlos.

  • Kleinstbeträge

    Wenn Sie im Restaurant oder bei anderer Gelegenheit zusätzliches Geld geben wollen, dann bitte richtig und nicht geizig. Bei einer Rechnung von 59,90 Euro sollten Sie nicht 60 Euro geben und „Stimmt so“ sagen.

  • Diskussion

    Sparen Sie sich Diskussionen im Sinne von „Eigentlich war der Service nicht so gut, aber ich gebe trotzdem was.“ Das ist peinlich und wirkt, als wollten Sie sich aufspielen.

Faustregel: Trinkgeld geben Sie entweder kommentarlos mit einem Lächeln oder Sie bedanken sich dabei für den guten Service.

Wann sollte ich in Deutschland kein Trinkgeld geben?

Trinkgeld spendieren Sie in der Regel nur, wenn Sie mit dem Service zufrieden waren. Kein Trinkgeld erhalten Personen, die eine regelmäßige Dienstleistung anbieten – etwa Postboten oder die Müllabfuhr. Für manche Berufsgruppen ist es sogar strafrechtlich verboten, Geld anzunehmen. Dazu gehören vor allem Beamte wie Polizisten oder Richter sowie Verwaltungsangestellte. Hier besteht sonst der Verdacht der Bestechung.

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Trinkgeld Tabelle: Wie viel gibt man im Ausland?

Wie viel gibt man wo? Hier erhalten Sie eine internationale Trinkgeld Tabelle mit Prozentregeln für verschiedene Länder. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht. Nur wer mit dem Service im Restaurant zufrieden war, sollte etwas geben:

Land

Trinkgeld

🇿🇦 Südafrika, Afrika 10%
🇦🇺 Australien 10-15%
🇧🇷 Brasilien 10%
🇩🇰 Dänemark 5%
🇩🇪 Deutschland 10%
🇫🇷 Frankreich 10-15%
🇬🇷 Griechenland 10%
🇬🇧 Großbritannien 10-15%
🇮🇳 Indien 10%
🇮🇪 Irland 10-15%
🇮🇹 Italien 10%
🇭🇰 Hongkong 10-15%
🇯🇵 Japan
🇲🇽 Mexiko 10-15%
🇳🇿 Neuseeland 10-15%
🇦🇹 Österreich 10-15%
🇵🇹 Portugal 5-10%
🇨🇭 Schweiz 10%
🇪🇸 Spanien 5-10%
🇹🇷 Türkei 10%
🇺🇸 USA 15-20%
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Arbeitsrecht: Wem gehört das Trinkgeld?

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden (10 Sa 483/10): Trinkgeld ist kein Arbeitsentgelt. Deshalb darf der Arbeitgeber über dessen Verwendung auch nicht einseitig entscheiden. Auch muss es nicht geteilt werden. Wer etwas bekommt und wie viel, entscheidet allein der Kunde.

Tipps: Wie kann ich mehr Trinkgeld bekommen?

Michael Lynn, Professor an der Cornell Universität, hat erforscht, womit Servicekräfte ihr Trinkgeld steigern können. Tatsächlich gibt es ein paar psychologische Tricks, die zu deutlich mehr Tip führen:

  • Lächeln: +140%
  • Sich selbst mit Namen vorstellen: +53%
  • Die Bestellung wiederholen: +50%
  • Den Gast kurz berühren (z.B. an der Schulter): +42%
  • Einen Witz erzählen: +40%
  • Sonne auf die Rechnung malen: +37%
  • Zur Rechnung ein Bonbon geben: +21%
  • Smiley auf die Rechnung malen: +18%
  • Gutes Wetter voraussagen: +18%
  • „Danke schön“ auf die Rechnung schreiben: +13%

Muss ich mein Trinkgeld versteuern?

Trinkgelder aus nichtselbstständiger Arbeit, also für Dienstleistungen, sind in Deutschland in der Regel steuerfrei. Servicekräfte im Restaurant müssen darauf keine Steuern zahlen. Ausnahme: Das Trinkgeld wird automatisch berechnet. Dann fallen hierfür Steuern und Sozialabgaben an. Freiberufler hingegen müssen solche Sonderzahlungen als reguläre Betriebseinnahmen verbuchen und versteuern.


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