Bezahl-Knigge: Wer zahlt was & wann?

Nach dem gemeinsamen Essen bleibt regelmäßig die Frage: Wer zahlt? Jeder getrennt oder alle gleich viel? Und was ist bei einem Date oder Geschäftsessen? Laut Bezahl-Knigge übernimmt heute nicht automatisch immer der Mann die Rechnung. Damit Sie auf die Frage des Kellners souverän reagieren, zeigt unser Knigge-Ratgeber die wichtigsten Regeln für das Bezahlen im Restaurant…

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Bezahl-Knigge: Zusammen oder getrennt bezahlen?

Um sich peinliche Momente im Restaurant zu ersparen, ist natürlich die einfachste Möglichkeit: Klären Sie vorab mit Ihren Gesprächspartner, wie sie die Bezahlung regeln wollen. In allen anderen Fällen können Sie sich an dem folgenden Bezahl-Knigge orientieren:

Wer zahlt beim Essen mit Freunden?

Unter Freunden ist es normalerweise üblich, dass alle gleich viel in den Pott geben und damit das gemeinsame Essen bezahlt wird – inklusive Trinkgeld. Gibt es deutliche Unterschied bei den Speisen und Preisen, darf aber auch getrennt bezahlt werden. Noch charmanter ist, wenn jedes Mal ein anderer aus der Runde sagt: „Ihr seid eingeladen!“ – und die Rechnung begleicht.

Wer zahlt beim Essen mit Kollegen?

Gerade in der Mittagspause oder nach Feierabend gehen Kollegen schon mal gemeinsam trinken oder essen. Hierbei wird klassisch getrennt bezahlt. Bei einem freundschaftlichen Verhältnis kann die Rechnung auch wieder gleich unter allen aufgeteilt werden. Bei Einstand oder Geburtstag sollte indes der Gastgeber die Runde zahlen.

Wer zahlt beim Geschäftsessen mit dem Chef?

Bei einem Essen mit dem Chef gilt: Wer eingeladen hat, bezahlt auch die Rechnung. Die Knigge-Regel gilt für alle Geschäftsessen. In den meisten Fällen ist der Gastgeber der Chef. Er übernimmt dann auch das Trinkgeld.

Wer zahlt beim ersten Date?

Früher war die Rollenverteilung klar geregelt: Der Mann zahlt. Das ist heute anders: Es zahlt, wer zum Essen eingeladen bzw. das Restaurant ausgesucht hat. Allerdings dürfen Frauen auch darauf bestehen, Ihren Eigenanteil selbst zu zahlen, um erst keine anschließenden Erwartungen aufkommen zu lassen. Umgekehrt: Wollen Sie als Mann die Rechnung nicht komplett bezahlen, sollten Sie das vorher ansprechen. Alles andere wäre definitiv ein Date-Killer.

Wer zahlt beim Essen mit dem Partner?

Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Kasse ist die Frage im Grunde egal. Bei Paaren, die noch nicht zusammenleben und getrennte Einkommen haben, sollte wieder die Rechnung zahlen, wer eingeladen und das Lokal gewählt hat. Gab es keine konkrete Einladung, kann die Rechnung entweder geteilt werden oder beide wechseln sich beim Bezahlen ab. Den anderen spontan einzuladen, bleibt aber immer als schöne Geste.

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Zahlen im Restaurant: Wie die Rechnung verlangen?

Das Essen war lecker, die Runde löst sich langsam auf – und Sie wollen zahlen. Tatsächlich lauern hierbei ein paar Benimm-Fallen, wenn Betroffene die Rechnung verlangen oder auf sich aufmerksam machen wollen…

So bitte nicht:

  • Sie rufen laut: „Herr Ober!“ oder „Zahlen bitte!“
  • Sie winken wild mit den Armen.

So geht es richtig:

  • Sie warten ab, bis sich die Servicekraft nähert und nehmen Blickkontakt auf.
  • Sobald ein Kellner vorbeikommt, geben Sie ein dezentes Handzeichen, dass Sie zahlen wollen.

Kurz zusammengefasst: Die Bitte um die Rechnung ist in der Regel still und geschieht allein über unauffällige Gesten oder Augenkontakt. Selbst wenn Sie vom Personal beharrlich ignoriert werden, gehen Sie bitte an die Kasse und zahlen dort.

Bezahl-Knigge: Wie richtig bezahlen?

Klingt skurril, aber man kann auch falsch bezahlen. Und damit ist nicht ein falscher Betrag gemeint, sondern vielmehr der Ablauf und das richtige Verhalten. Das ist übrigens privat wie beruflich immer gleich. Hierbei beachten Sie bitte folgende Regeln und Empfehlungen:

  • Kartenzahlung

    Die meisten Restaurants nutzen inzwischen Kartenzahlung (EC, Kreditkarte) oder die Bezahlung per Handy bzw. Smartwatch direkt am Tisch. In dem Fall denken Sie bitte noch an das Trinkgeld. Üblich sind in Deutschland 10 Prozent – oder Sie runden auf.

  • Barzahlung

    Wenn Sie bar bezahlen, wedeln Sie nicht mit den Geldscheinen herum, sondern legen Sie den Rechnungsbetrag plus Trinkgeld auf den Tisch. Der Kellner prüft das hinterher und fragt Sie eher, ob Sie noch einen Bewirtungsbeleg brauchen.

  • Rechnungsmappe

    In gehobeneren Restaurants bekommen Sie meist eine sogenannte Rechnungsmappe. Die bekommt aber nur, wer zahlt – der genaue Betrag bleibt dessen Geheimnis! Deshalb legen Sie dort auch nur stumm das Bargeld oder Ihre Kreditkarte hinein. Das Trinkgeld geben Sie dann später in bar dazu, wenn die Karte zurückkommt.

  • Aufteilung

    Entscheiden Sie sich dazu, die Rechnung aufzuteilen, ist die beste Lösung, dass einer die volle Rechnung übernimmt und alle anderen später ihren Teilbetrag bei der Person begleichen – bar oder z.B. per Paypal. Für Restaurants und Kellner ist es unschön, jeden einzeln abzurechnen. Das machen allenfalls Brauhäuser.

  • Einladung

    Wenn Sie der Gastgeber sind und alle anderen einladen, ist es eine galante Geste, sich kurz bei den anderen am Tisch zu entschuldigen und die Rechnung diskret an der Kasse zu bezahlen. So können Sie in Ruhe Trinkgeld und Bewirtungsbeleg regeln, ohne dass die anderen mitbekommen, wie teuer das Essen war.

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Sonderfall: Selbstzahlen bei Einladung?

Bei einer Einladung zum Geburtstag sowie beim Einstand oder Ausstand ist es üblich, dass der oder die Gastgeberin Rechnung für die Gäste übernimmt. Je nach Dauer der Feier kann das Budget aber irgendwann aufgebraucht sein. Ab da, bezahlt dann wieder jeder für sich. Das ist legitim – müssen Sie aber laut ankündigen.

Üblich ist in diesem Fall, dass Sie eine kurze Tischrede halten und sich nochmal bei allen für das Erscheinen und die guten Gespräche bedanken. Anschließend erklären Sie, dass die offizielle Feier nun beendet ist und weitere Getränke nun selbst bezahlt werden müssen.

Beispielformulierungen:

  • „Liebe Freunde und Gäste, ich freue mich, dass Ihr hier und heute mit mir meinen runden Geburtstag gefeiert habt. Bisher gingen alle Speisen und Getränke auf mich, ebenso die letzte Runde jetzt. Danach zahlt bitte jeder für sich, wer noch bleiben mag.“
  • „Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Geschäftsführung der Muster GmbH möchte Sie auch in diesem Jahr wieder zu unserer Betriebsfeier im schönen Restaurant Waldschlösschen einladen. Die Kosten für Speisen und alkoholfreie Getränke gehen selbstverständlich aufs Haus.“

Merken können Sie sich die Grundregeln: Wer einlädt, zahlt. Ob getrennt oder zusammen sollten Sie am besten im Vorfeld klären, um Peinlichkeiten zu vermeiden. Im Zweifel: Rechnung teilen, ohne aufwendige Rechenakrobatik (jeder zahlt etwa das Gleiche).


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