Welche Unterlagen benötige ich für einen Ferienjob?
Die Anforderungen an eine Ferienjob Bewerbung sind nicht hoch. Für die Bewerbung reichen in der Regel ein kurzes Bewerbungsschreiben und dazu eventuell noch ein tabellarischer Lebenslauf. Zusätzliche Dokumente und Bewerbungsunterlagen sind bei Schülern nicht erforderlich.
Beide Seiten haben jeweils eine Länge von maximal einer DIN A4 Seite.
Wie schreibt man eine Ferienjob Bewerbung?
Tipps für das Anschreiben
Wichtige Inhalte im Anschreiben sind:
- Kontaktdaten
Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse - Empfängeradresse
Firmenname, Ansprechpartner, Straße, PLZ und Ort - Datum
Aktuell und rechtsbündig - Betreffzeile
„Bewerbung für einen Job als ____“, nicht das Wort „Betreff“ schreiben! - Anrede
Möglichst persönlich, zur Not: „Sehr geehrte Damen und Herren“ - Einleitung
Kurzprofil: Schüler/Student, aktuelle Klasse, Stärken und Erfahrungen - Unternehmensbezug
Motivation für den Ferienjob, warum sind Sie geeignet? - Schlusssatz
Gewünschte Dauer und Zeitraum des Ferienjobs, Freude auf Vorstellungsgespräch, kein Konjunktiv! - Grußformel und Unterschrift
Möglichst eigenhändig mit Ort und Datum
Tipps für den Lebenslauf
Der Lebenslauf fällt bei Schülern und einer Schülerjob Bewerbung in der Regel knapp aus. Wichtige Inhalte sind hier (in dieser Reihenfolge):
- Persönliche Daten
- Bewerbungsfoto
- Bildungsweg (Schulen, Jahrgangstufe, Leistungskurse)
- Besondere Kenntnisse
- Interessen und Hobbys
- Datum und Unterschrift
Schüler und Studenten punkten bei solchen Jobs vor allem mit rascher Auffassungsgabe, Zuverlässigkeit, Fleiß und Ausdauer. Wichtig ist zudem, dass Sie auch bei der Bewerbung für einen Ferienjob auf saubere und sorgfältige Unterlagen achten – möglichst ohne Rechtschreibfehler.
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Was ist eine Ferienjob Kurzbewerbung?
Falls eine sogenannte Kurzbewerbung für den Ferienjob verlangt wird, sind damit nur Anschreiben und Lebenslauf gemeint – also die oben schon angesprochenen 2 Seiten. Eine Kurzbewerbung müssen Sie aber nur einreichen, wenn diese explizit verlangt wird.
Wie finde ich einen Ferienjob?
Ferienjobs oder Schülerjobs sind eine gute Gelegenheit, Geld zu verdienen und in das Berufsleben hineinzuschnuppern oder konkrete Berufsbilder kennenzulernen. Die Tätigkeiten sind meist einfach und zeitlich begrenzt – eben auf die Zeit der Ferien oder Semesterferien.
Typische Ferienjobs im Sommer sind Kellnern, Zimmerreinigung (in Hotels), Babysitten, Botengänge, Eis verkaufen, Gärtnern, Parkplatz fegen, Prospekte verteilen, Hunde ausführen, Nachhilfeunterricht, Zeitungen austragen.
Ferienjobs finden: Wo gibt es Angebote?
Bevor Sie sich Ihre Ferienjob Bewerbung schreiben, brauchen Sie natürlich eine passende Stelle. Klassische Ferienjobs gibt es viele: im Supermarkt, in der Gastronomie, im Gartenbau, in der Produktion, in der Versandabteilung oder im Lager. Ferienjobber werden überall gesucht. Finden können Sie Jobangebote zum Beispiel so:
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Stellenanzeigen
Einige Ferienjobs werden – ganz klassisch – ausgeschrieben. Teils in spezialisierten Online-Jobbörsen, meistens aber in lokalen Anzeigenblättchen wie sie in jeden Haushalt kommen. Das Austragen der Blättchen ist oft selbst ein Ferienjob.
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Aushänge
Viele Ferienjobs finden sich auch in Aushängen an Schulen, Universitäten oder direkt in den Schaufenstern der örtlichen Geschäfte, wenn dort für die Ferien eine Aushilfskraft gesucht wird. Laufen Sie einfach mal durch die Innenstadt und halten Sie Ausschau nach Jobangeboten.
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Kontakte
Die besten Ferienjobs gibt es in der Regel über Vitamin B – also persönliche Kontakte. Fragen Sie daher auch Eltern, Bekannte, Freunde, ob die jemanden (im Verein) kennen, der jemanden kennt, der jemanden sucht… Fragen kostet nichts.
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Initiativbewerbung
Falls nicht irgendeinen Ferienjob suchen, sondern unbedingt bei einem bestimmten Arbeitgeber einen konkreten Job machen wollen, lohnt sich immer die Initiativbewerbung. Es empfiehlt sich allerdings, vorab telefonisch nachzufragen und sich zu erkundigen, ob grundsätzlich Ferienjobs vergeben werden.
Gesetzliche Grundlagen
Achtung: Wenn Sie noch minderjährig sind, gilt für Sie noch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es besagt:
- Schüler unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten.
- Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren dürfen nur zwei Stunden pro Tag zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Die Zustimmung der Eltern ist erforderlich.
- 15- bis 17-Jährige dürfen maximal 4 Wochen pro Jahr 40 Stunden pro Woche arbeiten. Aber nur tagsüber, in den Schulferien und mit Zustimmung der Eltern.
- Schüler und Studenten ab 18 Jahren dürfen jährlich bis zu 50 Tage arbeiten.
Zwar fallen für 4-wöchige Ferienjobs keine Steuern oder Sozialbeiträge (für Kranken- oder Arbeitslosenversicherung) an. Eine Lohnsteuerkarte brauchen sie aber trotzdem. Bestimmte Einkommensgrenzen sollten nicht überschritten werden, sonst müssen Steuern und Beträge nachgezahlt werden.