Übersicht: Welche Familienstände gibt es?
Der Familienstand wird ausschließlich im Lebenslauf angegeben, nicht im Bewerbungsschreiben. Unabhängig davon, ob und welchen Lebenslauf Familienstand Sie angeben, werden folgende fünf Familienstände unterschieden:
- Ledig
Sie sind nicht verheiratet, können aber durchaus einen (festen) Partner haben oder sind Single. - Verheiratet
Sie haben mindestens standesamtlich die Ehe geschlossen. - Eingetragene Lebenspartnerschaft
Sie haben mit Ihrem gleichgeschlechtlichen Partner eine eingetragene Lebenspartnerschaft gegründet. - Geschieden
Die Scheidung ist rechtskräftig und Sie haben (noch) nicht wieder geheiratet. - Verwitwet
Ihr Ehepartner oder Lebenspartner ist verstorben.
Die Angabe „getrennt lebend“ gehört nicht in den Lebenslauf – zu privat und geht den Arbeitgeber nichts an. In dem Fall sind Sie offiziell „ledig“.
Lebenslauf Familienstand: Ist die Angabe Pflicht?
Seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist der Familienstand im Lebenslauf keine Pflichtangabe mehr, sondern komplett freiwillig. Das gilt ebenso für Angaben zu Kindern im Lebenslauf, Herkunft oder Alter. Das soll Diskriminierung verhindern und die Chancengleichheit fördern.
Den Familienstand im Lebenslauf können Sie weglassen. Das wird auch überwiegend empfohlen. Die Angabe kann aber manchmal Vorteile haben – zum Beispiel um Vorbehalte zu zerstreuen. Die jeweiligen Vor- und Nachteile müssen Sie aber gut abwägen. Hier eine Übersicht…
Lebenslauf Familienstand: Ja oder Nein?
Zwar ist die Angabe des Familienstands optional. Gleichzeitig gibt es Argumente dafür und dagegen. Diese sollten Sie kennen:
Familienstand im Lebenslauf: Angeben!
- Ehrlichkeit gewinnt. Sie haben nichts zu verbergen und setzen von Beginn an auf gegenseitiges Vertrauen.
- Über Ihre Steuerklasse findet das Unternehmen den Familienstand ohnehin heraus.
- Sie möchten nicht für ein Unternehmen arbeiten, das Sie wegen des Familienstands im Lebenslauf aussortiert.
Familienstand im Lebenslauf: Weglassen!
- Sie sind nicht dazu verpflichtet und können den Familienstand problemlos weglassen.
- Personaler konzentrieren sich dadurch umso mehr auf wichtige Angaben im Lebenslauf.
- Ihre Jobchancen könnten darunter leiden, wenn Personaler Vorbehalte haben.
Familienstand im Lebenslauf: Was interpretieren Personaler?
Selbstverständlich sagt der Familienstand im Lebenslauf nichts über die Qualifikation und Eignung eines Bewerbers oder einer Bewerberin. Interpretiert wird er trotzdem – und beeinflusst so die Entscheidungen von Personalern. Die jeweiligen Auslegungen können Ihre Bewerbungschancen senken oder steigern. Hier eine Übersicht der unterschiedlichen Familienstand Interpretationen:
Tabelle: Lebenslauf Familienstand + Bedeutung
Familienstand | Bedeutung |
Ledig | 🟢 Für ledige Bewerber spricht ihre Flexibilität. Ortswechsel, Überstunden, Dienstreisen – eher unproblematisch. Unterstellt wird, dass Beruf und Karriere bei Ihnen die Hauptrolle spielen. |
🔴 Der Familienstand im Lebenslauf beinhaltet zugleich eine geringere Loyalität. Jobwechsel sind kein Problem, es gibt keine Familie, auf die Rücksicht genommen werden muss. | |
Verheiratet | 🟢 Verheiratete Bewerber vermitteln den Eindruck von Langfristigkeit, Verlässlichkeit und Zukunftsorientierung. Wer einen Ehepartner hat, der in der gleichen Stadt arbeitet, ist auf lange Zusammenarbeit aus. |
🔴 Negativ ausgelegt werden Verheirateten mögliche Prioritäten: Familie vor Job. In Sachen Überstunden sind sie weniger flexibel. | |
Verlobt | 🔴 Die Angabe ist sinnlos und macht auch steuerlich keinen Unterschied. Solange nichts fest ist, besser „ledig“ schreiben. |
Geschieden | 🔴 Geschiedene sind wieder „ledig“. Die gescheiterte Ehe zu erwähnen, wirft – unnötigerweise – ein schlechtes Licht auf die Beziehungstauglichkeit. Auch im Job? |
Verwitwet | 🔴 Gleiche Logik: Verwitwete sind „ledig“. Diesen Familienstand im Lebenslauf zu erwähnen, klingt nach nicht überwundener Trauer. Solche Mitarbeiter könnten aktuell weniger belastbar sein. Weglassen! |
Familienstand Lebenslauf: Wie angeben?
Falls Sie Ihren Familienstand im Lebenslauf angeben, gehört dieser zu den „persönlichen Daten“ und wird – je nach Design – meist ganz oben im Lebenslauf angegeben.
Bei der klassischen Reihenfolge der Angaben kommt der Familienstand stets ans Ende – nach den Angaben zur Staatsangehörigkeit (ebenfalls freiwillig). Sie können ihn aber ebenso weiter oben angeben.
Familienstand im Lebenslauf: Beispiel + Muster
Lebenslauf Familienstand – Kinder
Kinder im Lebenslauf sind ebenfalls eine freiwillige Angabe. Allerdings treffen Sie auch hier auf Vorbehalte: Bei ledigen Bewerbern bedeutet ein Kind möglicherweise „alleinerziehend“ – und der oder die Mitarbeiterin könnte häufiger ausfallen, wenn das Kind zum Beispiel krank ist. Bei Verheirateten wiederum gilt: Gibt es keine Kinder, läuft die Familienplanung vielleicht noch. Aus Sicht des Unternehmens ist eine Babypause und Elternzeit damit wahrscheinlich. Diese Einschätzung trifft vor allem verheiratete, kinderlose Frauen.
Wenn Sie Kinder im Lebenslauf nennen, sollten Sie deshalb vorab mögliche Zweifel entkräften. Gute Beispiele:
- Familienstand: ledig, keine Kinder
- Familienstand: ledig, 1 Kind (Betreuung gesichert)
- Familienstand: verheiratet, 2 Kinder (7, 12)
Je älter die Kinder sind, desto eher können diese auch schon mal alleine bleiben oder auf jüngere Geschwister aufpassen.
Lebenslauf mit Kind – Muster + Beispiel
Häufige Fragen zum Familienstand
Muss der Familienstand in den Lebenslauf?
Kurze Antwort: Nein. Die Angabe zum Familienstand im Lebenslauf ist freiwillig. Wenn Sie diesen nennen, gehört der Familienstand in den Abschnitt „Persönliche Daten“ – dort wird er in der Regel am Ende angegeben. Für die Bewerbung eignen sich nur zwei Familienstände: „ledig“ oder „verheiratet“. Alle anderen Angaben sind für Personaler irrelevant.
Ist getrennt lebend ein Familienstand?
„Getrennt lebend“ ist kein rechtlicher Familienstand. Das sind nur: ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet. Offiziell sind Sie also noch „verheiratet“. Die Angabe „getrennt lebend“ ist jedoch eher schädlich, weil Sie damit unnötig auf einen privaten Konflikt aufmerksam machen, der Sie viel Kraft kosten kann – und den Arbeitgeber nichts angeht.
Ist verlobt ein Familienstand?
Die Verlobung ist nur ein Heiratsversprechen, kein Familienstand. Solange keine Hochzeit stattgefunden hat, sind beide offiziell „ledig“ im Lebenslauf. Die Angabe „verlobt“ ist zudem riskant: Platzen die Heiratspläne, geraten Sie unnötig in Erklärungsnot. Daher gilt: Weglassen oder „ledig“ schreiben!
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