Arbeitszeugnis selber schreiben: Vorteile
Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis kann Ihnen bei der Bewerbung einen erheblichen Vorteil verschaffen. Neben Bewerbungsschreiben und Lebenslauf bilden die Arbeitszeugnisse den Kern „vollständiger“ Bewerbungsunterlagen. Sie belegen Ihre Berufserfahrungen im bisherigen Werdegang. Fehlen die Zeugnisse, wird das von Personalern als Indiz für schlechte Leistungen oder Unehrlichkeit gewertet.
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben, ist das eine enorme Chance. Niemand kennt Ihren Arbeitsstil besser und weiß, was Sie alles geleistet und erreicht haben. Auch mit Blick auf künftige Bewerbungen können Sie so die richtigen Schwerpunkte im Zeugnis setzen.
Die Kehrseite: Wer dabei Fehler macht, schadet sich enorm. Vor allem bei Aufbau, Inhalt und formellen Regeln stecken die Tücken im Detail. Sorgfalt ist dabei oberstes Gebot. Im Folgenden finden Sie eine ausführliche Anleitung, wie Sie ein Arbeitszeugnis selber schreiben – inklusive Generator.
Arbeitszeugnis schreiben: Aufbau und Inhalt
Unterschieden werden im Arbeitrecht das „einfache Arbeitszeugnis“ und das „qualifizierte Arbeitszeugnis„. Sie sollten sich grundsätzlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis schreiben. Es ist aussagekräftiger und wird von Personalern erwartet. Dem einfachen Arbeitszeugnis fehlen die Bewertungen von Leistung und Sozialverhalten.
Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
- Briefkopf Arbeitgeber (oder Firmenpapier)
- Überschrift („Arbeitszeugnis“)
- Stammdaten Arbeitnehmer (Name, Geburtsdatum)
- Beschäftigungsart + Dauer
- Tätigkeitsbeschreibung
- Aufgabenfelder
- Haupt- und Nebentätigkeiten
- Besondere Erfolge
- Leistungsbeurteilung
- Arbeitsbereitschaft (Wollen)
- Arbeitsbefähigung (Können)
- Fachkompetenz
- Arbeitsweise
- Spezielle Fähigkeiten + Kenntnisse
- Sozialverhalten (Beurteilung)
- Verhalten gegenüber Vorgesetzten
- Verhalten gegenüber Kollegen
- Verhalten gegenüber Kunden
- Führungskompetenzen (Managerzeugnis)
- Austrittsgrund (optional)
- Schlussformel & Zukunftswünsche
- Ort, Datum & Unterschrift
Arbeitszeugnis Länge
Insgesamt sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viel Text und Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und eben das: selbst geschrieben.
Arbeitszeugnis schreiben: Tipps zum Inhalt
Einleitung
In der Einleitung machen Sie Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum) und beschreiben kurz die Art der Tätigkeit sowie den den Beschäftigungszeitraum. Beispiel für einen Einleitungssatz:
Frau _____, geboren am TT.MM.JJJJ, hat für unser Unternehmen vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ als (Beschäftigung) gearbeitet.
Unternehmensbeschreibung
Um den Stellenwert der Beschäftigung einzuordnen, folgt eine kurze Vorstellung des Arbeitgebers. In dieser Unternehmensbeschreibung nennen Sie den korrekten Namen samt Rechtsform (AG, SE, GmbH, etc.) und Hauptsitz sowie Größe und Anzahl der Mitarbeiter. Bei Konzernen schreiben Sie zudem den Standort an dem Sie tätig waren.
Tätigkeitsbeschreibung
Es folgt eine Beschreiben Ihrer bisherigen Aufgabenfelder und (Haupt-)Tätigkeiten. Je nach Relevanz für die künftige Bewerbung können Sie auch kleinere Aufgaben ergänzen. Die Tätigkeiten werden insgesamt absteigend nach ihrer Bedeutung aufgelistet. Falls Sie Budgetverantwortung oder Personalverantwortung hatten, gehört das ebenfalls ins Arbeitszeugnis. Erst recht, wenn Sie sich für eine Führungsposition bewerben.
Ob Sie Ihre Tätigkeiten in Form von Fließtext schreiben oder als Stichpunkte auflisten, ist Geschmacksache. Stichpunkte sind in der Regel übersichtlicher.
Leistungsbewertung
Im qualifizierten Arbeitszeugnis folgt jetzt eine subjektive Leistungsbeurteilung. Diese sollte unbedingt vollständig sein. Fehlt ein wichtiger Aspekt, wird das negativ beziehungsweise als „mangelhaft“ ausgelegt. Ihre Leistungsbewertung sollten Sie nach folgendem Schema aufbauen:
- Arbeitsbereitschaft (Engagement)
- Arbeitsbefähigung (Kompetenz)
- Fachwissen
- Arbeitsweise und Arbeitsstil
- Arbeitserfolg
- Führungsleistung
Bewertung des Sozialverhaltens
Achten Sie bei der Bewertung des Sozialverhaltens auf die richtige Reihenfolge. Hierbei wird der Umgang mit drei Personengruppen dargestellt:
- Vorgesetzte (intern)
- Kollegen (intern)
- Kunden & Geschäftspartner (extern)
Das ist die korrekte Reihenfolge! Wird das Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten erst an zweiter Stelle erwähnt (oder fehlt), gilt das als versteckter Hinweis für Insubordination.
Schlussformel
Ein Arbeitszeugnis endet idealerweise mit einer klassischen Schlussformel. Diese beinhaltet folgende Bausteine:
- Beendigungsgrund
- Dank für die Zusammenarbeit
- Bedauern über das Ausscheiden
- Zukunftswünsche
Als Beendigungsgrund bieten sich die diese Formulierungen an: „auf eigenen Wunsch“ (Kündigung durch Arbeitnehmer), „betriebsbedingt“ (Kündigung durch Arbeitgeber), „in beiderseitigem Einvernehmen“ oder das Auslaufen eines befristeten Vertrags (z.B. nach Ende der Ausbildung).
Persönliche Formulierungen und die Danksagung im Schlusssatz werten Ihr Arbeitszeugnis auf. Sie zeigen Wertschätzung und dass Sie ein Leistungsträger waren. Vor allem im Arbeitszeugnis von Führungskräften darf die Abschlussformel nicht fehlen. Beispiel für den Schlussabsatz (Note: „sehr gut“):
Frau Muster verlässt unser Unternehmen zum TT.MM.JJJJ auf eigenen Wunsch. Wir bedauern diese Entscheidung sehr und danken ihr für die stets wertvolle und erfolgreiche Arbeit und jederzeit gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihr weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.
Arbeitszeugnis Muster: Beispiel für ein sehr gutes Zeugnis
Falls Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben, finden Sie hier ein Musterzeugnis mit der Note „sehr gut“. Nur bei den Soft Skills gab es eine 2. Das macht es aber glaubwürdiger.
Sie können die Arbeitszeugnis Vorlage gleich hier online im Generator editieren, anschließend kopieren und auszudrucken. Dazu einfach auf den Kasten klicken.
Arbeitszeugnis
Herr __, geboren am TT.MM.JJJJ in Köln, hat vom TT.MM.JJJJ bis zum TT.MM.JJJJ in unserem Unternehmen als __ gearbeitet.
Herr __ verfügt über ein äußerst profundes Fachwissen, welches er stets effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzte. Dieses Fachwissen konnte er stets ohne Einschränkungen an seine Mitarbeiter weitergeben.
Gerne bestätigen wir ihm eine außerordentlich hohe wirtschaftliche Sachkompetenz. Durch sein herausragendes unternehmerisches und strategisches Denken und Handeln erwarb er sich den höchsten Respekt der Geschäftsführung und seiner Mitarbeiter. Zum Nutzen des Unternehmens erweiterte und aktualisierte er immer mit großem Gewinn seine umfassenden Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an Weiterbildungen. Aufgrund seiner präzisen Analysefähigkeiten und seiner sehr schnellen Auffassungsgabe fand er hervorragende Lösungen, die er konsequent und erfolgreich in die Praxis umsetzte.
Hervorzuheben ist seine hoch entwickelte Fähigkeit, stets konzeptionell und konstruktiv zu arbeiten, sowie seine immer präzise Urteilsfähigkeit.
Herr __ ist eine überdurchschnittlich engagierte Führungskraft, die ihre Aufgaben jederzeit mit voller Einsatzbereitschaft erfolgreich erfüllte. Auch in Stresssituationen erzielte er sehr gute Leistungen in qualitativer und quantitativer Hinsicht und war auch stärkstem Arbeitsanfall immer gewachsen. Stets arbeitete Herr Mustermann äußerst umsichtig, sehr gewissenhaft und genau.
Vertrauenswürdigkeit und absolute Zuverlässigkeit zeichneten seinen Arbeitsstil jederzeit aus. Selbst für schwierigste Problemstellungen fand und realisierte er sehr effektive Lösungen und kam immer zu ausgezeichneten Arbeitsergebnissen. Im Laufe seiner Unternehmenszugehörigkeit hat er unter anderem viele wichtige Projekte mit sehr großem Erfolg geleitet.
Durch sein überaus systematisches Vorgehen und seinen sehr kooperativen Führungsstil konnte er seine Projekte stets mit äußerster Zuverlässigkeit sowie zeitplan- und budgetgerecht abschließen. Seine Mitarbeiter motivierte und überzeugte er durch einen kooperativen Führungsstil.
Herr __ war als Vorgesetzter jederzeit voll anerkannt, wobei sein Team unsere hohen Erwartungen nicht nur erfüllte, sondern oftmals sogar übertraf. Als Führungskraft bewies uns Herr __ stets seine gute Integrationsfähigkeit. Er verstand es jederzeit, alle Mitarbeiter seines Teams entsprechend ihrer Persönlichkeit und Kompetenz bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen und konnte so ein sehr gutes Arbeitsklima in seinem Team schaffen.
Herr __ hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zur unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt. Mit allen Ansprechpartnern kam Herr __ sehr gut zurecht und begegnete ihnen immer mit seiner freundlichen, offenen und zuvorkommenden Art. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit vorbildlich.
Wir bedanken uns für die stets sehr gute langjährige Mitarbeit und bedauern Herrn __ Ausscheiden sehr. Wir wünschen diesem vorbildlichen Kollegen beruflich und persönlich alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Ort, Datum
UNTERSCHRIFT
Kostenloser Download: Arbeitszeugnis Vorlage Word
Das Muster zum qualifizierten Arbeitszeugnis können Sie kostenlos als Word-Vorlage herunterladen. Bitte beachten Sie, dass diese Vorlagen lediglich der Inspiration dienen, falls Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben.
Arbeitszeugnis Noten und Zeugnissprache
Wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben, kommt es besonders auf die Wortwahl an. Weil direkte Kritik verboten ist, verstecken sich Noten in verschlüsselten Arbeitszeugnis Formulierungen. Diese nutzen Sie natürlich ebenfalls, um glaubwürdig zu bleiben. Verwenden Sie in Ihrer Zeugnissprache folgende Satzbausteine:
Er/Sie erfüllte seine/ihre Aufgaben…
- Note 1: …stets zur vollsten Zufriedenheit.
- Note 2: …zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit.
- Note 3: …zur vollen Zufriedenheit.
- Note 4: …zur Zufriedenheit.
- Note 5: …im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit.
- Note 6: …Er/Sie hat sich bemüht.
Auch für Leistungsbeurteilung und Bewertung des Sozialverhaltens empfehlen wir diese „guten“ bis „sehr guten“ Formulierungen:
Arbeitsbefähigung (Fachwissen)
- Sehr gut:
„Er/Sie meisterte neue Arbeitsaufgaben stets souverän und konnte dank seines/ihres profunden Fachwissens jederzeit voll überzeugen.“ - Gut:
„Neue Arbeitssituationen bewältigte er/sie stets zur vollen Zufriedenheit.“
Arbeitsbereitschaft (Engagement)
- Sehr gut:
„Er/Sie war in höchstem Maße motiviert und zeigte stets außerordentliche Eigeninitiative und großes Engagement.“ - Gut:
„Er/Sie bewies stets großes Interesse und Eigeninitiative sowie eine vorbildliche Arbeitseinstellung und Motivation.“
Arbeitsweise
- Sehr gut:
„Die Aufgaben wurden von ihm/ihr selbständig und stets mit äußerster Sorgfalt und größter Genauigkeit umgesetzt.“ - Gut:
„Herr/Frau __ überzeugte durch hohe Sorgfalt, Selbstständigkeit und große Präzision.“
Arbeitserfolg
- Sehr gut:
„Er/Sie zeigte stets herausragende Arbeitsergebnisse und überzeugte durch bemerkenswerte Motivation sowie überdurchschnittliche Zielerreichung.“ - Gut:
„Herr/Frau __ erzielte bei der Arbeit stets beste Ergebnisse und gute Qualität.“
Sozialverhalten
- Sehr gut:
„Im Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war Herr/Frau __ jederzeit vorbildlich, freundlich und überzeugte durch sein professionelles Auftreten.“ - Gut:
„Sein/Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich und freundlich.“
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Rechtliche Ansprüche beim Arbeitszeugnis
Jedes Arbeitszeugnis muss zwei Bedingungen erfüllen: Es muss „wahr“ sein („Wahrheitspflicht“). Und es muss „wohlwollend“ formuliert werden („Wohlwollenspflicht“). Laut § 109 Absatz 2 GewO ist offene Kritik darin verboten. Überdies muss ein korrektes Arbeitszeugnis diese Anforderungen erfüllen:
- Ausdruck
Das Arbeitszeugnis muss schriftlich ausgestellt werden. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. - Bewertung
Ihr Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen, die Beweislast für ein „gutes“ beziehungsweise „sehr gutes“ Zeugnis liegt allerdings beim Arbeitnehmer (BAG-Urteil, 9 AZR 584/13). - Kündigungsgrund
Der Grund für das Ausscheiden des Mitarbeiters (zum Beispiel dessen Kündigung) darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung im Arbeitszeugnis stehen. Dasselbe gilt für krankheitsbedingte Fehltage: Auch die dürfen nicht angegeben werden. - Unterschrift
Das Arbeitszeugnis muss vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.
Auf diese 5 Punkte achten Personaler besonders
Auch wenn Sie Ihr Arbeitszeugnis selber schreiben dürfen: Loben Sie sich nicht durchweg über den Klee. Die Dosis macht das Gift. Zuviel Eigenlob weckt Zweifel. Oder sieht aus wie ein „Gefälligkeitszeugnis“ mit dem unliebsame Mitarbeitern die Kündigung versüßt wird. Zudem achten Personaler auch auf diese Punkte:
- Formale Kriterien
Ist das Zeugnis auf Firmenpapier gedruckt? Wurde es vom Verantwortlichen unterschrieben? - Kompetenzen des Bewerbers
Bestätigt das Zeugnis die Fähigkeiten, die für die Stelle gesucht werden? - Abgleich zum Lebenslauf
Decken sich die Zeugnisangaben und Zeiten mit denen im Lebenslauf? - Leistungen im Zeitverlauf
Wie haben sich die Beurteilungen innerhalb von 3 Zeugnissen entwickelt: besser oder schlechter? - Was steht nicht drin
Werden etwa nur Nebensächlichkeiten betont, zeigt das an, dass die Arbeitsleistung in der Hauptsache schlecht war.
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeugnis
Sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§630 BGB, §109 GewO). Der Arbeitgeber ist dann verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen. Der Arbeitszeugnis Anspruch verjährt allerdings drei Jahre nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Das Abschlusszeugnis muss klar und verständlich sowie „wahr“ und „wohlwollend“ formuliert sein. Während das Beschäftigungsverhältnis besteht, können Arbeitnehmer um ein Zwischenzeugnis bitten. Darauf gibt es aber keinen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber kann sich sogar weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen.
Arbeitnehmer haben bereits nach 6 Wochen Beschäftigungsdauer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den sachlichen Fakten (Tätigkeitsbeschreibung, Aufgaben) zusätzlich eine Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen. Es muss aber aktiv beantragt werden. Ansonsten müssen Arbeitgeber nur ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen.
Das Zwischenzeugnis wird immer im Präsens formuliert, weil das Beschäftigungsverhältnis noch besteht. Zur Motivation werden die Leistungen darin oft besser bewertet als im Abschlusszeugnis. Gut so! Das Zwischenzeugnis besitzt Bindungswirkung. Wechselt danach der Chef oder der Mitarbeiter die Abteilung, können neue Vorgesetzte nicht so leicht von der ersten Bewertung abweichen. Dafür benötigen sie triftige Gründe. Andernfalls können Arbeitnehmer die neue Beurteilung anfechten. Arbeitnehmer sollten alle zwei Jahre um ein Zwischenzeugnis bitten, unbedingt bevor sie in Elternzeit gehen oder ein Sabbatical nehmen.
Der Arbeitgeber muss das schriftliche Zeugnis bis spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstellen. Es ist empfehlenswert, zusammen mit der Eigenkündigung ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen und dabei eine Frist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Frist nicht eingehalten, sollten Arbeitnehmer schriftlich und mit Frist von 2 Wochen neu dazu auffordern. Passiert auch danach nichts, sollten sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten und per Zeugnisklage ihre Ansprüche geltend zu machen. Unter Umständen können Arbeitnehmer sogar auf Schadenersatz klagen, wenn sie wegen fehlendem Zeugnis keinen Job bekommen haben.
Arbeitnehmer haben das Recht auf ein individuelles Zeugnis. Können Sie nachweisen, dass das Zeugnis von einer Vorlage stammt, können Sie ein neues verlangen. Das Arbeitszeugnis muss zudem schriftlich ausgestellt werden. Arbeitnehmer haben Anspruch auf fehlerfreien, knitterfreien, sauberen Ausdruck auf Firmenpapier. Außerdem muss das Zeugnis vom bisherigen Personalverantwortlichen unterschrieben werden. Bei Managern und Vorständen vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates; bei Geschäftsführern vom Gesellschafter oder dessen Vertreter; bei Mitarbeitern von deren Vorgesetzten oder dem Personalchef.
Ein formal korrektes Arbeitszeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass im Zeugnis die Leistungen und sein Sozialverhalten bewertet werden (qualifiziertes Zeugnis). Freiwillig ist dagegen die sogenannte Schlussformel. Sie enthält den Trennungsgrund, Dank und Bedauern über das Ausscheiden sowie positive Zukunftswünsche. Fehlt die Schlussformel gilt das als Negativ-Zeichen. Auch sollte das Arbeitszeugnis nicht mehr als zwei, maximal drei DIN A4 Seiten umfassen. Zu viele Seiten wecken den Verdacht, das Zeugnis sei pure Lobhudelei und selbst geschrieben.
Viele Formulierungen im Arbeitszeugnis klingen besser, als sie gemeint sind. Anzeichen für ein schlechtes Zeugnis sind zweideutige Ausdrücke, Betonung von Selbstverständlichkeiten oder das Weglassen von wichtigen Beurteilungen oder Tätigkeiten. Die Zeugnissprache enthält überdies codierte Schulnoten: Note 1: jederzeit, immer, stets zur vollsten Zufriedenheit. Note 2: zur vollsten/stets zur vollen Zufriedenheit. Note 3: zur vollen Zufriedenheit. Note 4: zur Zufriedenheit. Note 5: im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit. Note 6: Er/Sie hat sich bemüht. Ein Arbeitszeugnis muss mindestens „befriedigend“ sein. Schlechtere Zeugnisse hat der Arbeitgeber zu begründen (BAG, 9 AZR 584/13).
Generell verboten sind im Arbeitszeugnis Aussagen über Krankheiten, Schwangerschaft, Elternzeit, Gehalt, Nebentätigkeiten (außer bei Verstoß) oder Straftaten (ohne Arbeitsbezug). Auch (versteckte) Hinweise auf Gewerkschaftstätigkeit, Betriebsratsmitgliedschaft oder Parteizugehörigkeit sind im Arbeitszeugnis verboten. Der Kündigungs- oder Trennungsgrund darf ebenfalls nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Arbeitnehmers im Arbeitszeugnis stehen. Das gilt auch für Angaben zu nicht bestandenen Prüfungen (z.B. beim Ausbildungszeugnis).
Wer mit seinem Arbeitszeugnis unzufrieden ist, sollte zunächst das direkte Gespräch mit dem Chef suchen und um Korrektur bitten. Zeigt sich der Arbeitgeber uneinsichtig, sollten Sie einen schriftlichen Widerspruch formulieren. Darin führen Sie alle Passagen auf, die Sie beanstanden und schlagen Alternativformulierungen vor. Erfolgt dennoch keine Korrektur, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Zeugnisses eine Zeugnisberichtigungsklage einreichen. Allerdings liegt die Beweislast bei Ihnen, solange das Zeugnis nicht schlechter als Durchschnittsnote 3 ausfällt. Der Anspruch auf Korrekturen am Arbeitszeugnis verfällt nach maximal 15 Monaten.
Als Referenz in der Bewerbung genießt das Arbeitszeugnis bei Personalern hohen Stellenwert. Es gilt als „objektive“ Bewertung der bisherigen Leistungen, Erfolge sowie Sozialverhalten des Arbeitnehmers durch einen Dritten. Das qualifizierte Feedback ist nicht zuletzt Ausdruck der persönlichen Wertschätzung des ehemaligen Arbeitgebers. Überdies dokumentiert es die Dauer und Art bisheriger Beschäftigungen. Damit bestätigt es die Angaben im Lebenslauf. Ein „sehr gutes“ Arbeitszeugnis hat bei der Jobsuche enorme Vorteile.
Arbeitszeugnis anfordern: Wie bitte ich darum?
Der Arbeitszeugnis Anspruch besteht zunächst für das einfache Zeugnis. Bedeutet: Für das qualifizierte Arbeitszeugnis gilt eine Holschuld. Sie müssen aktiv darum bitten. Das können (und sollten) Sie schriftlich tun. Idealerweise mit einem Vorlauf von drei bis vier Wochen, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Für die Anfrage reicht ein einfacher Zweizeiler. Beispiel Formulierung:
Sehr geehrter Herr __, hiermit bitte ich höflich um Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses für meine Beschäftigung vom TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster
Wie lange muss ich auf das Arbeitszeugnis warten?
Theoretisch müssen Arbeitnehmer das qualifizierte Arbeitszeugnis spätestens am letzten offiziellen Arbeitstag erhalten. Das passiert aber leider nicht immer. Bis heute existiert keine rechtlich verbindliche Regelung darüber, wie schnell das Arbeitszeugnis ausgestellt werden muss. Juristen sprechen nur von einer „angemessenen“ Ausstellungszeit. Wenn Sie also schon lange aus dem Unternehmen ausgeschieden sind und noch immer kein qualifiziertes Zeugnis erhalten haben, sollten Sie ruhig Druck machen. Stets schriftlich, um dies später nachweisen zu können!
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