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Auflösungsvertrag: Muster, Inhalte + Vor- und Nachteile

Bekommen Arbeitnehmer einen Auflösungsvertrag angeboten, sollten Sie genau hinschauen. Der Auflösungsvertrag (auch: „Aufhebungsvertrag“) löst das bisherige Vertragsverhältnis vorzeitig auf und umgeht Kündigungsfristen und -bedingungen. Meist wird das Arbeitnehmern mit einer Abfindung schmackhaft gemacht. Doch das kann auch eine Falle sein. Auf welche Voraussetzungen, Finessen und Inhalte Sie beim Auflösungsvertrag achten müssen. Alle Vor- und Nachteile im Überblick plus kostenloses Muster…



Auflösungsvertrag: Muster, Inhalte + Vor- und Nachteile

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Was ist ein Auflösungsvertrag?

Der Auflösungsvertrag besiegelt die schriftliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in beidseitigem Einverständnis. Arbeitnehmer und Arbeitgeber regeln darin, wann und wie die Zusammenarbeit endet. Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich bei der Aufhebungsvereinbarung nicht um eine „einseitige“ Willenserklärung. Damit ein Auflösungsvertrag wirksam wird, müssen sich beide Parteien einig sein und unterschreiben. Überdies benötigt er nach § 623 BGB immer der Schriftform auf Papier.

Inhalt des Auflösungsvertrags sind vor allem das Datum des Austritts, eine mögliche Abfindung oder eine Freistellung von der Arbeit bis zum Vertragsende. Weil dem Aufhebungsvertrag, wie er auch genannt wird, beide Seiten zustimmen, können damit alle (gesetzlichen) Kündigungsfristen umgangen werden.

Gibt es einen Unterschied zwischen Aufhebungs- und Auflösungsvertrag?

Beide Begriffe – Auflösungsvertrag und Aufhebungsvertrag – sind Synonyme. In beiden Fällen wird ein bestehender Arbeitsvertrag beendet. Davon unterschieden werden von Juristen allenfalls der Abwicklungsvertrag oder die Abwicklungsvereinbarung. Letztere regeln nur die Begleitumstände einer Beendigung, beenden das Arbeitsverhältnis aber nicht. Dazu benötigen Sie noch eine Kündigung.

Sollte ich einen Auflösungsvertrag unterschreiben?

Per Auflösungsvertrag können Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis schneller beenden und eine Kündigungsfrist vermeiden. Wünscht der Arbeitgeber die Auflösung, zahlt er meist eine Abfindung oder andere Ausgleichszahlung. Unterschreiben sollten Sie einen solchen Vertrag aber nur, wenn Sie mit den ausgehandelten Bedingungen zufrieden sind.

Müssen beim Aufhebungsvertrag Fristen beachtet werden?

Bei einem Aufhebungsvertrag müssen keinerlei Fristen eingehalten werden. Weil sich beide Parteien darüber einig sind, dass der bestehende Vertrag nicht mehr gelten soll, können Sie völlig frei einen Termin oder Tag für das Ende des Arbeitsverhältnisses festlegen. Während beim Arbeitsvertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beginnt, wird es bei der Aufhebungsvereinbarung einvernehmlich beendet.

Was passiert wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?

Nichts. Weil ein Aufhebungsvertrag nur schriftlich und von beiden Parteien geschlossen werden kann, gilt er auch nur mit beiden Unterschriften. Wird diese von einer Seite verweigert, gilt der bestehende Vertrag fort – mit allen Fristen und Bedingungen für eine Kündigung.

Wie groß ist die Abfindungshöhe beim Auflösungsvertrag?

Als Faustregel gilt: Die Abfindungszahlung beträgt in der Regel 0,25 und 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Was Sie am Ende bekommen, können und sollten Sie genau aushandeln.

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Auflösungsvertrag Muster (kostenlos)

Auch wenn Sie hier viele Tipps finden: Wir empfehlen, den Auflösungsvertrag immer von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Dieser erkennt mögliche Fallstricke und unwirksame Klauseln sofort. Denn der Inhalt ist reine Verhandlungssache. Auf diese Punkte sollten Sie achten…

Checkliste Auflösungsvertrag

Die Auflösungsvereinbarung bedarf grundsätzlich der Schriftform. E-Mail, SMS oder Fax reichen nicht. Dabei sollten Sie inhaltlich folgende Punkte regeln:

  • Ende des Arbeitsverhältnisses
  • Abfindungsvereinbarung
  • Ausstehende Zahlungen (Prämien, Weihnachtsgeld, …)
  • Resturlaubsanspruch und Abgeltung
  • Arbeitszeugnis, Inhalt und Note
  • Freistellung mit Lohnfortzahlung
  • Rückgaben und Termine (Dienstwagen, Firmenhandy, …)
  • Wer beendet das Arbeitsverhältnis (Wichtig für Arbeitsamt!)
  • Wettbewerbsverbot für Arbeitnehmer (erhöht meist die Abfindungssumme)
  • Stillschweigen über die Vereinbarungen

Aber wie schreibt man einen Auflösungsvertrag? – Wir zeigen es Ihnen in diesem Auflösungsvertrag Muster:

Auflösungsvertrag (MUSTER)

zwischen
Beispiel AG
(Firma, Anschrift…)
(nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt)

und

Max Muster
(Name, Anschrift)
(nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt)

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das zwischen den oben genannten Parteien gemäß Arbeitsvertrag vom TT.MM.JJJJ bestehende Arbeitsverhältnis wird einvernehmlich zum TT.MM.JJJJ beendet. Dabei wird die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist eingehalten. Dies geschieht, um eine ansonsten unumgängliche betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers zu vermeiden.

§ 2 Arbeitsfreistellung und Urlaub

Der Arbeitnehmer wird bis zum obigen Termin von seinen im Arbeitsvertrag geregelten Pflichten freigestellt. Diese Freistellung erfolgt unter Anrechnung der ihm noch zustehenden Resturlaubs- oder anderer Freizeitansprüche. Er erhält bis zum Vertragsende weiterhin das monatliche Entgelt in Höhe ____ Euro brutto.

§ 3 Abfindung

Entsprechend der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz erhält der Arbeitnehmer als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von ____ Euro brutto. Dies entspricht ____ Brutto-Monatsgehältern. Die Abfindung wird mit der letzten Gehaltsabrechnung fällig.

§ 4 Arbeitszeugnis und Arbeitsmaterialien

Dem Arbeitnehmer wird durch den Arbeitgeber zum Ende des Arbeitsvertrages ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis ausgestellt, dass der Leistungsbeurteilung „sehr gut“ entspricht und sich auf alle geleisteten Aufgabenbereiche und Verantwortungen bezieht.

Gleichzeitig hat der Arbeitnehmer spätestens zum genannten Termin alle ihm überlassenen Unterlagen, Arbeitspapiere und Materialien an den Arbeitgeber zurückzugeben. Dazu zählen auch alle überlassenen Sachen, die weiterhin Eigentum des Arbeitgebers sind (Laptops, Smartphones, Dienstwagen, Firmenschlüssel, etc.).

§ 5 Meldepflicht

Der Arbeitnehmer wurde durch den Arbeitgeber darauf hingewiesen, dass er spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden muss, um sich arbeitssuchend zu melden. Nur so kann ein möglicher ungekürzter Anspruch bestehen bleiben. Sollte diese Zeit nicht mehr gegeben sein, muss der Arbeitnehmer sich unverzüglich innerhalb von maximal drei Tagen nach dem Abschluss dieses Auflösungsvertrages an die Agentur für Arbeit wenden. Der Arbeitnehmer wurde darüber aufgeklärt, dass die Unterzeichnung dieses Aufhebungsvertrags nach § 159 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) eine bis zu 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben kann.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Auflösungsvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

§ 7 Ausgleich aller Ansprüche

Die beiden Parteien sind sich darüber einig, dass mit der Erfüllung dieses Vertrages keine Ansprüche aus dem endenden Arbeitsverhältnis mehr bestehen. Alle gegenseitigen Ansprüche sind damit ausgeglichen und erfüllt.

Ort, Datum

_________________________________________
Unterschrift Arbeitgeber

_________________________________________
Unterschrift Arbeitnehmer

Die Auflösungsvertrag Vorlage können Sie sich hier auch noch einmal kostenlos als Word-Datei herunterladen. Bitte beachten Sie: Der Mustertext stellt lediglich EINE Variante dar. Je nach Position sollten einzelne Regelungen ergänzt oder ausgetauscht werden.

Download: Auflösungsvertrag Muster

Wie formuliere ich die Bitte um einen Aufhebungsvertrag?

Grundsätzlich können beide Seiten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – um einen Auflösungsvertrag bitten. Dazu reicht schon ein einfacher Zweizeiler:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um die Auflösung unseres bestehenden Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen. Dazu möchte ich mit Ihnen über die Details eines Aufhebungsvertrags verhandeln.

Der Bitte und dem Vertrag müssen allerdings beide Seiten zustimmen. Bedeutet: Der Arbeitgeber kann Ihre Bitte auch ablehnen. Einen Anspruch auf den Auflösungsvertrag gibt es nicht.

Auflösungsvertrag Vorteile Nachteile Checkliste

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Auflösungsvertrag: Vor- und Nachteile

Was spricht dafür, einen Auflösungsvertrag zu unterschreiben und welche Argumente könnten Sie davon abhalten? Wie genau Ihre Entscheidung aussieht, müssen Sie am Ende selbst wissen – und sollten dies falls möglich mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen. Um Ihnen zu helfen, stellen wir Ihnen die Vor- und Nachteile eines Auflösungsvertrages vor:

Auflösungsvertrag Vorteile

  • Keine Kündigungsfrist

    Wer schneller aus seinem Arbeitsvertrag möchte (zum Beispiel weil Sie schon einen neuen Job haben), kann mit dem Auflösungsvertrag Kündigungsfristen vermeiden und mit dem Arbeitgeber einen früheren Termin aushandeln.

  • Mögliche Abfindung

    Geht der Auflösungswunsch vom Arbeitgeber aus, versüßt dieser den Jobverlust häufig mit einer Abfindung. Das passiert auch, wenn er im Falle einer ordentlichen Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage rechnen muss.

  • Besseres Zeugnis

    Neben einer Abfindung lassen sich zusätzliche Modalitäten des Vertrages verhandeln. Zum Beispiel ein sehr gutes Arbeitszeugnis oder die Auszahlung ausstehendem Urlaubsgeld.

  • Kündigung vermeiden

    Lässt sich eine reguläre Kündigung (aus betrieblichen Gründen) nicht vermeiden, bietet der Auflösungsvertrag eine gute Alternative. Einmal wegen der obigen Vorteile sowie für den Lebenslauf, weil Sie offiziell nicht gekündigt wurden.

Auflösungsvertrag Nachteile

Der Auflösungsvertrag hat allerdings auch Nachteile. Diese sollten Sie genau prüfen und abwägen.

  • Sperrzeit beim Arbeitsamt

    Wer einem Aufhebungsvertrag zustimmt und diesen unterschreibt, hat aus Sicht des Jobcenter den Jobverlust selbst herbeigeführt. Folge: Sie erhalten eine bis zu 3-monatige Sperrfrist beim Arbeitslosengeld (ALG).

  • Kein Kündigungsschutz

    Mit dem Auflösungsvertrag hebeln Sie den Kündigungsschutz aus, der etwa für Schwangere oder Schwerbehinderte besonders hoch ist. Auch braucht es für das Arbeitsende keinen offiziellen Kündigungsgrund.

  • Kein Betriebsrat

    Vor einer Kündigung muss oft noch der Betriebsrat angehört werden – beim Auflösungsvertrag nicht. Der Betriebsrat kann deshalb nicht prüfen, ob eine Kündigung wirksam und eine Weiterbeschäftigung nicht möglich wäre.

  • Keine Altersvorsorge

    Anwartschaften aus der betrieblichen Altersvorsorge können durch einen Auflösungsvertrag verfallen.

  • Kein Weg zurück

    Einmal unterschrieben, ist der Auflösungsvertrag endgültig. Falls Sie nicht nachweisen können, dass Sie zur Unterschrift gezwungen wurden, können Sie diesen nicht mehr anfechten. Selbst wenn der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung androht, gehen Arbeitsgerichte davon aus, dass Sie dem Vertrag freiwillig zugestimmt haben.

Alle wichtigen Vor- und Nachteile zum Auflösungsvertrag haben wir für Sie wieder in einem kostenlosen PDF zusammengefasst, das Sie sich HIER herunterladen können.

Was kann ich tun, um die Sperrfrist zu vermeiden?

Wer laut § 159 Abs. 1 SGB 3 einen Aufhebungsvertrag nur unterschreibt, um einer betriebsbedingten oder personenbedingten Kündigung zuvorzukommen (weil es im Lebenslauf besser aussieht) und Sie dabei die Frist einer ordentlichen Kündigung einhalten, kann die Arbeitsamt-Sperre umgehen.

TIPP: Sprechen Sie vor Unterzeichnung des Auflösungsvertrages mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur. Der kann Ihnen verbindlich sagen, wie er die Gründe einschätzt und ob es zu einer Sperre kommt.


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Vor- und Nachteile für Arbeitgeber

Auch für Arbeitgeber kann die Auflösungsvereinbarung Vorteile haben. Das gilt vor allem dann, wenn eine ordentliche Kündigung des Arbeitnehmers nur schwer durchsetzbar oder teuer wäre. Das gilt etwa bei langer Beschäftigungsdauer oder erforderlichen Sozialplänen. Der größte Vorteil liegt in der generellen Vertragsfreiheit: Solange beide Seiten zustimmen, können Arbeitgeber wie Arbeitnehmer alles im Vertrag vereinbaren, was ihnen zusagt: Austrittstermin, Abfindungssumme, Rückgaben oder Wettbewerbsverbote. Auch sind keine Kosten aus einer Kündigungsschutzklage zu befürchten.

Der einzige Nachteil aus Sicht des Arbeitgebers ist, dass der Arbeitnehmer dem Angebot nicht zustimmen muss. Um es attraktiver zu machen, kann es also mitunter doch noch teuer werden. Zudem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Arbeitnehmer auf die negativen Konsequenzen und eine mögliche Sperrzeit durch die Bundesagentur für Arbeit hinzuweisen. Im Auflösungsvertrag sollten Sie daher einen Hinweis auf § 159 Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III) ergänzen.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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