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Abwicklungsvertrag: Bedeutung, Inhalt, Vorteile + Sperrfrist

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist meist erst der Anfang vom Ende. Es müssen viele offene Fragen geklärt und Einigungen gefunden werden. Der Abwicklungsvertrag regelt die Trennungsmodalitäten und klärt die Bedingungen, zu denen sich die beruflichen Wege trennen. Wir erklären, was ein Abwicklungsvertrag ist, welche Inhalte er hat, wie er sich vom Aufhebungsvertrag unterscheidet und was die Vorteile für Mitarbeiter sind…



Abwicklungsvertrag: Bedeutung, Inhalt, Vorteile + Sperrfrist

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Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Der Abwicklungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen. Er klärt die Details und Bedingungen, zu denen eine bereits zuvor ausgesprochene Kündigung ablaufen wird. Der Abwicklungsvertrag selbst beendet das Arbeitsverhältnis nicht. In ihm können sich beide Seiten nur auf den genauen Trennungsprozess einigen. Es können Kompromisse oder gegenseitige Zugeständnisse gemacht werden, um lange und oft teure Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden.

Typische Vereinbarungen im Abwicklungsvertrag sind der genaue Zeitpunkt, an dem die Zusammenarbeit endet, eine mögliche Abfindungszahlung, Arbeitszeugnisse oder auch die Rückgabe von Arbeitsmaterialien und Firmeneigentum.

Unterschied zwischen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag

Ähnliche Begrifflichkeiten und teilweise inhaltliche Überschneidungen sorgen für Verwechslungsgefahr, doch gibt es einen klaren Unterschied: Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) beendet das Arbeitsverhältnis mit Zustimmung beider Seiten. Er ist eine Alternative zur Kündigung. Zusätzlich kann in dieser Vereinbarung auch der Ablauf der Trennung festgehalten werden.

Der Abwicklungsvertrag hingegen kann ein Arbeitsverhältnis nicht beenden. Er kommt erst zum Einsatz, wenn bereits eine Kündigung ausgesprochen oder die Zusammenarbeit anderweitig beendet wurde. Unterschiede gibt es auch bei den formalen Anforderungen. Ein Abwicklungsvertrag bedarf nicht zwangsläufig der Schriftform. So können auch mündliche Absprachen die Abwicklung regeln – in der Praxis ist das jedoch eine Seltenheit.

Verpflichtend kann die Schriftform in einigen Ausnahmen sein. Wird festgehalten, dass der Mitarbeiter auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet oder hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis vorzeitig und einseitig zu beenden, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung.

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Inhalt: Was steht im Abwicklungsvertrag?

Der genaue Inhalt eines Abwicklungsvertrags hängt von der individuellen Situation, den Gründen für die Kündigung, dem Arbeitsverhältnis und den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor der Unterschrift mit einem Experten für Arbeitsrecht den Abwicklungsvertrag durchzusehen.

Im Abwicklungsvertrag können alle Rahmenbedingungen geklärt und Absprachen getroffen werden. In der folgenden Liste finden Sie die wichtigsten Punkte, die im Abwicklungsvertrag geregelt sein sollten:

  • Ende des Arbeitsverhältnisses

    Der Abwicklungsvertrag kann die Beschäftigung nicht beenden, legt aber fest, zu welchem Zeitpunkt die Zusammenarbeit endet. Hier heißt es dann beispielsweise „Mit Bezug auf die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung vom TT.MM.JJJJ endet das bestehende Arbeitsverhältnis zum TT.MM.JJJJ“.

  • Sprinterklausel

    Mit der Sprinterklausel (auch Turboklausel genannt) wird dem Mitarbeiter größere Flexibilität beim Jobwechsel ermöglicht. Arbeitnehmer können nicht nur zum vereinbarten Datum, sondern früher die Zusammenarbeit beenden, um einen neuen Job antreten zu können.

    Gleichzeitig wird durch die Sprinterklausel die Abfindung erhöht. Durch den vorzeitigen Ausstieg spart der Arbeitgeber Gehaltszahlungen – als Lohnausgleich werden diese auf die Abfindung angerechnet. Ob das volle Monatsgehalt oder ein verringerter Anteil für die Berechnung herangezogen wird, hängt von der Verhandlung ab.

  • Zahlung einer Abfindung

    Für Mitarbeiter ein besonders wichtiger Punkt ist die Vereinbarung über die Zahlung einer Abfindung. Die Höhe liegt dabei in der Regel zwischen 0,25 und 0,5 Brutto-Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Heißt im Klartext: Je besser Sie verdienen und je länger Sie beim Unternehmen angestellt waren, desto mehr kann bei der Abfindung für Sie herausspringen. Einen gesetzlichen Anspruch auf die Abfindungszahlung haben Sie jedoch nicht.

  • Ausstellung eines Arbeitszeugnisses

    Mitarbeiter haben ein Anrecht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. In einem Abwicklungsvertrag kann zusätzlich festgehalten werden, wie dieses auszusehen hat. Hier können Sie sich schriftlich versichern lassen, dass Sie ein sehr gutes Zeugnis bekommen, das Ihnen bei weiteren Bewerbungen hilft. Auch Absprachen über bestimmte Fähigkeiten und Leistungen, die hervorgehoben werden sollen, sind möglich.

  • Freistellung von der Arbeit

    Die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist kann ein Mitarbeiter weiter arbeiten gehen. Es kann aber auch eine Freistellung vereinbart werden, bis das Arbeitsverhältnis beendet ist. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn das Verhältnis zum Chef so zerrüttet ist, dass eine weitere Zusammenarbeit für möglicherweise mehrere Monate wenig sinnvoll wäre.

  • Vergütung von Resturlaub oder Überstunden

    Noch ausstehender Urlaub oder nicht vergütete Überstunden können nach einer Kündigung ausgezahlt werden oder als abgegolten gelten – wichtig ist, dass dies im Abwicklungsvertrag geregelt wird. Hier kommt es am Ende auf die Verhandlung an, um eine Abmachung zu treffen, die für beide Seiten akzeptabel ist.

  • Weitere Absprachen und Vereinbarungen

    Zusätzlich können weitere Vereinbarungen im Abwicklungsvertrag getroffen werden – zum Teil sehr wichtige, wie beispielsweise der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. Aber auch die Rückgabe von Arbeitsmaterialien oder einem Dienstwagen sollte genau geregelt sein. Alle offenen Fragen und zu klärenden Aspekte der endenden Zusammenarbeit sollten schriftlich geklärt werden.

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Vor- und Nachteile des Abwicklungsvertrags

Mitarbeiter sind sich oft unsicher, ob sie einen Abwicklungsvertrag vereinbaren und unterschreiben sollen. In den meisten Fällen überwiegen die Vorteile und es lohnt sich, der Abwicklung zuzustimmen. Das sind die größten Vorteile für Mitarbeiter:

  • Gute Verhandlungsposition

    Arbeitgeber haben ein Interesse an einem möglichst reibungslosen Ablauf. Entsprechend sind sie bereit, bei einem Abwicklungsvertrag einige Zugeständnisse zu machen und dem Mitarbeiter entgegenzukommen. Das verschafft Ihnen eine gute Verhandlungsposition, um vorteilhafte Abmachungen zu treffen.

  • Klare Regelungen

    Im Verlauf des Kündigungsprozesses kommt es fast immer zu Meinungsverschiedenheiten. Durch den Abwicklungsvertrag werden für beide Seiten verbindliche Regelungen vereinbart, die Klarheit schaffen und Streitigkeiten verhindern.

  • Mögliche Abfindung

    Auch ohne rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung stehen Ihre Chancen im Abwicklungsvertrag gut. Wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde, wird oft eine Zahlung als Ausgleich und Anreiz für den Verzicht einer Klage angeboten.

Auf der anderen Seite verzichten Sie möglicherweise auf einige Rechte, die Ihnen sonst zustehen würden. Durch die Zustimmung verzichten Sie auf Ihren Kündigungsschutz. Die Kündigung ist somit wirksam, selbst wenn der Arbeitgeber sonst keine Kündigung hätte erwirken können.

Dies kann sich auch finanziell auswirken. Möglicherweise droht eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Sie bekommen dann für mehrere Monate keine Zahlungen, wenn Sie arbeitslos sind.

Sperrfrist bei Abwicklungsvertrag

Eine Sperrfrist wird vom Arbeitsamt grundsätzlich dann verhängt, wenn ein Arbeitnehmer selbst zur Beendigung seines Arbeitsverhältnisses beiträgt. Genau das gilt etwa beim Aufhebungsvertrag, da die Unterschrift hier die Zusammenarbeit beendet und einer Kündigung gleichkommt. Das häufige Missverständnis: Da der Abwicklungsvertrag nur Bedingungen klärt, nicht aber den Arbeitsvertrag auflöst, droht keine Sperre. Falsch!

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrages als aktives Zutun gewertet werden kann. So kann für bis zu 12 Wochen (im Einzelfall sogar länger) eine Sperre für das Arbeitslosengeld folgen. Grund: Viele Kündigungen werden erst durch den Vertrag rechtlich wirksam. Mitarbeiter verzichten auf ihre Rechte und tragen so zum Verlust des Arbeitsplatzes bei.

Auch hier gibt es aber Ausnahmen. So kann keine Sperrzeit verhangen werden, wenn es einen wichtigen Grund gab, den Abwicklungsvertrag zu unterzeichnen. Dies kann der Fall sein, wenn die vorausgegangene Kündigung bereits rechtmäßig war.



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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]

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