Abwicklungsvertrag: Muster, Sperrzeit, wann unterschreiben?

Ein Abwicklungsvertrag regelt den genauen Ablauf einer Kündigung – mit eindeutigen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Abschluss ist in Deutschland freiwillig und sichert Unternehmen hauptsächlich gegen eine Kündigungsschutzklage ab. Was Sie beim Abwicklungsvertrag beachten müssen (inklusive Muster) – und wann Sie eine solche Abmachung unterschreiben sollten…

Abwicklungsvertrag Definition Kuendigung Arbeitsrecht Abfindung Was Beachten

Abwicklungsvertrag – Key Facts

  • Definition: Ein Abwicklungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis nicht selbst, sondern regelt die Folgen und Absprachen einer bereits existierenden Kündigung.
  • Zeitpunkt: Der Vertrag wird erst geschlossen, nachdem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer eine Kündigung erklärt haben.
  • Klageverzicht: Ein zentraler Kernpunkt ist der Verzicht des Arbeitnehmers auf eine Kündigungsschutzklage.
  • Abfindung: Im Abwicklungsvertrag wird oft eine Abfindungszahlung vereinbart. Die Höhe ist frei verhandelbar und orientiert sich meist an der Betriebszugehörigkeit.
  • Arbeitszeugnis: Der Vertrag kann ebenso den Inhalt und die Note des Arbeitszeugnisses festlegen. Das verhindert späteren Streit über Formulierungen und sichert Arbeitnehmern eine gute Beurteilung.
  • Freistellung: Die Parteien können zudem die Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ende der Kündigungsfrist vereinbaren. Das Gehalt wird dann meist weitergezahlt.
  • Sperrzeit-Risiko: Wer einen Abwicklungsvertrag unterschreibt, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Hierbei gibt es aber zahlreiche Ausnahmen.
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Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Der Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, in der nach einer bereits ausgesprochenen Kündigung die genauen Modalitäten und Details geklärt werden. Es ist ein einvernehmlicher Vertrag, mit dem der Ablauf und die Folgen einer Trennung geregelt werden. Durch das arbeitsrechtliche Instrument soll die Beendigung friedlich und rechtssicher erfolgen.

Was ist der Unterschied zwischen Abwicklungsvertrag und Aufhebungsvertrag?

Beide Begriffe klingen nur ähnlich. Tatsächlich handelt es sich dabei um rechtlich unterschiedliche Verträge:

  • Abwicklungsvertrag

    Er wird erst nach einer Kündigung geschlossen und regelt lediglich, was bis zum endgültigen Ausscheiden des Mitarbeiters passiert. Der Abwicklungsvertrag selbst kann die Zusammenarbeit nicht beenden.

  • Aufhebungsvertrag

    Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren darin, zu welchem Zeitpunkt die Zusammenarbeit aufgelöst wird.

Was ist der Inhalt im Abwicklungsvertrag?

Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Abwicklungsvertrag Inhalt. Welche Regelungen genau getroffen werden, ist immer Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Trotzdem gibt es ein paar Standards, die in den Abwicklungsvertrag gehören:

Bezugnahme

Der Abwicklungsvertrag benennt eindeutig, auf welche Kündigung sich die Vereinbarung bezieht, mit Datum der Zustellung. Dies bildet die Grundlage für alle weiteren Absprachen. Die Bezugnahme stellt auch klar, dass beide Seiten einvernehmlich zustimmen und die Kündigung als wirksam anerkennen.

Zeitpunkt der Beendigung

Zum Inhalt gehört der konkrete Zeitpunkt für das Ende des Arbeitsverhältnisses. Das kann das in der Kündigung genannte Datum sein oder ein früherer Beendigungszeitpunkt – wenn etwa der Arbeitnehmer früher eine neue Stelle antreten möchte.

Klageverzicht

Für Arbeitgeber entscheidend ist der Klageverzicht. Als Arbeitnehmer stimmen Sie im Abwicklungsvertrag zu, dass Sie keine rechtlichen Schritte gegen die Kündigung einleiten und auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. Möglich ist auch die Absprache, dass eine bereits erhobene Klage zurückgenommen wird.

Abfindung

Als finanzielle Entschädigung wird meist eine Abfindung vereinbart. Darauf gibt es aber keinen rechtlichen Anspruch – auch die Höhe ist nicht festgelegt. Üblich ist eine Höhe von 0,5 bis 1,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Bei langer Betriebszugehörigkeit bekommen Sie entsprechend mehr.

Arbeitszeugnis

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis haben Arbeitnehmer beim Ausscheiden ohnehin. Im Abwicklungsvertrag können Sie sich aber die Note oder sogar den kompletten Wortlaut garantieren lassen. Dabei sichern Arbeitgeber z.B. vertraglich zu, ein „sehr gutes“ Zeugnis auszustellen, damit Sie beste Chancen bei der Bewerbung haben.

Freistellung

Ein häufiger Inhalt ist die Freistellung des Arbeitnehmers unter Fortzahlung der Bezüge bis zum Ende der Kündigungsfrist. Sie müssen dann bis zum genannten Endzeitpunkt nicht mehr arbeiten, bekommen für diese Zeit aber weiterhin Ihr Gehalt.

Resturlaub und Überstunden

Gibt es noch offenen Resturlaub oder angesammelte Überstunden, muss im Abwicklungsvertrag darauf eingegangen werden. Die Zeiten können entweder ausgezahlt oder vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch genutzt werden.

Zusätzliche Absprachen und Vereinbarungen

Weitere Inhalte im Abwicklungsvertrag richten sich nach den individuellen Vereinbarungen im Arbeitsverhältnis. Häufige Punkte sind die Modalitäten zur Rückgabe des Firmenlaptops oder die Frist, bis zu der ein Firmenwagen ordnungsgemäß an den Betrieb übergeben werden muss.

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Muster für einen Abwicklungsvertrag

Zur ersten Orientierung bieten wir Ihnen ein kostenloses Muster für einen Abwicklungsvertrag. Das Beispiel zeigt die typischen Inhalte und Formulierungen. Es dient aber lediglich der Information und muss im Einzelfall angepasst und geprüft werden:

Abwicklungsvertrag (Muster)

Zwischen

Muster AG
Hauptstraße 1
54321 Hauptstadt

– nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt –

und

Bernd Beispiel
Nebenstraße 20
54321 Hauptstadt

– nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt –

wird folgender Abwicklungsvertrag geschlossen:

§ 1 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Die Parteien sind mit Bezug auf die am TT.MM.JJJJ ausgesprochene Kündigung einig, dass das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beendet wird. Die Kündigung wird als rechtmäßig und fristgerecht anerkannt. Das Arbeitsverhältnis endet zum TT.MM.JJJJ (nachfolgend „Beendigungszeitpunkt“ genannt).

§ 2 Klageverzicht

Der Arbeitnehmer verzichtet auf das rechtliche Mittel einer Kündigungsschutzklage. Sollte bereits eine solche Klage erhoben worden sein, zieht der Arbeitnehmer diese zurück und erhebt diesbezüglich keine weiteren Ansprüche.

§ 3 Abfindung

Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine einmalige Abfindung in Höhe von [Betrag] € brutto. Der Anspruch ist vererblich und entsteht mit Unterzeichnung dieses Vertrages. Die Auszahlung erfolgt mit der letzten Entgeltabrechnung zum Beendigungszeitpunkt.

§ 3a Vorzeitiges Ausscheiden (Sprinterklausel)

(1) Der Arbeitnehmer ist berechtigt, das Arbeitsverhältnis vor dem in § 1 genannten Beendigungszeitpunkt mit einer Ankündigungsfrist von 5 Werktagen zum Ende eines Kalendermonats oder zum 15. eines Monats durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber vorzeitig zu beenden.

(2) Im Falle einer solchen vorzeitigen Beendigung erhöht sich die in § 3 vereinbarte Abfindung um einen Betrag in Höhe von [Betrag] € brutto für jeden vollen Monat, um den das Arbeitsverhältnis vorzeitig endet. Maßgeblich für die Berechnung ist die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem in § 1 vereinbarten Beendigungszeitpunkt.

(3) Der Anspruch auf die restliche Basis-Abfindung aus § 3 bleibt hiervon unberührt.

§ 4 Freistellung

Der Arbeitnehmer wird ab dem TT.MM.JJJJ bis zum Beendigungszeitpunkt unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung von der Erbringung der Arbeitsleistung unwiderruflich freigestellt. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung auf noch bestehende Urlaubsansprüche sowie etwaige Guthaben auf dem Arbeitszeitkonto.

§ 5 Arbeitszeugnis

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, das für Leistung und Sozialverhalten der Note „sehr gut“ entspricht. Ein entsprechender Entwurf des Arbeitnehmers wird vom Arbeitgeber angemessen berücksichtigt.

§ 6 Rückgabe von Firmeneigentum

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, spätestens bis zum TT.MM.JJJJ sämtliche dem Arbeitgeber gehörenden Gegenstände wie Laptop, Diensthandy und Schlüssel in ordnungsgemäßem Zustand an [Name/Abteilung] zurückzugeben.

§ 7 Hinweise zum Arbeitslosengeld

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer darauf hingewiesen, dass dieser verpflichtet ist, sich spätestens 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. Zudem wurde der Arbeitnehmer darauf hingewiesen, dass die vorliegende Vereinbarung zum Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.

§ 8 Erledigungsklausel

Mit Erfüllung dieser Vereinbarung sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt und abgegolten.

Hauptstadt, TT.MM.JJJJ

________________________________
Unterschrift Arbeitgeber

________________________________
Unterschrift Arbeitnehmer

Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

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Bekomme ich bei einem Abwicklungsvertrag eine Sperrfrist?

Wenn Sie einen Abwicklungsvertrag unterschreiben, droht eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld. Dann erhalten Sie für bis zu 12 Wochen keine ALG-Zahlungen. Der Verzicht auf eine Klage und die Zustimmung zu einem Abwicklungsvertrag werden von der Arbeitsagentur oft als aktive Mitwirkung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewertet. Deshalb die Sperre.

Wie kann ich die Sperrzeit umgehen?

Es gibt eine wichtige Ausnahme, mit der Sie eine Sperrzeit vermeiden können: War die Kündigung durch den Arbeitgeber bereits wirksam, macht Ihre Zustimmung zur Abwicklung keinen Unterschied mehr. Sie haben somit nicht zum Jobverlust beigetragen und behalten Ihren ALG-Anspruch. Wir empfehlen deshalb immer: Unterschreiben Sie niemals ohne Rücksprache mit der Arbeitsagentur oder einem Anwalt für Arbeitsrecht eine solche Vereinbarung, wenn Sie auf das Arbeitslosengeld angewiesen sind! Lassen Sie sich vorher beraten und klären Sie alle Folgen.

Vor- und Nachteile eines Abwicklungsvertrags

Ein Abwicklungsvertrag bietet unterschiedliche Vor- und Nachteile. Ob Sie einen solchen Vertrag abschließen, sollten Sie genau abwägen und prüfen. Hier ein kompakter Überblick:

    Vorteile für Arbeitnehmer

  • Mehr Planungssicherheit
  • Finanzieller Bonus
  • Gutes Zeugnis

    Vorteile für Arbeitgeber

  • Rechtssichere Abwicklung
  • Kontrollierte Kosten
  • Kein Rechtsstreit


    Nachteile für Arbeitnehmer

  • Kein Klagerecht
  • Mögliche Sperrfrist
  • Steuerliche Belastung

    Nachteile für Unternehmen

  • Teure Abfindung
  • Großer Verhandlungsaufwand
  • Weniger Flexibilität

Wann ist es sinnvoll, einen Abwicklungsvertrag zu unterschreiben?

Die Unterschrift unter einen Abwicklungsvertrag ist endgültig, ein Widerruf nicht möglich. Aus unserer Erfahrung gibt es folgende Gründe und Situationen, die für Ihre Zustimmung sprechen:

  • Die Kündigung ist wasserdicht

    Ist die Kündigung rechtmäßig und wirksam, können Sie wahrscheinlich zustimmen. So sichern Sie sich die besten Bedingungen.

  • Sie haben schon einen neuen Job

    Haben Sie bereits eine neue Position gefunden, sollten Sie unterschreiben. Die ALG-Sperrzeit spielt dann keine Rolle, dafür bekommen Sie eine Abfindung und ein gutes Zeugnis.

  • Sie erhalten eine hohe Abfindung

    Die ALG-Sperre ist oft ein Problem. Durch eine hohe Abfindung können Sie das finanzielle Risiko aber ausgleichen.

  • Sie wollen schnell weg

    Ist die weitere Zusammenarbeit kaum zumutbar, kommen Sie mit einem Abwicklungsvertrag und sofortiger Freistellung schneller aus dem Vertrag und schützen Ihre Gesundheit.

FAQ – Häufige Fragen zum Abwicklungsvertrag

Kann ich einen bereits unterschriebenen Abwicklungsvertrag widerrufen?

Ein Widerruf ist in den meisten Fällen ausgeschlossen. Ein Rücktritt ist nur möglich, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn eine arglistige Täuschung oder Drohung seitens des Arbeitgebers vorlag (§ 123 BGB). Da die Hürden für den Nachweis einer solchen Nötigung extrem hoch sind, ist der Vertrag mit der Unterschrift in der Regel final bindend.

Kann ich eine Sperrzeit vermeiden, wenn im Vertrag „betriebsbedingte Gründe“ stehen?

Eine solche Formulierung kann helfen, sie ist jedoch keine Garantie! Die Arbeitsagentur prüft eigenständig, ob die Kündigung rechtmäßig gewesen wäre. Wenn der Arbeitgeber im Abwicklungsvertrag bestätigt, dass die Kündigung aufgrund unaufschiebbarer betrieblicher Erfordernisse erfolgte und eine Kündigungsschutzklage keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, stehen die Chancen gut, eine Sperrzeit zu umgehen.

Muss ich einen Abwicklungsvertrag unterschreiben?

Nein. Die Unterschrift ist immer Ihre freiwillige Entscheidung. Der Arbeitgeber darf Sie weder dazu zwingen noch auf eine Unterschrift drängen. Sie müssen sich auch nicht sofort entscheiden, wenn das Unternehmen Ihnen einen solchen Vertrag vorlegt. Sie dürfen um 3 Tage Bedenkzeit bitten, um etwa das Dokument von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.


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