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Arbeitsaustritt: Definition, Wege, Tipps

Kaum ein Arbeitsverhältnis dauert über Jahrzehnte an und geht bis zur Rente. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass irgendwann der Arbeitsaustritt und im Anschluss der Schritt zu einem neuen Unternehmen kommt. Der Prozess kann dabei jedoch auf unterschiedliche Wege vollzogen werden. Trennen Sie sich im Guten? Von wem geht der Wunsch zum Arbeitsaustritt aus? Hier erfahren Sie, welche Formen des Arbeitsaustritts es gibt, wie diese sich voneinander unterscheiden und welche Auswirkungen damit verbunden sein können…



Arbeitsaustritt: Definition, Wege, Tipps

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Arbeitsaustritt: Ende der Zusammenarbeit

Als Arbeitsaustritt wird sowohl der Prozess der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als auch der genaue Zeitpunkt, zu dem dieses eintritt, bezeichnet. Es kann also sowohl gesagt werden Der Arbeitsaustritt findet zum 31.12.2019 statt als auch Während des Arbeitsaustritts ist darauf zu achten, einen guten letzten Eindruck zu hinterlassen.

In der Praxis wird der Arbeitsaustritt jedoch häufiger noch differenzierter betrachtet, um besser an die jeweiligen Situationen angepasst zu sein. Neben dem klassischen Arbeitsaustritt, am Ende einer Kündigung steht, gibt es beispielsweise auch den sofortigen Arbeitsaustritt.

Dieser beendet noch am gleichen Tag die Zusammenarbeit, allerdings braucht es dafür einen sehr guten Grund, der immer wieder von Arbeitsgerichten überprüft wird, um herauszufinden, ob es rechtmäßig und wirksam ist, ohne vorherige Frist ein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Eine andere Sonderform ist der Arbeitsaustritt bei einem befristeten Vertrag. Hierfür benötigt es keine gesondert ausgesprochene Kündigung, sondern die Zusammenarbeit endet automatisch zum vereinbarten Datum, wenn der Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird.

Die Art des Arbeitsaustritts kann entscheidend sein

Am Ende führt jeder Arbeitsaustritt dazu, dass ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt. Wer nun aber glaubt, es wäre deshalb irrelevant, auf welche Weise ein Arbeitsaustritt über die Bühne geht, irrt sich damit gewaltig. Vor allem für die weitere berufliche Laufbahn, ist Arbeitsaustritt noch lange nicht gleich Arbeitsaustritt.

Versetzen Sie sich einfach in die Lage eines Personalers, der entscheidet, ob er Sie einstellt oder nicht. Bei einer Kündigung aus eigenem Antrieb heraus können Sie Ihre Motivation gut vermarkten. Sie wollen sich weiterentwickeln und suchen neue Herausforderungen.

Ging die Initiative für den Arbeitsaustritt jedoch von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber aus, fragt sich jeder Personaler nach den Gründen, die dazu geführt haben. Waren Sie vielleicht nicht gut genug? Gab es Streit im Job? Konnten Sie die Erwartungen und Ziele nicht erfüllen? Kurz: Warum sollte Sie jemand anderes einstellen, wenn Ihr alter Chef Sie nicht mehr wollte?

Wenn Sie aus einem Unternehmen austreten, sollten Sie sich deshalb immer fragen, welchen Eindruck die Art und Weise macht, mit der Sie gegangen sind – oder gegangen wurden.

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Verschiedene Wege des Arbeitsaustritts

Grundsätzlich gilt, dass ein Arbeitsaustritt immer schriftlich beschlossen und mitgeteilt werden muss. Eine mündliche Willenserklärung ist in diesem Fall nicht ausreichend, damit das Ende eines Arbeitsverhältnisses wirksam wird. Ein genervter Mitarbeiter, der seinem Chef Ich kündige! an den Kopf wirft, hat also erst einmal noch nichts getan, außer seinem Frust freien Lauf gelassen.

Die Schriftform wird dabei für alle unterschiedlichen Arten des Arbeitsaustritts benötigt – im Folgenden stellen wir Ihnen die verschiedenen Wege vor und erklären, worauf dabei jeweils zu achten ist:

  • Arbeitsaustritt durch den Arbeitnehmer

    Wollen Sie als Mitarbeiter Ihren Arbeitsaustritt bewirken, reichen Sie dafür ein entsprechendes Schreiben bei Ihrem Vorgesetzten oder in der Personalabteilung ein. In diesem müssen Sie deutlich machen, dass Sie den Arbeitsvertrag beenden wollen und zu welchem Zeitpunkt dies geschieht.

    Einen Grund für Ihre Entscheidung müssen Sie nicht angeben, allerdings müssen Sie sich an die Kündigungsfrist halten, die entweder gesetzlich oder in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Achten Sie außerdem darauf, das Dokument handschriftlich zu unterschreiben, da dieses ansonsten nicht wirksam ist.

    Sie sollten bei dieser Form des Arbeitsaustritts nicht vergessen, um ein Arbeitszeugnis zu bitten – dieses steht Ihnen ohnehin zu.

  • Arbeitsaustritt durch den Arbeitgeber

    Der Arbeitnehmerschutz ist in Deutschland ein hohes Gut, wenn ds Unternehmen einen Arbeitsaustritt forcieren möchte, braucht es deshalb einen guten Grund – außer Sie befinden sich noch in der Probezeit.

    Dabei gibt es insgesamt vier Gründe, mit denen ein Arbeitgeber einen Arbeitsaustritt begründen kann:

    Jede ist an eigene Vorgaben und Regelungen gebunden, um ausgesprochen werden zu können. Sind Sie hingegen noch in der Probezeit, kann Ihr Arbeitgeber die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen beenden.

    Auch muss das Unternehmen bei einem Arbeitsaustritt die gesetzliche Frist beachten, zu der ein Vertrag beendet werden kann. Diese steigt mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit, wenn Sie also schon sehr lange in einem Job sind, haben Sie eine entsprechend lange Kündigungsfrist – beispielsweise vier Monate, wenn Sie seit zehn oder mehr Jahren im Unternehmen sind.

  • Arbeitsaustritt durch einen befristeten Vertrag

    Anders als bei den beiden ersten Formen braucht es für den Arbeitsaustritt durch einen befristeten Arbeitsvertrag keine gesondertes Dokument, dass den Willen zur Beendigung der Zusammenarbeit bekundet.

    Schon bei der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich beide Parteien damit einverstanden, dass das Arbeitsverhältnis zu einem festgelegten Zeitpunkt automatisch endet. Wird vorher keine Verlängerung beschlossen, erfolgt der Arbeitsaustritt somit ohne weitere Handlungen zum genannten Datum.

  • Arbeitsaustritt durch einen Aufhebungsvertrag

    Ein Aufhebungsvertrag ist die beidseitige Entscheidung über einen Arbeitsaustritt des Mitarbeiters. Mit der Unterschrift erklären Mitarbeiter und Arbeitgeber, dass sie sich über die Auflösung des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses zu den vereinbarten Bedingungen einig sind.

    Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, um eine lange Kündigungsfrist zu umgehen. Wird der Aufhebungsvertrag auf Wunsch des Unternehmens, aber natürlich mit Einwilligung des Angestellten, aufgesetzt, ist für Mitarbeiter oftmals eine finanzielle Abfindung drin, die zumindest ein kleiner Trost für den Verlust des Arbeitsplatzes ist.

    Sie müssen aber beachten, dass Sie bei einem Arbeitsaustritt durch Aufhebungsvertrag möglicherweise vom Arbeitsamt gesperrt werden und somit für bis zu 12 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Es empfiehlt sich zudem immer, einen Aufhebungsvertrag von einem Experten prüfen zu lassen, bevor Sie diesen unterschreiben.

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[Bildnachweis: 4 PM production by Shutterstock.com]

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