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Kündigungsvorlagen: So einfach geht kündigen

Ob Fitnessstudio, Wohnung, Versicherung oder das eigene Arbeitsverhältnis: Kündigungsvorlagen helfen, die eigene Kündigung in eine gültige Form zu bringen. Dabei kommt es manchmal auf Details an. Es reicht nicht nur, einfach eine Kündigung auszusprechen oder zu schreiben – je nach Anlass und Zweck müssen Gründe angegeben werden. Auch spielen formale Kriterien eine Rolle. Nicht zuletzt müssen Fristen beachtet werden, damit alles nach Ihren Vorstellungen verläuft. Wir haben verschiedene vorgeschriebene Kündigungen für Ihre Zwecke zusammengestellt. Außerdem erklären wir, worauf Sie achten müssen…



Kündigungsvorlagen: So einfach geht kündigen

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Kostenlose Vordrucke: Vorgeschriebene Kündigungsvorlagen

Der Vorteil von Kündigungsvorlagen: Sie sparen Zeit. Statt selbst Formulierungen zu suchen, können Sie die Mustervorlagen und Beispieltexte übernehmen. Nachfolgend finden Sie die gängigsten Kündigungsvorlagen als Word-Datei. Zum Download auf die Vorschaubilder klicken.

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Was schreibe ich in meine Kündigung?

Mit der Kündigung lösen Sie einseitig einen bestehenden Vertrag. Egal, ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis oder Ihre Wohnung kündigen, Inhalt und Kernaussage bleiben stets gleicht:

Hiermit kündige ich [Betreffendes eintragen] ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.

Was im Vergleich zu anderen Geschäftsbriefen kurz wirkt, hat einen entscheidenden Vorteil: Je kürzer die Formulierung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sie juristisch rechtswirksam ist. Um eine einwandfreie Kündigung zu verfassen, müssen Sie zudem ein paar formale Kriterien beachten:

1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen

Unsere Kündigungsvorlagen bieten wir aus gutem Grund als Word-Dokumente an. So müssen sie nur noch angepasst, ausgedruckt und postalisch verschickt werden. Es heißt zwar auch „eine Kündigung aussprechen“, aber eine mündliche Kündigung (etwa telefonisch) ist in vielen Fällen nicht wirksam. Auch eine elektronische Kündigung per SMS, Whatsapp oder E-Mail ist bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen nach § 623 BGB eindeutig ausgeschlossen. Anders kann es aussehen, wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag kündigen wollen.

2. Das Schreiben muss klar formuliert sein

Aus Ihrem Kündigungsschreiben muss Ihre Absicht klar hervorgehen. Verwenden Sie dafür entweder in der Betreffzeile das Wort „Kündigung“ und am besten gleich im ersten Satz Ihres Schreibens die Formulierung „Hiermit kündige ich…“. Kündigungsvorlagen sollten nie um den heißen Brei herumreden. Es geht um einen eindeutigen und unmissverständlichen Aspekt: Sie wollen kündigen.

3. Adresse und Adressat müssen angegeben sein

Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber in der Aufregung mag es untergehen. Nur wenn sowohl Ihre Adresse angegeben ist als auch die desjenigen, dem Sie kündigen, kann die Kündigung zweifelsfrei zugeordnet werden. Besonders wichtig hier auch die korrekte Schreibweise der Namen und sonstigen Daten.

4. Die Kündigung muss datiert und unterschrieben sein

Achtung: Hier reicht nicht einfach nur die Tagesangabe, wann Sie den Brief aufgesetzt haben. Ihre Kündigung muss unbedingt das Datum enthalten, zu welchem das Vertragsverhältnis beendet wird. Wollen Sie Ihren Job kündigen, müssen Sie dafür die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Rechtskräftig gültig wird Ihre Kündigung erst durch Ihre eigenhändige Unterschrift.

5. Ein Kündigungsgrund ist für fristlose Kündigungen erforderlich

Eine Kündigung müssen Sie nicht rechtfertigen. Es ist Ihr gutes Recht, einen Vertrag mit einer Versicherung oder einem Fitnessstudio zu kündigen. Solange sie eine ordentliche und fristgerechte Kündigung verfassen (ob mit oder ohne Kündigungsvorlagen), brauchen Sie keinen Kündigungsgrund anzugeben. Zwingend erforderlich ist ein Kündigungsgrund erst bei einer fristlosen Kündigung.

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Wie ist eine Kündigung aufgebaut?

Was muss alles in die Kündigung rein? Im Wesentlichen enthält eine Kündigung diese Bestandteile, die Sie auch in den Kündigungsvorlagen finden:

  • Briefkopf

    Dazu gehören Ihr Name und Adresse sowie Name und Adresse des Vertragspartners. Falls Sie eine Kunden- oder Personalnummer haben, sollten Sie diese angeben, um Irrtümer zu vermeiden.

  • Datum

    Oben rechts tragen Sie das aktuelle Tagesdatum ein. In den Fließtext tragen Sie das Datum ein, zu dem Sie den Vertrag kündigen. Im Falle einer Eigenkündigung des Jobs handelt es sich hierbei um Ihren letzten Arbeitstag.

  • Betreff

    Greifen Sie das Wort „Kündigung“ auf, beispielsweise: Kündigung meines Arbeitsverhältnisses vom TT.MM.JJJJ zum TT.MM.JJJJ.

  • Anrede

    Im Arbeitskontext sollten Sie unbedingt die für Sie zuständige Person mit Namen anreden. Dafür richten Sie das Schreiben entweder an Ihren Vorgesetzten oder an die Personalabteilung. Bei anderen Kündigungsschreiben ist es nicht ganz so tragisch, wenn Sie den Verantwortlichen nicht ausfindig machen können. In solchen Fällen ist eine Anrede mit „Sehr geehrte Damen und Herren“ in Ordnung.

  • Kündigungsformel

    Ein Muss ist die Kündigungsformel, mit der Sie Ihren Arbeitsvertrag, die Wohnung oder etwas anderes kündigen, beispielsweise mit der klassischen Formulierung: „Hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Dies ist der TT.MM.JJJJ.“

  • Danksagung

    Dieser Teil gehört vor allem ins Schreiben, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber kündigen. Eine Danksagung ist zwar nicht verpflichtend, zeugt aber von Charakter. Bedanken Sie sich für die kollegiale Zusammenarbeit und heben Sie hervor, was Sie mitnehmen: „Ich bedanke mich für die angenehme/kollegiale Zusammenarbeit. Bei Ihnen habe ich viel für meine fachliche und persönliche Entwicklung gelernt.“

  • Arbeitszeugnis

    An dieser Stelle sollten Sie um die Bestätigung Ihres Austrittstermins und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten. Es steht Ihnen rechtlich zu. Versäumen Sie dies und stellt Ihr Arbeitgeber nicht aus eigenem Antrieb das Zeugnis aus, haben Sie drei Jahre lang Zeit, eins anzufordern. Erfahrungsgemäß wird es allerdings nicht leichter, je länger Sie warten.

  • Grüße

    Wie jeder Brief sollte auch Ihr Kündigungsschreiben mit einem Gruß und Ihrer Unterschrift am Ende versehen werden. Sie macht das Kündigungsschreiben erst rechtskräftig.

Zugang entscheidet über Rechtswirksamkeit

Wenn Sie wollen, dass Ihre Kündigung garantiert rechtswirksam ist, geben Sie diese entweder persönlich (idealerweise vor Zeugen) ab oder lassen sich per Einschreiben den Zugang bestätigen. Üblicherweise reicht es, wenn Ihr Schreiben im Briefkasten oder der Poststelle landet.

Was viele Arbeitnehmer nicht wissen: Eine Kündigung ist auch rechtswirksam, wenn Sie abwesend – beispielsweise im Urlaub – sind und erst danach Kenntnis davon erhalten. Entscheidend ist, dass sie Ihnen in Ihrem Briefkasten zugestellt wurde.


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Wann kann ich einen Vertrag fristlos kündigen?

In den allermeisten Fällen muss die andere Seite dafür gegen geltendes Recht verstoßen haben. So beispielsweise, wenn Ihr Chef Sie in illegale Geschäfte verwickeln will, von Ihnen Rechtsverstöße verlangt oder gegen den Arbeitsschutz verstößt. In solchen Fällen müssen Sie den Kündigungsgrund darlegen, wenn Sie fristlos kündigen wollen. Eine solche Sonderkündigung ist im Arbeitsrecht möglich, wenn eine weitere Zusammenarbeit unzumutbar wäre.

Ein Sonderkündigungsrecht, bei dem Sie Fristen nicht beachten müssen, existiert auch für Versicherungen und im Mietrecht. So beispielsweise, wenn die Versicherung Beiträge ohne Leistungsanpassung erhöht. Ist Ihr Angehöriger verstorben, so können Sie seine Wohnung mit einer Frist von einem Monat nach seinem Tod kündigen.

Wie kündigen in der Probezeit?

In der Probezeit gelten andere Kündigungsfristen als im normalen Arbeitsverhältnis. Die Probezeit kann bis zu sechs Monaten betragen – in dieser Zeit kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von lediglich zwei Wochen gekündigt werden. Diese zweiwöchige Kündigungsfrist gilt sowohl für das Unternehmen als auch den Mitarbeiter.

Wie lange kann ich einen Vertrag kündigen?

Geht es um Verträge, die Sie als Verbraucher geschlossen haben, haben Sie in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Zu solchen Verträgen zählen beispielsweise Versicherungen, aber auch Kreditkäufe, Zeitungsabonnements, sowie Käufe, die Sie übers Internet oder Telefon tätigen.

Im Job können Sie innerhalb der Probezeit mit der oben genannten 2-Wochen-Frist kündigen. Ansonsten gibt es im Arbeitsrecht aber kein Widerrufsrecht. Hat der Arbeitsvertrag begonnen und die Probezeit ist vorbei, sind Sie an die geltenden Kündigungsfristen gebunden. Wer erst dann feststellt, dass der Job nicht den Erwartungen entspricht, muss bis zum Ablauf der Frist bleiben. Oder einen Aufhebungsvertrag aushandeln.

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[Bildnachweis: Karrierebibel.de]