Arbeitsschutz: Darauf müssen Sie achten

Der Arbeitgeber muss einiges beachten, um die Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Werden die Vorschriften nicht beachtet, haftet im Falle eines Umfalls nicht nur das Unternehmen, sondern Angestellte können sich sogar weigern, ihre Arbeitsleistung zu erbringen, wenn der Arbeitsschutz nicht gewährleistet ist. Aber wo finden sich die Vorschriften, an die man sich halten muss und was genau beinhalten diese? Wir zeigen, was Sie beim Arbeitsschutz beachten müssen, um einen ausreichenden Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter zu sichern…

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Arbeitsschutz: Welche Gesetzte sind relevant?

Beim Thema Arbeitsschutz müssen Arbeitgeber sich an unterschiedliche Gesetze halten und Vorschriften beachten. So findet sich die Fürsorgepflicht in den Paragraphen 617 bis 619 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hiernach ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen. Dazu gehört es, die Räume oder verwendete Geräte und Maschinen so einzurichten und zu betreiben, dass möglichst wenig Gefahr besteht.

Darüber hinaus finden sich weitere Regelungen im Arbeitsschutzgesetz, im Arbeitssicherheitsgesetz, in der Arbeitsstättenverordnung oder in den Unfallverhütungsvorschriften.

Aber worauf genau muss man dabei achten?

Arbeitsschutz: Worauf muss geachtet werden?

  1. Eine Unterweisung der Mitarbeiter

    Gemäß § 12 des Arbeitsschutzgesetzes ist es die Pflicht des Arbeitgebers, seine Beschäftigten über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu informieren. Durch die Unterweisung wird gewährleistet, dass Mitarbeiter entsprechende Erklärungen und Anweisungen erhalten, um das Gefahrenrisiko zu minimieren.

    Eine einmalige Unterweisung ist dabei nicht automatisch ausreichend. Vielmehr ist sie bei der Einstellung, einer Änderung des Aufgabenbereiches und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel durchzuführen.

  2. Eine arbeitsmedizinische Untersuchung

    Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich regelmäßig auf eigenen Wunsch hin arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. So wird eine Vorsorge garantiert. Nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes entfällt diese Pflicht jedoch, wenn nach der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der Schutzmaßnahmen keine gesundheitlichen Auswirkungen zu befürchten sind.

  3. Die erste Hilfe und Notfallmaßnahmen

    Ebenso muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass entsprechende Maßnahmen getroffen sind, die zur ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Mitarbeiter erforderlich sind. Dazu gehört, dass eine ausreichende Zahl an Mitarbeitern benannt – und entsprechend ausgebildet – ist, die sich im Notfall um die Aufgaben kümmern, die mit der ersten Hilfe oder auch der Brandbekämpfung verbunden sind.

  4. Die Pflichten der Beschäftigten

    Arbeitsschutz liegt zwar zu großen Teilen in der Verantwortung des Arbeitgebers, doch auch die Mitarbeiter müssen ihren Teil dazu beitragen. So ist in § 15 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt, dass Beschäftigte verpflichtet sind, nach ihren Möglichkeiten zur Sicherheit am Arbeitsplatz beizutragen und ihre Gesundheit zu schützen. Dieser Grundsatz gilt sowohl für die eigene Gesundheit und Sicherheit, als auch für alle anderen, die von den eigenen Handlungen betroffen sind.

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