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Berufskleidung: Funktion, Vorschriften und Finanzielles

Es gibt Berufe, die lassen sich bereits an der Berufsbekleidung erkennen. Das gilt für viele handwerkliche Berufe, aber auch im medizinischen Bereich und in der Gastronomie sind bestimmte Kleidungsstücke üblich. Für Arbeitnehmer ist die Frage interessant, inwieweit der Arbeitgeber die Kleidung vorschreiben darf. Klar ist das in Berufen, wo Uniformen getragen werden. Gerade wenn es sich um Staatsbeamte wie Polizisten oder Soldaten handelt, erfüllen Uniformen einen wichtigen Zweck und stellen nicht nur ein Zugehörigkeitsmerkmal dar. Nicht immer ganz klar ist das in Bürojobs. Aber auch hier gibt es bestimmte Dresscodes. Welche Freiheiten und Pflichten Arbeitnehmer bei der Kleiderwahl haben…



Berufskleidung: Funktion, Vorschriften und Finanzielles

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Arbeitskleidung, Schutzkleidung: Definition von Berufsbekleidung

Die Begriffe Arbeitsbekleidung, Dienstbekleidung, Berufsbekleidung und selbst Schutzbekleidung wirbeln gerne mal durcheinander. Teilweise handelt es sich um Synonyme, teilweise um etwas völlig anderes. Das hängt mit der Funktion der Kleidung zusammen.

Zunächst einmal handelt es sich in jedem Fall um Kleidung, die während der Arbeit getragen wird. Dürfen die Arbeitnehmer selbst entscheiden, welche Kleidung sie tragen, ist der Arbeitgeber von einer Kostenübernahme entbunden.

Allgemein werden Berufsbekleidung und Arbeitskleidung synonym verwendet. Hier eine grobe Unterscheidung der Begriffe:

  • Berufsbekleidung

    Hier gibt es zum einen Kleidung, die für bestimmte Berufe typisch ist, etwa Anzüge und Kostüme in der Finanz- und Versicherungsbranche. Zum anderen ist darunter Kleidung zu verstehen, wie sie beispielsweise von Handwerkern und Angestellten in der Hotellerie/Gastronomie getragen wird, weil sie sich als zweckmäßig erwiesen hat. Im ersten Fall kann der Arbeitnehmer unter Einhaltung bestimmter Vorgaben die Kleidung selbst aussuchen. Im zweiten Fall wird sie häufig vom Arbeitgeber gestellt.

  • Dienstkleidung

    Diese Arbeitskleidung gilt vor allem in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes. Darunter fallen Berufe wie die des Feuerwehrmanns, Polizisten, Soldaten oder Richters. Hierbei handelt es sich häufig um Uniformen oder Amtstrachten, so etwa auch bei einem Pfarrer im Kirchendienst. Ebenfalls können Kleidungsstücke mit Firmenlogo dazu zählen, wie etwa im Bereich der Systemgastronomie üblich.

  • Schutzkleidung

    Dieser Art von Berufsbekleidung kommt eine besondere Funktion zu, denn sie ist aus Gründen des Arbeitsschutzes während der Arbeitszeit vorgeschrieben. Diese Kleidung schützt stärker als normale vor vor gefährlichen Einflüssen wie Hitze, Wasser, Kälte, Radioaktivität oder Chemikalien. Arbeitgeber, die diese Kleidung nicht zur Verfügung stellen oder Arbeitnehmer, die sie weglassen, handeln grob fahrlässig.

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Arbeitsvertrag definiert die Berufskleidung

Allerdings: Die Grenzen der Definition von Berufskleidung können fließend sein. Ein Beispiel: Im Allgemeinen ist von Berufsbekleidung in der Pflege oder der Medizin die Rede. Angesichts der Tatsache, dass es sich häufig um Angestellte im öffentlichen Dienst handelt, ist es Dienstkleidung.

Je nach Einsatzbereich wird die medizinische Berufsbekleidung noch durch Schutzkleidung ergänzt. So kommen beispielsweise Nasen- und Mundschutz, Schutzkittel, Handschuhe und Füßlinge für die Schuhe dazu, wenn Infektionsgefahr besteht.

Ob es sich letztlich aber um Berufsbekleidung oder Schutzkleidung handelt, wird bereits im Arbeitsvertrag festgelegt. Der regelt auch, ob Sie für die Kosten aufkommen müssen oder der Arbeitgeber. So gibt es für Arbeitskleidung gesetzliche Regelungen, wenn sie als Schutzkleidung dient.

Beispielsweise wird Schutzkleidung nach erfolgreicher Prüfung auf bestimmte Eigenschaften zertifiziert. Bei der Beschaffenheit steht die Funktionalität im Vordergrund – bestimmte Schnitte etwa bei Ärmeln und Beinen eines Maschinenanzugs sind notwendig, damit der Mitarbeiter nicht in die Maschine gerät.

Da Schutzkleidung den Arbeitnehmer vor bestimmten Gefahrenquellen schützen soll, ist der Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzes verpflichtet, seinen Mitarbeitern bei riskanten Tätigkeiten diese Kleidung kostenlos zur Verfügung zu stellen (Arbeitsschutzgesetz § 3).

Dazu gehört nicht nur, dass der Arbeitgeber die Schutzkleidung an sich zahlt, sondern auch die fachgemäße Reinigung und Instandhaltung. Für den Arbeitnehmer bedeutet dies einen geldwerten Vorteil.

Besonderheiten bei Schutzkleidung

In verschiedenen Branchen gehört Schutzkleidung zur Berufskleidung der Angestellten, so beispielsweise im Handwerk und der Industrie, aber auch im medizinischen und pflegerischen Bereich. Schutzmasken, Helme, Sicherheitsschuhe und Schutzanzüge stellen sicher, dass der Arbeitnehmer keinen vermeidbaren Risiken ausgesetzt ist.

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben bestimmte Pflichten im Umgang mit dieser besonderen Berufskleidung. Kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten zur Reinigung und Instandhaltung der Schutzkleidung nicht nach, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die entsprechend geahndet werden kann.

Der Arbeitnehmer ist zunächst dazu verpflichtet, diese Schutzkleidung zu tragen und ordnungsgemäß zu verwenden. Tut er dies nicht, steht der gesetzliche Unfallschutz auf dem Spiel. Darüber hinaus kann eine Abmahnung bis hin zur Kündigung die Folge sein, wenn der Arbeitnehmer entgegen den Anordnungen des Arbeitgebers handelt.

Anders sieht es aus, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung vom Arbeitgeber nicht gestellt wird: Dann hat der Arbeitnehmer das Recht, die Arbeit zu verweigern.

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Berufsbekleidung: Steuern und gesetzliche Regelungen

Inwieweit Sie Ihre Berufsbekleidung selbst kaufen müssen, hängt davon ab, ob es sich um gesetzlich angeordnete Fälle handelt oder nicht. Wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer für sein persönliches Sicherheitsempfinden mit Mundschutz und Handschuhen in einem gesundheitlich unbedenklichen Bereich herumlaufen möchte, in dem keine gesetzlichen Vorschriften existieren, muss er für diese Ausrüstung selbst aufkommen.

In anderen Branchen wiederum kann es sein, dass keinerlei gesetzliche Vorschriften gibt. In diesen Fällen kann ein Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung Regelungen zu einer bestimmten Berufsbekleidung enthalten.

Ob Sie Ihre Berufsbekleidung steuerlich absetzen können, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Kleidung auch privat nutzbar ist oder nicht. Die Beweislast dafür liegt immer beim Steuerpflichtigen. Folgende Fallbeispiele dazu:

  • Sie haben Kleidung für den Job gekauft

    Wenn es sich hierbei um normale, bürgerliche Kleidung handelt, etwa einen schwarzen Rock und eine weiße Bluse wie für Kellnerinnen, können Sie keine Werbungskosten geltend machen. Das gilt auch, wenn Sie privat mit diesen Kleidungsstücken nichts anfangen können, weil Sie nur Jeanshosen tragen. Dennoch wäre diese Berufskleidung theoretisch privat nutzbar.

  • Sie haben Dienstkleidung gekauft

    Anders sieht es bei klar berufsbezogener Kleidung wie solcher für Ärzte, Richter oder Krankenschwestern aus: Kaum jemand wird annehmen, dass Sie auch privat gerne im weißen Kittel, in der Robe oder im Kasack herumlaufen. Das Finanzamt sieht in diesen Fällen keinerlei privaten Nutzen, somit können Sie Werbungskosten angeben. Die gelten übrigens nicht nur für den Kauf, sondern auch für die Reinigung. Bei einer professionellen Reinigungsfirma sollten Sie den Bon aufheben. Waschen Sie hingegen privat, werden die Werbungskosten gemäß der Erfahrungswerte der Verbraucherzentralen angesetzt.

  • Sie bekommen Kleidung überlassen

    Handelt es sich bei der Berufsbekleidung um Schutzkleidung, die durch gesetzliche Bestimmungen Vorschrift ist, zählt sie zu den steuerfreien Einnahmen. Das Gleiche gilt für die Dienstkleidung bei Polizisten, Soldaten und ähnlichen Berufsgruppen. Handelt es sich um Berufskleidung zu Repräsentationszwecken, gilt sie hingegen als geldwerter Vorteil und somit als Einkommen.

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Berufsbekleidung Gastronomie: Zeichen der Corporate Identity

Stellt sich die Frage: Was darf der Arbeitgeber vorschreiben, was nicht? Denn einerseits gibt es das vom Grundgesetz jedem Bürger Deutschlands zugestandene Persönlichkeitsrecht. Das beinhaltet beispielsweise das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Diese Möglichkeit zur freien Entfaltung wird heutzutage häufig so verstanden, dass jemand sich möglichst individuell von anderen Menschen abgrenzt. Zwar findet dies letztlich immer in bestimmten Gruppen und „Szenen“ statt, aber der Einzelne entscheidet selbst.

Je normierter Berufsbekleidung jedoch ist, desto stärker greift sie eben in dieses Persönlichkeitsrecht ein. Im Falle eines Arbeitsverhältnisses ist dies dem Arbeitgeber gestattet und Teil seines Direktionsrechts. Dabei geht es nicht um Schikane.

Berufsbekleidung ist vielmehr Teil eines Corporate-Identity-Konzepts, beispielsweise bei regelmäßigem Kundenkontakt. Zu beobachten ist dies in der Systemgastronomie ebenso wie bei Paketzustellern: T-Shirts in bestimmten Farben haben beim Kunden einen Wiedererkennungseffekt.

Berufsbekleidung gehört hier zur strategischen Unternehmensführung, denn sie repräsentiert einerseits das Unternehmen nach außen. Andererseits soll sie dazu beitragen, dass sich die Angestellten als ein gemeinsames Team sehen und ein Wir-Gefühl entwickeln.

Das kann allerdings in die Hose gehen. Wenn außer den Mitarbeitern, die allesamt ein- und dasselbe T-Shirt mit Firmenlogo tragen, sonst keiner so gekleidet ist. Trägt das obere Management stattdessen Anzüge, kann leicht ein Gefühl von „wir“ gegen „die“ entstehen.

[Bildnachweis: Phovoir by Shutterstock.com]

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