Werkvertrag: Beispiel & Muster für den Inhalt

Ein häufiger Vertragstyp im Geschäftsleben ist der Werkvertrag: Er vereinbart die Erbringung einer Leistung bei entsprechender Gegenleistung. Allerdings müssen Sie einige Punkte beachten, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Wir erklären mit Muster und Beispielen, was ein Werkvertrag ist und was Sie darüber wissen müssen…

Werkvertrag Muster Bedeutung Beispiel Arbeitsrecht

Definition: Was ist ein Werkvertrag?

Ein Werkvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der sich eine Seite (der Auftragnehmer) verpflichtet, ein bestimmtes Ergebnis – also ein Werk – herzustellen. Im Gegenzug muss die andere Seite (der Auftraggeber) eine vereinbarte Vergütung zahlen.

Entscheidend ist beim Werkvertrag nicht die Tätigkeit an sich, sondern dass am Ende ein konkretes, überprüfbares und vor allem mängelfreies Ergebnis entsteht.

Werkvertrag: Einfach erklärt

Ein Werkvertrag regelt die Herstellung eines Werkes für eine entsprechende Bezahlung (sogenannter Werklohn). Ein solcher Vertrag ist erst erfüllt und die Zahlung erst fällig, wenn das vereinbarte Ergebnis ohne Mängel übergeben wird. Die wichtigsten Merkmale im Überblick:

  • Der Auftragnehmer muss das vereinbarte Werk liefern.
  • Der Auftraggeber muss den vereinbarten Werklohn zahlen.
  • Es besteht eine Erfolgsschuld für mängelfreies Ergebnis.
  • Der Auftraggeber muss das Werk abnehmen.
  • Bei vorhandenen Mängeln haftet der Auftragnehmer (Gewährleistungspflicht).

Bei der Erstellung des Produktes gilt eine selbstständige Leistungserbringung und unternehmerische Freiheit. Bedeutet: Der Auftragnehmer führt die Arbeit eigenverantwortlich durch und entscheidet grundsätzlich selbst über die Art und Weise der Umsetzung.

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Werkvertrag: Unterschied zum Dienstvertrag

Der Werkvertrag darf nicht mit einem Dienstvertrag (dazu zählt auch ein Arbeitsvertrag) verwechselt werden. Beide Formen regeln zwar eine Leistung und eine entsprechend Bezahlung – es gibt aber einen wichtigen Unterschied:

Bei einem Werkvertrag schuldet der Hersteller dem Kunden einen festgelegten Erfolg. Bei einem Dienstvertrag gibt es keine solche Erfolgsverpflichtung. Hier muss die vereinbarte Leistung lediglich nach bestem Wissen und Gewissen erbracht werden. Ein bestimmter Erfolg ist dabei aber nicht vorgeschrieben, die Bezahlung wird trotzdem fällig.

Werkvertrag BGB

Die rechtliche Grundlage für einen Werkvertrag ist § 631 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Gesetz regelt sowohl die grundsätzliche Vereinbarung als auch die Erfolgspflicht bei der Herstellung des Werkes.

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Beispiele und Arten von Werkverträgen

Ein Werkvertrag gehört in vielen Bereichen zu den typischen Vereinbarungen zwischen einem Unternehmen und seinen Kunden. Aber was genau ist ein Werk? Grundsätzlich gilt: Ein Werk kann materiell oder immateriell sein. Die Herstellung oder Erstellung ist nicht auf handwerkliche Aufgaben begrenzt.

Hier sind typische Inhalte und Bereiche, in denen Werkverträge eingesetzt werden:

  • Bauarbeiten oder -maßnahmen
  • Erstellung einer Webseite
  • Chemische Untersuchungen
  • Reparaturen
  • Handwerkliche Leistungen (Elektroinstallation, Maßanfertigungen, Bilder)
  • Transportdienste
  • Gutachten
  • Programmierung von Software
  • Beispiele für Werkverträge

    Werkverträge gibt es in verschiedenen spezifischen Formen. Wir zeigen einige besonders häufige Beispiele:

  • Bauvertrag
  • Maklervertrag
  • Personen-Beförderungsvertrag
  • Frachtvertrag
  • Planungsvertrag
  • Reisevertrag
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Inhalt: Was muss im Werkvertrag geregelt sein?

Trotz der in Deutschland geltenden Vertragsfreiheit müssen einige Inhalte im Werkvertrag unbedingt geregelt sein. Das vermeidet Missverständnisse und schafft von Anfang an ein klares Verständnis der Zusammenarbeit.

Bleibt die Frage: Was genau sind die Inhalte im Werkvertrag? Die folgende Übersicht zeigt die Punkte, die im Werkvertrag zu regeln sind:

  • Genaue Beschreibung des Werks

    Wird im Werkvertrag nicht genau geregelt, wie das Ergebnis auszusehen hat und welche Erwartungen erfüllt sein müssen, droht Streit, wenn der Besteller mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist. Eine detaillierte Beschreibung ist unerlässlich.

  • Zeitplan

    Im Kern geht es hier um die Frage: An welchem Tag ist die Abgabe fällig? So ist klar, in welchem Zeitrahmen die Leistung erbracht werden muss. Abhängig von der individuellen Vereinbarung und der Tätigkeit kann es sinnvoll sein, in regelmäßigen Abschnitten Zwischenabnahmen zu vereinbaren. Hier werden die bisher erledigten Zwischenergebnisse präsentiert.

  • Zahlung

    Ein grundlegender Punkt im Werkvertrag ist die Vereinbarung zur Bezahlung der Leistung. Allen voran muss die Höhe des Honorars festgehalten werden. Es sollte angegeben werden, ob die Mehrwertsteuer und Zusatzleistungen wie Fahrtkosten oder Recherche bereits enthalten sind.

  • Kündigungsmodalitäten

    Beide Vertragspartner haben die Möglichkeit (unter bestimmten Umständen, mehr dazu weiter unten) einen Werkvertrag zu kündigen. Die genauen Regelungen dazu sollten unbedingt im jeweiligen Werkvertrag vereinbart werden. Das schafft Klarheit und verhindert spätere Auseinandersetzungen.

  • Abnahmeregelungen

    Zu diesem Punkt zählen Vereinbarungen über die Art und Weise, wie das erstellte Werk übermittelt wird. Je nach Produkt kann eine Lieferung mit einem Paketdienst, eine Übergabe eines schriftlichen Dokuments oder das Senden einer digitalen Datei möglich sein. Zur Abnahmeregelung gehört auch der Zeitpunkt der Bezahlung durch den Besteller. Das Gesetz sieht eine Frist von 30 Tagen vor, innerhalb der das Honorar bezahlt werden muss.

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Muster für einen Werkvertrag

Nachfolgend haben wir für Sie ein kostenloses Muster für einen Werkvertrag erstellt. Die genauen Inhalte variieren in der Praxis je Bereich und individuellen Vereinbarungen. Das Muster können Sie direkt im Browser editieren und anpassen. Klicken Sie dafür einfach in den Kasten:

Werkvertrag Muster

Zwischen

Muster AG
Neustraße 23
54321 Hauptstadt

– nachfolgend „Auftraggeber“ genannt –

und

Beate Beispiel
Seitenweg 1
54321 Hauptstadt

– nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt“ –

wird folgender Werkvertrag geschlossen:

1 Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer wird durch den Auftraggeber zur Herstellung des folgenden Werkes beauftragt:

________________________________

1.1 Einzelleistungen
Im Einzelnen gehören dazu die folgenden Leistungen:

1.2 Unternehmerische Freiheit
Der Auftragnehmer führt den Auftrag in eigener Verantwortung und im Rahmen seiner unternehmerischen Freiheit aus. Er unterliegt keinem Direktionsrecht durch den Auftraggeber, verpflichtet sich jedoch dazu, fachliche Vorgaben für eine ordnungsgemäße Durchführung zu beachten. Außerdem berücksichtigt er bei seinem Handeln und der Ausführung stets die Interessen des Auftraggebers.

1.3 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung insoweit verpflichtet, wie es sich aus den beschriebenen Leistungen ergibt.

2 Fertigstellung
Das unter Ziffer 1 beschriebene Werk ist spätestens bis zum TT.MM.JJJJ fertigzustellen. Es muss abnahmereif und mängelfrei sein. Bei einer vorzeitigen Fertigstellung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber über einen möglichen vorgezogenen Abnahmetermin.

2.1 Verzögerung
Ist eine fristgerechte Fertigstellung nicht möglich, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren. Ebenso müssen die Gründe für die Verzögerung genannt werden.

3 Abnahme
Die Abnahme des in Ziffer 1 genannten Werkes erfolgt spätestens zum genannten Fertigstellungstermin. Dabei wird die Leistung auf mögliche Mängel überprüft. Bei Feststellung der Mängelfreiheit ist das Werk durch den Auftraggeber abzunehmen.

3.1 Übergabe
Das Werk wird nach erfolgter Abnahme mit einer Spedition an den Auftraggeber geliefert. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.

4 Vergütung
Der Auftragnehmer erhält für die mängelfreie und termingerechte Fertigstellung ein festes Honorar in Höhe von 12.345 Euro.

4.1 Fälligkeit
Das Honorar ist nach ordnungsgemäßer Abnahme innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen.

5 Kündigung
Der Auftraggeber kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen den Werkvertrag kündigen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer das vereinbarte Honorar zu – abzüglich der durch die vorzeitige Kündigung ersparten Aufwendungen und Ausgaben.

5.1 Kündigung durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer kann den Werkvertrag kündigen, wenn die Fertigstellung oder Fortsetzung des Auftrages für ihn unzumutbar wird oder wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

6 Weitere Vereinbarungen
Ergänzungen oder Veränderungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Absprachen sind ausgeschlossen.

6.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Werkvertrages unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon unberührt.

Hauptstadt, TT.MM.JJJJ
________________________________
Unterschrift Muster AG
________________________________
Unterschrift Beate Beispiel

´

Disclaimer: Dieses Muster dient lediglich als Beispiel und zur Orientierung. Es ersetzt keine fachliche Prüfung und Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie das Muster verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

Muster: Kostenloser Download

Sie können das Muster zum Werkvertrag direkt kostenlos herunterladen. Klicken Sie für den Download einfach auf den folgenden Button:

Download: Werkvertrag Muster (Word)

Weitere Muster für einen Werkvertrag finden Sie hier:

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Werkvertrag: Wann liegt ein Mangel vor?

Der Hersteller muss die vereinbarte Leistung frei von Sach- und Rechtsmängeln erbringen. Es muss laut Gesetz die vereinbarte Beschaffenheit haben – also so sein, wie im Werkvertrag vereinbart. Ist das nicht genau definiert, muss es sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Qualität aufweisen, die bei Werken der gleichen Art üblich ist.

Ein Rechtsmangel kann vorliegen, wenn der Unternehmer dem Kunden ein Werk zur Verfügung stellt, für das ein Dritter Rechte geltend machen kann. Dies ist beispielsweise möglich, wenn urheberrechtlich geschützte Inhalte verwendet werden.

Welche Rechte gibt es bei einem Mangel?

Sachmängel sind die häufigste Ursache für Streitigkeiten bei einem Werkvertrag. Die Qualität stimmt nicht, es gibt Fehler bei der Umsetzung oder das Ergebnis entspricht einfach nicht den vereinbarten Kriterien. Das Gesetz sieht für diesen Fall mehrere Möglichkeiten vor, wie Auftraggeber sich gegen Mängel wehren können.

Zuerst greift das Recht auf Nacherfüllung. Auftraggeber können eine Beseitigung des Mangels verlangen, bevor das Werk abgenommen und bezahlt wird. Bleibt der Mangel weiterhin bestehen, kann der Kunde diesen selbst beheben oder von einem anderen Anbieter beheben lassen – und die Kosten vom ursprünglichen Hersteller zurückverlangen. Zuletzt kann er vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung entsprechend mindern.

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Vergütung bei einem Werkvertrag

§ 641 des Bürgerlichen Gesetzbuches schreibt vor, dass die Vergütung des Werkes nach Fertigstellung, genauer nach Abnahme, erfolgt. Bis dahin tritt der Hersteller üblicherweise in Vorleistung. Eine Vergütung wird meist auch dann fällig, wenn sie nicht explizit im Werkvertrag vereinbart wurde.

Es gibt eine stillschweigende Vereinbarung zur Vergütung (§ 632 BGB), wenn die Herstellung des Werks entsprechend der Umstände nur gegen eine Vergütung üblich ist. Beispiel: Beauftragen Sie einen Handwerker für eine Reparatur, entsteht auch ohne ausdrückliche Abmachung ein Vergütungsanspruch – weil es für die Leistung üblich ist.

Wie erfolgt die Vergütung?

Grundsätzlich gibt es drei Arten, wie die Bezahlung für einen Werkvertrag vereinbart werden kann:

  1. Einheitspreis

    Hierfür werden im Vertrag bestimmte Positionen mit Leistungen aufgelistet, die festgelegten Preisen folgen. Beispiel: Ein Besteller gibt einen Einbauschrank in Auftrag. Ihm wird nicht nur der Schrank als solches in Rechnung gestellt, sondern die Kosten für Material, Lieferung und Aufbau.

  2. Stundenlohn

    Ein Werklohn auf Basis eines festen Stundenlohns bedeutet, dass der Hersteller die aufgewandte Zeit in Rechnung stellt. Die exakten Stundensätze regelt der Werkvertrag, ebenfalls kann festgehalten werden, ob Fahrzeiten, Fahrtkosten und ähnliches berechnet werden.

  3. Pauschalpreis

    Ebenfalls möglich ist eine pauschale Vergütung, bei der beide Vertragsparteien einen Festpreis für das fertige Werk vereinbaren. Vorteil für den Besteller: Er kennt den exakten Preis. Für den Hersteller birgt diese Vereinbarung das Risiko, dass er einen größeren Aufwand oder mehr Material benötigt, als vorab geschätzt.

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Kündigung eines Werkvertrags

Für beide Vertragsparteien besteht die Möglichkeit, einen Werkvertrag vorzeitig zu kündigen. Die Bedingungen sind zwischen Besteller und Hersteller jedoch sehr unterschiedlich.

  • Kündigung durch den Auftraggeber

    Der Besteller und Auftraggeber hat das Recht zur sogenannten freien Kündigung. Er kann bis zur Fertigstellung des Werkes jederzeit den Werkvertrag kündigen – unabhängig davon, ob es einen wichtigen Grund für diese Entscheidung gibt. Allerdings kann das Unternehmen in diesem Fall das volle Honorar abzüglich der durch die Kündigung ersparten Aufwendungen verlangen.

  • Kündigung durch den Auftragnehmer

    Schwieriger ist es für den Hersteller. Er kann einen Werkvertrag in der Regel nur kündigen, wenn ihm die Fortsetzung unmöglich und unzumutbar ist oder wenn der Besteller seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

Sonderform: Der Werkvertrag für Arbeitnehmer

Immer häufiger lagern Firmen Kernbereiche aus ihrem Unternehmen aus und vergeben Aufträge an Werkvertragsfirmen. Hierbei handelt es sich um eine Sonderform des Werkvertrages, die auch unter den Begriffen Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit oder Zeitarbeit bekannt ist.

Praktiziert wird das in allen möglichen Branchen – so werden etwa Dienstleistungen wie die ehemals firmeneigene Kantine von einer Werkvertragsfirma betrieben. Ebenso gut können Teile der Produktion (beispielsweise in der Automobilindustrie) im Rahmen von Outsourcing von einer Werkvertragsfirma übernommen werden.

Vorsicht vor Scheinwerksverträgen

Bei manchen Werkverträgen handelt es sich in Wirklichkeit jedoch um einen Scheinwerkvertrag: Zwar wurde diese Art offiziell vereinbart, die Gestaltung oder die tägliche Praxis weisen jedoch mehr Ähnlichkeiten mit einem festen Angestelltenverhältnis.

Manche Unternehmen versuchen so einen normalen Arbeitsvertrag zu umgehen, der dem Arbeitnehmer mehr Rechte und meist eine bessere Bezahlung zugestehen würde.


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