Das Wichtigste in Kürze
- Definition: Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeiter) von seinem Arbeitgeber (Verleiher) an einen anderen Betrieb (Entleiher) gegen Bezahlung ausgeliehen und erbringt dort seine Arbeitsleistung.
- Gesetz: Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG).
- Erlaubnis: Nicht jeder Betrieb darf Angestellte verleihen. Unternehmen (z.B. Zeitarbeitsfirmen) benötigen hierfür eine offizielle Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit.
- Vertrag: Der eigentliche Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Verleiher. Mit dem entleihenden Einsatzbetrieb wird kein Vertrag geschlossen.
- Gleichbehandlung: Spätestens nach 9 Monaten greift das Konzept „Equal Pay and Equal Treatment“: Überlassene Mitarbeiter müssen dann das gleiche Gehalt und die gleichen Arbeitsbedingungen erhalten wie Festangestellte.
- Höchstdauer: Leiharbeitnehmer dürfen höchstens für 18 Monate beim selben Entleiher eingesetzt werden. Bei einer Unterbrechung von mindestens 3 Monaten beginnt der Zeitraum von vorn. Kettenüberlassungen sind verboten.
In Deutschland sind rund 620.000 Arbeitnehmer in der Zeitarbeit beschäftigt. Bezogen auf den gesamten Arbeitsmarkt entspricht das 1,8 % der Beschäftigten. 53 % der Arbeitskräfte in der Arbeitnehmerüberlassung sind im Helferbereich tätig, 34 % sind Fachkräfte und rund 13 % sind Spezialisten und Experten.
Was ist Arbeitnehmerüberlassung genau?
Arbeitnehmerüberlassung (Synonym: Zeitarbeit oder Leiharbeit, kurz: ANÜ) ist ein Beschäftigungsmodell, in dem ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber an einen Dritten gegen eine entsprechende Bezahlung ausgeliehen wird.
Dieses Dreiecksverhältnis funktioniert auf dem Arbeitsmarkt so: Ein Arbeitnehmer schließt einen festen Arbeitsvertrag mit einem Personaldienstleister (dem Verleiher) ab. Dieser stellt die Arbeitskraft jedoch nicht im eigenen Betrieb ein, sondern leiht sie für einen begrenzten Zeitraum an ein anderes Unternehmen (den Entleiher) aus.
Modell der Arbeitnehmerüberlassung auf einen Blick
- Verleiher (Agentur)
Der Verleiher ist arbeitsrechtlich der Arbeitgeber. Er zahlt das Gehalt, gewährt Urlaub und führt Sozialabgaben ab. - Entleiher (Kundenbetrieb, Einsatzbetrieb)
Beim Entleiher findet die eigentliche Arbeit statt. Das Unternehmen hat das fachliche Weisungsrecht, zahlt aber kein Gehalt an den Mitarbeiter, sondern eine Gebühr an den Verleiher. - Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer)
Er bleibt beim Verleiher angestellt, erbringt seine Leistung aber beim Entleiher oder flexibel in unterschiedlichen Einsatzbetrieben.
Voraussetzungen für Arbeitnehmerüberlassung
Nicht jeder Betrieb darf die eigenen Mitarbeiter an andere Unternehmen ausleihen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist Arbeitnehmerüberlassung möglich und rechtlich erlaubt. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
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Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung
Verleiher benötigen eine offizielle Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit. Diese Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung wird zunächst auf 1 Jahr befristet. Nach 3 aufeinanderfolgenden Jahren kann sie entfristet werden.
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Vertrag zur Überlassung
Verleiher und Entleiher müssen die Arbeitnehmerüberlassung in einem schriftlichen Vertrag festhalten. Dieser enthält alle Rahmenbedingungen, Arbeitnehmerrechte und Pflichten während der Zusammenarbeit.
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Kennzeichnung und Konkretisierung
Die Arbeitnehmerüberlassung muss im Arbeitsvertrag explizit als solche bezeichnet werden – das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Die Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht soll verhindern, dass andere Vertragsformen missbraucht werden.
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Befristung der Überlassung
Eine unbegrenzte Überlassung von Mitarbeitern ist nicht erlaubt. Die Höchstüberlassungsdauer für einen Arbeitnehmer an denselben Kunden (Entleiher) beträgt 18 Monate. Wird die Tätigkeit dort für mindestens 3 Monate unterbrochen, beginnt die Dauer jedoch von vorn. Durch Tarifverträge sind längere Überlassungsdauern möglich.
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Equal Pay und Equal Treatment
Spätestens nach 9 Monaten müssen ausgeliehene Mitarbeiter die gleichen Gehälter und Arbeitsbedingungen wie festangestellte Arbeitnehmer erhalten. Eine Schlechterstellung der Leiharbeiter ist nicht erlaubt. Die Gleichstellung nach Equal Pay bezieht sich neben dem Gehalt auch auf Sonderzahlungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen.
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Verbot von Kettenüberlassungen
Leiharbeiter dürfen nicht einfach an andere Unternehmen weiterverliehen werden. Eine solche Kettenüberlassung ist verboten. Nur der Verleiher ist der Arbeitgeber des Mitarbeiters und darf diesen durch vertragliche Regelung einem Entleiher als Arbeitskraft überlassen.
Keine Arbeitnehmerüberlassung bei Streik
Die Arbeitnehmerüberlassung darf von Unternehmen nicht genutzt werden, um einen Streik von Gewerkschaften zu brechen oder zu umgehen. Es gilt in Deutschland daher ein generelles Einsatzverbot von Leiharbeitern in bestreikten Bereichen des Betriebs. Ein Verstoß wird mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro bestraft.
Beispiele für Arbeitnehmerüberlassung
Besonders verbreitet ist die Arbeitnehmerüberlassung bei einfachen Aufgaben und für Hilfsarbeiter. Die Beschäftigungsform wird aber in vielen Branchen und auf allen Qualifikationsstufen genutzt. Beispiele aus der Praxis:
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IT
Softwareunternehmen nutzen ausgeliehene Programmierer, Spezialisten oder Fachkräfte für große Projekte.
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Pflegeberufe
Krankenhäuser gleichen Personalmangel durch befristete Arbeitnehmerüberlassung aus.
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Logistik
Bei saisonalen Schwankungen und hohem Personalbedarf helfen Leiharbeiter oft in Versandzentren.
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Produktion
Industrieunternehmen (etwa in der Automobilbranche) bewältigen hohe Auftragslasten mit ausgeliehenen Fachkräften.
Vor- und Nachteile von Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitnehmerüberlassung ist in vielen Bereichen ein wichtiges Instrument für Unternehmen. Es gibt aber nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile und Kritik. Wir zeigen die Vor- und Nachteile für Unternehmen (Entleiher) und Arbeitnehmer.
Vorteile für Entleiher
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Vorübergehende Auftragsspitzen
Unternehmen federn durch flexibel einsetzbare Leiharbeiter Produktions- und Arbeitsspitzen ab. Gerade bei kurzfristigem Personalbedarf durch unerwartete oder saisonale Nachfrage können Betriebe Personal ausleihen und reagieren.
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Schnelle Suche
Es dauert teils Monate, bis ein Bewerbungsverfahren abgeschlossen und ein passender Mitarbeiter eingestellt ist. Mit der Arbeitnehmerüberlassung finden Unternehmen schnell und unkompliziert die benötigten Arbeitskräfte.
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Weniger Aufwand
Entleiher müssen sich kaum um Verwaltung und Bürokratie kümmern. Der Verleiher bleibt Arbeitgeber und ist für Lohnabrechnungen, Sozialabgaben und administrative Aufgaben verantwortlich.
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Geringere Kosten
In vielen Fällen ist die Arbeitnehmerüberlassung günstiger als die Festanstellung eines neuen Mitarbeiters. Zwar fällt die Gebühr an den Verleiher an, Kosten für Bewerberauswahl und Verwaltung fallen hingegen weg. Und: Es gibt keine langfristige Bindung, die Kosten sind leicht kalkulierbar.
Nachteile für Entleiher
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Mehr Einarbeitung
Jeder Leiharbeiter muss eingearbeitet und in die Abläufe eingeführt werden. Das ist ein größerer und regelmäßiger Aufwand.
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Keine Loyalität
Leiharbeiter entwickeln wenig Loyalität oder Identifikation mit dem Unternehmen, für das sie arbeiten. Es fehlt häufig der echte Wille, zum Unternehmenserfolg beizutragen.
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Kurzfristige Lösung
Durch die Höchstdauer und die anfallenden Kosten ist Arbeitnehmerüberlassung meist nur kurzfristig sinnvoll. Geht es um langfristige Arbeitsverhältnisse, ist eine Festanstellung von Mitarbeitern die bessere Alternative.
Vorteile für Arbeitnehmer
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Einstieg
Die Einstiegshürden in der Arbeitnehmerüberlassung sind niedrig. Bei geringen Qualifikationen und für Arbeitslose ist Zeitarbeit eine gute Chance zum Berufseinstieg.
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Berufserfahrung
Leiharbeiter sammeln wertvolle und vielfältige Berufserfahrungen. Sie lernen verschiedene Unternehmen, Abläufe und Herangehensweisen kennen. Das Wissen steigert die weiteren Karrierechancen.
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Abwechslung
Durch unterschiedliche Arbeitgeber und ein wechselndes Umfeld werden Jobs nicht langweilig. Mit regelmäßiger Abwechslung bleibt eine Routine aus.
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Übernahme
Wer als Leiharbeiter in ein Unternehmen kommt, kann sich dort beweisen und in eine Festanstellung übernommen werden (sog. Klebeeffekt). Durch gute Leistungen, Motivation und Eigeninitiative positionieren Sie sich als wichtige Arbeitskraft.
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Sicherheit
Da sie beim Verleiher angestellt sind, erhalten Leiharbeiter stets ihr Gehalt, Lohnfortzahlung und Urlaub, auch wenn das entleihende Unternehmen keinen Bedarf mehr hat.
Nachteile für Arbeitnehmer
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Team
Ausgeliehene Mitarbeiter werden oft nicht wirklich ins Team integriert. Sie bleiben außen vor und sind kein Teil der Gemeinschaft. Teilweise kommt es in Betrieben sogar zur Ausgrenzung von Leiharbeitern.
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Anpassung
Mit jedem Wechsel in einen anderen Betrieb müssen Sie sich neu anpassen. An Kollegen, Vorgesetzte, Abläufe, Erwartungen – das erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und fällt nicht jedem leicht.
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Planung
Langfristige Planung ist bei einem Job in der Arbeitnehmerüberlassung schwierig. Sie wissen nie genau, wo Sie in den kommenden Monaten eingesetzt werden. Vielleicht wird die Zusammenarbeit mit dem Entleiher verlängert, vielleicht steht ein Wechsel an.
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Aufstieg
Sie sind für bestimmte Aufgaben und eine feste Position ausgeliehen. Beruflicher Aufstieg durch Beförderungen und mehr Verantwortung ist für Leiharbeiter nicht vorgesehen.
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Stillstand
Nicht nur auf der Karriereleiter, auch für Ihre berufliche Entwicklung herrscht Stillstand. Ihre Qualifikationen bleiben gleich, Sie entwickeln keine neuen Kompetenzen oder machen Weiterbildungen für neue Fähigkeiten.
Kritik an der Arbeitnehmerüberlassung
Gesellschaftlich wird die Arbeitnehmerüberlassung häufig kritisiert, weil sie zur Prekarisierung von Arbeit beitragen kann. Statt stabile und langfristige Beschäftigungsverhältnisse zu fördern, begünstigt sie flexible, aber oft unsichere Arbeitsmodelle. Diese Unsicherheit erschwert langfristige Lebensplanungen, etwa im Hinblick auf Wohnsituation oder Familiengründung. Insgesamt wird daher gefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verschärfen und die Rechte von Leiharbeitnehmern zu stärken, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Keine Frage, die Arbeitnehmerüberlassung bietet ebenfalls Chancen. Idealerweise nutzen Sie diese aber primär zum Einstieg und zum Sammeln von Erfahrungen. Langfristig haben Sie in einer Festanstellung bessere Karriereaussichten.
Für Unternehmen: Arbeitnehmerüberlassung beantragen
Wollen Sie als Unternehmen selbst gewerbsmäßig Mitarbeiter an Dritte verleihen, brauchen Sie in Deutschland eine offizielle Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis (AÜE). Wer diese nicht – oder nicht mehr – hat, darf kein Personal gegen Entgelt zur Verfügung stellen. Die Erlaubnis müssen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die wichtigsten Schritte für diesen Prozess:
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Antrag
Sie reichen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Regionaldirektion der Agentur für Arbeit ein.
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Prüfung
Die Behörde prüft, ob Sie geeignet sind (Abführung von Steuern und Sozialversicherungen, ausreichend Liquidität…)
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Kosten
Mit der Erlaubnis und Nachweisen sind in der Regel Kosten zwischen 1.000 und 2.000 Euro verbunden.
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Befristung
Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist auf 1 Jahr befristet. Erst nach 3 Jahren ist eine Entfristung möglich.
Unsere Empfehlung: Unterschätzen Sie den bürokratischen Aufwand nicht! Die Bundesagentur fordert detaillierte Nachweise über die Gestaltung Ihrer Arbeitsverträge und anderer arbeitsrechtlicher Bereiche. Eine saubere Vorbereitung der Unterlagen ist absolut notwendig für den Start als Personaldienstleister.
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